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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04

Titel: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04
Hallo Leute.

Ich bekam gestern einen Brief von meinem Jobcenter bzw. meinem Sachbearbeiter mit einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Dabei handelt es sich um eine Firma, bei der ich mich per Vermittlungsvorschlag bereits Anfang Juli bewerben sollte und dies auch getan habe.

Zusammengefasst sind folgende Dinge passiert: Nach meiner Bewerbung im Juli kam eine Antwort dieser Firma mit der Bitte, sich telefonisch mit mir in Kontakt setzen zu wollen. Da ich aber kein Telefon besitze habe ich das der Firma per eMail erklärt und darum gebeten, sich postalisch bei mir zu melden sofern sie ein Vorstellungsgespräch mit mir führen wollen. Daraufhin kam keine Antwort mehr von dieser Firma.

Was aber kam war eine Einladung meines Sachbearbeiters, welcher gereizt gewesen ist und mir unterstellt hatte, dass ich mich nicht bei der Firma beworben hätte. Nach einem Hin und Her konnte ich dann nachweisen, dass ich mich sehr wohl beworben hatte und mich auch nochmals bei der Firma gemeldet hatte. Das knüpft jetzt quasi an meinen zuletzt erstellten Thread an. Mein Sachbearbeiter meinte dann, dass sich das jetzt mit der Firma dann eh erledigt hätte und man das in Zukunft so regeln werde, dass man vor Ort den Arbeitgeber her holt um sich die ganzen Wege und Streitereien zu ersparen.

Und somit kommen wir auch schon zu dem Brief den ich gestern erhalten habe.
Ich soll in 2 Wochen bei der Firma erscheinen, die ca. 30 km von mir entfernt ist (habe kein Auto) und bekomme die Einladung nicht mal von der Firma selbst sondern vom Jobcenter.

Als Grund wurde im Schreiben Folgendes angegeben: "Sie bewarben sich bereits beim benannten Arbeitgeber. Da das letzte Vorstellungsgespräch leider nicht zu Stande kommen konnte, wurde ein neuer Termin durch den Arbeitgeber mitgeteilt. Hiermit erhalten Sie eine verbindliche Einladung zum Vorstellungsgespräch. Im Folgekontakt werten wir dies aus.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:

- ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckten Lebenslauf

Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Sollten Sie den Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um die Vorlage eines Nachweises.

Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Rechtsfolgen im Hinblick auf ein mögliches Meldeversäumnis und die weiteren Hinweise.

Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit."

Rechtsfolgenbelehrung ist dabei.


Ich weiß genau, dass mein Sachbearbeiter mir eins reindrücken will weil ich nicht Ja und Amen zu Allem sage und es wurde auch schon mehrfach versucht, mir eine Sanktion reinzudrücken obwohl es dafür nie einen Anlass gegeben hat. Ich erscheine immer pünktlich zu meinen Terminen vor Ort, bewerbe mich regelmäßig, werde bei den Terminen nicht ausfallend oder sonst was und erfülle somit meine Pflichten.

Was ich mich nun aber frage... Ist das denn überhaupt rechtens mit der Einladung?
Ist ja schon kurios genug, dass die Einladung nicht von der Firma selbst kommt sondern vom Jobcenter aber wenn dann knapp 4 Monate später nachdem ich mich dort beworben habe immer noch scheinbar Plätze frei sind um mich dort unterzubringen in dieser Firma (die laut Kundenrezessionen im Internet alles andere als seriös zu sein scheint), dann lässt mich das schon ein wenig rätseln was da vor sich geht.
Die hätten doch in diesen 4 Monaten schon längst jemanden einstellen können.

Gibt es da irgendeinen Weg, wie ich diese Einladung umgehen kann ohne, dass mir irgendwelche Konsequenzen drohen? Bzw. ist das überhaupt vom Jobcenter aus alles rechtens mit dieser Einladung?
Ich bekam den Brief mit einem gelben Umschlag wo auch das Datum drauf steht, wann es bei mir in den Postkasten eingeworfen bzw. zugestellt worden ist und soll den Umschlag wohl auch behalten und beim Vorstellungsgespräch mitbringen damit ich mich wohl nicht rausreden und sagen kann, dass ich keine Einladung erhalten habe.



Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 06. November 2022, 03:43:56
Zu erwähnen ist eventuell noch, dass es sich bei der Stelle um einen Quereinstieg handelt. Ich hatte mich auf eine Stelle als Gärtner bewerben sollen, obwohl ich das weder gelernt noch praktiziert habe. Aber soweit ich weiß dürfen Arbeitsvermittler sehr wohl auch für Quereinsteiger Vermittlungsvorschläge herausgeben wenn der "Kunde" eine gewisse Zeit arbeitslos ist.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: a_good_heart am 06. November 2022, 06:45:40
Mit einer Ladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) kann das Jobcenter in der Regel nur zu sich selbst vorladen. Eine sanktionsbewehrte Ladung zum Standort/Sitz eines AG ist eigentlich nicht zulässig.
Genaueres kann man allerdings nur dazu schreiben, wenn du deine 'Einladung' anonymisiert hier einstellst. :zwinker: 
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. November 2022, 17:56:54
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Ich bekam den Brief mit einem gelben Umschlag wo auch das Datum drauf steht, wann es bei mir in den Postkasten eingeworfen bzw. zugestellt worden ist und soll den Umschlag wohl auch behalten und beim Vorstellungsgespräch mitbringen damit ich mich wohl nicht rausreden und sagen kann, dass ich keine Einladung erhalten habe.

Den musst du aufheben,
aber nicht wegen dem AG sondern wenn du Klage beim SG einreichen würdest, was nicht notwendig ist.
Trotzdem hebt man alles auf was vom JC und Co. kommt.

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 03:43:56Aber soweit ich weiß dürfen Arbeitsvermittler sehr wohl auch für Quereinsteiger Vermittlungsvorschläge herausgeben wenn der "Kunde" eine gewisse Zeit arbeitslos ist.
Da hast du falsches gehört. Ein Internist bekommt ja auch keinen VV als Kardiologe.
Bei Hilfsarbeiter Jobs schaut die Sache anders aus aber Gärtner ist ein Lernberuf.
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Ist ja schon kurios genug, dass die Einladung nicht von der Firma selbst kommt sondern vom Jobcenter
Naja das ging eindeutig vom SB aus und trifft genau deine Vermutung das er dir eine rein würgen will.
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Im Folgekontakt werten wir dies aus.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: 180 am 06. November 2022, 18:25:00
Es gilt das Sanktionsmoratorium bis 06.2023.

Du könntest zum Termin fahren, vor Ort nach dem Mitarbeiter vom JC fragen. Ist kein Mitarbeiter vom JC dort, lässt du dir von einem Mitarbeiter der Firma das Erscheinen bestätigen und fährst wieder nach Hause.
Anschließend die Fahrtkosten beim JC beantragen und dich beschweren, dass kein Mitarbeiter vom JC vor Ort war und du vergeblich gewartet hast.

Falls dein SB vor Ort sein sollte, schmeißt du alle Mitarbeiter der Firma raus, führst erstmal das Gespräch nach 59 und 309 mit dem SB. Anschließend fliegt der SB raus und du führst das Vorstellungsgespräch mit dem Firmen Personal OHNE SB. Lässt sich alles mit Datenschutz begründen.
Sehr unwahrscheinlich, dass eine Firma dich nimmt, wenn du entscheidest, wer wann im Raum anwesend sein darf.  :grins:
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: jens123 am 06. November 2022, 19:40:56
Wenn die "Einladung" als Postzustellungsauftrag kam, bereitet man wohl Sanktionen vor. Die Sache ist also schon fortgeschritten und sollte nicht ignoriert werden. Grundsätzlich kann man ja nur dahin gehen oder nicht.

