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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mara am 22. Oktober 2022, 21:26:36

Titel: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 22. Oktober 2022, 21:26:36
Hallo Ottokar,
Hallo ihr lieben,

könnt ihr euch bitte meinen Bescheid anschauen und mir sagen, wieviel ich genau vom Jobcenter an Leistungen bekomme?

Ich erhalte insgesamt 641,50€ Unterhalt und Trennungsunterhalt für mich und  meine fast 4-Jährige Tochter von meinem noch Ehemann, da ich nicht geschieden bin. Ich arbeite geringfügig im offenen Ganztag und verdiene derweil 374€ dort. Bekomme 219€ Kindergeld und seit Juli 2022 zusätzlich 20€ für meine Tochter.

Anfangs erhielt ich den Unterhalt für uns beide, immer zu Monatsbeginn von meinem Mann überwiesen und ab Juni 2020 , als mein Mann wegen Corona  in Kurzarbeit kam ,bekam ich die Mitteilung von der Stadt , dass ab  Juni 2020  der Unterhalt an sie überwiesen wird.

Ich muss dazu sagen, dass er seit Januar 2022 nicht mehr in Kurzarbeit ist und wieder normal arbeitet . Ich habe jetzt gehört , dass es eigentlich nicht üblich ist, dass der Unterhalt über die Stadt bzw. das Jobcenter läuft . Stimmt das? Für mich ist es egal über wen ich den Unterhalt erhalte .Ich möchte nur,dass alles richtig berechnet wird und schwarz auf weiss habe, wieviel ich an Unterhalt und wieviel ich vom Jobcenter erhalte. .
Aber gut wäre es schon zu wissen,wenn ich das auch beenden könnte ,falls ich das Recht dazu habe natürlich :scratch:

 Ich habe  mir mal nur zur Sicherheit von ihm Nachweise geben lassen, damit ich sehen kann,wieviel er an Unterhalt jetzt an die Stadt überweist und mir ist da etwas aufgefallen.
Ich muss erwähnen, dass sich 2020 im März die Stadt ,in der ich seit Januar 2020 lebe eigeschaltet hat und  zuerst habe ich nicht verstanden ,warum sich die Stadt in unsere Angelegenheit einmischt aber dann sagten sie mir,dass sie vom Jobcenter beauftragt wurden. Jetzt weiß ich aber auch warum,damit man soviel wie möglich von ihm an Unterhalt für uns herausholen kann ,um selber dann weniger Hartz4 an uns zahlen zu müssen. Bin aber auch froh und dankbar, dass ich den Unterhalt und Trennungsunterhalt von meinem noch Ehemann bekomme und nicht alles vom Jobcenter erhalte, da ich am Anfang negative Erfahrung gemacht habe und es keinem wünsche  vom Jobcenter abhängig zu sein und jeder der etwas negatives über Leistungsbezieher sagt,wünsche ich vom Herzen einmal vom Jobcenter abhängig zu sein ,damit man weiß wie der ganze Ablauf da ist !!

Nun gut ,mir ist  irgendwann aufgefallen, dass Anfangs in den Berechnungsbögen unser Unterhalt und Trennungsunterhalt genau aufgelistet war und dann auf einmal nicht mehr bzw.es steht nirgends explizit Unterhalt und Trennungsunterhalt und wenn es
 das ,, personenbezogene Einkommen ,, ist ,ist es definitiv nicht die Summe(641,50€) ,die ich von meinem Mann erhalte.

Ich weiß auch mittlerweile, dass die Berechnungsbögen extra  kompliziert gemacht werden, damit man sie nicht verstehen soll...In der Weiterbildung war eine Dame,die vor Jahren mal beim Jobcenter gearbeitet hat und die hat alles bestätigt ,was mir aufgefallen ist und auch genau sowas auch .

Zu Beginn haben die auch ständig Fehler gemacht und die Mitarbeiter wurden immer gewechselt. Ich bekam auch ständig neue Änderungsbescheide und auch Zahlungen und daran habe ich dann gewusst ,dass die Fehler gemacht haben.

Das heftige war dann noch,als ich zu Beginn einen Termin bei meiner Fallmanagerin hatte ,um ihr mitzuteilen, dass ich eine Weiterbildung im pädagogischen Bereich mache und gefragt habe ,ob die mich dabei unterstützen könnten und sie sagte mir das sie mir nur einen Gutschein geben könnten. Der wurde leider von der VHS nicht akzeptiert, somit habe ich selber ca. 500€ plus die ganzen Fahrtkosten dafür bezahlt und für die Betreuung meines Kindes habe ich zum Glück die Hilfe von dem Papa der kleinen gehabt ,sonst hätte ich das nicht schaffen können. Die wollte mir einreden ,dass ich über 1200€ vom Jobcenter erhalte und das stimmt überhaupt nicht .Da ich ja negative Erfahrungen gemacht habe und gesehen habe, mit welchen Idioten ich es hier zu tun habe, habe ich Unterlagen dabei gehabt, in denen genau steht wieviel ich an Unterhalt von meinem Mann für uns beide bekomme und damit hatte sie nicht gerechnet.
Also deswegen und wegen vielen anderen komischen Dingen ,habe ich kein Vertrauen mehr und da ich keine andere Möglichkeit habe, um das zu überprüfen ,wende ich mich an euch und hoffe, dass ihr mich aufklären könnt. Was die Jobsuche bzw. Hilfe anbelangt sind die auch total unfähig. Habe zum Glück in der Weiterbildung meinen jetzige Chefin kennengelernt, die mich dann an ihrer Schule eingestellt hat .

