Hallo !
Ich habe eine Frage bzgl. Verjährung von Rückforderungen von Alg.1/Hartz4.
In den Jahren 2011 / 2012 hatte mir das Jobcenter 2 Bescheide mit dem Betreff Rückforderung geschickt. Dageben hatte ich unverzüglich schriftlich Widerspruch eingelegt, weil ich die Rückforderungen nicht nachvollziehen konnte, also wie sich sich zusammen setzen und warum das JC der Meinung ist ich hätte zuviel erhalten. Es waren lediglich aufgelistet Kosten der Unterkunft und Regelsatz.
Trotz mehrfacher Bitte mir zu erklären wie sich die Zahlen zusammen setzen und warum die Rückforderung erfolgt, gab das JC die Forderungen an den Inkassoservice weiter der mir dann ständig Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nebst Mahngebühren schickte. Auch dagegen habe ich stets sofort Widerspruch eingelegt. Einen Aufrechnungsbescheid gabe es nicht und auch keine Zwangsvollstreckung bzw. dessen Ankündigung. Sämtliche Korrespondenz meinerseits erfolgte stets per Fax mit Sendebericht.
Da mir das JC weiterhein keinen abschließenden Widerspruchsbescheid mit Erläuterung der Zusammensetzung der Forderungen schickte, informierte der Inkassoservice mich über deren einstweilige Einstellung des Einziehungsverfahrens. Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht mehr im Hartz4-Bezug und war es auch danach, also bis jetzt, nicht mehr.
Zwischenzeitlich gibt es das Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R.
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_03_04_B_11_AL_05_20_R.html
Nach meinem Verständnis wären die Forderungen aus 2011/2012 nach 4 Jahren verjährt.
Allerdings besteht bei mir Unsicherheit wegen diesem Link:
https://hartz4widerspruch.de/news/wann-verjaehren-rueckzahlungsforderungen-des-jobcenters/
Was versteht man genau unter dem hier genannten "Durchsetzungsverwaltungsakt" ?
Ist die Forderung eurer Meinung nach nach 4 Jahren verjährt ?
Danke !
Was wurde aus dem Widerspruch? Solange der Bescheid nicht bestandskräftig wird, beginnt auch keine Verjährung.
Wie gesagt, einen abschließenden Widerspruchsbescheid, also eine Antwort auf meinen Widerspruch, habe ich nie erhalten. Was ich vergaß zu erwähnen: Ich hatte gegen die Forderung beim Soz.Gericht geklagt. Das Gericht legte mir aber nahe die Klage zurückzuziehen, da die Forderung bereits bestandskräftig sei.
Ohne Widerspruchsbescheid kann man nicht klagen. Sorry, irgendwas stimmt da nicht.