Wenn man dahin geht, sollte man davor/als ersten Schritt die Fahrkosten beim JC beantragen und schriftlich zusagen lassen, weil man ansonsten auch darauf noch sitzen bleiben kann. Bei der unfreundlichen Vorgeschichte sollte man sich sein Erscheinen dort auch unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Wenn nicht, braucht man ein gutes Argument. Man könnte z. B. (rein zufällig) zwei Tage vorher krank (AU) werden, was die Sache dann wahrscheinlich aber auch nur in die Länge zieht.

Rechtlich könnte sich das JC hier im Rahmen seiner Möglichkeiten verhalten, weshalb der Sache selbst schwer zu widersprechen ist. Ich sehe da nur zum goldenen Jobangebot hingehen oder den Arzt aufsuchen.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: 180 am 06. November 2022, 20:04:06
Bei Einladungen nach 59 und 309 hat man einen Rechtsanspruch auf die Anwesenheit eines Beistandes.
Falls du jemanden kennst, der Zeit und Lust hat, kann der Beistand nicht schaden.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 06. November 2022, 22:12:45
Danke erst mal für eure Antworten.

@a_good_heart: Werde ich später noch nachreichen.
Das Wichtigste habe ich aber an sich schon von der ersten Seite des Briefes hier reinzitiert. Auf der zweiten Seite befindet sich nur noch die Rechtsfolgenbelehrung und dann kommt das Schreiben wo man ausfüllen kann, warum man den Termin nicht wahrnehmen wird/nicht wahrnehmen kann.

Allerdings gibt es jetzt von euch zwei verschiedene Aussagen zu dem Thema.
Einerseits schreibt ihr, dass ich im Prinzip dazu gezwungen bin, zu dem Termin zu erscheinen wenn ich da ohne Konsequenzen herauskommen will. Auf der anderen Seite hat Fettnäpfchen beispielsweise einen Grund genannt, wieso ich den Termin absagen könnte - Nämlich weil ich nicht für die Stelle vermittelbar bin, da mir die Qualifikationen dafür fehlen. Jedoch ist es so, dass mir von meinem Sachbearbeiter selbst erklärt worden ist, dass ein Quereinstieg durchaus eine Alternative sei, da ich schon länger arbeitssuchend bin und deshalb meine Qualifikationen für meine gelernten Berufe sozusagen "verpufft" und "nichts mehr wert" seien. Was stimmt nun?

Ich habe auch bereits bei der Stellenausschreibung nachgeschaut. Dort stehen ja auch immer die Grundvoraussetzungen. Beim Führerschein Klasse B steht wünschenswert. Ich weiß, dass das kein "zwingend notwendig" ist. Aber auch damit könnte ich nicht dienen. Für den Winter steht in der Stellenausschreibung drin, dass man flexibel sein soll. Wenn ich auf Bus und Bahn angewiesen bin ist es doch gerade im Winter schwierig, pünktlich zu erscheinen wo sich sowieso immer alles verspätet. Ob das allerdings für das Jobcenter ausreichende und nachvollziehbare Gründe sind wage ich mal zu bezweifeln.

Dann schreibt lappa, dass das Sanktionsmoratorium gilt. Aber wenn ich das richtig herausgelesen habe, endet das am 31.12.2022. Da hatte ich hier im Forum auch schon eine Diskussion zu gelesen wo sich keiner so richtig im Klaren darüber war, wann genau das jetzt eigentlich endet. Auf der anderen Seite meint jens123 dann aber, dass man Sanktionen vorbereiten will, was widersprüchlich zur Aussage von lappa wäre da das Sanktionsmoratorium noch greift und ich mir bisher auch nichts zu Schulden habe kommen lassen.

Einen Beistand habe ich noch nie mitgenommen. Ich weiß zwar, dass ich rechtlich gesehen einen Anspruch darauf habe aber erstens gibt es keinen, der für sowas Lust und Zeit hat und zweitens habe ich das immer gedanklich so empfunden, dass ich damit meinem Gegenüber signalisieren würde, dass ich diese Gespräche nicht alleine packen würde und die beim Jobcenter dann einen psychologischen Vorteil hätten weil sie wüssten, dass sie anders Druck ausüben könnten.

Ich habe auch schon über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber meinen Sachbearbeiter nachgedacht, aber ohne ausreichende Beweise für die ganzen Schikanen wird das sicherlich auch nur zur Kenntnis genommen und daraufhin in den Müll geworfen.

Edit: Das Schreiben vom Jobcenter habe ich jetzt anonymisiert noch hinzugefügt.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: götzb am 07. November 2022, 01:43:02
Ob der Arbeitgeber wirklich nachdenkt ?
Jeder der dort auf diese Weise zwangszugeführt wird,
sollte 2 linke Hände und ein Verstand wie eine Fliege haben.
So etwas sollte als Feind gesehen werden,
sofern der sich seiner Vorgehensweise bewusst ist,
das Jobcenter als Hebel zu nutzen.

Und Lebenslauf und sonstige Unterlagen muss man auch nicht mitbringen.

Sanktionen können nicht entstehen, wenn man sich so verhält das man nicht genommen wird.
Oder auch die Stelle nicht antritt. Wegen des SM.
Nur Meldeversäumnisse entstehen, wenn man der Vorladung nicht folgt.


Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: a_good_heart am 07. November 2022, 07:21:22
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 22:12:45Einerseits schreibt ihr, dass ich im Prinzip dazu gezwungen bin, zu dem Termin zu erscheinen wenn ich da ohne Konsequenzen herauskommen will.

Dass das Nonsens ist, kannst du doch in der Rechtsfolgenbelehrung nachlesen. Wenn du dieser Ladung nicht nachkommst, bleibt das für dich folgenlos.
Also einfach ignorieren, zu hause bleiben und abwarten, wie das SBlein dann reagiert :blum: 
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 07. November 2022, 11:35:51
Zitat von: a_good_heart am 07. November 2022, 07:21:22
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 22:12:45Einerseits schreibt ihr, dass ich im Prinzip dazu gezwungen bin, zu dem Termin zu erscheinen wenn ich da ohne Konsequenzen herauskommen will.

Dass das Nonsens ist, kannst du doch in der Rechtsfolgenbelehrung nachlesen. Wenn du dieser Ladung nicht nachkommst, bleibt das für dich folgenlos.
Also einfach ignorieren, zu hause bleiben und abwarten, wie das SBlein dann reagiert :blum:


Klar verstehe ich schon, dass es aufgrund des Sanktionsmoratoriums keine "Strafe" geben würde, wenn ich dort nicht auftauchen würde da es mein erstes "Vergehen" sein würde. Jedoch denke ich schon weiter und stelle mir dann die Frage, welcher Versuch seitens meines Sachbearbeiters als nächstes kommt, um mir eine Sanktion reindrücken zu können.

Denn mit dem Sanktionsmoratorium ist es ja so, dass man sozusagen einmalig einen "Freifahrtsschein" hat.
Wenn man diesen Freifahrtsschein nutzt und ausspielt dann muss man alles was danach kommt annehmen um keine Sanktionen zu bekommen.
Das verhält sich ja gesetzlich auch so, dass seitens der Jobcenter so argumentiert werden kann, dass wenn man nicht zu solchen Vorstellungsgesprächen erscheint, man zumindest die Chance auf eine Anstellung verwehrt und kann es deshalb sanktionieren. Zumindest hab ich das öfter so gelesen.

Heißt also, dass wenn ich dort jetzt nicht erscheinen würde dann wird ausgehend von den Erfahrungen die ich bisher mit meinem Sachbearbeiter gemacht habe Folgendes geschehen:

1.) Es wird eine Einladung per Post kommen in dem zum wiederholten Male fälschlicherweise angegeben wird, dass man mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte obwohl es dann am Ende um etwas ganz anderes geht. Man wird mich dann drauf ansprechen warum ich nicht zu dem Termin erschienen bin und wenn ich das beantworte wird sich das seitens des Sachbearbeiters notiert und an den Chef weitergeleitet.

