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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hackebeil am 28. Oktober 2022, 13:45:51

Titel: Antragsstellung ALG II wie lange rückwirkend möglich? (unklare Situation ALGI)
Beitrag von: hackebeil am 28. Oktober 2022, 13:45:51
Das folgende betrifft nicht mich sondern eine Person die mich gefragt hat, da sie wusste, dass ich Erfahrung mit dem Amt habe. Die Vorgeschichte habe ich nur der Vollständigkeit halber hier mit angeführt. Es geht vor allem um den ALG II Teil, der erstmal zur Absicherung dienen soll bis klar ist was mit dem ALG I passiert, zumal ja womöglich zum Monatsende Fristen ablaufen und es deswegen brennt.

Vorgeschichte:
Auflösungsvertrag zum 31.08. Der Antragssteller war im Juni, Juli, August freigestellt. Ein ALG I Antrag wurde zum 01.09. gestellt. Der ehemalige Arbeitgeber war bisher nicht in der Lage eine vernünftige/fehlerfreie Arbeitsbescheinigung auszustellen. Ein Bescheid erging bis dato nicht. Laut zuständiger AA muss der Antragssteller mit einer Sperrfrist von drei Monaten rechnen, da der AG die Freistellung nicht in der Arbeitsbescheinigung ausgewiesen hat. Wäre die ausgewiesen soll das angeblich anders sein.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Wenn ich mich nicht täusche kann man doch während einer ALG I Sperre einen ALG II Antrag stellen wenn man die Bedürftigkeit hat. Ein solcher Antrag wurde nicht gestellt. Wie weit zurückwirkend kann man den stellen? Ich habe was in Erinnerung, dass man den im Monat stellen muss für das man erstmals Leistungen erhalten will. Sprich bis 31.10. wenn man rückwirkend ab 01.10. Leistungen erhalten will.
Wie muss der gestellt werden? Muss das zwingend das Formular sein oder kann das auch ein formloses Schreiben sein? Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr möglich, da im betreffenden Bundesland am Montag Feiertag ist. Reicht ein Einwurf in den Briefkasten des Jobcenters in Anwesenheit eines Zeugen noch im Oktober? Ist eine Antragsstellung rückwirkend zum 01.09. Aufgrund der unklaren Bewilligung des ALG I möglich?
Titel: Aw: Antragsstellung ALG II wie lange rückwirkend möglich? (unklare Situation ALGI)
Beitrag von: terrier am 28. Oktober 2022, 15:09:42
du brauchst erstmal kein Formular. Einfach schriftlich formlos beantragen und spätestens am Montag 31.10. abgeben, damit der Antrag noch bis 1.10. zurückwirkt. Bitte dafür sorgen, das du die Antragstellung bis oder an diesem Tag auch nachweisen kannst. Wenn das Jobcenter Formulare braucht, wird es sich bei dir melden.
Eine rückwirkende Antragstellung für den 1.9. ist nicht möglich
Titel: Aw: Antragsstellung ALG II wie lange rückwirkend möglich? (unklare Situation ALGI)
Beitrag von: Yavanna am 28. Oktober 2022, 15:10:33
Formlos reicht erst mal, Formulare können nachgereicht werden. Das mit dem Feiertag könnte Probleme geben, wenn das JC behauptet,  Eingang wäre erst im November.

Er könnte heute noch die 0800 Hotline des Servicecenters anrufen und zusätzlich schonmal telefonisch einen Antrag stellen. Es reicht ja die bloße Willenserklärung, die auch mündlich erfolgen kann.

Rückwirkend geht zum 1.10.
Einzige Ausnahme wäre, wenn ALG I abgelehnt wird, dann könnte nach §28 SGB X das Antragsdatum des ALG I Antrages zählen.
Titel: Aw: Antragsstellung ALG II wie lange rückwirkend möglich? (unklare Situation ALGI)
Beitrag von: hackebeil am 28. Oktober 2022, 15:44:17
Danke euch allen schon mal.

Zitat von: Yavanna am 28. Oktober 2022, 15:10:33Formlos reicht erst mal, Formulare können nachgereicht werden. Das mit dem Feiertag könnte Probleme geben, wenn das JC behauptet,  Eingang wäre erst im November.

Er könnte heute noch die 0800 Hotline des Servicecenters anrufen und zusätzlich schonmal telefonisch einen Antrag stellen. Es reicht ja die bloße Willenserklärung, die auch mündlich erfolgen kann.

Rückwirkend geht zum 1.10.
Einzige Ausnahme wäre, wenn ALG I abgelehnt wird, dann könnte nach §28 SGB X das Antragsdatum des ALG I Antrages zählen.

Der evtl. rückwirkende Antrag im Falle, dass ALG I abgelehnt wird kann/muss erst erfolgen, sobald die Ablehnung da ist, oder?


EDIT:
Eine Idee ist mir noch gekommen. Auf der Website des zuständigen JCs ist eine E-Mail Adresse. Wäre das noch ne Möglichkeit, wegen der Frist, wenn die Mail zeitnah heute eingeht? Oder ist das auch ein Problem wenn die nicht mehr im Büro sind und erst wieder nach dem langen Wochenende am Dienstag arbeiten.
Titel: Aw: Antragsstellung ALG II wie lange rückwirkend möglich? (unklare Situation ALGI)
Beitrag von: Yavanna am 28. Oktober 2022, 16:29:10
Email geht natürlich auch, leider gibt es da keine automatische Antwort, dass die Mail eingegangen ist. Im Streitfall den Postausgang auf jede  Fall im Emailprogramm  behalten
Titel: Aw: Antragsstellung ALG II wie lange rückwirkend möglich? (unklare Situation ALGI)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2022, 17:14:56
hackebeil

Zitat von: hackebeil am 28. Oktober 2022, 15:44:17Auf der Website des zuständigen JCs ist eine E-Mail Adresse. Wäre das noch ne Möglichkeit, wegen der Frist, wenn die Mail zeitnah heute eingeht?
Die würde ich zusätzlich machen und das ganze drei gleisig.
Telefon Hausbriefkasten mit Zeuge und E-Mail.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN