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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sese am 31. Oktober 2022, 20:34:57

Titel: Neuer Antrag oder WBA ?
Beitrag von: Sese am 31. Oktober 2022, 20:34:57
Hallo liebes Forum,

ich habe bis einschließlich August ALG2 bezogen und mich dann abgemeldet (Auslandsaufenthalt).
Bin jetzt wieder in Deutschland und werde mich morgen am 01. November wieder am gleichen Wohnort anmelden, diesmal aber zusammen
mit meiner 9-jährigen Tochter.

Muss ich dann beim JC einen neuen Antrag stellen oder reicht ein WBA+Veränderungsmitteilung (Einzug Tochter) ???
Titel: Aw: Neuer Antrag oder WBA ?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 31. Oktober 2022, 20:57:51
Wer sich abmeldet darf sich auch wieder neu anmelden. Klar, oder?
Iss im Millionärs Club nicht anders.

Vielleicht kannst du dein "abmelden" mal konkretisieren?
Wo, bei wem alles hast du dich abgemeldet?
Titel: Aw: Neuer Antrag oder WBA ?
Beitrag von: Yavanna am 01. November 2022, 06:17:57
Unter 6 Monaten Unterbrechung des Bezuges müsste ein WBA reichen.
Ist zwar gesetzlich nicht geregelt,  aber zumindest bei gEs Konsens
Titel: Aw: Neuer Antrag oder WBA ?
Beitrag von: Sese am 01. November 2022, 11:25:05
Ok, danke.

Ich versuche es mal mit einem WBA.