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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: HansD am 21. Oktober 2022, 11:36:27

Titel: Einmalzahlung
Beitrag von: HansD am 21. Oktober 2022, 11:36:27
Hallo,

als Info zur Einmalzahlung finde ich hier leider nur:

"Sofortzuschlag und Einmalzahlung (Quelle)
Im SGB II erhalten Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 1 (Alleinstehend, Alleinerziehend) und 2 (Partner) eine Einmalzahlung i.H.v. 200€.
Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 (Kinder und Jugendliche bis einschl. 24 Jahre) erhalten den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat.
Im SGB XII erhalten Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 1, 2 und 3 die Einmalzahlung i.H.v. 200€, Minderjährige erhalten den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat. (Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufe 3 erhalten hier den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat nicht, da diese Personengruppe anderweitig abgesichert ist.)"



Daraus geht für mich aber nicht hervor, wer genau die Einmalzahlung bekommt. Meiner Recherche nach nur Personen, die im Juli 2022 Leistungen bezogen haben.

Mein Bezugszeitraum umfasst September 2022 bis Februar 2023. Bedeutet das, obwohl mein Bezugszeitraum ziemlich genau die Wintermonate umfasst, dass ich keine Einmalzahlung oder andere zusätzlichen Hilfen erhalte? Meine Nebenkostennachzahlung erhalte ich üblicherweise erst im Sommer.





Titel: Aw: Einmalzahlung
Beitrag von: TripleH am 21. Oktober 2022, 13:38:14
ZitatMein Bezugszeitraum umfasst September 2022 bis Februar 2023. Bedeutet das, obwohl mein Bezugszeitraum ziemlich genau die Wintermonate umfasst, dass ich keine Einmalzahlung oder andere zusätzlichen Hilfen erhalte? 

Ja, das heißt es.