Hallo,
ich hätte folgende Frage zum Hartz4. Stimmt es eigentlich, dass keine überschüssigen Mengen vorhanden sein dürfen. Wer z. B. zwei gebrauchte Matratzen hat und alleinstehend ist muss eine Matratze loswerden, ansonsten wird es vom Freibetrag abgezogen?
blöder Müll - was Matratzen betrifft. Wenn du natürlich 2 Rolls Royce in der Garage stehen hast, wirst du dich von einem trennen müssen.
Die 5 Stück neu verpackten Hemden und der Zweitfernseher wären dann ebenfalls kein Problem? Ich hatte denke ich mal gelesen, dass auf soetwas normalerweise geachtet werden würde.
Wenn bei dir jemand pfänden kommt dann könnte ein guter moderner Fernseher vtl mitgenommen werden. Bei Hemden müsste es schon Lacoste etc. sein.
Zitat von: -Sparinator am 22. Oktober 2022, 20:52:34Wer z. B. zwei gebrauchte Matratzen hat und alleinstehend ist muss eine Matratze loswerden, ansonsten wird es vom Freibetrag abgezogen?
Es geht nicht um die Menge von etwas, sondern um dessen Wert. Eine normale gebrauchte Matratze hat umgerechnet einen Wert von gar nichts. Wer will schon eine benutze Matratze kaufen?
Deiner Logik zufolge dürfte ein Messi der die ganze Wohnung bis zur Decke voll mit Müll hat dann ja auch keinen Anspruch mehr haben weil er zu viel besitzt...
Hausrat an sich verursacht Kosten z.B. bei einer Räumung etc.
Es gibt nur sehr wenige Dinge die gebraucht gefragt sind heutzutage.
Und neu ist auch nur noch 1/4 Wert sobald es in privaten Händen ist und kein Laden drum herum ist.
Zitat von: -Sparinator am 22. Oktober 2022, 20:52:34Hallo,
ich hätte folgende Frage zum Hartz4. Stimmt es eigentlich, dass keine überschüssigen Mengen vorhanden sein dürfen. Wer z. B. zwei gebrauchte Matratzen hat und alleinstehend ist muss eine Matratze loswerden, ansonsten wird es vom Freibetrag abgezogen?
Von welchem Freibetrag redest du?
Und in welchem Zusammenhang?
So wie du die Frage gestellt hast kann man gar keine Antwort geben.
Es würde niemand auf die Idee kommen zu sagen, man brauche eigentlich nur einen Fernseher? Den Freibetrag des Vermögens meinte ich auf das etwas angerechnet werden könnte.
Zitat von: -Sparinator am 23. Oktober 2022, 00:55:42Es würde niemand auf die Idee kommen zu sagen, man brauche eigentlich nur einen Fernseher?
Nein, aber...
wenn du in deiner Wohnung dutzende 4.000 Euro TV Geräte hast, dann wird dies vermutlich (sofern es jemand mitbekommt) fragen aufwerfen. Solltest du als Mann z.B Frauenkleidung oder eine weitere Zahnbürste haben, dann könnte man davon ableiten, dass vielleicht eine weiter Person sich im Haushalt befindet und evtl. eine Bedarfsgemeinschaft mit jemanden besteht.
Ich selbst lebe auch alleine und habe ein Doppelbett. Das juckt keinen, zumal das Bett vorhanden war und ja nicht entsorgt werden muss, nur weil es theoretisch zwei Plätze bietet. Ich hatte damals einen Antrag für ein Darlehen gestellt wegen Neukauf einer Waschmaschine (die alte war defekt). Da war jemand vom Außendienst da und bei den drei Zahnbürsten hatte sie nachgefragt. Nachdem ich nachvollziehbar erklärt habe, dass ich mit meiner Exfrau das gemeinsame Sorgerecht habe und die beiden Töchter regelmäßig bei mir sind was das erledigt.
Wenn du als Single ohne Kinder jedoch zwei Zahnbürsten hast, dann wird man da sehr viel genauer hinschauen.
"Wenn du als Single ohne Kinder jedoch zwei Zahnbürsten hast, dann wird man da sehr viel genauer hinschauen"
Und wenn man mehr als nur ein Paar Schuhe hat, wahrscheinlich auch. So ein Quatsch
Selbst wenn man 20 Zahnbürsten hat, was soll das beweisen? Dass ich 20 Frauen habe die bei mir wohnen?
Was hat Hausrat mit der Vermögensfreigrenze zu tun?
Bei manchen Antworten hier kann ich nur den Kopf schütteln.
@-Sparinator
Wer immer dir diesen Blödsinn ...
ZitatStimmt es eigentlich, dass keine überschüssigen Mengen vorhanden sein dürfen. Wer z. B. zwei gebrauchte Matratzen hat und alleinstehend ist muss eine Matratze loswerden, ansonsten wird es vom Freibetrag abgezogen?
... erzählt hat ist gewaltig auf dem Holzweg.
Zitat von: Reiner1970 am 23. Oktober 2022, 02:18:02Selbst wenn man 20 Zahnbürsten hat, was soll das beweisen? Dass ich 20 Frauen habe die bei mir wohnen?
Erzähl das nicht mir, sondern den dem Jobcenter. Die habe oft ein anderes Weltbild. Ich habe z.B auch Tampons Zuhause, weil ich diese beim malen mit Tusche gut nutzen kann um Verläufe zu erstellen. Ein SB kann nun zum Schluss kommen, dass ein Mann so was nicht nutzt und eine Frau im Spiel sein muss...
oh Mann, seid ihr denn alle hohl?
Kein SB ist befugt noch kommt er auf die abstruse Idee, deinen Hausrat zu besichtigen oder zu durchsuchen und darauf irgendwelchen Einfluss zu nehmen. Das wäre auch nicht zulässig. Irgenwelche Meldungen, die vieleicht vom Gegenteil berichten verweise getrost in das Land der Trolle.Der JC Mitarbeiter interessiert sich vieleicht für dein Vermögen, aber nicht für Matratzen, Zahnbürsten und Tampons.
Die zweite Matratze könnte eher als Hinweis für eine eheähnliche Gemeinschaft gewertet werden. Nein Spaß!
Aber tatsächlich kommen einzelne Jobcenter-Mitarbeiter bei ihrer Überheblichkeit schon auf so einiges an Schikanemüll.
Trotzdem wird eine zweite Matratze und ein weiterer Fernseher nicht als Vermögen bewertet. Gibt ja auch Freigrenzen.
Meine kleine Wohnung ist messi ähnlich vollgestellt mit lauter Dingen:
Doch Wertgegenstände habe ich nahezu keine:
Wenn ich heute tot umfallen würde dann wäre es teurer die Wohnung zu entrümpeln als der Erlös bringen würde wenn man alles verkauft
Spannend wäre da der Tank mit Gas hinterm Haus. Anfang des Jahres gefüllt hatte man ja einen gewaltigen Anstieg des Wertes :teuflisch:
Also bitte,
Zitat von: Hary am 23. Oktober 2022, 01:17:09Solltest du als Mann z.B Frauenkleidung oder eine weitere Zahnbürste haben, dann könnte man davon ableiten, dass vielleicht eine weiter Person sich im Haushalt befindet und evtl. eine Bedarfsgemeinschaft mit jemanden besteht.
Zitat von: Hary am 23. Oktober 2022, 03:34:05Ich habe z.B auch Tampons Zuhause,
DAS ist doch heutzutage ganz normal. :yes:
Könnte doch sein, du fühlst dich morgen als Frau, das Geschlecht kann jährlich gewechselt werden und Tampons auf dem Männerklo sind doch auch nicht mehr unüblich.
Wegen mir gibt es Tampons auf dem Männerklohttps://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/stuttgarter-gruenen-stadtraetin-forderte-die-tampons-auf-dem-herren-klo-81682386.bild.html
Neues Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtseintrag künftig leichter zu ändernhttps://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/neues-selbstbestimmungsgesetz-101.html
Männer in Frauenkleidern werden gefeiert...alles ganz normal, auf der Frankfurter Buchmesse gesehen. :zwinker:
Solche Dinge sollten doch nicht am JC vorbeigegangen sein.
