Hallo Freunde, eine bekannte von mir aus Frankreich möchte mit ihrem Kind nach Deutschland übersiedeln. Meine Frage an Euch. Besteht die Möglichkeit, das sie vom JC Unterstützung bekommt bei zum Beispiel einem Deutschkurs? Die gute Frau ist Frisörin und dafür besteht bei uns in der Gegend jedenfalls Bedarf. Wohnung sollte auch kein Problem sein. Übergangsweise könnte sie auch bei mir unterkommen. Oder kann es Propleme geben, weil ich Rentner bin? Ab wann hätte sie den Anspruch auf Hilfe zum Leben?
Ist sie Französin?
Dann braucht sie einen Arbeitnehmerstatus, um irgendwelche Leistungen vom Jobcenter zu bekommen. Also Job suchen und arbeiten, max aufstocken.
Karl der Käfer
Zitat von: Karl der Käfer am 03. November 2022, 20:00:54Übergangsweise könnte sie auch bei mir unterkommen. Oder kann es Propleme geben, weil ich Rentner bin?
Nicht weil du Rentner bist aber weil das JC von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) ausgehen wird.
Besser ist es schon wenn sie gleich eine eigene Whg hat. Das spart sehr viel Ärger und Streß und am Schluss ist nicht mal sicher dass das JC die Vermutung einer VuE aufgibt, oder nicht nach einem Jahr von vorne anfängt.
MfG FN
Wenn irgendwie möglich sollte sie in Frankreich bereits einen Deutschkurs machen. Hier greift die Freizügigkeit in der EU (ich nehme hier an, dass sie die französische Staatsbürgerschaft besitzt?). Das ganze ist wohl ein Fach für sich, aber soweit ich das jetzt verstehe kann sie 6 Monate hier einen Job suchen muss allerdings ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Wenn sie Arbeit hat kann sie auch Aufstocken etc. Aber ob das so erstrebenswert ist?
@Josef: daher mein Beitrag zum Arbeitnehmerstatus
EU- Bürger genießen Freizügigkeit, aber um Sozialleistungen zu beziehen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. November 2022, 16:14:12Karl der Käfer
Zitat von: Karl der Käfer am 03. November 2022, 20:00:54Übergangsweise könnte sie auch bei mir unterkommen. Oder kann es Propleme geben, weil ich Rentner bin?
Nicht weil du Rentner bist aber weil das JC von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) ausgehen wird.
Besser ist es schon wenn sie gleich eine eigene Whg hat. Das spart sehr viel Ärger und Streß und am Schluss ist nicht mal sicher dass das JC die Vermutung einer VuE aufgibt, oder nicht nach einem Jahr von vorne anfängt.
MfG FN
@ FN Ich hoffe, ich darf noch eine Frage nachschieben. Ich habe mal gehört, das wenn ein Hartzi wenn er zu einem anderen Hartzi zieht seine bisherigen Hilfeleistungen für ein Jahr befristet weiter erhält? Stimmt das und gibt es dafür einen §§?
Generell ist es wie folgt:
Wenn sie hierher zieht und einen Job annimmt oder eine Gewerbe neu betreibt, ist sie selbstverständlich sofort anspruchsberechtigt. Aufstocker.
In der Rechtsprechung wird ein Einkommen von 100, besser 165 € im Monat als nicht mehr unwesentlich eingestuft.
Wenn sie Teil einer BG ist hat sie natürlich auch Anspruch. Stell dir vor sie zieht mit einem Hartz IV Empfänger zusammen und ist vermögend.
Karl der Käfer
Zitat von: Karl der Käfer am 07. November 2022, 13:33:22Ich habe mal gehört, das wenn ein Hartzi wenn er zu einem anderen Hartzi zieht seine bisherigen Hilfeleistungen für ein Jahr befristet weiter erhält? Stimmt das und gibt es dafür einen §§?
Das stimmt so nicht.
Befristet sowieso nicht, uU vorläufig aber da kommt es darauf an ob es wegen Selbstständigkeit ist
oder auf Antrag weil das JC nicht zahlen will weil es längere Zeit zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit braucht.
Alles in der Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
nachzulesen.
und je nach dem ob die Hartzies als VuE betrachtet werden kommt es zu unterschiedlichen Leistungen vom JC. Siehe den schon verlinkten VuE Ratgeber.
MfG FN