Guten Abend zusammen,
folgender Sachverhalt. Ich habe mich zum 01.09.2021 selbstständig gemacht. Davor habe ich ganz normal sozialversicherungspflichtig gearbeitet bzw. auch eine Zeit lang ALG I erhalten. Laut einem Schreiben der Agentur für Arbeit betrug meine Anspruchsdauer am 14.08.2021 noch 90 Tage. Nun hat es mit der Selbstständigkeit nicht geklappt, sodass ich zum 01.01.23 gekündigt werde. Habe ich dann noch den Anspruch auf die verbleibenenden Tage oder sind diese erloschen bzw. was ist dann?
Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße!
Selbständig tätig sein und gekündigt werden passt irgendwie nicht zusammen.
Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitlos zum 01.01.2023 und du wirst dann Bescheid bekommen.
@Sheherazade Das Stichwort dürfte hier wohl "Arbeitnehmerähnliche Selbstständige" lauten. Wenn dann nur oder zumindest hauptsächlich für den selben Auftraggeber gearbeitet wurde und mit dem Wegfall dieses Auftrags die Selbstständigkeit nicht mehr möglich ist, dann macht das schon Sinn.
Ja, ist so wie Alina sagt. Ich hatte keine eigene Firma oder dergleichen sondern war in einem Unternehmen beschäftigt - nur halt nicht angestellt.
Markus01
Zitat von: Markus01 am 27. Oktober 2022, 18:52:57Ich habe mich zum 01.09.2021 selbstständig gemacht
Wenn man länger als DU (zu meiner zeit 5+1 Jahre) selbstständig war erlischt jeglicher Anspruch auf ALG 1
Also
Zitat von: Sheherazade am 28. Oktober 2022, 09:46:51Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitlos zum 01.01.2023 und du wirst dann Bescheid bekommen.
MfG FN