2.) Damit hat sich dann zwar erst mal diese Sache mit dieser Firma erledigt, jedoch wird kurze Zeit später irgendein anderes Stellenangebot per Post bei mir eintrudeln auf welches ich mich bewerben darf. Das sind ja dann oftmals auch Firmen die eng mit dem Jobcenter zusammenarbeiten und wo man sich scheinbar gegenseitig irgendwelche Provisionen zuschiebt. Weiß ich nicht genau, wie das funktioniert, aber kommt mir so vor.

3.) Das wird sich dann mit dieser Firma wiederholen und man wird mich wieder zu einem Vorstellungsgespräch einladen wofür ich weder die geeigneten Qualifikationen vorweisen noch den Beruf dafür gelernt habe. Wenn ich dieses nun erneut absage bzw. dort ohne Rückmeldung erscheine so wird es eine Sanktion geben. Und das versuche ich natürlich zu vermeiden.

Deshalb nochmal ganz konkret gefragt: Geht denn aus der Einladung vom Jobcenter welches ich anonymisiert hochgeladen habe irgendwas hervor, was mit einer ordentlichen Begründung auch nicht dazu führen kann, dass man mich mit solchen Sachen weiterhin schikanieren kann/will?
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: a_good_heart am 07. November 2022, 12:07:19
Zitat von: Ichigo am 07. November 2022, 11:35:51... Jedoch denke ich schon weiter und stelle mir dann die Frage, welcher Versuch seitens meines Sachbearbeiters als nächstes kommt, um mir eine Sanktion reindrücken zu können.

Denn mit dem Sanktionsmoratorium ist es ja so, dass man sozusagen einmalig einen "Freifahrtsschein" hat.
Wenn man diesen Freifahrtsschein nutzt und ausspielt dann muss man alles was danach kommt annehmen um keine Sanktionen zu bekommen.

Nein! Dieser einmalige Freifahrtschein gilt nur für Meldetermine (persönliche Vorsprache).
Alles andere, was die Mitwirkungspflichten betrifft, kann bis Ende Juni 2023 nicht sanktioniert werden... :zwinker:
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 07. November 2022, 12:12:49
Ah verstehe, dann habe ich das wohl falsch verstanden und bedanke mich fürs Aufklären.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. November 2022, 17:49:56
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 22:12:45Auf der anderen Seite hat Fettnäpfchen beispielsweise einen Grund genannt, wieso ich den Termin absagen könnte - Nämlich weil ich nicht für die Stelle vermittelbar bin, da mir die Qualifikationen dafür fehlen.
Ich habe die § ausgelassen weil dass
Zitat von: a_good_heart am 06. November 2022, 06:45:40Mit einer Ladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) kann das Jobcenter in der Regel nur zu sich selbst vorladen. Eine sanktionsbewehrte Ladung zum Standort/Sitz eines AG ist eigentlich nicht zulässig.
auch stimmt!
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__59.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html
Zitat(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1.
    Berufsberatung,
2.
    Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
    Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
    Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.
Nichts davon hat mit einem Vorstellungsgespräch bei einer Firma zu tun!
Den Satz
Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. kann man so oder so interpretieren, aber es gibt sicher ein Urteil das damit nicht irgend ein Ort gemeint ist der nicht mit der BA oder einem JC gemeint ist. Das war vor längerer Zeit oft ein Thema.

Zitat von: Ichigo am 07. November 2022, 11:35:51Folgendes geschehen:
zu 1
das ist Standard
zu 2
Klar dafür ist das JC auch da
zu 3
das schreibt man dann in das Beiblatt warum man sich da nicht beworben hat
und macht sich nicht die Mühe eine Bewerbung zu schreiben für einen Job in dem man nicht die geforderte Qualifikation hat.

Zitat von: Ichigo am 07. November 2022, 11:35:51Deshalb nochmal ganz konkret gefragt: Geht denn aus der Einladung vom Jobcenter welches ich anonymisiert hochgeladen habe irgendwas hervor, was mit einer ordentlichen Begründung auch nicht dazu führen kann, dass man mich mit solchen Sachen weiterhin schikanieren kann/will?
Wenn die schikanieren wollen machen die das siehst du ja genau in dem Fall. Ansonsten sind die Möglichkeiten aufgezeigt worden.
Auf Deutsch wenn der SB sein Job nicht kann und dir unpassende VV zukommen lässt hältst du dich an die gemachten Tipps.

Das Beiblatt ist ja nett da wollen die gleich noch Daten abgreifen und zusätzlich über SMS nerven.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: superMeier am 08. November 2022, 09:38:06
Glückwunsch zum Vorstellungsgespräch!! Hoffentlich klappt alles! Bzw. du solltest dir auch ein Telefon zulegen wegen der Erreichbarkeit.

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Da ich aber kein Telefon besitze habe ich das der Firma per eMail erklärt und darum gebeten, sich postalisch bei mir zu melden sofern sie ein Vorstellungsgespräch mit mir führen wollen.

Hä? Die Firma schreibt dich per Mail wegen einem Vorstellungsgespräch an du sagst daraufhin, Sie sollen dich extra per Briefpost anschrieben? Wieso? Völlig unnötig.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 08. November 2022, 16:04:50
Zitat von: superMeier am 08. November 2022, 09:38:06Glückwunsch zum Vorstellungsgespräch!! Hoffentlich klappt alles! Bzw. du solltest dir auch ein Telefon zulegen wegen der Erreichbarkeit.

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Da ich aber kein Telefon besitze habe ich das der Firma per eMail erklärt und darum gebeten, sich postalisch bei mir zu melden sofern sie ein Vorstellungsgespräch mit mir führen wollen.

Hä? Die Firma schreibt dich per Mail wegen einem Vorstellungsgespräch an du sagst daraufhin, Sie sollen dich extra per Briefpost anschrieben? Wieso? Völlig unnötig.

Das hast du falsch verstanden.
Die Firma wollte, dass ich mich telefonisch bei ihnen melde weil in meinem Bewerbungsschreiben keine Telefonnummer angegeben war (wie auch, wenn ich keines besitze). Daraufhin habe ich der Firma dann mitgeteilt, dass ich telefonisch nicht zu erreichen bin und man mir doch postalisch mitteilen möchte, dass ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden soll, sofern sie das vorhaben sollten.  Das hat damit zu tun, dass ich auf dem eMail-Weg zwar erreichbar bin, aber eben nicht sofort auf Abruf und es hätte sein können, dass ich eine Rückantwort per eMail erst Tage später hätte lesen können, da ich bei mir zu Hause kein Internet habe. Und das wiederum hätte dazu geführt, dass ich einen Termin per eMail bekommen hätte, den ich eventuell verpasst hätte, da ich es zu spät gelesen hätte haben können.

Eventuell habe ich mich auch nicht gut genug ausgedrückt und es ist bei dir falsch angekommen. Dann will ich mich dafür entschuldigen. Ansonsten hilft mir dein Beitrag aber in keinster Weise bei einer möglichen Lösung des Problems. Vermutlich war das aber auch gar nicht deine Intention mir zu helfen. Dann frage ich mich aber, was dein Kommentar sollte.

Danke aber auch an Fettnäpfchen für die Erklärungen. Hat mir geholfen.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: superMeier am 08. November 2022, 16:13:45
Per Telefon nicht erreichbar, per E-Mail anscheinend auch nur schlecht, weil angeblich kein Internet daheim (dafür kannst du aber hier zumindest regelmäßig posten?), dann ist der Arbeitsweg von ca. 30 km zu weit etc...

Gibt sicher schlechtere Jobs als eine Anstellung als Gärtner, die Arbeitszeiten dürften ganz gut sein. Vielleicht solltest du einfach zu dem Vorstellungsgespräch hin und den Job annehmen, als eine Ausrede nach der andere zu suchen, das war die Intention meines Beitrags.

