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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kein Bittsteller am 22. Oktober 2022, 09:11:50

Titel: Bedarfsgemeinschaft und EU-Rente
Beitrag von: Kein Bittsteller am 22. Oktober 2022, 09:11:50
Guten morgen, ich habe hier einen Fall von Bekannten herangetragen bekommen wo ich mir nicht ganz sicher bin wie es bei denen weitergeht.

Die Konstellation:
Eine BG bestehend aus 2 miteinander verheiratenden Personen.
Der Ehefrau wurde nun rückwirkend zum 01.06.2022 EU-Rente bewilligt. Von befristet ist nichts zu lesen in dem ersten Bescheid. Ab 01.11.2022 soll dann die laufende Rentenzahlung einsetzten.
Soweit so klar.
Geraten habe ich meinen Bekannten beim JC ein Darlehn für die zu erwartende Zahlungslücke beim JC zu beantragen. Die Rente wird ja erst Ende des Monats 11/2022 gezahlt.
Darüber hinaus habe ich ihnen geraten auf den Monat Dezember zu achten. Energiepreispauschale für Rentner. Im Gesetz steht ja drin das der 01.12.2022 Stichtag ist. Wer an diesem Tage Rentner ist bekommt die Pauschale und zwar egal ob Alters- oder EU-Rentner. Und anrechenbar ist die Pauschale auch nicht. Richtig?

Das Hauptaugenmerk will ich jetzt aber auf die Zukunft legen. Die Rentenzahlung an die Ehefrau wird dem Ehemann ja voll auf ALG II angerechnet.
Wie sieht es also aus wenn irgendwelche Nachzahlungen (Miete, Nebenkosten,Heizung) fällig werden?
Muss die BG sich dann an das Sozialamt der Gemeinde oder an das JC wenden?
Die Kosten werden ja im ALG II Bescheid hälftig aufgeteilt. Bisher.

Vereinfacht gefragt. Müssen sich die Ehepartner jetzt an 2 verschiedenen Stellen wenden (JC und Sozialamt) und wenn ja was ist zu beantragen beim Sozialamt?
Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt ist mir ein Begriff. Sonst fällt mir in diesem Zusammenhang mit Sozialhilfe leider nicht soviel ein.

Für gute Tipps wären meine Bekannten und ich sehr dankbar.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und EU-Rente
Beitrag von: Kein Bittsteller am 22. Oktober 2022, 12:23:55
Als Ergänzung stelle ich noch diesen Artikel (aus den News von Gegen-HartzIV.de) ein wo eine andere Lösung erzielt wurde.
Trägt jetzt aber nicht unbedingt zur Klärung bei weil 1. das BSG einbezogen wurde und 2. nicht klar ist ob das jetzt allgemeinverbindlich ist :scratch:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/erwerbsminderungsrente-schliesst-sozialgeld-nicht-aus


Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und EU-Rente
Beitrag von: Yavanna am 22. Oktober 2022, 13:55:38
Wenn das Jobcenter clever war, haben sie einen Erstattungsanspruch an die Rentenkasse gestellt.
D.h. die DRV muss alle geleisteten Zahlungen ab Eintritt EU-Rente erstatten.

Ob ein Darlehen noch vom JC gewährt wird, kann ich dir nicht beantworten. Jetzt wo die Entscheidung auf unbefristete EU Rente gefallen ist, wäre der zuständige Träger das Sozialamt (4.Kapitel SGB XII)
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und EU-Rente
Beitrag von: Kein Bittsteller am 23. Oktober 2022, 08:40:51
Ja, das ist der Fall. Stand so auch im Rentenbescheid drin dass mit anderen Trägern aufgerechnet wird.
Das ist aber nicht das Problem.
Wenn du sagst das künftig für die Ehefrau das Sozialamt zuständig ist würde ja bedeuten dass mit 2 verschiedenen Stellen in Zukunft gearbeitet werden muss. Eben JC Ehemann, Sozialamt Ehefrau.
Habe ich das richtig verstanden?

Im übrigen lag dem endgültigen Rentenbescheid, der mir gestern gebracht wurde schon ein Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bei.
Aber was ist mit der Info aus Beitrag #1? Das verwirrt mich total.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und EU-Rente
Beitrag von: Yavanna am 23. Oktober 2022, 13:45:56
Genau, zwei Ansprechpartner hetzt leider.
Die EU-Rente der Frau wird bei ihr angerechnet, den Rest erhält sie über SBG XII, wenn noch eine Restbedarf (Partnerregelsatz + 1/2 KDU) vorhanden ist.
Der Mamn bleibt weiterhin beim Jobcenter .
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und EU-Rente
Beitrag von: Kein Bittsteller am 23. Oktober 2022, 16:10:18
Ok danke. Soweit verstanden.
Dann werden meine Bekannten etwas Spaß haben sollte es in den kommenden Monaten zu erhöhten Kosten bei der Heizung kommen.
Jedenfalls werde ich ihnen raten immer den vom JC zugrunde gelegten Gesamtbedarf im Auge zu behalten.