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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: war ich nicht am 25. Oktober 2022, 21:40:27

Titel: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 25. Oktober 2022, 21:40:27
Hallo Leute :-)

in meiner Gegend ist die angemessene KM 340 € und 100 € NK.

Meine Miete ist 310 und NK 100 €. Trotzdem muss ich monatlich 38 € aus meinen RS bezahlen. Ist das richtig so?

Ich lebe alleine und meine Wohnung ist 57qm groß

Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Yavanna am 26. Oktober 2022, 04:50:32
Hast du Einkommen und zahlst evtl nur die Differenz,  weil dein Restbedarf nicht ausreicht? In welcher Höhe wird die KDU im Berechnungsbogen als Bedarf anerkannt?

Oder
Bist du mal ohne Zustimmung in eine teurere Wohnung umgezogen? Dann bleibt es bei der alten KDU ohne Berücksichtigung der Angemessenheit.

Oder
Hattest du mal ein Kostensenkungsverfahren und in der Zwischenzeit wurde die Angemessenheit erhöht? Dann hätte eigentlich angepasst werden müssen.
Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, Überprüfungsantrag ab 1.1.21 stellen, damit die KDU nachgezahlt wird.

Bitte ein Bißchen mehr Information.
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:04:11
Hallo Yavanna,

nein, kein Einkommen, nicht umgezogen.
Ein Kostensenkungsverfahren gab es. Das JC hat die Miete damals so berechnet: 50 qm x 5,51 € das ergibt dann 275,5 € die von JC bezahlt werden. Die Differenz bezahle ich.
Gestern habe ich gesehen, dass die angemessene KM bei uns 340 und 100 NK ist. Nun weiß ich nicht, was Richtungsgebend ist :-(

Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Sheherazade am 26. Oktober 2022, 12:09:53
Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:04:11Ein Kostensenkungsverfahren gab es. Das JC hat die Miete damals so berechnet

Wann ist damals? Offenbar sind zwischenzeitlich die angemessenen KdU angehoben worden.
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:13:50
2017 war es.

Also muss ich jetzt den Überprüfungsantrag stellen?
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Yavanna am 26. Oktober 2022, 13:36:12
Genau, leider musst du dafür alle Bescheide angeben,  die überprüft werden sollen und das ab 1.1.2021.
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 14:10:00
Alles klar, vielen Dank :-)

Ich habe letzte Woche meinen WBA gestellt. Soll ich dem Bescheid, der bald kommt widersprechen, oder läuft das dann automatisch über den Überprüfungsantrag?
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Yavanna am 26. Oktober 2022, 15:01:17
Überprüfungsantrag geht nur rückwirkend. Wenn darüber entschieden wurde, bis der WBA bearbeitet wurde, müsste die richtige KDU berücksichtigt werden. Wenn nicht, Widerspruch
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 15:12:31
Danke Dir :-)
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2022, 16:46:50
war ich nicht
 
Mal was für den Ü-Antrag reinreichen, auch den Anhang beachten.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 17.02.2016, B 4 AS 12/15 R
Wurden die Kosten für Unterkunft und Heizung aufgrund eines nicht erforderlichen Umzuges auf die bisherigen begrenzt, ist bei Anhebung der abstrakten kommunalen Angemessenheitsgrenzen die dabei erfolgende Erhöhung auch bei der Deckelung zu berücksichtigen ("Dynamisierung"). D.h. die gedeckelten Kosten für Unterkunft und Heizung sind in gleichem Umfang zu erhöhen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 17:14:06
Hallo Fettnäpfchen :-)

ich habe den Antrag jetzt fertig, vielleicht guckt Ihr mal drüber. Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht :-)

Datum

Absender
BG-Nr.
Empfänger (JC ...)


Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung aller mich betreffenden Bewilligungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2021.
Bewilligungsbescheid vom 07.12.2020
Änderungsbescheid vom 27.11.2021
Änderungsbescheid vom 21.02.2022
Änderungsbescheid vom 23.03.2022

Begründung:

Die Unterkunftskosten für meine Wohnung wurden nicht der neuen Mietobergrenze angepasst. Meine Kaltmiete ist sogar niedriger (€ 310), als die Mietobergrenze (€ 364,50). Trotzdem werden mir Monat für Monat € 37,72 von meinem Regelsatz abgezogen.

Ich erwarte, dass Sie mir die zu Unrecht zu wenig gezahlten Unterkunftskosten unverzüglich nachzahlen.
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2022, 18:04:16
war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 17:14:06vielleicht guckt Ihr mal drüber. Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht :-)
Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 17:14:06Bewilligungsbescheid vom 07.12.2020
Ob da der Antrag abgelehnt wird denn der Zeitraum 20 war vor den zwei Jahren. Muss mal gucken wie das bei mir damals war *


Dann fehlen sicher noch andere Bescheide denn du hast doch auch WBA`s gestellt....oder war das wegen Corona nicht nötig und das Amt hat ohne WBA weiter bewilligt.....aber dann müsste dieser Bescheid aufgelistet werden.

*
Damals wurde abgelehnt da ich eine Erhöhung der Erstattung angestrebt habe was nicht möglich sei da die von mir angeführte Begründung eines Urteils keine Bindungswirkung "Inter partes" habe.
Im nochmal gestellten Antrag wurde ich darauf verwiesen das
"nach § 40 Abs.1 Satz 2 SGB 2 gilt abweichend von §44 Abs.4 Satz 1 SGB 12 für den Bereich zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB 2 anstelle von vier Jahren lediglich einem Jahr
Somit ist die Überprüfung erst ab dem 01.01.13 bis laufend möglich" Die Überprüfung hat ergeben, dass die Bescheide nicht zu beanstanden sind. Da weder das Recht noch ..........., muss es bei der ursprünglichen Entscheidung bleiben.

Der Bescheid wurde abgelehnt leider kann ich es nicht mehr nachvollziehen aus welchem Grund. Aber anscheinend wurde trotz der falschen Angabe des zu überprüfenden Zeitraums die Zeiträume ab 01.01.13 überprüft. Zumindest verstehe ich es so, übrigens war es bei mir auch der Dezember des Vorjahres allerdings mit zwei Bescheiden.

damit könnte es auch bei dir klappen
Ob du da extra dazu schreibst dass der erste Bescheid vom 07.12.2020 ab dem 01.01.21 zu berechnen ist und ob dass das JC interessiert  :weisnich:
Warte mal was andere User dazu schreiben. Vllt weiß das ja jemand genauer.

MfG FN
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 18:30:19
Ich bin mir da auch nicht so sicher, mit dem Bescheid von Dez. 2020. Allerdings ist der Bescheid bis 30.11.2021 gültig gewesen. Und das liegt genau in dem Prüfzeitraum... Weiß auch nicht.

Genau genommen habe ich in dem Zeitraum von 01.01.2021 bis jetzt nur einen WBA gestellt. Letztes Jahr Ende Oktober. Ich habe letzte Woche einen neuen gestellt. Der wird wieder falsch berechnet, logisch, aber dem werde ich widersprechen, so wie mir @Yavanna geraten hat.

Glaubst Du wirklich die werden sich an die einzelnen Bescheide so versteifen? Es ist eig. egal, wie man es benennen mag, der Fehler ist doch offensichtlich, oder?

Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2022, 18:57:07
war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 18:30:19Glaubst Du wirklich die werden sich an die einzelnen Bescheide so versteifen? Es ist eig. egal, wie man es benennen mag, der Fehler ist doch offensichtlich, oder?
Eben genau das kann, zumindest ich, nicht beurteilen.
Ich weiß was du meinst und deshalb habe ich mir die Mühe gemacht bei mir nachzuschauen da war es ja auch im Dezember und die Laufzeit ein Jahr.

Deswegen die zwei Tipps
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2022, 18:04:16Ob du da extra dazu schreibst dass der erste Bescheid vom 07.12.2020 ab dem 01.01.21 zu berechnen ist und ob dass das JC interessiert  :weisnich:
Warte mal was andere User dazu schreiben. Vllt weiß das ja jemand genauer.
Also auf jeden Fall in Eröffnungstext erwähnen und abwarten ob andere etwas dazu antworten.
Zur Not bei Google suchen was schwierig (weil speziell) sein könnte
oder

die Moderation um Mithilfe bitten ob die diese Frage beantworten können.
Unter Umständen könnte der Zeitraum auch länger sein (kommt darauf an wann die Anpassung war/wie oft/und entsprechend geringer bis nichts mehr wäre deine Eigenleistung) im Sinne eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches da ja das JC gravierende Fehler gemacht hat weil es deine KdUH nicht den Erhöhungen angepasst hat ist mir gerade erst eingefallen!
Bei den .png geht es darum dir zu zeigen wie so ein Anspruch zustande kommt nämlich durch Fehlverhalten seitens des JC/SB.

oder
bei einem RA oder dem Rechtspfleger eines Gerichtes.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 20:12:37
Vielen Dank, dass Du dir so viel Mühe gibst, das ist so lieb :-)

Warten wir mal, ob es jemand weiß, denn ich habe keine Ahnung
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 01:41:45
Fettnäpfchen was hältst Du davon wenn ich den strittigen Bescheid (07.12.2020) einfach nicht angebe? Ich lasse dann einfach nur die aus 2021 und 2022 überprüfen. Dann hätte das JC doch nichts zu meckern, oder?
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Yavanna am 27. Oktober 2022, 11:57:09
Was hast du zu verlieren,  den auch anzugeben? Immerhin ist ein Großteil des Bewilligungszeitraumes in 2021!
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 12:13:55
eigentlich hast Du Recht. Ich werde es einfach riskieren..

Der Antrag geht heute raus, ich werde berichten.

Vielen Dank nochmal Euch allen :-)
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2022, 15:41:35
war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 12:13:55Der Antrag geht heute raus, ich werde berichten.
Hoffentlich nicht warum die Hektik, da geht es um richtig viel Geld für dich.

Mir lässt das keine Ruhe....Abzocke bei den die eh schon nichts haben ist DER GRUND warum ich überhaupt hier schreibe mir ging es auch so wenn auch eine andere Abzocke vom JC

Beantworte doch mal auch wenn es ein bißerl Arbeit ist die unteren Fragen:
Seit wann ist denn die Angemessenheit deiner Miete passend und wie lange hast du wieviel aus eigener Tasche drauf gezahlt.
Unter Umständen hast du einen Anspruch auf eine Nachzahlung die vierstellig ist. Allerdings nur beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, denn der geht länger als bis zum ersten ders Vorjahres!

Also 20917 war noch nicht angemessen
Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:04:11nein, kein Einkommen, nicht umgezogen.
Ein Kostensenkungsverfahren gab es. Das JC hat die Miete damals so berechnet: 50 qm x 5,51 € das ergibt dann 275,5 € die von JC bezahlt werden. Die Differenz bezahle ich.
Gestern habe ich gesehen, dass die angemessene KM bei uns 340 und 100 NK ist.
Richtig wäre die Betrachtung der Gesamtangemessenheit bestehend aus KM+NK+HK

Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:04:11Gestern habe ich gesehen, dass die angemessene KM bei uns 340 und 100 NK ist.
Da musst/solltest du schauen wann das angepasst wurde und wann die letzte Anpassung von davor war denn falls ein schlüssiges Konzept existiert hat das alle zwei Jahre angepasst zu werden.
Damit kommt man schon grob Richtung 2017

oder hat das JC trotz Angemessenheit einfach aufgrund deiner höheren QM einfach die Miete runtergerechnet was bei passender Angemessenheit rechtswidrig wäre.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 17:24:36
Also KM 310, NK 100 und Heizkosten sind bei 42 €/Monat

Ich zahle schon die ganze Zeit diese 35,50 von meinem Regelsatz. Also nach der Kostensenkungsaufforderung im Jahr 2017. Ich weiß nicht seit wann die Mietobergrenze auf das Niveau angehoben wurde. Ich glaube aber dass die schon seit Anfang 2021 gilt.

Genau, das JC hat meine Miete mit den QM berechnet. Dass es so nicht mehr gemacht wird, habe ich erst vor ein Paar Tagen entdeckt. Ich konnte mich für meine Naivität echt Ohrfeigen. So viele Jahre hier im Forum gelesen und trotzdem einfach geglaubt, dass man mir so was wichtiges mitteilen würde.. Ich Idiot!!!

So, ein bisschen gegoogelt:

Schl. Konzept seit 01.11.2017 ab da, durfte man nicht mehr nach der QM gehen. Die KM betrug damals 290. Meine war damals 310, ich habe trotzdem 37,50 aus dem RS bezahlt.

Und bei Mietobergrenze für meine Stadt für Jahr 2021 steht KM 364,50/ Einzelperson

Webseite des JC
NettoKM 340
Kalte NK 100
Heizkosten bis 100

Alle Angaben beziehen sich auf Singlehaushalt
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2022, 18:27:12
war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 17:24:36Schl. Konzept seit 01.11.2017 ab da, durfte man nicht mehr nach der QM gehen. Die KM betrug damals 290. Meine war damals 310, ich habe trotzdem 37,50 aus dem RS bezahlt.
Falsch auch davor durfte man nicht so einfach die qm hernehmen, wenn dann für die HK.
Entweder die Gesamtkosten werden überschritten dann hat ma die Mehrkosten zu tragen
oder sie werden nicht überschritten und dann ist es auch egal wenn die Whg. doppelt so groß ist.
Solange man nicht weiß wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, also in Summe, kann man nicht sagen wieviel du zuviel gezahlt hast oder ob es überhaupt nötig gewesen wäre.

Das alles hilft aber jetzt auch nicht mehr weiter wenn du den Ü-Antrag schon weggeschickt hast. Falls du da jetzt noch tiefer zurückgehend einen Anspruch geltend machen willst brauchst du wirklich einen RA der Einblick in deine ganzen Unterlagen hat. Wer weiß was da richtig und falsch gemacht hat oder ob es überhaupt noch angreifbar ist.
Der Hauptgrund für den Tip ist das es für mich oder ein Forum zuviel ist aus der Ferne zu helfen wenn du deine Prioritäten hast was nachvollziehbar ist und dass was mir erst jetzt aufgefallen ist:
Zitat von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 17:24:36Also nach der Kostensenkungsaufforderung im Jahr 2017.
macht es eben so kompliziert. Wäre auch schön gewesen das früher zu erfahren.
Oder
Du freust dich wenn der Ü-Antrag durchgeht, du Geld zurück bekommst,
auf den "Streß" (also RA suchen.. Unterlagen.. Kopieren.. hin u.-hergespringe.. etc..) mit der sozialrechtlichen Wiederherstellung verzichtest und in Zukunft nicht mehr draufzahlen musst.

Noch ein Tip
Sorge dafür das DU deine Kosten bezahlst also als bestes Beispiel GAS!
Das solltest du gelernt haben > alles wo das JC für dich bezahlt böse ausgehen kann wenn die nicht/oder nicht alles zahlen.

MfG FN
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 18:38:33
Es lief ja die ganze Zeit gut. Bis dann die erste Nachzahlung kam...

Wer bitte schön, kommt auf die Idee, eine Jahresabrechnung nur zum Teil zu zahlen? Als wenn es einem zustehen würde, einfach nur den "schönen" Teil der Rechnung zu begleichen. Auf so was musst Du erst mal kommen!

Danke für alle Deine Tipps, Fettnäpfchen :-)
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:16:56
@war ich nicht, eine ähnliche Situation wie du hatte ich mal (https://www.youtube.com/watch?v=bckRBG8IMR8) selber. Meld dich einfach bei den Behörden, zeig ihnen mit deinen Kontoauszügen zum Beispiel, wie hoch deine Miete ist. Dann bekommst du das Geld rückwirkend überwiesen. Dass kannst du für dein Gas verwenden, und eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ganze kann man in wenigen Tagen erreichen. Vor Ort, auf schnelle Bearbeitung hin arbeiten. Gut vorbereitet reingehen.

Ich wünsch dir alles Gute.
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 30. Oktober 2022, 18:30:09
Hallo Paul :-)

danke Dir :-)
Ich bin schon dabei...
Titel: Aw: KdU
Beitrag von: war ich nicht am 09. November 2022, 15:37:42
Hallo an Alle :-)

Heute ist ein Brief vom JC gekommen.
Der Antrag wurde abgelehnt.

Begründung:

Die von Ihnen benannten Bescheide waren jedoch nicht zu beanstanden. Es wurde bei dessen Erlass das Recht richtig angewandt sowie vom zutreffenden Sachverhalt ausgegangen.

Die Miete wurde ab dem 01.12.2019 in voller Höhe berücksichtigt. Von der Regelleistung wird die Absetzung Strom gezahlt, da Stromzahlungen Bestandteil der Regelleistung und nicht der Kosten in der Unterkunft sind.

Soweit ok. Dummer Weise bezahle ich den Strom selbst.
Habe bei dem Energieversorger angerufen und das JC bezahlt tatsächlich auch mein Strom aber beides unter der Vetragskontonummer für Gas.

Titel: Aw: KdU
Beitrag von: SantanaAbraxas am 13. November 2022, 15:38:21
Dann müssten ja die höheren Vorauszahlungen bei den Strom- bzw. Gas-Jahresabrechnungen aufgeführt und berücksichtigt worden sein bei Nachforderungen/Gutschriften.
Hast du die Abrechnungen mal gecheckt?

Sollten die von dir zusätzlich aus dem Regelbedarf geleisteten - vom JC weitergeleiteten - Abschläge für Strom als Gas-Abschläge verrechnet worden sein, wäre das ja nicht korrekt. Die Gas-Abschläge/Abrechnungen sind ja bei den Heizkosten zu berücksichtigen.