Zitat von: Ichigo am 08. November 2022, 16:04:50Das hat damit zu tun, dass ich auf dem eMail-Weg zwar erreichbar bin, aber eben nicht sofort auf Abruf und es hätte sein können, dass ich eine Rückantwort per eMail erst Tage später hätte lesen können, da ich bei mir zu Hause kein Internet habe. Und das wiederum hätte dazu geführt, dass ich einen Termin per eMail bekommen hätte, den ich eventuell verpasst hätte, da ich es zu spät gelesen hätte haben können.

 :lachen:

Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 08. November 2022, 16:22:19
Zitat von: superMeier am 08. November 2022, 16:13:45Per Telefon nicht erreichbar, per E-Mail anscheinend auch nur schlecht, weil angeblich kein Internet daheim (dafür kannst du aber hier zumindest regelmäßig posten?), dann ist der Arbeitsweg von ca. 30 km zu weit etc...

Gibt sicher schlechtere Jobs als eine Anstellung als Gärtner, die Arbeitszeiten dürften ganz gut sein. Vielleicht solltest du einfach zu dem Vorstellungsgespräch hin und den Job annehmen, als eine Ausrede nach der andere zu suchen, das war die Intention meines Beitrags.


Also willst du mir unterstellen, dass ich lüge, na wunderbar.
Was für dich vielleicht als selbstverständlich, einfach und normal gilt muss für andere nicht genau so empfunden werden. Ein bisschen mehr Empathie wäre sicherlich nicht verkehrt. Du machst nämlich den Fehler, dass du von dir auf andere schließt indem du davon ausgehst, dass die Dinge für dich machbar wären ohne dabei zu bedenken, wie es bei anderen Menschen aussehen könnte.

Ich werde das hier auch nicht ausführlich mit dir diskutieren weil das kein Arztgespräch ist, aber es hat eben seine Gründe dafür, dass manche Dinge nicht so einfach für mich umsetzbar sind wie eben vielleicht für dich. Aber darüber machst du dir gar keine Gedanken. Du siehst nur das, was vor dir liegt.

Und "den Job annehmen"? Es gibt doch gar keine Garantie dafür, dass man vor hat mich zu nehmen. Ein Vorstellungsgespräch war noch nie eine Garantie für einen Job. Es bedeutet nur, dass man die Chance darauf hat. Wie man sich am Ende einigt bzw. was nach dem Gespräch dabei herum kommt weiß man vorher nicht.

Ich bitte dich darum, in Zukunft nicht unter Themen die von mir erstellt worden sind zu Antworten. Denn sie bieten keinerlei Mehrwehrt. Viel mehr willst du nur provozieren und Dinge unterstellen ohne die Umstände zu kennen. Macht man nicht.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: hansmeisner am 09. November 2022, 21:46:26
ZitatEinen Beistand habe ich noch nie mitgenommen. [...] die beim Jobcenter dann einen psychologischen Vorteil hätten weil sie wüssten, dass sie anders Druck ausüben könnten.
Entschuldigung, aber nach Deinen Beiträgen zu urteilen üben die Mitarbeiter des Jobcenters doch schon GEWALTIG Druck auf Dich aus. Sofern die beschriebenen Aussagen so gefallen sind und sie nicht auf diese weise von Dir (über-)interpretiert werden.

Ich habe den Eindruck, dass Du Dich aufgrund Deiner Persönlichkeit bereits viel zu leicht unter Druck setzen läßt, weil Du den Mitarbeitern keine klaren Grenzen aufzeigst. Die einfachste Methode ist erstmal ein Beistand - immer, zumindest bei den nächsten drei Terminen. Was denkst Du wie SCHEIßENFREUNDLICH die plötzlich sind. Schon bei einer Freundin selbst erlebt, als ich sie öfters begleitet habe. Das ist wie mit jeder menschlichen Interaktion: Wenn keiner Grenzen setzt geht das Gegenüber soweit wie es gehen WILL und damit auch KANN.

Die Mitarbeiter beim Jobcenter (oder sonstigen Behörden/Einrichtungen) meinen das nicht mal böse oder nehmen es persönlich - das wird gern falsch verstanden. Sie machen sich ihre Arbeit schlicht nur einfacher! Was denkst Du wie Dein Sachbearbeiter Deinen Fall gern "vom Tisch" hätte, damit er weniger Arbeit hat. Das gefällt ihm auch nicht, das ständige hin und her. Nun muss er noch Sanktionen vorbereiten: Da hat der auch keinen Bock drauf. Wieder nur noch mehr Papierkram. Aber er MUß es machen, sonst ist er seinen Job los oder wird gerügt/versetzt/usw. Noch mehr Ärger. Leider gibt es zuhauf unfähige Mitarbeiter in den Behörden, die statt objektiv vorzugehen sich mit Lügen, psychologischen Tricks oder gar Nötigung durchsetzen wollen. Bei solchen Leuten weiß ich gleich: Die taugen für den Job Null.

Daher: Grenzen setzen! Ich weiß, ist nicht einfach, gerade weil man sich Behörden "ausgeliefert" fühlt. Aber hier geht es um psychologische Grenzen, nicht rechtliche. Wobei man seine Rechte nutzen sollte, um diese Grenzen aufzuzeigen.

ZitatIch habe auch schon über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber meinen Sachbearbeiter nachgedacht, aber ohne ausreichende Beweise für die ganzen Schikanen wird das sicherlich auch nur zur Kenntnis genommen und daraufhin in den Müll geworfen.
Wichtig ist nicht immer, dass es Dir was nutzt, sondern wenn sich am Ende mehrere Leute gegen den Sachbarbeiter beschweren, wird es Konsequenzen für ihn haben. Es kann sein, dass auch Du noch in den Genuß davon kommst oder auch nicht, dafür dann ein anderer. Aber eines zeigt diese Beschwerde auf: Du setzt damit Grenzen. Es reicht schon ein Gedächtnisprotokoll, das möglichst fehlerfrei und genau den Ablauf und die Aussagen wiedergeben sollte, um Dir Respekt zu verschaffen. Solange Du nicht übertreibst, Dich andauernd beschwerst oder gar unsachlich wirst, wird man Dich ernst nehmen. Weil Du damit auffällst. Und auffallen ist beim Grenzen-Setzen gut. Kann ich aus eigener Erfahrung so bestätigen. Möglich und auch sehr wahrscheinlich ist aber, dass Du keine unmittelbare Erfolgserfahrung haben wirst - weil sie sich nicht anmerken lassen wollen, dass Deine Beschwerde was genutzt hat. Langfristig jedoch wird sich eine Veränderung im Verhalten einstellen.

Was denkst Du warum dieser Vermittlungsvorschlag (und es ist ja nichts anderes) als "Einladung" verpackt wurde?  :zwinker:
Sanktionsmoratorium: Vermittlungsvorschläge müssen bis 01.07.23 nicht befolgt werden. Allerdings war da was nachträglich mit der 6-monatsfrist ab dem 01.01.23... :scratch:
Bei Meldeversäumnissen ("Einladung") kann ab dem zweiten Verstoß eine Sanktion erfolgen. Geschickt gemacht von Deinem Sachbearbeiter. :cool:

Tips hast Du genug bekommen denke ich. Ich wollte nur nochmal auf die Zwischentöne eingehen, die ebenso wichtig sind wie die Wahrung Deiner Rechte.

Übrigens: Um polemische Beiträge von Nutzern auszublenden um die Nerven zu schonen, kannst Du Dich oben in Deinem Benutzerkonto der "Ignorierliste" bedienen: Dort einfach den Nutzernamen der Person eintragen. Die Beiträge werden dann ausgeblendet.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 02. Dezember 2022, 15:57:17
Danke euch nochmal für eure Antworten.

Es gibt nun Neuigkeiten zu dem von mir erstellten Thema und ich wollte eure Einschätzung diesbezüglich lesen da ich mir nicht ganz sicher bin ob und wie ich darauf reagieren soll.

Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst in der ich darauf eingegangen bin, dass ich meiner Ansicht nach von meinem Sachbearbeiter schikaniert werde und habe das im Zusammenhang mit der Datenschutzverletzung (weil mein Sachbearbeiter scheinbar einen kompletten Auszug meiner Bewerbung vorliegen hatte und mir daraus Auszüge vorgelesen hat) und dem letzten Vorfall den ich auch hier im Thread geschildert habe erwähnt.

Nun bekam ich ein Antwortschreiben vom Geschäftsführer des Jobcenters aus meiner Umgebung und wieder musste ich feststellen, dass zumindest teilweise Dinge unterstellt worden sind, die nicht der Wahrheit entsprechen. Das Antwortschreiben befindet sich im Anhang.

Es wird unter Anderem behauptet, dass ich bereits vom Datenschutzbeauftragten eine Antwort darüber erhalten hätte, dass kein Verstoß vorliegen würde obwohl ich weder vom Datenschutzbeauftragten noch Seitens des Jobcenters eine Antwort auf den Vorfall erhalten habe. Erst jetzt wurde mit diesem Antwortschreiben einfach behauptet, dass kein Verstoß vorliegen würde und ich ja darüber bereits in Kenntnis gesetzt worden bin obwohl das gar nicht stimmt.  :scratch:

Dann wurde sich mehr oder weniger rausgeredet als es um die Sache mit der Firma ging bei der ich mich bewerben sollte, dies auch getan habe und dann 4 Monate plötzlich ein Bewerbungsgespräch erfolgen sollte.
Hier wurden ja auch schon die entsprechenden Paragraphen dafür genannt die aussagen, dass sich das Jobcenter mit der Einladung falsch verhalten hat und dies hatte ich auch in einem Schreiben mit eingebracht. Nur scheinbar ist denen das egal und nun weiß ich nicht wirklich, wie ich darauf reagieren soll.




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Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 17:46:32
Ichigo

Zitat von: Ichigo am 02. Dezember 2022, 15:57:17Nur scheinbar ist denen das egal und nun weiß ich nicht wirklich, wie ich darauf reagieren soll.
Gar nicht weil für was?

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Heimatloser am 02. Dezember 2022, 18:42:54
Zitat von: götzb am 07. November 2022, 01:43:02Ob der Arbeitgeber wirklich nachdenkt ?
Jeder der dort auf diese Weise zwangszugeführt wird,
sollte 2 linke Hände und ein Verstand wie eine Fliege haben.

Das habe ich mir auch unwillkürlich gedacht. Also entweder will dem TE irgendein missgünstiger SB unbedingt ´ne Sanktion reinwürgen (das Thema Sanktionsmoratorium will ich dabei gerade mal außer Betracht lassen). Oder der Arbeitgeber gehört zu der Fraktion, die Bewerber quasi regelrecht vom JC vorführen lassen, da diese Art AG aufgrund mieser Arbeitsbedingungen eine derartig hohe Fluktuation haben, dass ihnen inzwischen alles egal ist. Kein Arbeitgeber, der noch ganz bei Trost ist, würde sich freiwillig einen Arbeitnehmer ins Boot holen, bei dem Probleme hinsichtlich Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes absehbar sind. Klar, letztendlich ist es Sache des Arbeitnehmers,wie er zur Arbeit kommt, aber gerade bei Schichtarbeit ist es auch für Arbeitgeber immer ärgerlich,wenn bei der Schichtplanung die "Sonderwünsche" einzelner AN beachtet werden müssen (nur bestimmte Schichten machbar etc).
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 18:52:34
Zitat von: Heimatloser am 02. Dezember 2022, 18:42:54(das Thema Sanktionsmoratorium will ich dabei gerade mal außer Betracht lassen).
Oh ja das ist aktueller denn je denn mit Einführung Bürgergeld kann rückwirkend sanktioniert werden.
ZitatSanktionsmoratorium
Still und heimlich und von der Presse bislang nicht öffentlich kommuniziert wird zum 01.01.2023 durch Streichung des § 84 SGB II das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben.
Ab 01.01.2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und - was viel schwerer wiegt - aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.

MfG FN
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Beitrag von: Heimatloser am 02. Dezember 2022, 18:59:43
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 18:52:34Oh ja das ist aktueller denn je denn mit Einführung Bürgergeld kann rückwirkend sanktioniert werden.

Das weiß ich. Ich hab das Thema Sanktionsmoratorium ganz bewusst nicht in mein Posting aufgenommen, weil es eben gecancelt wurde und es vielleicht noch nicht jeder mitgekriegt hat. Das gäbe sonst hier bloß wieder einen Postingkrieg zwischen den Usern.
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Beitrag von: a_good_heart am 02. Dezember 2022, 19:24:58
Wenn in der Rechtsfolgenbelehrung der Ladung auf das Sanktionsmoratorium hingewiesen und ein Verstoß als folgenlos erklärt wird, dann wird's auch nix mit nachträglich sanktionieren... :cool: 

Hier Punkt 2. der Rechtsfolgenbelehrung einer Ladung:
(https://abload.de/img/1.7.22-1.7.234kiww.jpg)
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 15:51:39
Zitat von: a_good_heart am 02. Dezember 2022, 19:24:58Hier Punkt 2. der Rechtsfolgenbelehrung einer Ladung:
(https://abload.de/img/1.7.22-1.7.234kiww.jpg)
Äh ja das mit den Gesetzestexten richtig lesen und so da muss ich ja oft lesen und wieder (und wieder..) und bin selbst dann nicht immer sicher daher mal die Nachfrage:
Wie ist denn der letzte Satz aus dem ins Zitat gesetzte zu verstehen.?
Also wenn ich am 02.01.23 ein Meldeversäumnis begehe?

MfG FN
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Beitrag von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 16:26:08
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 15:51:39Wie ist denn der letzte Satz aus dem ins Zitat gesetzte zu verstehen.?
Also wenn ich am 02.01.23 ein Meldeversäumnis begehe?

Für Ladungen zu Terminen ab dem 1.1.'23 werden die wohl nicht mehr die oben angegebene Rechtsfolgenbelehrung verwenden. Daher wirst du u.U. (wenn die Ladung nachweislich zugegangen :zwinker: ) für das Meldeversäumnis sanktioniert werden können.
Sollte die obige Rechtsfolgenbelehrung noch in der Ladung stehen, wäre diese fehlerhaft und somit eine Sanktion nicht dursetzbar - oder? :scratch:
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Beitrag von: Ichigo am 03. Dezember 2022, 16:28:02
Zitat von: Heimatloser am 02. Dezember 2022, 18:42:54
Zitat von: götzb am 07. November 2022, 01:43:02Ob der Arbeitgeber wirklich nachdenkt ?
Jeder der dort auf diese Weise zwangszugeführt wird,
sollte 2 linke Hände und ein Verstand wie eine Fliege haben.

Das habe ich mir auch unwillkürlich gedacht. Also entweder will dem TE irgendein missgünstiger SB unbedingt ´ne Sanktion reinwürgen (das Thema Sanktionsmoratorium will ich dabei gerade mal außer Betracht lassen). Oder der Arbeitgeber gehört zu der Fraktion, die Bewerber quasi regelrecht vom JC vorführen lassen, da diese Art AG aufgrund mieser Arbeitsbedingungen eine derartig hohe Fluktuation haben, dass ihnen inzwischen alles egal ist. Kein Arbeitgeber, der noch ganz bei Trost ist, würde sich freiwillig einen Arbeitnehmer ins Boot holen, bei dem Probleme hinsichtlich Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes absehbar sind. Klar, letztendlich ist es Sache des Arbeitnehmers,wie er zur Arbeit kommt, aber gerade bei Schichtarbeit ist es auch für Arbeitgeber immer ärgerlich,wenn bei der Schichtplanung die "Sonderwünsche" einzelner AN beachtet werden müssen (nur bestimmte Schichten machbar etc).

