Hallo zusammen,
ich hoffe, dass jemand einen Tipp für mich machen kann, was ich in folgender Angelegenheit machen kann.
Da mein Studuim zu Ende ist und ich zum Oktober einen Job aufgenommen habe, bat mich das Jobcenter entsprechend um Zusendung verschiedener Unterlagen (Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, KOntoauszüge der letzten sechs Monate etc.).
Die Unterlagen wurden fristgerecht am 16.10. in den Briefkasten des Jobcenters eingeworfen.
Nun bekam ich mehrere Briefe:
1. Einstellung der Leistungen zum Monatsende (an mich adressiert, obwohl ich als Student nie Leistungen bezogen habe und der Antrag auf meine Frau läuft) mit der Begründung, dass die Frist nicht eingehalten wurde.
2.Nochmalige Anforderung der genannten Unterlagen.
Da ich in Vollzeit arbeite und mein Arbeitgeber das Gehalt schon zwei Wochen vor Monatsende auszahlt, war die Einstellung der Zahlung nicht weiter schlimm. Soviel ALG2 wird uns auch nicht zustehen. Ärgerlich ist es trotzdem.
Meine telefonische Anfrage bzw. des Verbleibens der Unterlagen wurde von einer Person beantwortet, die offenbar nicht der Leistungsabteilung angehört und nur sehr allgemeine Sachen sagen konnte und mir beispielsweise erklärte, was Kontoauszüge seien (sic!). Irgendwie verstand die nur die Hälfte, aber konnte mir dann bestätigen, dass keine Unterlagen vom Scancenter (?) eingegangen seien.
Hierzu meine Frage: Sind diese Scancenter externe Dienstleister oder werden die Dokumente von qualifizierten JC-Mitarbeitern eingescannt?
Da die Unterlagen sehr sensibel sind (etwa 70 Seiten Kontoauszüge bspw.), würde mich natürlich der Verbleib sehr interessieren. Diesbezüglich habe ich das JC bereits üer Email zur Stellungsnahme aufgefordert. Welche Möglichkeiten gibt es noch, den Verbleib zu klären? Ist es sinnvoll, den für das JC zuständigen Datenschutzbeauftragten einzuschalten?
Hätte der Brief bzgl. der Einstellungen der Leistungen nicht an meine Frau adressiert werden müssen um rechtliche Wirkung zu haben?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Tobias
TobiasDUS
Zitat von: TobiasDUS am 31. Oktober 2022, 15:46:08Hätte der Brief bzgl. der Einstellungen der Leistungen nicht an meine Frau adressiert werden müssen um rechtliche Wirkung zu haben?
Da kommt es darauf an wer die Vertretung der BG ist.
Zitat von: TobiasDUS am 31. Oktober 2022, 15:46:08Ist es sinnvoll, den für das JC zuständigen Datenschutzbeauftragten einzuschalten?
Nicht nur sinnvoll sondern sogar geboten wenn ich dass:
Zitat von: TobiasDUS am 31. Oktober 2022, 15:46:08aber konnte mir dann bestätigen, dass keine Unterlagen vom Scancenter (?) eingegangen seien.
lese.
Übrigens der AV geht die einen feu...en Dreck an und die Kontoauszüge nur drei Monate.
Zitat von: TobiasDUS am 31. Oktober 2022, 15:46:08Die Unterlagen wurden fristgerecht am 16.10. in den Briefkasten des Jobcenters eingeworfen.
Hoffentlich mit Zeuge!
MfG FN
Schreibe an das JC und sende das nachweisbar:
mit Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung vom [DATUM] fordern Sie [WAS?].
Diese Unterlagen habe ich bereits am [DATUM] vor Zeugen in den Hausbriefkasten eingeworfen und sind Ihnen somit nachweislich zugegangen.
Von daher fordere ich Sie auf, den Verbleib dieser wichtigen und datenschutzwürdigen Dokumente in Erfahrung zu bringen und setze hierfür eine verbindliche Frist bis zum [DATUM] (2 Wochen).
Solle sich herausstellen, dass die nachweislich gesendeten Unterlagen in Ihrem Hause abhanden gekommen sind, werde ich den Datenschutz zu Rate ziehen.
Weiterhin beantrage ich vorsorglich die Kostenerstattung für eine erneute Erstellung und rechtssichere Zusendung dieser Unterlagen (Kosten für Kopien und für Porto Einschreiben/Rückschein).
Meistens tauchen die Unterlagen dann wie durch Zauberhand wieder auf.
Zitat von: Simone- am 31. Oktober 2022, 20:10:50Weiterhin beantrage ich vorsorglich die Kostenerstattung für eine erneute Erstellung und rechtssichere Zusendung dieser Unterlagen (Kosten für Kopien und für Porto Einschreiben/Rückschein).
Besser wäre wohl folgende Formulierung:
Weiterhin beantrage ich vorsorglich die Kostenerstattung für eine erneute Erstellung und rechtssichere Zusendung dieser Unterlagen (Kosten für Kopien und für Zustellung durch Gerichtsvollzieher).Gruß hko
Gibt es überhaupt einen Nachweis, dass die Unterlagen eingereicht wurden?
Zitat von: hko am 01. November 2022, 08:40:57...für Zustellung durch Gerichtsvollzieher.
Man kann es auch übertreiben.
genauso Schwachsinn wie die leeren "Drohungen" mit
Zitat von: Simone- am 31. Oktober 2022, 20:10:50setze hierfür eine verbindliche Frist bis zum [DATUM] (2 Wochen)
Zitat von: Simone- am 31. Oktober 2022, 20:10:50werde ich den Datenschutz zu Rate ziehen
Anträge reicht man über die https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen ein. Damit umgehen wir die asozialen Antragsvernichter.
Alles schriftlich. Gerne über EasyBell für 4€ im Jahr so viele Faxe senden wie du willst.
Zitat von: violet am 02. November 2022, 01:03:51genauso Schwachsinn wie die leeren "Drohungen"
Und du weißt natürlich genau, dass meine Drohungen leer sind - was ... :sleep:
Ich habe schon öfter beim Datenschutz Unstimmigkeiten in Jobcentern angefragt. Ich denke, die Antworten dazu schwirren hier im Forum anonymisiert herum und werden als Hilfe immer wieder mal gepostet.
Eine Anfrage wegen angeblich nicht erhaltenen Unterlagen war nicht dabei, ganz einfach deshalb, weil es bisher nicht nötig war. Nach einem solchen Schreiben, wie von mir in Antwort #2 vorgeschlagen, sind die angeblich nicht erhaltenen Unterlagen jedes mal doch noch in den JC aufgetaucht.
Wäre dem nicht so gewesen, hätte es eine Anfrage beim Datenschutz gegeben.
@TobiasDUS
Wenn du Hilfe bei so einer Anfrage an den Datenschutz brauchst, melde dich bei mir.
@violet
Eine Frist ist weder Schwachsinn noch Drohung und wenn die eingereichen Unterlagen verschwunden sind, liegt ein schwerer Verstoß gegen den Schutz sensibler personenbezogender Daten vor.
@TobiasDUS
Ich hoffe, es waren Kopien und keine Originale.
Ich würde den Datenschutzbeauftragten nicht "zu Rate ziehen", sondern Beschwerde wegen Verstößen gegen den Datenschutz einreichen, und das nicht nur wegen der verschwundenen Unterlagen.
Die an deine Frau adressierte Zahlungseinstellung ist rechtswidrig. Wie auch das BSG längst klargestellt hat, sind Mitwirkungspflichten ebenso wie Leistungsansprüche individuell und die Folgen einer Verletzung dieser Pflicht darf nur die Person treffen, welche diese Pflicht verletzt hat. Die Einstellung der Leistung weiterer BG-Mitglieder kommt dabei regelmäßig nicht in Betracht, weil rechtswidrig.
Auch die an deine Frau adressierte Mitwirkungsaufforderung ist rechtswidrig, denn die geforderten Daten betreffen ausschließlich dich, die Pflicht zur Mitwirkung trifft somit auch nur dich.
Abgesehen davon ist auch die Forderung von Kontoauszügen für 6 Monate rechtswidrig, es dürfen lediglich Kontoauszüge für die letzten 3 Monate gefordert werden.
Euer JC scheint ein absolut inkompetenter Sauhaufen zu sein.
Zitat von: PaulHilft am 02. November 2022, 01:33:37Anträge reicht man über die https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen ein. Damit umgehen wir die asozialen Antragsvernichter.
Alles schriftlich. Gerne über EasyBell für 4€ im Jahr so viele Faxe senden wie du willst.
Das bete ich hier schon seit Wochen dass man seine Unterlagen online hochlädt.
Scheint leider wenig Gehör zu finden :weisnich:
Dann kommt halt sowas raus. Und wird auch immer wieder rauskommen :wand:
Zitat von: Ottokar am 03. November 2022, 09:04:15Ich würde den Datenschutzbeauftragten nicht "zu Rate ziehen", sondern Beschwerde wegen Verstößen gegen den Datenschutz einreichen.
Im Prinzip hast du natürlich recht.
Aber es hieß mal irgendwo, dass man einen "Vorfall" beim Datenschutz deshalb erst mal nur zur "Bewertung" meldet, weil dieser dann nach Recherchen entscheidet, was es ist.
- wird gemahnt, weil es sich im Hinblick auf den Datenschutz lediglich um eine verbesserungswürdige Vorgehensweise handelt
- oder handelt es sich tatsächlich um einen konkreten Verstoß gegen den Datenschutz
Leider weiß ich nicht mehr, woher ich das habe - das ist aber auch jetzt egal.
Ich erwähne das nur um zu zeigen, dass meine Formulierungen bei Drohungen mit Datenschutz nicht grundlos "zu Rate ziehen" anstelle von "Beschwerde" oder "Verstoß melden" lauten.
:zwinker:
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 12:37:50Das bete ich hier schon seit Wochen dass man seine Unterlagen online hochlädt.
Das kann aber nicht jeder, aus verschiedenen Gründen.
Wieder mal ein Beweis, das Beten nicht hilft.
Zitat von: Simone- am 03. November 2022, 12:55:11Ich erwähne das nur um zu zeigen, dass meine Formulierungen bei Drohungen mit Datenschutz nicht grundlos "zu Rate ziehen" anstelle von "Beschwerde" oder "Verstoß melden" lauten.
Du irrst.
Eine Beschwerde setzt nicht voraus, dass tatsächlich ein Datenschutzverstoß begangen wurde.
Hier mal die Formulierung des Bundesdatenschutzbeauftragten dazu:
"Über das Beschwerde-Formular können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Ihre Datenschutzrechte verletzt sehen."
Es geht also allein um die individuelle Warnehmung. Im Beschwerdeverfahren wird der Verdacht gemeldet und dann vom Datenschutzbeauftragten geprüft, ob ein Datenschutzverstoß begangen wurde oder nicht. Das ist das normale Verfahren und deshalb rate ich generell zu einer Beschwerde.
Zitat von: Ottokar am 04. November 2022, 09:54:26Das ist das normale Verfahren und deshalb rate ich generell zu einer Beschwerde.
Ok, danke für die Aufklärung. Dann in Zukunft doch konkret eine Beschwerde schreiben :ok: .
Wie erwähnt, ich weiß nicht mehr, woher ich das hatte ... :scratch: .