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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sese am 03. November 2022, 07:03:49

Titel: Schulbedarf
Beitrag von: Sese am 03. November 2022, 07:03:49
Hallo liebes Forum,

meine Tochter ist in den Herbstferien aus einem anderen Bundesland zu mir gezogen. Sie geht jetzt hier in die Grundschule und braucht sofort neue Schulbücher.
Das Geld für den Schulbedarf wird ja pauschal im August ausgezahlt.
Nun ist aber November.
Kann ich die Ausgaben trotzdem geltend machen (als Mehrbedarf oder über Bildung und Teilhabe ?) ??
Titel: Aw: Schulbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 03. November 2022, 09:34:05
Zitat von: Sese am 03. November 2022, 07:03:49Das Geld für den Schulbedarf wird ja pauschal im August ausgezahlt.

Und wer hat das Geld im August für deine Tochter bekommen?
Titel: Aw: Schulbedarf
Beitrag von: Yavanna am 03. November 2022, 09:34:54
Mehrbedarf für Schulbücher können abseits der Schulpauschale und BUT beim Jobcenter geltend gemacht werden. Liste der Schule mit ISBN und Preisen einreichen. Gilt aber nur für Bücher, keine Arbeitshefte, Workbooks, etc.
Titel: Aw: Schulbedarf
Beitrag von: Sese am 03. November 2022, 12:22:56
Super.
Dann deklariere ich die Bücher also als Mehrbedarf.