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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sese am 04. November 2022, 18:15:39

Titel: Geldzufluss während 2-monatiger ALG2-Pause
Beitrag von: Sese am 04. November 2022, 18:15:39
Hallo liebes Forum,

ich habe von Mai bis August ALG2 erhalten.
Ende August habe ich eine Verzichtserklärung eingereicht und bin für 2 Monate ins Ausland.
September und Oktober habe ich also kein ALG2 erhalten.

Ende Oktober habe ich eine Überweisung von 1500 Euro erhalten.

Am 01.11. bin ich zurück nach Deutschland gekommen, und ich werde jetzt einen WBA stellen.

Wird das Jobcenter die 1500 Euro anrechnen ?
Titel: Aw: Geldzufluss während 2-monatiger ALG2-Pause
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. November 2022, 18:52:08
Warum sollte es das?
Ich würde sagen dürfen sie nicht Anrechnen.

Was anderes wäre es wohl bei 150.000 €
Titel: Aw: Geldzufluss während 2-monatiger ALG2-Pause
Beitrag von: Sese am 04. November 2022, 19:35:40
Ich habe mal gehört, dass -wenn man den ALG2-Bezug nur kurz unterbricht- auch Geldzufluss in den "Monaten ohne ALG2" als Einkommen angerechnet wird.
Oder ist das nur bei Selbstständigen/Erwerbseinkommen ??
Titel: Aw: Geldzufluss während 2-monatiger ALG2-Pause
Beitrag von: Sese am 05. November 2022, 07:55:46
Gelten die 1500 Euro nun wirklich als Vermögen und nicht als Einkommen ?
Titel: Aw: Geldzufluss während 2-monatiger ALG2-Pause
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. November 2022, 16:05:19
Sese

Zitat von: Sese am 05. November 2022, 07:55:46Gelten die 1500 Euro nun wirklich als Vermögen und nicht als Einkommen ?
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
ZitatVermögen
Vermögen ist alles das, was man am Tag vor der Antragstellung auf ALG II bereits hatte (BSG B 14 AS 26/07 R).
Einkommen (http://hartz.info/index.php?topic=2363.msg18429#msg18429)
Zitat- Urteil vom 30.07.2008, Az. B 14 AS 26/07 R:
Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II ist grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte.
Zitat- Urteil vom 14.02.2013, Az. B 14 AS 51/12 R:
Klarstellung des Zuflussprinzips.
Für die Beurteilung, ob es sich um Vermögen oder Einkommen handelt, ist (nur) der Tag der Antragstellung maßgeblich (nicht auch die Uhrzeit). D.h. alles was an und ab dem Tag der Antragstellung zufließt, ist Einkommen i.S.d. § 11 SGB II.

MfG FN
Titel: Aw: Geldzufluss während 2-monatiger ALG2-Pause
Beitrag von: Sese am 05. November 2022, 16:30:48
Ok.
Dann bin ich beruhigt.

Danke 😊