Hallo,
es gibt folgende Situation, und ich würde gerne die Vorgehensweise dazu wissen.
Ein ausländischer AN mit Duldung bis 31.12.2022 bestreit seinen Lebensunterhalt für sich, Partnerin und 2 gemeinsame Kinder mit Lohn + Wohngeld + KiZ selber. Partnerin arbeitet nicht, da Elternzeit und ohne Einkommen.
Der Arbeitsvertrag endet 31.12.2022(weil Duldung dann endet) Er hätte dann Anspruch auf Alg1, müßte aber zusätzlich Alg2 beantragen. Da die Verlängerung seines Vertrages von seinem Aufenthaltsstatus abhängt und die Bearbeitung bei der Agentur für Arbeit sowie JC auch davon abhängen, stellt sich die Frage, was muß er machen, damit er im Januar 2023 seine Miete + NK + Strom sowie Lebenshaltungskosten zahlen kann?
Mit Duldung hat er keinen Anspruch auf ALG II vom Jobcenter. Da müsste er zu Asylbewerber Leistungen
Zitat von: Yavanna am 24. Oktober 2022, 12:42:40Mit Duldung hat er keinen Anspruch auf ALG II vom Jobcenter. Da müsste er zu Asylbewerber Leistungen
Ach ja, stimmt. Dann müßte die Partnerin Alg2 beim JC beantragen, oder?
Zitat von: TG am 24. Oktober 2022, 14:44:41Zitat von: Yavanna am 24. Oktober 2022, 12:42:40Mit Duldung hat er keinen Anspruch auf ALG II vom Jobcenter. Da müsste er zu Asylbewerber Leistungen
Ach ja, stimmt. Dann müßte die Partnerin Alg2 beim JC beantragen, oder?
Das kann ich dir so nicht beantworten.
Welche Staatsangehörigkeit hat die Partnerin? Verfügt sie über einen Aufenthaltstitel oder auch nur Duldung?
Eigentlich müsste sie eine Aufenthaltserlaubnis haben wenn die Familienkasse involviert ist und zahlt...
Die Partnerin hat einen Aufenthaltstitel.
Da du nicht schreibst, welchen...
WENN die Partnerin einen Titel hat, der zum ALG II Bezug berechtigt (gibt auch welche, wo das nicht so ist), muss sie zum Jobcenter. Für die Kinder gilt das gleiche