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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Jul7 am 26. Oktober 2022, 11:37:21

Titel: Frage Erwerbsunfähigkeit Zuverdienst
Beitrag von: Jul7 am 26. Oktober 2022, 11:37:21
Hallo, wenn man voll erwerbsunfähig ist (Rente), darf man dann garkein Geld dazu verdienen? Auch nicht ehrenamtlich wenn man zum Beispiel Menschen mit der gleichen schweren Erkrankung beraten möchte? Danke
Titel: Aw: Frage Erwerbsunfähigkeit Zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 26. Oktober 2022, 12:05:22
ZitatRente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.

Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Liegt Ihr Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von Ihrer Teilrente abgezogen.
Quelle (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html)
Titel: Aw: Frage Erwerbsunfähigkeit Zuverdienst
Beitrag von: Jul7 am 26. Oktober 2022, 15:22:34
Danke 😊
Titel: Aw: Frage Erwerbsunfähigkeit Zuverdienst
Beitrag von: Kein Bittsteller am 05. Dezember 2022, 09:02:02
Ab 01.01.2023 werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei einer ERM Rente deutlich angehoben.
Einfach im Januar beim zuständigen Rententräger nachfragen.
Titel: Aw: Frage Erwerbsunfähigkeit Zuverdienst
Beitrag von: Bodoballermann am 05. Dezember 2022, 10:18:41
https://www.gegen-hartz.de/news/bessere-hinzuverdienste-bei-erwerbsminderungsrente-und-fruehrente?fbclid=IwAR2o5D2T4lhWADxEY2Tu56TkTwmnLSveePNh-RsnkfjioL3GJ6Kg5uGCqJY

Erwerbsminderungsrente: Deutlich verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten
Bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, steigt zudem die Hinzuverdienstgrenze von momentan 6300 Euro auf bis zu 34.500 Euro im Jahr (je nach Einzelfall).