Im Fragebogen der Krankenkasse sollten besser nicht Einkünfte verschwiegen werden. Ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gab einer gesetzlichen Krankenkasse Recht, wenn sie einen rückwirkenden Beitragsbescheid ausstellt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/famiienversicherung-einkuenfte-gegenueber-der-krankenkasse-nicht-verschweigen