Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: tabeta am 24. Oktober 2022, 10:52:44

Titel: 25 euro Heizkosten zu hoch selber zahlen. Ja das geht,
Beitrag von: tabeta am 24. Oktober 2022, 10:52:44
Hallo an alle.

Ich habe da eine Frage meine Heizkosten sind 25 euro zu hoch und ich zahle die zurzeit selber aus eigener tasche.

Was ist nun wenn ich arbeite und mich nach der Arbeit erneut beim Selben Jobcenter Anmelde mit derselben Wohnung und den 25 Euro Heizkosten zu hoch, kann ich diese dann wieder aus eigener Tasche zahlen würde das gehen ?
Titel: Aw: 25 euro Heizkosten zu hoch selber zahlen. Ja das geht,
Beitrag von: TripleH am 24. Oktober 2022, 14:54:54
Wenn du mindestens einen Monat aufgrund eigenem Einkommen ("echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit) kein ALG 2 bezogen hast, muss das Jobcenter sogar erstmal die vollen Kosten berücksichtigen und in ein neues Kostensenkungsverfahren eintreten.
Titel: Aw: 25 euro Heizkosten zu hoch selber zahlen. Ja das geht,
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Oktober 2022, 15:01:36
tabeta

Zitat von: tabeta am 24. Oktober 2022, 10:52:44Was ist nun wenn ich arbeite und mich nach der Arbeit erneut beim Selben Jobcenter Anmelde mit derselben Wohnung und den 25 Euro Heizkosten zu hoch, kann ich diese dann wieder aus eigener Tasche zahlen würde das gehen ?
Das kommt ja durchaus darauf an wieso es zur Kostensenkung kam und wie hoch die tatsächliche Differenz zu der Gesamtangemessenheit für dich ist.
Wenn es zb wegen Auszug eines BG Mitglieds war: die qm für dich dann zu hoch sind und zwar sogar höher als die Gesamtangemessenheit.
Aber in der Regel ist es so wenn man länger als ein Monat nicht im Bezug war und einen Neuantrag stellt auch die dann geltenden Regeln greifen.
Unten habe ich ein Urteil eingestellt das zwar über einen "unberechtigten Umzug " geurteilt hat. Aber wer weiß am Schluss war das bei dir auch so.
Ausserdem bin ich der Meinung dass das auch bei Dir nach Neuantrag gelten sollte, ABER auch nur weil es da zur Zeit keine Angemessenheitsprüfung für Neukunden gibt.

So gesehen ist das eine Wischiwaschiauskunft aber da die Fakten fehlen warum die Kostenübernahme gesenkt wurde.......

Die Eigenleistung hast du weil es über ein Kostensenkungsverfahren gelaufen ist und deine HK die Gesamtangemessenheit aus KM+NK+HK überschritten wurden?

Du konntest nichts dagegen unternehmen wie Untervermieten oder günstigere Whg zu finden oder durch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu verhindern?

Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 09.04.2014, B 14 AS 23/13 R:
Die Begrenzung der Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug endet bei einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von mindestens einem Kalendermonat. Bei Eintritt eines neuen Leistungsfalles findet die Vorschrift keine Anwendung (mehr).

MfG FN
Titel: Aw: 25 euro Heizkosten zu hoch selber zahlen. Ja das geht,
Beitrag von: tabeta am 26. Oktober 2022, 17:23:06
Danke für die Hilfe :cool: