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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hansejunge am 24. Oktober 2022, 18:01:58

Titel: Selbständigkeit / Anlage EKS / Welches Anrechnungdatum gilt für Betriebsausgaben
Beitrag von: Hansejunge am 24. Oktober 2022, 18:01:58
Guten Tag,

ich kann ja in der Anlage EKS auch Betriebsausgaben geltend machen.

Die Frage ist, für welchen Monat diese gelten.

Beispiel:

Ich bestelle Ende Oktober einen Artikel für die Betriebsstätte, die Rechnung mit Lieferung kommt Ende Oktober, bezahlen werde ich die Rechnung dann im November.

Muss ich die Betriebsausgaben also für Oktober angeben (Bestellung und Lieferung) oder für November (Bezahlung, Kontoabgang?)

Danke.
Titel: Aw: Selbständigkeit / Anlage EKS / Welches Anrechnungdatum gilt für Betriebsausgaben
Beitrag von: castagir am 25. Oktober 2022, 23:26:22
Die Betriebsausgaben und Einnahmen sind immer dann gültig, wenn sie tatsächlich passieren, hier zählt der Tag der Buchung auf dem Konto bzw. das Datum der Barquittung.
Titel: Aw: Selbständigkeit / Anlage EKS / Welches Anrechnungdatum gilt für Betriebsausgaben
Beitrag von: Hansejunge am 26. Oktober 2022, 11:41:03
Ok, danke.