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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: MeisterProper am 27. Oktober 2022, 22:54:19

Titel: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 27. Oktober 2022, 22:54:19
Hallo Zusammen!

Ich habe Mitte September einen Weiterbewilligungsantrag für ALG II gestellt. Ich bekam daraufhin am 10.10.2022 die Aufforderung zur Mitwirkung (Kontoauszüge).

Bis heute keine weitere Rückmeldung bekommen und leicht nervös geworden, weil der Bewilligungszeitraum ja Montag ausläuft. Heute liegt ein Sanktionsbescheid in der Post, dass meine Leistungen vom 01.11 bis zum 31.1 aufgrund eines Meldeversäumnises um 10 Prozent gekürzt werden.

Noch besser: Im letzten Satz steht, dass in dem genannten Zeitraum mehrere Sanktionen gegen mich laufen, wie ich meinem Bescheid vom 05.10 entnehmen kann. Zu blöd nur, dass ich keinen Bescheid bekommen habe, sondern erst 5 Tage nach dem angeblichen Bescheid eine Aufforderung zur Mitwirkung bekam.

Folgende Fragen:

- Darf man mich für ein Meldeversäumnis aus Mai noch sanktionieren, trotz ausgesetzter Sanktionen?
- Dürfen die Sanktionen 10% überschreiten, was laut dem Schreiben ja der Fall sein muss, wenn mehrere zusammenfallen? Es sind nur Meldeversäumnisse.
- Sind Sanktionen ohne Sanktionsbescheid überhaupt gültig? Außer dem Brief heute kam in den letzten Monaten garnichts.
- Wie kann sowas überhaupt entstehen, obwohl ich noch keinen Bescheid über weitere Leistungen ab November bekommen habe?
- Könnte es was bringen, morgen persönlich vorbeizugehen, obwohl persönliche Vorsprachen angeblich nicht möglich sind? Am Telefon kann mir keiner helfen und per Mail reagiert keiner.

Ich hab keine Ahnung, ob ich am Montag überhaupt etwas kriege, geschweige denn ob ich meine Miete bezahlen oder mir etwas zu essen kaufen kann. Ich versteh das alles nicht.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2022, 17:30:26
MeisterProper

Zitat von: MeisterProper am 27. Oktober 2022, 22:54:19Zu blöd nur, dass ich keinen Bescheid bekommen habe, sondern erst 5 Tage nach dem angeblichen Bescheid eine Aufforderung zur Mitwirkung bekam.
Das JC muss beweisen dass du die Post bekommen hast!
Zu allen anderen Fragen:
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.


Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder wortgenau abtippen.

MfG FN
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 28. Oktober 2022, 19:01:38
Das ist der einzige Brief, den ich seit der Aufforderung zur Mitwirkung bekommen habe. Heute kam trotz Montag Feiertag kein Geld, also wurde nichts bewilligt.

Auf mein persönliches Vorsprechen heute wurde mir gesagt: "Hier möchte keiner mit Ihnen sprechen, jemand ruft sie nächste Woche an".

Sehr nett. Keine Miete, keine WBA, nichts. Nur eine Sanktion für nichtmal bewilligte Leistungen.

Edit: Der Brief kam übrigens gestern. 7 Tage nach dee Datierung! Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 20:22:31
Hallo Meister :-)

in dem Schreiben steht doch (letzte Zeile), dass der Bewilligungsbescheid am 05.10.22 erstellt wurde. Für mich sieht es so aus, dass die Leistungen bewilligt wurden. Blöd, mit der Sanktion, aber Dein Geld musste kommen
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 28. Oktober 2022, 20:39:00
Zitat von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 20:22:31Hallo Meister :-)

in dem Schreiben steht doch (letzte Zeile), dass der Bewilligungsbescheid am 05.10.22 erstellt wurde. Für mich sieht es so aus, dass die Leistungen bewilligt wurden. Blöd, mit der Sanktion, aber Dein Geld musste kommen
Es kam aber nichts heute...
Und da steht etwas von mehreren Sanktionen, ich habe aber nur diesen einen Brief bekommen.
Und wie kann ein Bewillgiungsbescheid rausgehen, wenn ich am 10.10 eine Aufforderung zur Mitwirkung bekomme?
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 20:45:23
Das weiß ich nicht. Eines steht fest; es gibt einen Bescheid. Das hat Dir das JC geschrieben.

