Der Gesetzgeber geht von einem gemeinsamen Wirtschaften aus, wenn Eheleute oder Lebenspartner zusammen in einer Wohnung leben. Beim SGB II (Hartz IV) wird dann von einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft gesprochen. Das hat auch Auswirkungen auf den Regelbedarf, der dann für den einzelnen Leistungsbeziehenden niedriger ist, weil von einer gemeinsamen Sorge ausgegangen wird.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-bei-getrenntem-essen-und-schlafen-a
auch diese regelung ist absolut pervers..da währen wir faktisch bei der rotharrigen die man einem als verhältiss zu jemandes unterjubeln will.. :wand:
Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten auch für das Trennungsjahr vor der Scheidung gewisse Regeln. Da kann das JC sich auch dran orientieren
in manchen dingen ist es ratsam troz ehe eingetragen oder was auch immer für eine konstellation..jeweils eine eigene wg zu haben usw..