Leute ich muss gestehen,dass ich hier nur  eine Kurzversion erzähle. Es war schon schlimm genug, Trennung ,Umzug in eine fremde Stadt mit Kleinkind, nicht mobil und das alles während  Corona ohne Unterstützung von Familie und noch dazu  alle Kraft noch für eine Weiterbildung,die wieder in einer ganz anderen Stadt abläuft , zu machen und das war totaler horror sage ich euch ....Glaubt mir sowas würde nicht jeder schaffen können und ich bin sehr Stolz auf mich  :yes:

 :flag:  :flag:  aaaaber das hier die Behörden so unmenschlich und einfach asozial sind, war einfach heftig zu erfahren und das in meiner Lage und auch wenn ich froh war, dass ich meinen Mann und seine Familie verlassen habe (haben alle in einem Mehrfamilienhaus gewohnt) ,war ich doch froh ,dass er uns geholfen hat ,denn jeder der an meine Stelle gewesen wäre ,hätte sich an die Öffentlichkeit gewandt oder hätte einen Anwalt eingeschaltet aber in meiner Lage war das alles unmöglich und da war ja auch noch Corona . Jetzt wo ich Gott sei Dank Ruhe habe, ist mir das nun mal aufgefallen und ich möchte das mal überprüfen lassen  und bevor ich das Jobcenter darauf anspreche und mich vielleicht blamiere , frage ich lieber euch .


Den aktuellen Bescheid habe ich euch im Anhang hinzugefügt.
Ich danke euch allen im Voraus!


Lieben Gruß
Mara









[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 23. Oktober 2022, 01:35:18
Hier werden von eurem Gesamtbedarf das staatliche Kindergeld und der anrechenbare Anteil Deines Einkommens aufgeführt und berechnet.
Nicht mehr und nicht weniger.

Die Summe auf Seite 5 ist das, was auf Deinem Konto landen müsste.
Ist dem so?

Ob irgendwas von Deinem Mann an die Stadt / JC fließt, ist nicht ersichtlich. Augenscheinlich bekommst Du die komplette Summe vom JC. 

Normalerweise fordern die JC dazu auf, Unterhaltsvorschuß (für das Kind) zu beantragen. Und nehmen das gern in die eigene Hand. Jedenfalls dann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt. Das heißt, so kenne ich es, man unterschreibt eine Abtretungserklärung, damit das JC den monatlichen Vorschuss ausgezahlt bekommt, und nicht ihr. 
Anscheinend zahlt er was, denn davon (Unterhaltsvorschuß) steht nichts im Bescheid.  :scratch:

Zitatals mein Mann wegen Corona  in Kurzarbeit kam ,bekam ich die Mitteilung von der Stadt , dass ab  Juni 2020  der Unterhalt an sie überwiesen wird.


Da kann es um diesen  Unterhaltsvorschuß gehen, der nur für das Kind ist und direkt mit dem JC verrechnet wird.
Hast Du dazu gar keine Unterlagen?




 
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 23. Oktober 2022, 13:03:33
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 23. Oktober 2022, 01:35:18Hier werden von eurem Gesamtbedarf das staatliche Kindergeld und der anrechenbare Anteil Deines Einkommens aufgeführt und berechnet.
Nicht mehr und nicht weniger.

Die Summe auf Seite 5 ist das, was auf Deinem Konto landen müsste.
Ist dem so?

Ob irgendwas von Deinem Mann an die Stadt / JC fließt, ist nicht ersichtlich. Augenscheinlich bekommst Du die komplette Summe vom JC. 

Normalerweise fordern die JC dazu auf, Unterhaltsvorschuß (für das Kind) zu beantragen. Und nehmen das gern in die eigene Hand. Jedenfalls dann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt. Das heißt, so kenne ich es, man unterschreibt eine Abtretungserklärung, damit das JC den monatlichen Vorschuss ausgezahlt bekommt, und nicht ihr. 
Anscheinend zahlt er was, denn davon (Unterhaltsvorschuß) steht nichts im Bescheid.  :scratch:

Zitatals mein Mann wegen Corona  in Kurzarbeit kam ,bekam ich die Mitteilung von der Stadt , dass ab  Juni 2020  der Unterhalt an sie überwiesen wird.


Da kann es um diesen  Unterhaltsvorschuß gehen, der nur für das Kind ist und direkt mit dem JC verrechnet wird.
Hast Du dazu gar keine Unterlagen?




 


Nein das ist ja das komische daran ich bekam nur einen Brief von der Stadt,dass ab dem 1.5 od.1.6 2020 der Unterhalt und Trennungsunterhald an sie üverwiesen wird.Seitdem läuft das so weiter und ich bekomme immer nur die Bescheide aber was ich schlimmer finde, ist,dass wenn sich jemand so wie ich damit nicht auskennt ,keinen Überblick hat wieviel man tatsächlich vom Jobcenter an Leistung erhält und das keiner einen darüber aufklärt fibde ich sehr unseriös :no:


Das Schreiben kann ich auch hier hochladen.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 23. Oktober 2022, 14:06:24
Ja es stimmt die Summe 1062,44€ erhalte ich vom Jobcenter aber was ich nicht verstehe,warum der Unterhalt und Trennungsunterhalt ,den ich von meinem Mann erhalte bzw.sie ,warum er nicht mehr seit 2020 hier aufgelistet wird oder ist es dieses,, personenbezogene Einkommen,,? wenn es das ist ,dann ist die Summe 587,50 € falsch ,denn er überweist ihnen jeden Monat 641,50€ .Das kann ich nachweisen. Somit würden ja 54€ vom dem Geld fehlen und das ist mein Problem,ob ich hier richtig liege oder eher nicht ? Deswegen wende ich mich an euch :weisnich: 

Habe ich es jetzt so verstanden, dass der Regelbedarf 295,80€ und der Mehrbedarf für Alleinerziehende 161,64€ die Summe ist,die ich tatsächlich vom Jobcenter ,,abhängig ,, bin bzw.erhalte?

Das ist ganz wichtig zu wissen für mich !

Vor kurzem hatte ich ein Gespräch mit der Leistungsabteilung ,wegen meiner Lohnfortzahlung und im Gespräch sagte der Herr auch ,sie bekommen ja nur einen geringen Satz an Leistungen von uns und ich sagte ihm auch ja das stimmt mein Mann zahlt ja für uns mehr und ich arbeite ja auch zwar nicht viel aber nun gut .

Bitte entschuldigt,wenn das doffe Fragen sind aber ich will nichts falsch machen und etwas nicht behaupten und dann stimmt es doch nicht .Darum brauche ich eure Aufklärung  :coffee:


Für jede Antwort bin ich euch wirklich dankbar  :flag:
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: TripleH am 23. Oktober 2022, 14:14:08
Wieso von der Stadt? Der Bescheid ist nicht von einem kommunalen Jobcenter, da sollten eigentlich die Briefe vom Jobcenter kommen.

Kannst du dieses Schreiben (von 2020?) vielleicht auch mal hochladen?

Wo nimmst du jetzt den Wert von 587,50 Euro her? Lt. dem Berechnungsbogen erhältst du 1062,44 Euro ALG2. Würde der Unterhalt von 641,50 Euro direkt an dich gehen, wären es dann eben nur 420,94 Euro. Da fehlt nichts.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 23. Oktober 2022, 14:40:07
Zitat von: TripleH am 23. Oktober 2022, 14:14:08Wieso von der Stadt? Der Bescheid ist nicht von einem kommunalen Jobcenter, da sollten eigentlich die Briefe vom Jobcenter kommen.

Kannst du dieses Schreiben (von 2020?) vielleicht auch mal hochladen?

Wo nimmst du jetzt den Wert von 587,50 Euro her? Lt. dem Berechnungsbogen erhältst du 1062,44 Euro ALG2. Würde der Unterhalt von 641,50 Euro direkt an dich gehen, wären es dann eben nur 420,94 Euro. Da fehlt nichts.

Ich lade es später hoch ....

Ja ich erhalte die Summe 1062,44 vom Jobcenter aber ich will wissen ,ob dieses personenbezogenes Einkommen 587,50€ dieser Unterhalt von uns beiden ist oder was ist das? Und wenn das die Summe ist dann wäre das ja falsch,weil er 641,50€ überweist ...
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: TripleH am 23. Oktober 2022, 14:44:25
Du bist in der Zeile verrutscht. Die 587,50 sind der Bedarf des Kindes. Das personenbezogene Einkommen beträgt 219 Euro. Das ist das Kindergeld.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: JensM1 am 23. Oktober 2022, 14:48:48
Zitatich will wissen ,ob dieses personenbezogenes Einkommen 587,50€ dieser Unterhalt von uns beiden ist oder was ist das?

Das ist der Gesamtbedarf (kein Einkommen) deines Kindes. Abzüglich Kindergeld ergibt sich der personenbezogene Bedarf deines Kindes.

Im nächsten Schritt wird dann dein anzurechnendes Einkommen abhängig von der Höhe der individuellen Bedarfe auf dich und dein Kind verteilt.
Titel: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 23. Oktober 2022, 15:27:11
Hier ist das Schreiben vom Mai 2020

Und sonst habe ich kein Schreoben mehr erhalten nur noch vom Jobcenter den Bescheid. :scratch: SCHREIBEN Stdt O.ab 1.6.jpg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Ottokar am 23. Oktober 2022, 15:36:52
Der Unterhalt taucht in dem Bescheid nicht auf, weil der Unterhaltsanspruch wohl lt. § 33 SGB II auf das JC übergegangen ist und deshalb direkt vom Unterhaltsschuldner an das JC geht.
Statt vom Unterhaltsschuldner Betrag X zu bekommen und vom JC Betrag Y, bekommst du vom JC Betrag X+Y.
Den Übergang des Unterhaltsanspruches auf das JC muss das JC dir 2020 unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt haben. Auch wenn dein Ex wieder Vollzeit arbeitet, bleibt der Unterhaltsanspruch erst mal beim JC.
Ich würde aber mal prüfen, wie hoch aktuell der vom JC geltend gemachte Unterhaltsanspruch ist. Dein Ex kann dir sicher die aktuelle Forderung des JC belegen.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Quinky am 23. Oktober 2022, 16:00:28
Selbstverständlich ist der Bescheid falsch, sollte jedoch der Unterhalt für beide immer in gleicher Höhe erfolgen, ist die Summe des ALGII/Sozialgeldes korrekt.
Jedoch die Ansprüche für die beiden Personen im Einzelnen sind NICHT richtig, lediglich die Summe.
Durch die beiden Unterhaltszahlungen ändert sich in der Summe das anrechenbare Einkommen beider Personen, da auch ein Nebenverdienst einer Person vorhanden ist.(bedingt durch die Verrechnung nach der Bedarfsanteilsmethode)
Weiterhin ist zu prüfen, ob durch Unterhalt, Kindergeld und Kinderwohngeld das Kind aus der BG ausscheidet, da es in diesem Falle ausreichend Einkommen hat.
Wenn durch Unterhalt und Kinderwohngeld der Bedarf des Kindes überdeckt ist, darf diese Überdeckung NICHT auf das Sozialgeld des Kindes angerechnet werden, lediglich das komplette Kindergeld auf die Mutter.
Es ist also JEDEN Monat zu prüfen, wie hoch die Unterhaltszahlungen sind, da diese Zahlung IMMER Einfluss jeden Monat auf die jeweiligen Ansprüche hat.
Sollte Unterhalt und Kinderwohngeld ausreichend dem Bedarf des Kindes gegenüber höher sein, wird das Kind JEDEN Monat durch das Jobcenter betrogen, da dadurch Beträge dem Jobcenter NICHT in voller Höhe zustehen!
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 23. Oktober 2022, 17:11:22
Danke Quinky 🙏



Könnt ihr mir bitte sagen an wen ich mich wenden kann,damit ich Unterstützung bekomme um das zu regeln 😔 Ich weiss zu 100% wenn ich die Leistungsabteilung darauf anschreibe die rufen mich zwar zurück aber wimmeln mich nur ab und erklären das so ,dass ich das überhaupt nicht vetstehe😔 und für die hat sich das erledigt und bin dann einfach machtlos.

Oder wie kann ich das am Besten alles formulieren,wenn ich eine Email an die Leistungsabteilung sende ?

Zunächst würde ich eine Email an die Leistungsabteilung senden oder an wen soll ich mich deswegen am Besten wenden ?

Wie schon gesagt,mein Gefühl und auch alles insgesamt war total komisch und ich hab gesehn die wissen selber nicht was Richtig ist 😵�💫
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Quinky am 23. Oktober 2022, 19:08:11
Wie soll ich den Bescheid erklären, das ist hochkompliziert.
1.) ohne Unterhaltsrechnung
Dein Bedarf 913,14. Kind 587,50 - 219 KiGe = 368,5
Gesamtbedarf: 1281,64€
Jetzt kommt der Verdienst, das anrechenbare Einkommen von Dir wird nach der Bedarfsanteilmethode im Verhältnis 913,14 : 385,50€ = 71,24% : 28,76% aufgeteilt.
Das ergibt den Betrag von 156,18 und 63,02€ UF den jeweiligen Beteiligten.
d.h. ohne den Unterhalt ist der Bescheid in allen Punkten richtig.
2.) mit Unterhaltsrechnung
jetzt wird es vollkommen kompliziert. Der Kindesunterhalt darf NUR!!! auf das Kind angerechnet werden, Der Erwachsenenunterhalt wird allerdings im Gegenteil nach Bedarfsanteilsmethode wieder auf beide angerechnet, so das dann andere Aufteilung des Erwerbseinkommens herauskommt.
Beispiel:
Beide bekommen 350€ jeweils Unterhalt
somit bleibt bei dem Kind nur noch ein Restbedarf von 18,50€ übrig, der auf jeden Fall mit Kinderwohngeld abgedeckt wird. somit wird vom Erwerbseinkommen NICHTS auf das Kind und das komplette Erwerbseinkommen auf den Erwachsenen aufgeteilt.
Damit diese Rechnung allerdings richtig erfolgen kann ist es zwingend erforderlich wieviel Unterhalt JEDEN Monat gezahlt wurde damit JEDEN Monat sofern ein Unterschied besteht auch jeden Monat unterschiedliche Bescheide erfolgen MÜSSEN!!!
Zusätzlich:
Wenn Unterhalt und Kinderwohngeld den Bedarf des Kindes decken, darf vom Überschussbetrag NICHTS angerechnet werden. Auch hier sind die jeweiligen monatlichen Unterhaltsbeträge erforderlich um die Berechnung durchzuführen. Da hier auch die Vergangenheit betroffen ist, das Jobcenter jedoch grundsätzlich, in meinen Augen vorsätzlich falsche Bescheide ausgestellt hat. Jeder Leistungssachbearbeiter muss wissen, das Unterhalt angerechnet werden muss!!
Da hier Vorsatz besteht, muss auch nachverfolgt werden, wie hoch das theoretische Kinderwohngeld ab 2020  war, um die mit Vorsatz nicht gezahlten Beträge als Schadenersatz nachzufordern.
3.
FALLS mal rückwirkend, aus welchen Gründen auch immer, das Jobcenter für die Vergangenheit Nachforderungen verfügen, so ist nach dem Individualprinzip nur für jeden der tatsächliche Bedarf massgebend (hier sind ja durch die falsche Anrechnung falsche Einzelbeträge seit 2020 vorhanden!
Ob Du das hinbekommst, oder ein Spezialanwalt für Sozialrecht das durchführt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Allerdings ist diese Sache total kompliziert und verworren, falsch sind die Bescheide auf jeden Fall.

Gruß
Ernie
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 23. Oktober 2022, 20:55:29
Vielen Dank  :coffee:

Das ist ja total kompliziert 🥺
Alleine kriege ich das auf jeden Fall nicht hin 😔
Ich weiss garnicht wo und wie ich da anfangen soll .

Gibt es keine Anlaufstelle,wo ich das alles überprüfen lassen kann ohne erstmal einen Anwalt einzuschalten  :weisnich:

Was würdet ihr an meiner Stelle machen ?

Ich werde mir von meinem Ex alle Überweisungen,die er ab 2020 an mich und dann an die Stadt überwiesen hat holen und hier hochladen . Und den Brief ,den ich auch damals von der Stadt erhalten habe ,wo aufgeteilt wurde was an Unterhalt meine Tochter bekommt und mein Trennungsunterhalt .

Und einen Bescheid ,den ich zu Beginn erhalten habe,wo noch alles normal aufgelistet war somit  auch der Unterhalt,damit ihr das auch seht .Das war auch das ,was mich dann die ganzen Monate beschäftigt hat,warum auf einmal nicht drin steht ,was ich von meinem  Ex erhalte  :coffee:

Er hat bestimmt auch ein Schreiben,wo drin steht,was meine Tochter erhält und was ich erhalte. Das werde ich mir auch besorgen ..

