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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 19. Oktober 2022, 06:42:53

Titel: Einkünfte gegenüber der Krankenkasse nicht verschweigen
Beitrag von: selbiger am 19. Oktober 2022, 06:42:53
Im Fragebogen der Krankenkasse sollten besser nicht Einkünfte verschwiegen werden. Ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gab einer gesetzlichen Krankenkasse Recht, wenn sie einen rückwirkenden Beitragsbescheid ausstellt.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/famiienversicherung-einkuenfte-gegenueber-der-krankenkasse-nicht-verschweigen