Beide Sachen die du erwähnt hast sind meiner Meinung nach richtig.
Sowohl mein Sachbearbeiter hat schon mehrfach versucht mir eine Sanktion reinzudrücken obwohl es dafür bisher noch nie einen Anlass gegeben hat (was ich auch schon weiter vorne erwähnt gehabt habe) und auch der Arbeitgeber um den es hier in der Situation geht scheint nicht komplett seriös zu sein. Auch das hatte ich hier schon mal erwähnt gehabt. Denn man kann sich im Internet ja über jede Firma schlau machen und im Normalfall gibt es ja auch Kundenrezessionen oder Bewertungen von (Ex)Mitarbeitern einer Firma und was ich über diese Firma gelesen hatte war alles andere als positiv. Natürlich sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass nicht jede Rezession sachlich und wahrheitsgetreu geschrieben wird aber wenn sich Beiträge häufen wo vermehrt in etwa das Gleiche berichtet wird dann kann man davon ausgehen, dass da tatsächlich irgendetwas nicht stimmen kann.

Mich irritiert halt die Sache, dass man 4 Monate später auf mich zukommt und plötzlich verlangt hat, dass ich mich bei der besagten Firma nochmal vorstelle obwohl man in der Zeit schon längst jemanden gefunden hätte haben müssen. Da liegt dann der Verdacht nahe, dass das wieder nur eine Firma ist die eng mit dem Jobcenter oder einem Sachbearbeiter von dort zusammenarbeitet und man das Geld abkassieren will für Leute, die schon seit längerer Zeit arbeitssuchend sind und dann durch Empfehlung eines Sachbearbeiters wieder eingegliedert werden.


@Fettnäpfchen: Mein Gedankengang war der, dass ich das richtig stellen wollte, dass ich bis zum Erhalt des Briefes vom Jobcenter keine Benachrichtigung darüber erhalten habe, dass laut dem Datenschutzbeauftragten keinerlei Verletzungen vorliegen. Denn die können ja viel behaupten wenn der Tag lang ist. Da ich so eine Bestätigung darüber nie erhalten habe kann ich nicht mit genauer Sicherheit sagen, ob das nun wirklich stimmt. Aber gut, deiner Nachfrage entnehme ich, dass das nicht viel bringen würde.
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 17:13:09
Ichigo

Zitat von: Ichigo am 03. Dezember 2022, 16:28:02Aber gut, deiner Nachfrage entnehme ich, dass das nicht viel bringen würde.
Eben du bist ja nicht "beschwert" und hast keinen Vor.- o. Nachteil. Also die Nerven für wichtigeres schonen.
Natürlich kannst du das JC beschäftigen und verlangen das dir diese dir nicht bekannten Schreiben offen gelegt werden

oder sogar den Datenschutzbeauftragten. Was durchaus ein Gedanken wert wäre falls du sicher nichts mit dem Datenschutzbeauftragten auch nicht dem des JC gemacht/gefragt/geschrieben hast:
Dann könnte es natürlich passieren das die vom Datenschutz gar nicht amused sind wenn sich herausstellt das in Ihrem Namen vom JC gelogen wird. Da könnte ich mir sogar vorstellen dass das teuer werden kann für das JC oder den SB.

Zitat von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 16:26:08Sollte die obige Rechtsfolgenbelehrung noch in der Ladung stehen, wäre diese fehlerhaft und somit eine Sanktion nicht dursetzbar - oder? :scratch:
Weiß nicht denn es steht ja auch das ein weiteres Meldeversäumnis ab dem 01.07.22, wenn es nicht länger als ein Jahr zurückliegt, vorliegt.
und ein Jahr wäre im Jan noch lange nicht vorbei.

MfG FN
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Beitrag von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 18:10:21
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 17:13:09Weiß nicht denn es steht ja auch das ein weiteres Meldeversäumnis ab dem 01.07.22, wenn es nicht länger als ein Jahr zurückliegt, vorliegt.
und ein Jahr wäre im Jan noch lange nicht vorbei.

Ach Gott...
Das Sanktionsmoratorium (§ 84 SGB II) wird zum 01.01.2023 rückwirkend aufgehoben - Punkt, aus, fertig!!!
Was willst du da noch mit dem einen Jahr ab 1.7.'22? :scratch:
Das einzige was zählt, ist das was in der Rechtsfolgenbelehrung der aktuellen Ladung für Termine ab dem 1.1.'23 steht. Und bei einer Ladung zur persönlichen Meldung fürs Neue Jahr steht das garantiert nicht mehr drin.
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 18:40:31
a_good_heart

Zitat von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 18:10:21Was willst du da noch mit dem einen Jahr ab 1.7.'22? :scratch:
Du hast angefangen mit
Zitat von: a_good_heart am 02. Dezember 2022, 19:24:58Wenn in der Rechtsfolgenbelehrung der Ladung auf das Sanktionsmoratorium hingewiesen und ein Verstoß als folgenlos erklärt wird, dann wird's auch nix mit nachträglich sanktionieren... :cool: 
und dann nochmal nachgefragt:
Zitat von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 16:26:08Sollte die obige Rechtsfolgenbelehrung noch in der Ladung stehen, wäre diese fehlerhaft und somit eine Sanktion nicht dursetzbar - oder? :scratch:
also ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: hansmeisner am 16. Dezember 2022, 00:57:31
Zitat von: Ichigo am 03. Dezember 2022, 16:28:02Mein Gedankengang war der, dass ich das richtig stellen wollte, dass ich bis zum Erhalt des Briefes vom Jobcenter keine Benachrichtigung darüber erhalten habe, dass laut dem Datenschutzbeauftragten keinerlei Verletzungen vorliegen.
Das solltest Du mit dem Datenschutzbeauftragten klären. Frag mal nach, wo die Antwort bleibt. Wenn Du natürlich gar keinen Datenschutzbeauftragten angeschrieben hast und das JC das von sich aus gemacht hat, z. B. um sich abzusichern, dann würde ich auf jedenfall mal eine Kopie des Schreibens dazu anfordern. Warum nicht?

Aus dem Antwortschreiben finde ich noch am besten den letzten Satz:
"[...] hoffe ich auf eine weitere gute Zusammenarbeit [...]". :lachen:

Ich glaube nicht, dass der Geschäftsführer Deine Einwände überhaupt ernstgenommen hat. Das ist sowas von zynisch.
Ich persönlich bin aber der Ansicht, dass das richtig (und notwendig) war.

Wie soll es denn nun weitergehen? :scratch:
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15
Zitat von: hansmeisner am 16. Dezember 2022, 00:57:31
Zitat von: Ichigo am 03. Dezember 2022, 16:28:02Mein Gedankengang war der, dass ich das richtig stellen wollte, dass ich bis zum Erhalt des Briefes vom Jobcenter keine Benachrichtigung darüber erhalten habe, dass laut dem Datenschutzbeauftragten keinerlei Verletzungen vorliegen.
Das solltest Du mit dem Datenschutzbeauftragten klären. Frag mal nach, wo die Antwort bleibt. Wenn Du natürlich gar keinen Datenschutzbeauftragten angeschrieben hast und das JC das von sich aus gemacht hat, z. B. um sich abzusichern, dann würde ich auf jedenfall mal eine Kopie des Schreibens dazu anfordern. Warum nicht?

Aus dem Antwortschreiben finde ich noch am besten den letzten Satz:
"[...] hoffe ich auf eine weitere gute Zusammenarbeit [...]". :lachen:

Ich glaube nicht, dass der Geschäftsführer Deine Einwände überhaupt ernstgenommen hat. Das ist sowas von zynisch.
Ich persönlich bin aber der Ansicht, dass das richtig (und notwendig) war.

Wie soll es denn nun weitergehen? :scratch:


Ich habe es so gehandhabt, dass ich zu erst dem Datenschutzbeauftragten geschrieben und nachgefragt habe ob das, was mir vom Jobcenter geantwortet worden ist überhaupt der Wahrheit entspricht.

