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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16

Titel: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16
Guten Tag,

Ich hatte heute meine erste Einladung vom Fallmanagement, davor immer bei der normalen Vermittlung.

Es wurde viel erzählt das man alles langsam angehen würde, bei mir geht es nur um gesundheitliche chronische Probleme bzw. die man aber nur um einen kleinen Teil stabilisieren kann.

Er sagte dazu das ich doch das Amt also das JobCenter oder deren Stelle über die Schweigepflicht entbinden solle, um zu sehen was wirklich Faze ist.

Ich hatte schon vor einiger Zeit Atteste vorgelegt also ist eigentlich alles bekannt da ich einfach ehrlich bin was meine Gesundheit betrifft.

Meine Fragen jetzt an euch Community:

Ich soll jetzt eine EgV bekommen wo angeblich nur drinnen steht das ich das JobCenter von der Schweigepflicht entbinde...

Bin ich jetzt verpflichtet beim Fallmanagement zu bleiben wenn ich die EgV unterschreibe?

Auch wurde gesagt es würde monatlich einen Termin geben?

Muss ich jetzt selbst zu jedem behandeln Artzt eine Schweigepflicht Entbindung selbst einholen und kostet es mich Geld?

Ist es nicht schlauer mich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen oder entscheidet er eher fürs JobCenter?

Für das Ziel in naher Zukunft wurde über eine Maßnahme schon vorab einmal geredet mit Praktikum und Erprobung wo auch Bewerbungen und so was angeboten wird, dabei will ich Geld verdienen wenn auch erst nur in einem Mini Job.

Könnt ihr mir Erfahrungen und Tipps geben?
Titel: Aw: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: götzb am 02. November 2022, 16:52:43
Das FM ist freiwillig und das du die Teilnahme am FM ablehnst muss du nicht begründen.
Sollte trotzdessen weiterhin Vorladungen zum FM erfolgen, mal das KRM des Jobcenters kontaktieren.

Gesundheitliche Probleme zu ereutern ist im übrigen Freiwillig. Generell.
Nichts unterschreiben.
Außerdem kann dir dank des SM nichts passieren, wenn du alle Angebote ablehnst.
Vorladungen musst du aber folgen da es sonst 10 Prozent Kürzung gibt.
Titel: Aw: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. November 2022, 17:08:26
Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16soll jetzt eine EgV bekommen wo angeblich nur drinnen steht
Hat schon mal gar nichts in einer EGV zu suchen, somit nicht Unterschriftsfähig.
Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16ich jetzt selbst zu jedem behandeln Artzt eine Schweigepflicht Entbindung selbst einholen
Musst du gar nicht, diese Entbindung ist rein Freiwillig.
Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16Ist es nicht schlauer mich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen
Entweder der oder auch bei Antrag auf EM Rente die RV.
Dort kannst du Erklären, welche Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden sollen.
Aber auch dort ist es Freiwillig z.B. welche Ärzte oder gar keine. (muss man selbst Abwägen was da gut ist)
Titel: Aw: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: a_good_heart am 02. November 2022, 17:21:54
Zitat von: götzb am 02. November 2022, 16:52:43Vorladungen musst du aber folgen da es sonst 10 Prozent Kürzung gibt.

1x kann man ohne sanktioniert zu werden schwänzen.
Ich setze diesen 'Joker' jetzt am Freitag ein, weil ich mich nicht das ganze Wochenende über diese Bande ärgern will... :zwinker: 
Titel: Aw: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. November 2022, 15:44:30
Andree

Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16chronische Probleme bzw. die man aber nur um einen kleinen Teil stabilisieren kann.
was soll das dann bringen?

Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16Er sagte dazu das ich doch das Amt also das JobCenter oder deren Stelle über die Schweigepflicht entbinden solle, um zu sehen was wirklich Faze ist.
Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16Ist es nicht schlauer mich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen oder entscheidet er eher fürs JobCenter?
das passt nicht zusammen. Entweder die Amtsarzt Untersuchung war schon weil wieso sonst sollst du das JC von der Schweigepflicht entbinden??
oder hast du dem JC freiwillig Atteste und Diagnosen übermittelt?

Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16Für das Ziel in naher Zukunft wurde über eine Maßnahme schon vorab einmal geredet mit Praktikum und Erprobung wo auch Bewerbungen und so was angeboten wird
Was für eine Überraschung  :mocking: Mehr wird es eh nicht werden! Deshalb:
Zitat von: Andree am 02. November 2022, 16:34:16dabei will ich Geld verdienen wenn auch erst nur in einem Mini Job.
sollte so eine Maßnahme zielführend sein :
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

und nicht bloß ein Parkplatz für das nächste halbe Jahr wo man Nase bohrt, sinnlose Bewerbungen schreibt
und dann wahrscheinlich noch als Praktikant für (im Schnitt) drei Monate umsonst arbeiten soll.

MfG FN
Titel: Aw: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: Andree am 04. November 2022, 22:05:11
Guten Abend,

Nein ich war noch nicht beim Amtsarzt.
Deswegen ja auch die Schweigepflichtentbindung damit ja dann entschieden werden kann inwieweit ich noch vermittelbar bin oder auch erst einmal gar nicht.

In der EgV steht als Ziel Stabilisierung der Gesundheit und die Entbindung der Schweigepflicht, und Termine des Fallmanagement wahrzunehmen.

Wie lange dauert die Überprüfung ca.?

Ja klar der Sanktionmonotarium läuft momentan aber der ist ja auch bald rum und dann geht es ja wieder los...

Ich kann ja auch nicht alles ablehnen irgendwie.

Kann ich eigentlich jederzeit die Zusammenarbeit beenden?

Gruß geht raus
Titel: Aw: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. November 2022, 14:14:39
Andree

Zitat von: Andree am 04. November 2022, 22:05:11In der EgV steht als Ziel Stabilisierung der Gesundheit und die Entbindung der Schweigepflicht, und Termine des Fallmanagement wahrzunehmen.
So etwas gehört nicht in eine EinV ! ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)
genauso wie die Maßnahme wenn es nicht explizit aufgeführt wurde warum,  wieso etc.. Einfach mal den Ratgeber lesen! Da ist dann auch gleich ein Link für eine vernünftige SPE (Schweigepflichtentbindung) und zu Maßnahmen eine Beschreibung.

Zitat von: Andree am 04. November 2022, 22:05:11Wie lange dauert die Überprüfung ca.?
Kann man nicht wissen.

Zitat von: Andree am 04. November 2022, 22:05:11Ich kann ja auch nicht alles ablehnen irgendwie.
Wenn es nicht passt dann schon!

Zitat von: Andree am 04. November 2022, 22:05:11Kann ich eigentlich jederzeit die Zusammenarbeit beenden?
Welche Zusammenarbeit?

MfG FN
Titel: Aw: Frage zum Fallmanagement?
Beitrag von: jens123 am 05. November 2022, 18:35:05
Schweigepflichtentbindung ist - wie oben gesagt - ohne Ausnahme freiwillig. Die Androhung von Nachteilen bei Nichtabgabe ist Nötigung und kann deinerseits rechtlich verfolgt werden. Und das Argument des JC, wir stellen uns ganz dumm und wollen einfach mal gucken, ist überhaupt nicht überzeugend.

Das JC sammelt ständig Informationen über uns alle. Die gesundheitlicher Art gehen immer in die Richtung, dich in die Rente oder andere Leistungen zu drücken. Die Abgabe einer Schweigepflichtenbindung ist keine (!) Voraussetzung, damit eine Begutachtung stattfinden kann. Man könnte z.  B. auch einen selbst erbetenen Befund vom behandelnden Arzt bei der Begutachtung vorlegen. Der Gutachter des ÄD muss immer mit dem arbeiten, was er zur Verfügung hat. Darauf, dass du ihm die Arbeit erleichterst, durch eine Schweigepflichtentbindung, besteht kein Anspruch. Dem ist das außerdem sowieso egal. Dort sitzen i. d. R. Leute, die vor allem auf einen geregelten Tagesablauf bedacht sind.