Zitat von: Schnuffel01 am 23. Oktober 2022, 13:27:15Neues Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtseintrag künftig leichter zu ändern
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/neues-selbstbestimmungsgesetz-101.html
Es wäre ja so einfach, wenn man diese Angabe einfach für alle streichen würde. Dann könnte man sich den ganzen Quatsch sparen. Da laut Gesetz beide Geschlechter gleichberechtigt sind, braucht es ja keine Angabe dazu im Ausweis.
Was mir unklar ist, kann man seinen Vornamen jetzt nach belieben ändern, also wenn jemand der mit seinem Vornamen nicht zufrieden ist nun sagen kann dass er nun Hans statt Fritz heißen will? Oder geht das nur wenn man einen Namen des anderen Geschlechtes nimmt? Das wird bestimmt einiges an Chaos geben...
Für diesen Thread vergebe ich einen :wand: von einem :wand:
Mal ganz grundsätzlich dazu:
ZitatTrotz der zumutbaren Mitwirkungspflicht besteht keine Pflicht, einen Hausbesuch im Rahmen der Feststellung des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen zu dulden (LSG NRW Beschluss vom 09.07.2014 L 7 AS 476/16 B ER). Insbesondere gehört die Zustimmung zum Hausbesuch nicht zu den in den §§ 60 bis 65a SGB I aufgezählten Mitwirkungspflichten.
Quelle: Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190499&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Wer einem unangekündigten Hausbesuch des Jobcenters trotzdem Zugang verschafft, der muss sich dann nicht wundern...
Unabhängig davon -nicht nur in Zeiten von Corona ist eine gebrauchte Matratze unhygienisch, da diese nicht akzeptabel gereinigt werden könnte. Und ist somit auch praktlsch wertlos.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2022, 14:22:25Für diesen Thread vergebe ich einen :wand: von einem :wand:
dem kann ich mich nur anschliessen :wand: :wand: :wand:
Wie wäre es mit im Laufe der Zeit angehäuften Lautsprechern und Verstärkern, die man sich angeschafft hat um einfach das Produkt zu finden das einem gut gefällt und man den Rest in naher Zukunft wieder verkaufen will?
:troll:
Also kann ich davon ausgehen, dass diese Geräte nirgends auf den Formblättern angegeben werden müssen? Gewinn kann daraus wohl nicht gemacht werden. Nicht dass es dann später einmal heißt, ich hätte etwas verschwiegen.
Ist jetzt langsam mal gut?
:troll:
Auch verwertbarer Müll muss nicht gemeldet werden.
Zitat von: -Sparinator am 24. Oktober 2022, 18:18:25Also kann ich davon ausgehen, dass diese Geräte nirgends auf den Formblättern angegeben werden müssen? Gewinn kann daraus wohl nicht gemacht werden. Nicht dass es dann später einmal heißt, ich hätte etwas verschwiegen.
Nein, du musst beim Jobcenter das Blatt MedHyg3 anfordern. Dort sind dann die genauen Zahlen an vorhandenen Dingen wie Kulturbeutel, Menstruationsschwämme, Ohrlöffel, Feuchttücher, Wattestäbchen, Waschlappen und so weiter einzutragen.
Nicht zu vergessen das Formular für HPC, dort sind Dinge wie Kondome, Pille für den Mann und so weiter einzutragen, inkl. dem Attest vom Arzt dass diese Mittel nur in angemessener Form verschrieben wurden.
Alles klar? :ok:
Du hast da noch etwas sehr Wichtiges vergessen: Das bekommt man nur vor Ort beim Jobcenter. Vorher muss man sich jedoch erst mal den Passierschein "A 38" besorgen, den es laut Jobcenter nur am Schalter 1 geben soll.
Zitat von: Alina81 am 25. Oktober 2022, 02:21:11Vorher muss man sich jedoch erst mal den Passierschein "A 38" besorgen, den es laut Jobcenter nur am Schalter 1 geben soll.
Ich muss dich korrigieren, der A 38 ist aufgrund eines Urteils vom Bundesquatschgerichts als unzulässig bewertet wurden. Das Jobcenter nutzt nun den Passierschein A 38b3 in der Revision von 2021 b3 1/4...
Spoiler das doch nicht einfach so und verderbe uns den ganzen Spaß. Ich hatte mich schon so sehr auf den Erfahrungsbericht gefreut. :grins: