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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 26. Oktober 2022, 07:04:12

Titel: Verweigerung der Corona-Tests ist wie eine Arbeitsverweigerung
Beitrag von: selbiger am 26. Oktober 2022, 07:04:12
Sind für die Tätigkeit eines Arbeitnehmers Coronatests erforderlich, kommt die Verweigerung der Tests einer Arbeitsverweigerung gleich. Muss der Arbeitnehmer deswegen zu Hause bleiben, hat er keinen Anspruch auf sogenannten Verzugslohn wegen Nichtbeschäftigung, wie das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Rostock in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 3 Sa 46/22).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/arbeitsrecht-verweigerung-der-corona-tests-ist-wie-eine-arbeitsverweigerung

widiwidiwit..ich urteile wies mir grade gefällt..in meinen augen sind testverweigerung und arbeitsverweigerung 2 völlig verschiene parr schuhe..das ist echt abatig.. :teuflisch:  der jenige sollte in höhere instanz gehen..
und wieder sind es andere die anderen vorschreiben wollen was und was nicht zumutbar ist...
Titel: Aw: Verweigerung der Corona-Tests ist wie eine Arbeitsverweigerung
Beitrag von: Atalante am 26. Oktober 2022, 12:15:16
Ich sag mal so, wenn es darauf hinausläuft, dass der AN die Dinger auch noch aus eigener Tasche zahlen soll, dann hab ich ein Problem mit dem Urteil, wenn aber, wie hier, der AG sowas vorschreibt und die Dinger auch bezahlt.... :weisnich:

Ich mein, wenn der Mann täglich im Krankenhaus unterwegs ist, bei immungeschwächten Menschen im Zweifel, dann braucht er nen Test, is nunmal leider so. Ich kann ehrlich nicht nachvollziehen, wieso der klagt.

Aber vielleicht bin ich ja auch nur ein "Schlafschaf", das nicht gecheckt hat, dass man die Getesteten mit diesen Tests wahlweise ins Gehirn stechen will (um über die Stäbchen Microchips einzupflanzen), sie mit irgendwelchen Würmern infizieren oder mit den Substanzen aus der Pufferlösung(!) vergiften will


Just my 2 cents