Ich habe jetzt richtig Bauchschmerzen,denn ich dachte nicht das das so kompliziert ist und  jetzt mich noch damit zu beschäftigen vorallemmit diesen idioten bom Jobcenter 😥 Ich wäre echt dankbar,wenn es eine Anlaufstelle gäbe ,wo ich hingehn kann 😔


Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Quinky am 23. Oktober 2022, 21:02:16
Hallo Mara,
wo es eine allgemeine Anlaufstelle gibt, kann ich dir nicht sagen, außer einem Anwalt für Sozialrecht.
Allerdings kann ich Dir anbieten:
WENN Du die Zahlen des Unterhaltes hast, kann ich weiter rechnen und gegebenenfalls den Wortlaut des Widerspruches in etwa aufstellen. Lediglich über die Höhe eines eventuellen Kinderwohngeldes kann ich nichts sagen (Ist in jeder Kommune variabel bedingt durch Miethöhe und Unterhaltshöhe).
Hier könnte dann angeführt werden, weil das JObcenter nicht informiert hat konnte kein Kinderwohngeld beantragt werden.

Gruß
Ernie
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 23. Oktober 2022, 21:18:01
Zitat von: Quinky am 23. Oktober 2022, 21:02:16Hallo Mara,
wo es eine allgemeine Anlaufstelle gibt, kann ich dir nicht sagen, außer einem Anwalt für Sozialrecht.
Allerdings kann ich Dir anbieten:
WENN Du die Zahlen des Unterhaltes hast, kann ich weiter rechnen und gegebenenfalls den Wortlaut des Widerspruches in etwa aufstellen. Lediglich über die Höhe eines eventuellen Kinderwohngeldes kann ich nichts sagen (Ist in jeder Kommune variabel bedingt durch Miethöhe und Unterhaltshöhe).
Hier könnte dann angeführt werden, weil das JObcenter nicht informiert hat konnte kein Kinderwohngeld beantragt werden.

Gruß
Ernie

Erni,wenn du mir helfen könntest wäre ich dir wirklich sehr danbar.Ich weiß sonst nicht was ich machen soll😔

Ich werde alles besorgen was nötig ist . Ich weiß auch,dass das mein Ex eine hohe Summe zurück zahlen musste und es stellte sich heraus das die ihm zu viel berechnet haben und jetzt fordert er das Gekd zurück.Es gibt einen Mitarbeiter der Stadt über ihn läuft das ganze und er hat ständig mit ihm kontakt.  Ich habe heute daran gedacht ihn sogar zu kontaktieren,weil wie wir sehen ,wurde hier einiges falsch gemacht und ich schwöre es ich habe dasschon zu Beginngeahnt und war auch total froh,dass ich mehr an Unterhalt von meinem Ex bekomme ,damit ich bloß nicht viel von diesen idioten erhalte,damit es nicht falsch berechnet wird und jetzt sowas 😪 ich traue mich auch nicht davon meinem Ex zu erzählen,da er neulich schon voll sauer auf mich war ,weil die ihm ja zu viel angerechnet haben und er sich jetzt drum kümmern muss und da sagte er noch zu mir die haben auch 100% bei dir etwas falsch gemacht und ich habe das natürlich verneint,damit das nicht ausartet und er das nicht noch schlimmer macht .Ich versuche keine Probleme mit ihm zu haben ,da er uns ja viel Unterhalt zahlt aber möchte auch nicht mit dem Jobcenter probleme haben 😔 deswegen brauche ich wirklich eure  Hilfe 🙏
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: TripleH am 23. Oktober 2022, 22:18:27
Der Bescheid ist nicht falsch. Unterhalt fließt nicht zu, also kann auch nicht mit Unterhalt gerechnet werden, ganz einfach.

Ob das angesichts § 33 Abs. 3 Satz 2 SGB II rechtens ist, da es sich anscheinend um eine freiwillige und keine titulierte Unterhaltszahlung handelt, steht wieder auf einem anderen Blatt.


Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Quinky am 24. Oktober 2022, 09:58:15
Es muss bei der Berechnung allerdings so getan werden, als ob Unterhalt fliesst, weil daher die ALGII/Sozialgeldzahlungen im Einzelnen beeinflusst werden.
Was ist denn, wenn der Unterhalt größer ist als der Bedarf des Kindes?
Dann darf das Jobcenter offiziell betrügen?? Der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht dem Jobcenter
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Quinky am 24. Oktober 2022, 12:04:12
Zitat von: TripleH am 23. Oktober 2022, 22:18:27Der Bescheid ist nicht falsch. Unterhalt fließt nicht zu, also kann auch nicht mit Unterhalt gerechnet werden, ganz einfach.

Ob das angesichts § 33 Abs. 3 Satz 2 SGB II rechtens ist, da es sich anscheinend um eine freiwillige und keine titulierte Unterhaltszahlung handelt, steht wieder auf einem anderen Blatt.




