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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 20. Oktober 2022, 10:17:41

Titel: Das müssen Hartz IV Bezieher beachten
Beitrag von: selbiger am 20. Oktober 2022, 10:17:41
Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro seit dem 1. Oktober 2022 gilt, müssen aufstockende Hartz IV Bezieher dem Jobcenter bei einem verändertem Einkommen eine Änderungsmitteilung abgeben. Was ändert sich dadurch beim Bezug von Arbeitslosengeld II Leistungen?

https://www.gegen-hartz.de/news/neuer-mindestlohn-das-muessen-hartz-iv-bezieher-beachten
Titel: Aw: Das müssen Hartz IV Bezieher beachten
Beitrag von: Yavanna am 20. Oktober 2022, 13:01:20
ZitatWenn das Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro im Monat liegt, werden 80 Prozent angerechnet. 20 Prozent dürfen Betroffene behalten.

– Ist das Brutto zwischen 1001 und 1200 Euro, müssen 90 Prozent des Einkommens bei Hartz IV angerechnet werden. Demnach können lediglich 10 Prozent behalten werden.

Falsch formuliert. Diese Beträge kommen zu den 100 Eure Grundfreibetrag HINZU

So macht man Meinungen.

Zumindest bei Singles kann die Erhöhung des Mindestlohn durchaus dazu führen, dass sie aus dem ALG II fallen und mit Wohngled das Jobcenter hinter sich lassen können
Titel: Aw: Das müssen Hartz IV Bezieher beachten
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 20. Oktober 2022, 15:09:16
Zitat von: Yavanna am 20. Oktober 2022, 13:01:20
ZitatWenn das Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro im Monat liegt, werden 80 Prozent angerechnet. 20 Prozent dürfen Betroffene behalten.

– Ist das Brutto zwischen 1001 und 1200 Euro, müssen 90 Prozent des Einkommens bei Hartz IV angerechnet werden. Demnach können lediglich 10 Prozent behalten werden.

Falsch formuliert. Diese Beträge kommen zu den 100 Eure Grundfreibetrag HINZU

So macht man Meinungen.


Das finde ich nicht.  :schaem:
 
Zwischen (=ab) 101 € ... stimmt genau.
Unter 100 € steht zwar nicht extra da: Ist frei von Abzügen.  Aber eben auch nicht: Das wird abgezogen.