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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Unwissender am 16. Oktober 2022, 09:51:40

Titel: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: Unwissender am 16. Oktober 2022, 09:51:40
Hallo!

Weiss man schon wie das im Dezember funkioniert? Ich befürcht nämlich, dass das JC den Abschlag für Dezember nicht zahlt, weil es vom "Staat" überniommen wird. Da ich als Mieter (privater Vermieter) in die eigen Tasche steckt. Das heisst, er zahlt ja die Abschläge, die er mir dann in Rechnung stellt. Da sein Abschlag dann übernommen wird, und ich meinen Abschlag weiterhin an ihn zahlen muss, wäre ich benachteiligt.

Natürlich steht dem JC das Geld zu, mir fehlt es aber dann. Da ich mein Heizugsabschlag gar nicht kenne (zahle nur Nebenkosten, da ist die Heizung schon drin), kan ich den Betrag auch nicht kürzen.

Gibts da schon irgendeine Regelung wie das zu handhaben ist?
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: madinksa am 16. Oktober 2022, 10:17:21
Wie der auszusetzende Dezember-Abschlag für Mieter ohne eigenen Versorgervertrag gehandhabt wird, ist noch nicht geregelt.
Jedenfalls kann der Vermieter bei der nächsten Abrechnung nur die Zahlung von 11 Monatsabschlägen geltend machen; an dieser Stelle wird der Rabatt auf jeden Fall an den Mieter weitergereicht.
Wie eine Berücksichtigung im Dezember stattfinden kann, müsste man mit dem Vermieter besprechen, wenn man will. Wird der Abschlag vom Amt bezahlt, würde ich es einfach laufen lassen. Wenn ich es selbstbezahlen würde, würde ich mit dem Vermieter sprechen und im Dezember entsprechend der Heizkosten weniger überweisen.
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: Birgit63 am 17. Oktober 2022, 11:28:27
Warum weißt du deinen Heizkostenabschlag nicht? Meine Heizkosten sind auch mit in der Miete. Ich bekomme aber eine Heizkostenabrechnung. Dort steht mein Abschlag auch mit drin. Betriebskosten und Heizkosten sind bei mir in der Miete mit drin. Ich bekomme 1 x im Jahr eine Betriebskostenabrechnung und 1 x im Jahr eine Heizkostenabrechnung mit dem alten und auch dann gleich neuen Abschlag.
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: Yavanna am 17. Oktober 2022, 13:33:43
Die Jobcenter (zumindest gE ) bewilligen  doch die Heizkosten separat. Dann schau doch in den aktuellen Bewilligungsbescheid
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: tsumo am 18. Oktober 2022, 04:12:14
ist doch beides vom staat bekommt man nicht die selbe summe wie immer?
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: Unwissender am 18. Oktober 2022, 09:46:43
Zitat von: Birgit63 am 17. Oktober 2022, 11:28:27Warum weißt du deinen Heizkostenabschlag nicht? Meine Heizkosten sind auch mit in der Miete. Ich bekomme aber eine Heizkostenabrechnung. Dort steht mein Abschlag auch mit drin. Betriebskosten und Heizkosten sind bei mir in der Miete mit drin. Ich bekomme 1 x im Jahr eine Betriebskostenabrechnung und 1 x im Jahr eine Heizkostenabrechnung mit dem alten und auch dann gleich neuen Abschlag.

Du vielleicht! Ich habe seit 2017 keine Abrechnung mehr bekommen! Da ich in einem Mehfamilienhaus wohne, gibts auch dann nur eine Abrechnung für alles. Da müsste man sich die Einzelpost selber rausrechnen! (Heizungszähler an den HK gibt nur Zahlen raus, dann wird Verbrauchsabhängig zu 70 % und zu 30 % nach grundfläche berechnet usw.)
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: 111929 am 19. Oktober 2022, 16:15:05
Ich habe eine eigene Gastherme-und zahle auch selber. Vom JC 118 Euro im Monat bewilligt. Schätze, die Dezembererstattung wird davon abgezogen.
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: Yavanna am 19. Oktober 2022, 17:28:08
Natürlich,  du leistet sie ja nicht, sondern das Jobcenter
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: tsumo am 19. Oktober 2022, 22:59:05
also gibt es dezember weniger überwiesen? wir zahlen die heizkosten jedoch seperat wie kann der staat das bitte übernehmen?
Titel: Aw: Heizungsabschlag für Dezember
Beitrag von: 111929 am 27. Oktober 2022, 16:01:05
Wenn die JC für Dezember weniger überweisen als sie bewilligt haben geht das nur per  Änderungsbescheid.