Warum dieser nicht bei Dir ist, weiß hier niemand. Event. in der Post verloren gegangen?
Ich wurde das JC per Email darum bitten, mir diesen Bescheid nochmal zu schicken. Erst wenn Du ihn hast, können die Leute hier alle die anderen Frage beantworten.

Ist echt blöd, ich weiß :-(
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 28. Oktober 2022, 20:51:40
Zitat von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 20:45:23Das weiß ich nicht. Eines steht fest; es gibt einen Bescheid. Das hat Dir das JC geschrieben.

Warum dieser nicht bei Dir ist, weiß hier niemand. Event. in der Post verloren gegangen?
Ich wurde das JC per Email darum bitten, mir diesen Bescheid nochmal zu schicken. Erst wenn Du ihn hast, können die Leute hier alle die anderen Frage beantworten.

Ist echt blöd, ich weiß :-(
Klar. Vor allen, weil ich momentan nicht weiß, ob ich Miete, Essen oder Schulden bezahlen kann. Aber Danke für deine Hilfe. Auch wenn ich nicht glaube, dass es einen Bescheid gibt.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 21:06:34
Schau mal, wenn das Geld nicht am Montag da ist, sagst Du hier Bescheid und ich werde Dir ein Schreiben an das Sozialgericht erstellen, ok?

Es wird dann ca. eine Woche länger dauern, aber das ist das einzige, was Du dann noch tun kannst damit das Jobcenter das Geld überweist.

Die Kontoauszüge hast Du schon eingereicht, oder?
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 28. Oktober 2022, 21:25:34
Zitat von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 21:06:34Schau mal, wenn das Geld nicht am Montag da ist, sagst Du hier Bescheid und ich werde Dir ein Schreiben an das Sozialgericht erstellen, ok?

Es wird dann ca. eine Woche länger dauern, aber das ist das einzige, was Du dann noch tun kannst damit das Jobcenter das Geld überweist.

Die Kontoauszüge hast Du schon eingereicht, oder?
Die Kontoauszüge hab ich noch am selben Tag online eingereicht, damit sie nicht "verloren" gehen können.
Aber Danke für das Angbot. Ich wollte Dienstag sowieso nochmal persönlich vorbeigehen und mich nicht nochmal abwimmeln lassen, wenn kein Geld kommt.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 21:28:40
Ist am Dienstag kein Feiertag?
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 28. Oktober 2022, 21:45:04
Nur in Süddeutschland. Nicht bei uns. ;)
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 23:10:21
das ist doch mal gut :-)

Habe ein schönes Wochenende :-)
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2022, 15:43:05
MeisterProper


Zitat von: MeisterProper am 28. Oktober 2022, 19:01:38Das ist der einzige Brief, den ich seit der Aufforderung zur Mitwirkung bekommen habe. Heute kam trotz Montag Feiertag kein Geld, also wurde nichts bewilligt.
Ich weiß zwar nicht warum der User
Zitat von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 20:22:31in dem Schreiben steht doch (letzte Zeile), dass der Bewilligungsbescheid am 05.10.22 erstellt wurde.
auf die Idee kommt denn ich kann das trotz mehrmaligem lesen nirgends lesen; nicht mal vermuten.

Nur das da die Leistung schon mal gemindert wurde aber das heißt nicht das der WBA der Mitte 09. gestellt wurde bewilligt wurde.

Eher ist es verwunderlich das knapp drei Wochen später schon eine Sanktion ausgesprochen wurde?!
 :scratch:  Sprich ca 15.09 Abgabe Bearbeitung ca fünf bis 10 Tage  mit Mitwirkungsaufforderung + Zeit um überhaupt darauf zu reagieren (also mMn min 14 Tage mit Postlauf) da wäre man schon beim 12.10. oder so ähnlich.
Die Sanktion wurde aber schon am 05.10. ausgesprochen.

Mein Tip
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen (http://hartz.info/index.php?topic=62514.0) und gehe mit deinen kompletten Unterlagen dahin.

Meine Grundidee
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2022, 17:30:26Das JC muss beweisen dass du die Post bekommen hast!
geht ja schon nicht mehr so einfach, denn:
Das nächste wäre gewesen das beim ersten Meldeversäumnis nicht sanktioniert werden darf.
Aber das hat sich auch erledigt weil: siehe den letzten Satz im Schreiben.