Beispiel:
Ohne Unterhaltsberechnung wird ein HartzIV-Bescheid erstellt
Allerdings besteht ein SV-Arbeitsvertrag, der ohne Unterhalt nach wie vor einen HartzIV-Anspruch ergibt.
Da die AN jedoch nicht weiss, wieviel Unterhalt gezahlt wird hat sie keine Möglichkeit zu überprüfen, ob durch die Unterhaltszahlung der HartzIV-Anspruch wegfällt und Wohngeldanspruch sowie Kinderwohngeld besteht.
Ohne Unterhaltsberechnung ergäbe sich z.B. ein HartzIV-Anspruch von 450€, das Jobcenter kassiert jedoch 650€ zum Beispiel. Die HartzIV-Empfängerin hat KEINE Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen, da sie keine Informationen besitzt.
Damit überhaupt eine Möglichkeit besteht, muss eine ALGII-Berechnung MIT Unterhalt durchgeführt werden.
Das hat nichts damit zu tun, das das Jobcenter den Unterhalt kassiert!
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: TripleH am 24. Oktober 2022, 14:50:36
Zitat von: Quinky am 24. Oktober 2022, 09:58:15Es muss bei der Berechnung allerdings so getan werden, als ob Unterhalt fliesst, weil daher die ALGII/Sozialgeldzahlungen im Einzelnen beeinflusst werden.

Nein. Kein Zufluss, keine Berücksichtigung. Es gibt auch keinen fiktiven Zufluss. Das hat das BSG bereits mehrfach entschieden.

Zitat von: Quinky am 24. Oktober 2022, 09:58:15Was ist denn, wenn der Unterhalt größer ist als der Bedarf des Kindes?

Dein aufgezeigtes Problem ist mir bewusst. Allerdings ist der Bedarf des Kindes 587,50 Euro. Der Kindesvater müsste also 587,51 Euro zahlen, damit das JC überhaupt in den Bereich des "Betrügens" käme. Denn erst dann wäre der eine Cent nicht verteilbar. Bei einer Unterhaltszahlung von 587,50 Euro würde das Kindergeld voll bei der Mutter angerechnet. Erst ab 587,51 Euro wäre der Unterhalt, der oberhalb der 587,50 Euro liegt, nicht durch das JC zu beanspruchen, da das Kind in dem Umfang nicht mehr hilfebedürftig ist und der überschießende Unterhalt nicht auf die Kindesmutter angerechnet werden darf.

Damit der Kindesvater in den Bereich von 587,50 Euro Unterhalt käme müsste er in dieser Altersstufe (4 Jahre) zwischen 6.201-7.000 Euro verdienen. Wäre dem so, würde er bestimmt mehr Trennungsunterhalt zahlen müssen als dann mickrige 54 Euro (641,50 Euro Unterhalt insgesamt - 587,50 Euro Kindesunterhalt).

Da die Kindesmutter einen Job hat, wäre vom Kindergeldüberhang auch keine Versicherungspauschale abzusetzen, auch hier entsteht kein Schaden.

Sowas wie hier wird eigentlich nur dann gemacht, wenn der Unterhaltspflichtige unregelmäßig zahlt, mal früher, mal später, mal vielleicht gar nicht. Auch die lange Dauer ist erstaunlich. Die Stelle, die im Auftrag des JC das Schreiben erstellt hat und wohl auch den Eingang der Unterhaltszahlungen überwacht, sollte eigentlich Auskunft geben können, wieso das gemacht wurde. Denn eigentlich müsste sich auch der Kindesvater die Frage stellen, ob er überhaupt schuldbefreiend an die Stadt oder das JC zahlt, da eigentlich nur rückständiger Unterhalt an das JC übergeht und künftiger nur unter den engen Grenzen des § 33 Abs. 3 SGB II.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 24. Oktober 2022, 16:31:49
Hallo zusammen, am Donnerstag Abend werde ich mich mit meinem Exmann treffen. Er bringt mir alle Unterlagen.Ich werde sie dann am Donnerstag oder Freitag hier hochladen.

Ich habe mich nicht getraut ihm zu sagen ,wofür ich das alles brauche 😔 damit ich nicht deswegen keine Probleme mit ihm habe aber bin auch total überfordert jetzt mit allem ,was ich hier lese 😥 ich verstehe davon nur die hälfte🙈

Ich weiss nur,dass ich

641,50€ Ubterhalt von meinem Exmannerhalte,was er seit 1.Juni 2022 IMMER an das Jobcebter schickt!

219€ Kindergeld
20€ seit Juli zusätzlich für meine
     Tochter
374€ verdiene ich durch meinen Minijob
-------
Das sind Gesamt 1254,50 € die uns gehören und wieviel erhalte ich jetzt vom Jobcenter ? Ist also wie auf der Seite 5 Die Summe richtig?

Habe ich das jetzt so verstanden,dass es zwar alles Richtig ist nur halt falsch aufgeteilt,da sie nicht in dem Bescheid den Unterhalt und Trennungsunterhalt erwähnen ?

Ooooder müsste ich Theoretisch mehr erhalten und die kassieren etwas ein,wovon ich nix weiss? Oder sie kassieren das ein und verteilen das so,dass es ausschaut als ob es aus der Taschedes Jobcenters kommt,daher auch keine Auflistung im Bescheid von dem,wieviel wir von meinem Exmann bekommen?

Wenn nur die Aufteilung falsch ist das kann man bestimmt mit der Leistungsabteilung klären das die den Bescheid ändern aber erhalte ich etwas nicht,was mir oder meinem Kind zusteht dann ist das eine andere Nummer und brauche professionelle Hilfe im Notfall,würde ich mich an die Sachbearbeiter der Stadt wenden die damals bzw.auch jetzt dafür zuständig sind.Ich hatte ja hier geschrieben,dass meinem Ex viel zu viel abgezogen wurde ( da er weniger verdient hat od.irgendwas mit Steuern) ich weiss es nicht genau  und jetzt fordert er sein Geld zurück und da gibt es einen Sachbearbeiter der dafür zuständig ist bei der Stadt und ich dachte mir im Notfall ihn zu kontaktieren.Das muss überprüft werden,vorallem ich hatte ausser das Schreiben von der Stadt keine andere Mitteilung vom Jobcenter erhalten und dann irgendwann wurde ja der Teil vom Unterhalt garnicht mehr in dem Bescheid aufgelistet .Ich habe keinen Überblick darüber. Sowas geht garnicht und dabei ist das ja nicht viel,was ich aufstockend erhalte .Ich komme mir vor,wie als wäre ich keine alleinerziehende Mutter,die noch arbeiten geht plus noch Unterhalt fürs Lind und sich selber vom Exmann bekommt und als Unterstützung ,da das Geld nicht ganz ausreicht vom Jobcenter einen geringen Teil erhält,ich komme mir vor als würde ich VOLL von Hartz4 leben und das stimmt ja nicht so  :no:





Wie gesagt ich bin jetzt total durcheinander.


Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Quinky am 24. Oktober 2022, 18:25:54
TriplH,
ich will mich nicht streiten, jedoch damit das Kind Kinderwohngeld bekommt, muß der Unterhalt nicht 587,50€ betragen, sondern 587,50 - 219€ Kindergeld = 368,50€.
Hier ist die Frage: wieviel Unterhalt bekommt das Kind und wieviel wird Trennungsunterhalt gezahlt?
Insgesamt wird über 600€ Unterhalt vom Kindesvater gezahlt.
Hier könnte es also knapp werden, das Kinderwohngeld-Berechtigung besteht und somit eine völlig andere Rechnung (Kind fällt aus der BG heraus) entsteht.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 24. Oktober 2022, 19:21:15
Zitat von: Quinky am 24. Oktober 2022, 18:25:54TriplH,
ich will mich nicht streiten, jedoch damit das Kind Kinderwohngeld bekommt, muß der Unterhalt nicht 587,50€ betragen, sondern 587,50 - 219€ Kindergeld = 368,50€.
Hier ist die Frage: wieviel Unterhalt bekommt das Kind und wieviel wird Trennungsunterhalt gezahlt?
Insgesamt wird über 600€ Unterhalt vom Kindesvater gezahlt.
Hier könnte es also knapp werden, das Kinderwohngeld-Berechtigung besteht und somit eine völlig andere Rechnung (Kind fällt aus der BG heraus) entsteht.

Danke Dir  :smile:  am Donnerstag Abend oder Freitag,werde ich alle hochladen ,was mein Exmann mir bringt dann wissen wir mehr 👍

Lg
Mara
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Ottokar am 25. Oktober 2022, 12:00:44
Der ALG II-Zahlbetrag ist 1062,44€ lt. Bescheid, der Kinder-Sofortzuschlag von 20€ wird zusätzlich gezahlt, gehört aber mit zum ALG II, also sind es insgesamt 1082,44€, die du vom JC bekommst.
Kinder- und Trennungsunterhalt betragen insgesamt 641,50€, der Betrag wäre bei ALG II voll abzusetzen, wenn du ihn direkt bekommst.
Da der ALG II-Zahlbetrag mit 1082,44€ deutlich höher ist als der Gesamtunterhalt, gibt es hier erst mal keinen Nachteil durch den Anspruchsübergang und die deshalb erfolgende Zahlung des Unterhalts an das JC.
Ob das Kind seinen Bedarf mit Unterhalt selbst decken kann und deshalb möglicherweise dem Grunde nach Anspruch auf Kinderwohngeld besteht (was nicht bedeutet, dass es tatsächlich zu einer Wohngeldzahlung kommt), kann man erst sagen, wenn die Höhe des Kindesunterhalts bekannt ist.

Allerdings muss man dazu sozial- oder zivilgerichtlich prüfen lassen, ob der Unterhaltsanspruch tatsächlich nach § 33 SGB II übergegangen ist, denn eine Rückübertragung ist nur zum Zweck der gerichtlichen Geltendmachung durch den Leistungsempfänger möglich, was hier jedoch ausfällt, da der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird. Es besteht imho somit nur die Möglichkeit, den vom JC behaupteten Anspruchsübergang anzufechten.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 02. November 2022, 11:27:40
Hallo zusammen !

wir sind momentan krank und mein Ex hat mir alle Unterlagen etwas später gebracht !

Und jetzt wo ich alles wissen wollte ,sagt er mir das er ab September ca 200€ weniger Unterhalt und Trennungsunterhalt zahlt ,da die seine Fahrtkosten zur Arbeit jetzt berücksichtigt haben .

Zuvor waren es ja 641,50€ ,die er zahlen musste
( 306,50€ Unterhalt,335€ Ehegattenunterhalt)

Und ab dem 1.9 zahlt er 449,50€
( 286,50€ Unterhalt und 163€ Ehegattenunterhalt)

Ich möchte ja das mein Bescheid geändert wird,da ja der Unterhalt und Trennungsunterhalt nicht mehr dort aufgeführt werden und die Aufteilung ja falsch ist und mich das total stört ,da das so ausschaut als ob ich ganz vom Jobcenter lebe und das stimmt ja nicht .


Zudem überweise ich von Tag 1 meine Miete an den Vermieter selber.Ich erhaltr ja ,,nur,,aufstockendes Hartz 4  !

Die ersten Monate war ich ja zwar beim Jobcenter gemeldet aber habe den Vollen Unterhalt ausschließlich von meinem Ex erhalten .Aufstockendes Hartz 4 bekam ich erst,wo er ja in Kurzarbeit ging .

