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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seifert55 am 18. Oktober 2022, 04:25:48

Titel: Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?
Beitrag von: seifert55 am 18. Oktober 2022, 04:25:48
Hallo Forum,
ich beziehe ALGII. Meine Miete plus Heizung und Betriebskosten werden von der ARGE übernommen.
Ich habe aber auch ein Kellerteil weil meine Wohnung nur 20qm hat. Ich bezahle dafür zusätzlich 15,-- Euro. Wird die ARGE das auch übernehmen wenn ich es beantrage?
Vielen Dank
S.
Titel: Aw: Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?
Beitrag von: Reiner1970 am 18. Oktober 2022, 11:16:03
Was ist eine ARGE?
Titel: Aw: Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?
Beitrag von: Yavanna am 18. Oktober 2022, 11:34:57
Zitat von: Reiner1970 am 18. Oktober 2022, 11:16:03Was ist eine ARGE?

Die gibt's nicht mehr. Jetzt heißt es Jobcenter.  Aber jeder weiß doch, was gemeint ist.
Titel: Aw: Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?
Beitrag von: Lina am 18. Oktober 2022, 11:44:12
Üblicherweise gehört der Keller zur Mietwohnung. Steht das nicht in Dein Mietvertrag? Lass den Keller da eintragen und gibt das dann in Kopie zum JC, mit der Bitte um Übernahme der Kostenerhöhung.
Titel: Aw: Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?
Beitrag von: Ratlos am 18. Oktober 2022, 13:16:35
Befindet sich der Keller im gleichen Haus wie die Wohnung ist der normalerweise immer im Mietpreis enthalten
Titel: Aw: Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Oktober 2022, 17:24:54
Zitat von: seifert55 am 18. Oktober 2022, 04:25:48weil meine Wohnung nur 20qm hat. Ich bezahle dafür zusätzlich 15,-- Euro.
Die m² sind da völlig egal. (20m² sind schon echt wenig)

Normal gehört ein Keller zur Mietsache, allerdings nicht mit extra Vertrag. (schon irgendwie seltsam)
Das kann mit dem JC schwierig werden vermutlich sehen sie das so wie die Anmietung einer extra Garage.
Da gibt es vom JC auch nichts dafür.

Nur was im MV steht wird Anerkannt, ist bei Kabel TV z.B. auch so.
Extra Verträge über den MV hinaus, sind eher Privatsache.
Titel: Aw: Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?
Beitrag von: jens123 am 18. Oktober 2022, 19:19:02
Wenn das Kellerabteil Bestandteil des Mietvertrages ist, dann ja. Wenn einer Sondervereinbarung nein. Wie oben schon geschrieben, analog zum TV-Anschluss. Sobald es unabhängig vom Mietvertrag frei wählbar ist, wird das JC eher nicht zahlen.