Wer weiß was davor war? Außer dir und dem JC niemand und ohne Infos kann man auch nicht helfen. Also all die Schreiben die es laut JC gab aber nie bei dir ankamen.
Und wenn es dann noch weiter in die Vergangenheit geht, Briefe vom JC nicht bei dir ankamen, Mitwirkungspflichten deswegen oder ... nicht eingehalten wurden... Alles zu verworren und daher bräuchte man sogar Akteneinsicht daher entweder langwierig mit dem JC selber rum ärgern mit faden Erfolgsaussichten oder das einen Fachmann machen lassen,.

Und da du wohl kein Geld bekommst (außer es ist am Montag drauf) hast du auch nicht mehr die Zeit das hier zu klären. Zumindest aus meiner Sicht.

MfG FN
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 29. Oktober 2022, 16:11:48
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2022, 15:43:05MeisterProper


Zitat von: MeisterProper am 28. Oktober 2022, 19:01:38Das ist der einzige Brief, den ich seit der Aufforderung zur Mitwirkung bekommen habe. Heute kam trotz Montag Feiertag kein Geld, also wurde nichts bewilligt.
Ich weiß zwar nicht warum der User
Zitat von: war ich nicht am 28. Oktober 2022, 20:22:31in dem Schreiben steht doch (letzte Zeile), dass der Bewilligungsbescheid am 05.10.22 erstellt wurde.
auf die Idee kommt denn ich kann das trotz mehrmaligem lesen nirgends lesen; nicht mal vermuten.

Nur das da die Leistung schon mal gemindert wurde aber das heißt nicht das der WBA der Mitte 09. gestellt wurde bewilligt wurde.

Eher ist es verwunderlich das knapp drei Wochen später schon eine Sanktion ausgesprochen wurde?!
 :scratch:  Sprich ca 15.09 Abgabe Bearbeitung ca fünf bis 10 Tage  mit Mitwirkungsaufforderung + Zeit um überhaupt darauf zu reagieren (also mMn min 14 Tage mit Postlauf) da wäre man schon beim 12.10. oder so ähnlich.
Die Sanktion wurde aber schon am 05.10. ausgesprochen.

Mein Tip
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen (http://hartz.info/index.php?topic=62514.0) und gehe mit deinen kompletten Unterlagen dahin.

Meine Grundidee
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2022, 17:30:26Das JC muss beweisen dass du die Post bekommen hast!
geht ja schon nicht mehr so einfach, denn:
Das nächste wäre gewesen das beim ersten Meldeversäumnis nicht sanktioniert werden darf.
Aber das hat sich auch erledigt weil: siehe den letzten Satz im Schreiben.

Wer weiß was davor war? Außer dir und dem JC niemand und ohne Infos kann man auch nicht helfen. Also all die Schreiben die es laut JC gab aber nie bei dir ankamen.
Und wenn es dann noch weiter in die Vergangenheit geht, Briefe vom JC nicht bei dir ankamen, Mitwirkungspflichten deswegen oder ... nicht eingehalten wurden... Alles zu verworren und daher bräuchte man sogar Akteneinsicht daher entweder langwierig mit dem JC selber rum ärgern mit faden Erfolgsaussichten oder das einen Fachmann machen lassen,.

Und da du wohl kein Geld bekommst (außer es ist am Montag drauf) hast du auch nicht mehr die Zeit das hier zu klären. Zumindest aus meiner Sicht.

MfG FN
Danke für den Beitrag. Ich verstehe, was du meinst, aber ich bevor ich den ganzen Weg mit Anwalt und so weiter durchgehe werde ich es definitiv nochmal freundlich versuchen, denn wenn kein Geld kommt ist sowieso alles vorbei und ich habe schlicht keine Zeit so lange zu warten, da ich bis dahin sicher erst den Gerichtsvollzieher und dann meine fristlose Kündigung für die Wohnung habe.

Eigene Blödheit, aber ich hatte bisher nie Probleme mit dem Jobcenter und hab deswegen nicht mit so etwas gerechnet.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 30. Oktober 2022, 19:27:09
Hallo Fettnäpfchen :-)

Du hast Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte Bescheid, nicht Bewilligungsbescheid.
Mein Gedanke war, dass egal welcher Bescheid erlassen wurde, ob Änderung, Sanktion, Bewilligung oder welcher auch immer. Es setzt voraus, dass man sich im laufendem Bezug befindet.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 30. Oktober 2022, 20:05:42
Sinn macht es trotzdem keinen.
Bei kompletter Streichung oder fehlender Weiterbewilligung kann man nicht um 10% kürzen.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 30. Oktober 2022, 21:53:39
Sage ich doch! Die können Dich nicht sanktionieren, wenn nichts bewilligt ist.

Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2022, 15:50:43
war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 30. Oktober 2022, 19:27:09Ich meinte Bescheid, nicht Bewilligungsbescheid.
Zitat von: MeisterProper am 27. Oktober 2022, 22:54:19Zu blöd nur, dass ich keinen Bescheid bekommen habe,
und jetzt?

MeisterProper
schon was erreicht auf die freundliche Methode mit deinem JC?

MfG FN
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 31. Oktober 2022, 16:17:22
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2022, 15:50:43war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 30. Oktober 2022, 19:27:09Ich meinte Bescheid, nicht Bewilligungsbescheid.
Zitat von: MeisterProper am 27. Oktober 2022, 22:54:19Zu blöd nur, dass ich keinen Bescheid bekommen habe,
und jetzt?

MeisterProper
schon was erreicht auf die freundliche Methode mit deinem JC?

MfG FN
Wie denn, heute ist Feiertag. :D
Morgen früh dahin und wenn da nicht geholfen wird direkt zum Anwalt.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2022, 16:23:00
MeisterProper

Zitat von: MeisterProper am 31. Oktober 2022, 16:17:22Wie denn, heute ist Feiertag. :D
Ja stimmt in den Ländern wo die JC am meisten beschei..en und auch die meisten Probleme herkommen ist heute Feiertag.
Weiß ja nicht wo dein Haus wohnt  :mocking:

MfG FN
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 31. Oktober 2022, 16:34:32
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2022, 16:23:00MeisterProper

Zitat von: MeisterProper am 31. Oktober 2022, 16:17:22Wie denn, heute ist Feiertag. :D
Ja stimmt in den Ländern wo die JC am meisten beschei..en und auch die meisten Probleme herkommen ist heute Feiertag.
Weiß ja nicht wo dein Haus wohnt  :mocking:

MfG FN
Es stimmt ja aber trotzdem.
Ohne irgendeinen Bescheid kann ja garnicht sanktioniert werden.
Das könnte relativ einfach zu klären sein, wenn die netten Damen und Herren sich nicht einmauern würden und jeden Besucher abblocken.
Mal schauen, ob die Drohung danach sofort zum Anwalt zu gehen irgendwas bewirkt.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2022, 16:41:57
MeisterProper

Daumen Drück!

Nicht nur das du reingelassen wirst sondern auch das du zu deinem Recht kommst!

MfG FN
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 01. November 2022, 09:44:39
Also, auf mein Vorsprechen und den Hinweis, dass das mein letzter freundlicher Versuch ist und mein nächster Termin beim Anwalt sein wird, kam sofort eine Sachbearbeiterin, die mir mitteilte, alle Unterlagen wären da und das Geld wird heute angewiesen.

Der Kollege hat anscheinend gepennt. Sanktioniert wird tatsächlich nur um 10 Prozent.
Ich bin noch nicht ganz überzeugt aber es ist schonmal besser als nichts. :)
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: war ich nicht am 01. November 2022, 14:47:26
Hast Du auch nach dem Bescheid von 05.10.2022 gefragt?
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 01. November 2022, 14:57:07
Zitat von: war ich nicht am 01. November 2022, 14:47:26Hast Du auch nach dem Bescheid von 05.10.2022 gefragt?
Das ist anscheinend ein weiterer Sanktionsbescheid, der aber nicht greifen kann, weil es die 10%-Marke überschreitet.
Ich werde es ja sehen, wenn der Weiterbewilligungsbescheid per Post kommt.
Titel: Aw: Sanktionen ohne Weiterbewilligung?
Beitrag von: MeisterProper am 04. November 2022, 14:08:39
Selbstverständlich kam bis heute, trotz mündlicher Zusage, weder ein Brief, noch Geld. Das ungute Gefühl meinerseits war
natürlich berechtigt.

Ich werde nun Montag eine Anwältin für Sozialrecht aufsuchen, um zu klären, warum mein angeblich im Home-Office sitzender Sachbearbeiter bis heute leider keinerlei Kompetenz besitzt einen Weiterbewilligungsbescheid zu erstellen und sich anscheinend ausschließlich auf Sanktionsbescheide konzentriert. Man, bin ich sauer!

Beim nächsten Mal werde ich den WBA wohl zwei Monate vorher einreichen und gleich einen Vorschuss mit beantragen. Anders scheint es ja nicht zu funktionieren...