Sagt mir bitte,wie ich das an die Leistungsabteilung verfassen soll , damit die meinen Bescheid ändern 🙏

Ich danke euch 🙏
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Sheherazade am 02. November 2022, 14:51:59
Zitat von: Mara am 02. November 2022, 11:27:40Sagt mir bitte,wie ich das an die Leistungsabteilung verfassen soll , damit die meinen Bescheid ändern 🙏

Indem du von deinem Mann die Unterhaltsberechnung anforderst, die da irgendjemand gemacht hat.

Zitatsagt er mir das er ab September ca 200€ weniger Unterhalt und Trennungsunterhalt zahlt ,da die seine Fahrtkosten zur Arbeit jetzt berücksichtigt haben .

Wer sind denn "die"? Da muss es doch irgendwas schriftliches geben, das du dem Jobcenter einreichen kannst.

Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: TripleH am 02. November 2022, 15:06:19
"Die" sind höchstwahrscheinlich die Beistandschaft des Jugendamtes, auf die das Jobcenter die Aufgabe der Geltendmachung von Unterhalt gem. § 33 SGB II rückabgetreten hat. Jedenfalls deutet das hier früher hochgeladene Schreiben ("im Auftrag des Jobcenters") darauf hin. Und der Turnus - alle 2 Jahre - auch.

Es ist daher davon auszugehen, dass das Jobcenter weiß, wieviel Unterhalt fließt.
Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Mara am 02. November 2022, 17:52:02
Ich habe alle Unterlagen von ihm erhalten !

Alle Berechnungen und Schreiben von der Stadt ,in denen steht,wieviel er für wen zahlen muss.

Mir gehts nur darum,ob das Jobcenter das auch richtig berechnet hat und wenn ja dann sende ich einfach eine Email an die Leisungsabteilung und bitte ,um Bescheidänderung ,dss die wieder den Unterhalt und Trennungsunterhalt in meinem Bescheid immer mit auflisten,damit man eine Übersicht hat,denn so wie das da steht,sieht es so aus als ob ich ganz vom Jobcenter lebe und die haben das ja so schön aufgeteilt ,dass ich nix verstehe  :coffee: 

Die wissen genau wieviel ich von meinem Ex erhalte!

Im Anhang werde ich denen dann meinen Nachweis senden,dass ich jetzt weiss wieviel unser Geld ist  !

Ich hoffe nur,dass die das auch machen oder können die einfach Nein sagen?

In allen Unterlagen habe ich gelesen,dass mein Ex immer alles zahlt ohne Probleme .Ich hab sogar Schreiben gelesen,wo die Stadt ihm zuviel berechnet hat dann erhielt er das Geld zurück aber nur ,weil ihm das aufgefallen ist.

Da gab es immer wieder Änderungen auch wenn es Unverständlich ist,warum die auf einmal das so haben wollten,dass der Unterhalt nicht mehr direkt an mich überwiesen wird, bin ich doch froh,weil ich vorher immer Nachweise zeigen musste sowohl der Stadt als auch dem Jobcenter dann immer so ein hin und her musdte ständig mit der Stadt telefonieren und da gab es Mißverständnisse und komischerweise sind die Mitarbeiterinnen nicht mehr da und seitdem das ein Mann von der Stadt macht ,gibt es keine Probleme mehr .

Deshalb soll das auch weiterhin so bleiben ,da ich nix mehr damit am Hut habe .

Mir gehts nur drum das ich die Auflistung habe und alles richtig verrechnet wird  :coffee:

Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: TripleH am 02. November 2022, 21:45:42
ZitatDie wissen genau wieviel ich von meinem Ex erhalte!

Ja, genau nichts, weil es das Jobcenter erhält.

ZitatIch hoffe nur,dass die das auch machen oder können die einfach Nein sagen?

Natürlich werden die den Bescheid nicht ändern, solange der Unterhalt nicht an dich gezahlt wird. Sonst würdest du viel zu wenig ALG2 bekommen.

Zitatist,warum die auf einmal das so haben wollten,dass der Unterhalt nicht mehr direkt an mich überwiesen wird

Wieso "auf einmal"? Das geht doch schon seit 2 Jahren so?

Zitatund da gab es Mißverständnisse 

Vielleicht deswegen?

Du musst einen Schritt nach dem anderen machen. Der erste Schritt wäre, zu klären, warum der Unterhalt ans Jobcenter geht und nicht an dich direkt.


Titel: Aw: DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?
Beitrag von: Ottokar am 03. November 2022, 10:57:44
alt:
913,14€ ALG II Bedarf Mara
- 219,20€ Erwerbseinkommen
- 335€ Ehegattenunterhalt
= 358,94€ ALG II Anspruch

587,20€  ALG II Bedarf Kind
- 219€ Kindergeld
- 306,50€ Kindesunterhalt
= 61,70€ ALG II Anspruch


neu ab 01.09.2022:
913,14€ ALG II Bedarf Mara
- 219,20€ Erwerbseinkommen
- 163€ Ehegattenunterhalt
= 530,94€ ALG II Anspruch

587,20€  ALG II Bedarf Kind
- 219€ Kindergeld
- 286,50€ Kindesunterhalt
= 81,70€ ALG II Anspruch

Ihr bekommt beide ALG II/Sozialgeld, da euer individuelles Einkommen nicht ausreicht, euren Bedarf zu decken. Damit besteht weder Anspruch auf Wohngeld noch Kinderwohngeld.
Das der Unterhalt nicht im Bescheid aufgeführt wird, ändert daran nichts und führt weder zu rechtlichen noch materiellen Nachteilen.
Die einzige Möglichkeit, damit der Unterhalt wieder an dich gezahlt und somit im Bescheid aufgeführt wird, besteht darin, den Anspruchsübergang auf das JC anzufechten. Dazu sollte man einen Anwalt prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für den Anspruchsübergang tatsächlich vorlagen, oder nicht.