Hartz-IV-Beziehende müssen eine vom früheren Arbeitgeber gezahlte Urlaubsabgeltung vollständig an das Jobcenter abgeben. Bei der Anrechnung als Einkommen sind die Erwerbstätigenfreibeträge nicht zu berücksichtigen, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz in einem am Mittwoch, 2.November 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 7 AS 1023/18).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-bezieher-muessen-urlaubsabgeltung-an-das-jobcenter-abgeben
da kanste einfach nurnoch mit dem kopf schütteln.. :wand:
Ja, in dem Falle geb ich dir Recht.
Meiner Meinung nach geht das gar nicht. Den der normale Urlaub könnte ja auch nicht angerechnet werden. Das hier ist tatsächlich per Gesetz Enteignung. Und das so kurz vorm Bürger Geld. Versteh einer wer will. :teuflisch: :wand:
Das ändert sich auch mit dem Bürgergeld nicht. Das ist nur ein anderer Name, nichts weiter.