Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro seit dem 1. Oktober 2022 gilt, müssen aufstockende Hartz IV Bezieher dem Jobcenter bei einem verändertem Einkommen eine Änderungsmitteilung abgeben. Was ändert sich dadurch beim Bezug von Arbeitslosengeld II Leistungen?
https://www.gegen-hartz.de/news/neuer-mindestlohn-das-muessen-hartz-iv-bezieher-beachten
ZitatWenn das Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro im Monat liegt, werden 80 Prozent angerechnet. 20 Prozent dürfen Betroffene behalten.
– Ist das Brutto zwischen 1001 und 1200 Euro, müssen 90 Prozent des Einkommens bei Hartz IV angerechnet werden. Demnach können lediglich 10 Prozent behalten werden.
Falsch formuliert. Diese Beträge kommen zu den 100 Eure Grundfreibetrag HINZU
So macht man Meinungen.
Zumindest bei Singles kann die Erhöhung des Mindestlohn durchaus dazu führen, dass sie aus dem ALG II fallen und mit Wohngled das Jobcenter hinter sich lassen können
Zitat von: Yavanna am 20. Oktober 2022, 13:01:20ZitatWenn das Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro im Monat liegt, werden 80 Prozent angerechnet. 20 Prozent dürfen Betroffene behalten.
– Ist das Brutto zwischen 1001 und 1200 Euro, müssen 90 Prozent des Einkommens bei Hartz IV angerechnet werden. Demnach können lediglich 10 Prozent behalten werden.
Falsch formuliert. Diese Beträge kommen zu den 100 Eure Grundfreibetrag HINZU
So macht man Meinungen.
Das finde ich nicht. :schaem:
Zwischen (=ab) 101 € ... stimmt genau.
Unter 100 € steht zwar nicht extra da: Ist frei von Abzügen. Aber eben auch nicht: Das wird abgezogen.