Danach habe ich das Jobcenter kontaktiert und darum gebeten, mir das entsprechende Dokument zukommen zu lassen aus welchem hervorgeht, dass es sich um keine Verletzung des Datenschutzes handelt.

Das entsprechende Dokument bekam ich dann recht schnell zugeschickt (4 Tage später war es bei mir im Postkasten). Ein paar Tage später erhielt ich dann auch noch ebenfalls per Post eine Antwort vom Datenschutzbeauftragten.

Ich möchte jetzt nicht alles aufschreiben, was dort drin steht aber zusammengefasst kam dabei Folgendes heraus: An sich ist es tatsächlich nicht notwendig, dass der Sachbearbeiter Einsicht in komplette Bewerbungsschreiben erhält. Dahingehend wurde mir Recht gegeben. ABER: Es lag laut Datenschutzbeauftragten dennoch keine Verletzung vor WEIL: Der Arbeitgeber bei dem ich mich damals bewerben sollte/musste/durfte war der Meinung, dass mein Bewerbungsschreiben nicht gut genug geschrieben worden ist. Im Klartext bedeutet das, dass ich zu sehr auf meine Schwächen aufmerksam gemacht habe und man mir deshalb unterstellen wollte, dass ich nicht ausreichend dafür getan hätte, um an ein Bewerbungsgespräch zu kommen. Der kuriose Teil ist halt dabei der, dass ich trotzdem zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden bin. Nur kam die Einladung wie weiter vorne im Thread bereits erwähnt nicht von dem Arbeitgeber sondern vom Jobcenter.

Und eben weil dem Arbeitgeber meine Bewerbung unzureichend gewesen ist hat er aufgrund dessen meinen Sachbearbeiter angeschrieben, ihm meine Bewerbung geschickt und quasi gesagt: "Schau dir den Schwachsinn mal an, der ist gar nicht willig genug um bei uns Arbeiten zu wollen."

Darum gab es ja dann auch ein paar Tage später eine Einladung von meinem Sachbearbeiter wo man das mit mir geklärt hat. Mein Sachbearbeiter riet mir dazu, dass ich in der Bewerbung doch ruhig lügen könne und die Dinge etwas "ausschmücken" könne. Dass ich beispielsweise erwähnen soll, dass ich ein super Teamplayer bin der gerne flexibel arbeitet. Ich habe dann meinem Sachbearbeiter klar gemacht, dass es weder dem Arbeitgeber noch mir selbst etwas bringt wenn ich lüge, dass sich die Balken biegen und dann nach ein paar Wochen eh festgestellt wird, dass ich nicht geeignet für den Beruf bin und dann sowieso wieder kurze Zeit später beim Jobcenter lande und das Spiel sich von vorne wiederholt. Die Antwort kam nicht so gut an. Verstehe ich auch, aber ich hab das Spiel schon in der Vergangenheit durchgemacht und weiß daher, dass das zu nichts führt.

Wie es weitergehen soll erfahre ich nächste Woche. Habe nach der ganzen Sache mit dem Datenschutzbeauftragten welche sich nun erledigt hat eine Einladung zum nächsten Gespräch bekommen. Mal wieder unter dem Vorwand, dass man mit mir über meine berufliche Situation sprechen will. Ich weiß, dass das Textbausteine sind und die Einladung als solche auch rechtens ist, aber es steht immer das Gleiche in der Einladung drin und am Ende wird über ganz was anderes gesprochen. Ich kann mir vorstellen, dass dieses Mal entweder eine neue EGV unterschrieben werden soll, da die letzte schon über 6 Monate her ist oder man wird mich direkt auf den kommenden Kooperationsvertrag vorbereiten wollen, der mit dem Bürgergeld gültig wird. Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt dann wird es sehr schwierig bis unmöglich aus einem "Vergehen" wieder herauszukommen. Denn der nächste Schritt wäre bei mir eine Maßnahme, das wurde mir schon beim letzten Gespräch angekündigt.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Simone- am 16. Dezember 2022, 12:56:25
Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Mein Sachbearbeiter riet mir dazu, dass ich in der Bewerbung doch ruhig lügen könne und die Dinge etwas "ausschmücken" könne.
Das kenne ich und finde es zum Kotzen.

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Dass ich beispielsweise erwähnen soll, dass ich ein super Teamplayer bin der gerne flexibel arbeitet. Ich habe dann meinem Sachbearbeiter klar gemacht, dass es weder dem Arbeitgeber noch mir selbst etwas bringt wenn ich lüge, dass sich die Balken biegen und dann nach ein paar Wochen eh festgestellt wird, dass ich nicht geeignet für den Beruf bin und dann sowieso wieder kurze Zeit später beim Jobcenter lande und das Spiel sich von vorne wiederholt.
Genau so ist es.

Eine SB verlangte mal von mir, ich solle doch meinen Schwerbehindertenausweis aus der Bewerbung streichen. Was bringt das?

Es gibt Arbeitgeber, die grundsätzlich kein Interesse an jemandem mit Schwerbehinderung haben. Daher ist es nur fair, einen Arbeitgeber gleich in der Bewerbung über eine Schwerbehinderung zu informieren.

So hatte ich auch schon Anfragen von Arbeitgebern, wie sich die Schwerbehinderung auswirken würde. In meinem Fall brauche ich einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz/Schreibtisch. Das stand natürlich nicht in meiner Bewerbung, so was kann man persönlich besprechen. Es meldeten sich Arbeitgeber und erklärten, dass eine Gehbehinderung bei dem zu vergebenden reinen Schreibtisch-Job unerheblich wäre, aber sie brauchen jemanden der auch mal flexibel den Arbeitsplatz wechseln kann, und das geht in meinem Fall nicht.

Der SB habe ich direkt den Zahn gezogen ...

Bin ich froh, seit ein paar Jahren nicht mehr JC Kundin zu sein ...

Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 16:27:11
Ichigo

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt
Dann lies dich nochmal ein "bißerl" ein denn da gibt es nichts mehr zum Unterschreiben.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 22:47:31
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 16:27:11Ichigo

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt
Dann lies dich nochmal ein "bißerl" ein denn da gibt es nichts mehr zum Unterschreiben.

MfG FN

Wie würdest du dann folgende Zeilen interpretieren: https://www.buerger-geld.org/sanktionen/

"Der Kooperationsplan muss nicht sofort unterschrieben werden, der Bürgergeld-Empfänger darf verhandeln und ihm steht auch eine Bedenkzeit von zwei bis drei Tagen zu. Da die Regelungen der Teilhabevereinbarung auch einseitig durch einen Verwaltungsakt festgesetzt werden können, sind an die Weigerung, die Teilhabevereinbarung abzuschließen, keine Sanktionen geknüpft."

Das klingt für mich ganz genau so wie es jetzt immer noch mit einer Eingliederungsvereinbarung ist.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Yasha am 17. Dezember 2022, 01:11:50
Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15da die letzte schon über 6 Monate her ist oder man wird mich direkt auf den kommenden Kooperationsvertrag vorbereiten wollen, der mit dem Bürgergeld gültig wird. Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt dann wird es sehr schwierig bis unmöglich aus einem "Vergehen" wieder herauszukommen. Denn der nächste Schritt wäre bei mir eine Maßnahme, das wurde mir schon beim letzten Gespräch angekündigt.

Der Kooperationsvertrag wird erst zum 01.07.2023 eingeführt. Nicht gleich am Anfang.
Auflistung Inkrafttreten des Bürgergelds in 2 Schritten (https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/B%C3%BCrgergeld/Grafik%20Umsetzung%20BG.html?__blob=publicationFile)

So oder so unterschreibt man nichts  -was man nicht versteht oder nicht erst überprüft hat.

Maßnahmen könen separat zugewiesen werden. Aber eben ist das  -ohne unterschriebene EGV - bei Maßnahmen mit ganzheitlichem Anteil nur die halbe Miete für den SB. Denn ohne Unterschrift -da könntest du das Modul beim Träger abwählen. Das wollen meist JC und Träger verhindern.

