Wohneigentum wird in Zeiten erworben, wenn es einem finanziell besser geht. Eine Wohnung oder ein Haus wird gekauft, um beispielsweise für eine Altersabsicherung zu sorgen. Wehe aber, man wird krank und muss irgendwann Hartz IV beantragen. Dann kann es ein böses Erwachen geben, wenn das Jobcenter die eigene Lebensleistung "berauben" will. Es gibt jedoch Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-wenn-das-jobcenter-die-lebensleistung-rauben-will
Nicht gerade aktuell...
Darüber hat der DGB schon vor über einem Jahr berichtet
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/wenn-das-alter-zum-vorteil-wird/details/anzeige/?type=999&cHash=32d4368832d9b3d725047778d77cbba6
Das abhängige LSG Verfahren L 6 AS 10026/21 wird im Artikel leider gar nicht erwähnt.
Ich wäre auf Seite des LEs, aber wenn man seriös berichten will, dann bitte alles.