Es kommt häufig vor, dass ein Jobcenter zu wenig Hartz IV Leistungen zahlt, weil beispielsweise der Leistungsanspruch nicht anerkannt wurde. Muss die Behörde nach einer erfolgreichen Klage eine Nachzahlung leisten, werden Zinsen fällig. Das Bundessozialgericht hatte einen Aufschlag von vier Prozent festgesetzt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/bei-hartz-iv-nachzahlungen-sind-vom-jobcenter-zinsen-faellig