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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Luca am 25. Oktober 2022, 16:59:48

Titel: mieterhöhung
Beitrag von: Luca am 25. Oktober 2022, 16:59:48
hi ich lebe in einem möbilierten appartment wo ich monatlich die miete bezahle bis ich eine wohnung gefunden habe. Es ist aber keine Wohnung sonder eher wie ein motelzimmer.
das jobcenter hat die miete auch bewilligt.

Nun hat der vermieter der appartments gesagt dass die miete um 40 euro steigen wird ab dem 1.
Wie soll ich das dem jobcenter weitergeben. Eine email an die sachbearbeiter? Oder doch ein schreiben?
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Yavanna am 25. Oktober 2022, 17:09:52
Reich das schriftliche Mieterhöhungsverlangen deines Vermieters im Jobcenter ein.
Sagen kann man viel.

Hast du einen richtigen Mietvertrag (Appartment) oder Beherbergungsvertrag (Motelzimmer)?
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2022, 17:14:01
Luca

Zitat von: Luca am 25. Oktober 2022, 16:59:48Wie soll ich das dem jobcenter weitergeben. Eine email an die sachbearbeiter? Oder doch ein schreiben?
und die Mieterhöhung als Anhang zu der VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598)
Schreiben wäre besser
und das nachweislich damit du die Abgabe belegen kannst.

MfG FN
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Luca am 25. Oktober 2022, 17:43:41
Er hat es mündlich gesagt... Ich habe dem jobcenter ein blatt ausfüllen lassen von ihm damals...war ne art mietvertrag...
am besten sag ich ihm er soll n zweizeiler schreiben und den sende ich dann an die sachbearbeiterin?
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: OLD-MAN am 25. Oktober 2022, 18:14:21
Bitte beachten:

• Mieterhöhungverlangen schriftlich
• Mieterhöhung gilt erst nach Ablauf von 3 Monaten!
• Mieterhöhung nicht mehr als 15% / 20% der Nettomiete
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Luca am 25. Oktober 2022, 18:20:01
ich verstehe den teil mit 3 monaten nicht.
Heisst das es geht erst nach 3 monaten? Ich bin seit juni da, falls das der fall sein sollte.
Die miete erhöht sich um 50 euro auf pauschal 500
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2022, 18:29:56
Luca

Zitat von: Luca am 25. Oktober 2022, 17:43:41am besten sag ich ihm er soll n zweizeiler schreiben und den sende ich dann an die sachbearbeiterin?
Ja genau so

Zitat von: Luca am 25. Oktober 2022, 17:43:41Ich habe dem jobcenter ein blatt ausfüllen lassen von ihm damals...war ne art mietvertrag...
Also hat er mit dem JC einen Vertrag und nicht mit Dir, oder wie ist das zu verstehen.

MfG FN
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Luca am 25. Oktober 2022, 21:42:08
nein das ist ne art motelzimmer möbiliert mit bad ect. Dem jobcenter hat die quittung nicht gereicht und sie wollten was scriftliches also hat mir der vermieter ein schreiben gegeben und ich hab das dem jobcenter gegeben. So ne art mietvertrag wo alles drauf steht.
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Alina81 am 25. Oktober 2022, 21:57:54
Zitat von: Luca am 25. Oktober 2022, 18:20:01ich verstehe den teil mit 3 monaten nicht.
Heisst das es geht erst nach 3 monaten? Ich bin seit juni da, falls das der fall sein sollte.
Die miete erhöht sich um 50 euro auf pauschal 500

Ich weiß nicht, ob es genau 3 Monate sind. Aber ja, der Vermieter ist gesetzlich an eine Frist gebunden wenn er die Miete erhöhen will. Das geht nicht einfach so von heute auf morgen. Außer natürlich der Mieter lässt es mit sich machen. Aber wenn das Jobcenter mit im Spiel ist, dann bestehen die natürlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Frist und überweisen auch erst ab dann mehr für die KdU.

Edit: Und wenn Du erst so kurz dort wohnst darf Dein Vermieter die Miete eigentlich noch gar nicht erhöhen. Zumindest nicht die Kaltmiete. Denn das geht erst 12 Monate nach Einzug (Plus dann noch mal die gesetzliche Frist bis zur ersten Zahlungsfälligkeit der höheren Miete) oder 12 Monate nach der letzten Erhöhung.
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2022, 15:49:22
Luca

Zitat von: Luca am 25. Oktober 2022, 21:42:08Dem jobcenter hat die quittung nicht gereicht und sie wollten was scriftliches also hat mir der vermieter ein schreiben gegeben und ich hab das dem jobcenter gegeben. So ne art mietvertrag wo alles drauf steht.
Da müsste man mal die "Art MV" sehen denke allerdings dass was ich unten schreibe...

Zitat von: Alina81 am 25. Oktober 2022, 21:57:54Aber ja, der Vermieter ist gesetzlich an eine Frist gebunden wenn er die Miete erhöhen will. Das geht nicht einfach so von heute auf morgen.
....Ich glaube nicht das die Unterbringung in einem Hotel/Pension oder etwas in der Art, mit einer normalen Mietwohnung verglichen werden kann.

MfG FN
Titel: Aw: mieterhöhung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Oktober 2022, 17:38:17
Zitat von: Luca am 25. Oktober 2022, 21:42:08das ist ne art motelzimmer möbiliert mit bad ect.
Zitat von: Luca am 25. Oktober 2022, 21:42:08So ne art mietvertrag
Damit kann man kaum was Anfangen, müsste schon genauer sein.

Vermutlich ist das Kein MV, eher eine "Art" Zimmervermietung ohne weitere Kündigungsfristen.
Auch sonst, kein richtiges Mietverhältnis im klassischen Sinn.