Darum wird die Ausrichtung der Maßnahme im Vorfeld meist nicht gänzlich offenbart. Lass Dich nicht überrumpeln. Nimm alles mit -zum überprüfen.

Dann lade das hier ggf. hoch und benenne den Namen bzw. die Bezeichnung dieser Standard Maßnahme. Dann gucken wir mal -inwiefern das alles passen könnte -was meist nie so der Fall ist.

Uud welche Zielgruppe mit einer möglichen Maßnahme da aktiviert werden soll - mit welcher Zielsetzung. Ist mein Vorschlag dazu.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2022, 14:41:28
Ichigo

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 22:47:31Wie würdest du dann folgende Zeilen interpretieren: https://www.buerger-geld.org/sanktionen/ (https://www.buerger-geld.org/sanktionen/)
Abgesehen davon das in deinem Link darauf aufmerksam gemacht wird dass:
ZitatBEACHTEN SIE: Das Bürgergeld ist nicht Gesetz. Die Inhalte unserer Seiten sind eine Interpretation der aktuellen politischen Diskussion! Weitere Erläuterungen finden Sie hier.
und Ottokar schon oft ausgeführt hat das der KOOPplan nicht unterschrieben werden muss weil sonst wäre es ein öffentl. rechtlicher Vertrag habe ich mich an die k...Fassung unten gehalten
Quelle > https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/SGB-II-Konsolidiert-zum-01-01-2023-V-6.pdf
Zitat(3) 1Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält den Kooperationsplan in Textform.
2Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam
aktualisiert und fortgeschrieben werden.
(4) Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des
Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.
(5) 1Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte
Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. 2Aufforderungen hierzu
erfolgen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§
16, 16d ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen.
da steht auch nichts von unterschreiben.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 21. Dezember 2022, 04:23:21
Zitat von: Yasha am 17. Dezember 2022, 01:11:50
Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15da die letzte schon über 6 Monate her ist oder man wird mich direkt auf den kommenden Kooperationsvertrag vorbereiten wollen, der mit dem Bürgergeld gültig wird. Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt dann wird es sehr schwierig bis unmöglich aus einem "Vergehen" wieder herauszukommen. Denn der nächste Schritt wäre bei mir eine Maßnahme, das wurde mir schon beim letzten Gespräch angekündigt.

Der Kooperationsvertrag wird erst zum 01.07.2023 eingeführt. Nicht gleich am Anfang.
Auflistung Inkrafttreten des Bürgergelds in 2 Schritten (https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/B%C3%BCrgergeld/Grafik%20Umsetzung%20BG.html?__blob=publicationFile)

So oder so unterschreibt man nichts  -was man nicht versteht oder nicht erst überprüft hat.

Maßnahmen könen separat zugewiesen werden. Aber eben ist das  -ohne unterschriebene EGV - bei Maßnahmen mit ganzheitlichem Anteil nur die halbe Miete für den SB. Denn ohne Unterschrift -da könntest du das Modul beim Träger abwählen. Das wollen meist JC und Träger verhindern.

Darum wird die Ausrichtung der Maßnahme im Vorfeld meist nicht gänzlich offenbart. Lass Dich nicht überrumpeln. Nimm alles mit -zum überprüfen.

Dann lade das hier ggf. hoch und benenne den Namen bzw. die Bezeichnung dieser Standard Maßnahme. Dann gucken wir mal -inwiefern das alles passen könnte -was meist nie so der Fall ist.

Uud welche Zielgruppe mit einer möglichen Maßnahme da aktiviert werden soll - mit welcher Zielsetzung. Ist mein Vorschlag dazu.


Alles klar, danke für die Auskunft.
Bisher habe ich das mit einer EGV so gehandhabt, dass ich sie direkt vor Ort durchgelesen und dann angemerkt habe, wenn etwas meiner Meinung nach geändert werden müsste. Meistens waren die EGV's die ich erhalten hatte sehr einfach gehalten, weshalb ich sie dann auch dementsprechend unterschrieben hatte.

Zwei mal hatte ich das Sozialgericht eingeschaltet weil Sachen in der EGV drinstanden die nicht regelkonform gewesen sind und da bekam ich auch Recht und das wurde dann abgeändert.

Aber du hast Recht. Bei meiner letzten EGV habe ich ja gesehen, in welche Schwierigkeiten mich das bringen kann. Dort stand beispielsweise ein Absatz drin der besagt, dass ich mich zeitnah und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Stelleninformation bewerben müsse. Mein damaliger Laptop ging kaputt und so hatte ich erst mal keine Möglichkeit, diese 3 Tage einzuhalten. Dafür wollte man mich dann auch sanktionieren. Die Anhörung kam und ich konnte das klären ohne eine Sanktion zu bekommen. Jedoch hat das auch wieder viele Nerven gekostet gehabt.

Aber gut. Mal sehen, was Morgen besprochen wird.
Falls es irgendwas geben sollte was unterschrieben werden soll lasse ich das erst mal und nehme es mit nach Hause und lade das hier hoch zur Überprüfung.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 12:14:46
Ichigo

Zitat von: Ichigo am 21. Dezember 2022, 04:23:21Dort stand beispielsweise ein Absatz drin der besagt, dass ich mich zeitnah und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Stelleninformation bewerben müsse.
Das wäre auch falsch,aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus das du einen Vermittlungsvorschlag gemeint hast.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Yasha am 21. Dezember 2022, 22:45:38
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 12:14:46Ichigo

Zitat von: Ichigo am 21. Dezember 2022, 04:23:21Dort stand beispielsweise ein Absatz drin der besagt, dass ich mich zeitnah und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Stelleninformation bewerben müsse.
Das wäre auch falsch,aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus das du einen Vermittlungsvorschlag gemeint hast.
MfG FN

Eine Stelleninformation ist etwas anderes als ein Vermittlungsvorschlag. Stelleninformation meint die Weitergabe dessen, wenn sich ein Arbeitgeber auf das Profil von @Ichigo in der STellenbörse bewirbt

Dieses Interesse eines AG wird versendet -mit der neutralen Aufforderung -sich dort darauf zu bewerbem. Das generell mittels EGV mit VV Vorgehensweisen  gleichzusetzen -das ist bzw. wäre eine Frechheit. Und nicht üblich. So würde der SB bzw. FM nur seine Sanktionschancen erhöhen.Da würde ich niemanden -schon deswegen  -zu einer Unterschrift raten.

Die Stelleninformationen haben ansonsten als Standard keine RFB -weil die BA solche Interessenbekundungen von AG nicht auf Seriösität überprüft.  Im Gegensatz zu Stellen die dann per VV versendet werden.
Titel: Aw: Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt
Beitrag von: Ichigo am 22. Dezember 2022, 04:14:26
@Fettnäpfchen und Yasha: Ja ihr habt Recht. Gemeint war ein Vermittlungsvorschlag.
Ich hatte hier noch etwas rumliegen, wo eben Stelleninformation draufgestanden hat und habe das dementsprechend als solche auch in meinem Beitrag so benannt. Das war aber tatsächlich eine Stelleninformation ohne Rechtsfolgebelehrung die ich von einer Vertretung bekommen hatte, als mein Sachbearbeiter beim letzten Termin keine Zeit hatte. Aber basierend auf dieser Stelleninformation hatte ich ursprünglich diesen Thread eröffnet gehabt. Denn die Firma um die da so ein Terz gemacht wurde ist genau die aus eben dieser Stelleninformation.

Aber gut, was Yasha zuletzt geschrieben hat würde dann auch erklären, wieso mein derzeitiger Sachbearbeiter mehrmals versucht hat, mich (erfolglos) zu sanktionieren. Ein Grund mehr, erst mal nichts zu unterschreiben selbst wenn es erst mal alles unscheinbar aussieht, was in der EGV drin steht.

Bin gespannt, was nachher bei dem Termin rauskommt und halte euch auf dem Laufenden.