Hallo,
am 1.9.22 ist meine Veränderungsanzeige beim JC eingegangen. Erst nach 2 Erinnerungen kam die Bewilligung. Aber erst ab Oktober 2022. Also für den Monat September 2022 keine Bewilligung . Aber auch keine Ablehnung. Die Begründung warum September nicht bewilligt wurde fehlt einfach.
Ich gehe davon aus, dass es im Eifer des Gefechtes passiert ist.
Wenn ich einen Widerspruch einlege dauert es wieder ewig bis eine Entscheidung getroffen wird. Der Vermieter wartet auf sein Geld.
Daher meine Frage: Kann man einen anderen Antrag stellen z.B wegen offenbarer Unrichtigkeit und mit der Einlegung des Widerspruches bis kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist warten?
Oder aus Sicherheitsgründen sofort Widerspruch einlegen iVm § 88a Gegenstand des Verfahrens.
Hat jemanden einen Tipp für mich?
Wenn der Bescheid ab 10/22 korrekt ist, wäre ein Widerspruch m. E. Quatsch. Im Schlimmsten Fall versauert der erstmal bei der Widerspruchsabteilung, wird dann als Überprüfungsantrag gewertet, den ein Sachbearbeiter aus dem Leistungsteam bearbeiten soll und das Ganze kostet dich Zeit.
Würde einfach auf den Fehler ohne die Worte "Widerspruch" oder "Überprüfungsantrag" hinweisen und um schnellstmögliche Leistungskorrektur 09/22 bitten. Das darf dann auch ein ganz einfacher Mitarbeiter einfach mal so schnell umsetzen.
Zitat von: Sonnenschein am 09. November 2022, 17:24:44Ich gehe davon aus, dass es im Eifer des Gefechtes passiert ist.
Dann frage doch mal Höflich nach.
Geht erst mal schneller als ein Widerspruch, denn damit lassen die sich oft viel Zeit.
Einen anderen Antrag dafür gibt es nicht, da es schon einen Bescheid dazu gibt.
Sollte aber Fristablauf drohen, dann schon noch innerhalb der Frist Widerspruch fertig machen.
Danke ,
die Informationen waren sehr hilfreich.
ZitatSollte aber Fristablauf drohen, dann schon noch innerhalb der Frist Widerspruch fertig machen.
Gegen den Bescheid für 09/22 kann mangels Bescheid kein Widerspruch eingelegt werden...
Ich bin dem Rat, einfach eine Leistungskorrektur für 9/2022 zu fordern, nachgekommen.
Nun sind weitere drei Wochen vergangen und das JC hat nicht reagiert.
Die Erhöhung des Heizkostenabschlagesab dem 1.9.2022( VM vom 1.9.2022) wurde bisher nicht übernommen.
Erinnern, aber wie?
Hat jemand einen Vorschlag was ich schreiben sollte??
Hast du Widerspruch eingelegt? Nur eine Bitte zur Korrektur ist nicht verbindlich. Im schlimmsten Falle auch noch telefonisch? Wenns blöd läuft, versucht dss JC die WS Frist auszusitzen
Was steht denn auf dem Bescheid, ab wann die Änderung gilt?
Sollte der September nicht dabei sein, noch mal hartnäckig Nachfragen.
Warum hast du die VÄM nicht eher beim JC Eingereicht?
Oder hat der VM sie so spät bekannt gegeben?
Dann wäre eine Zahlung für September, gar nicht Verpflichtend für dich.
Hallo,in die Runde.
aus dem bisherigen Text ist ersichtlich, dass durch urlaubsbedingte Abwesenheit des Vermieters erst am 31.8.2022 feststand, dass sich die Heizkosten erhöhen und zwar ab dem 1.9.2022. Die VM wurde sofort eingereicht.Nach 3 Erinnerungen wurde die Erhöhung des Abschlages ab Oktober 22 übernommen. Laut den Profi`s ist ein Widerspruch nicht möglich da der Änderungsbescheid an sich nicht falsch ist.
Es fehlt halt 09/2022.
Womöglich hat das JC deswegen den September evtl. nicht berücksichtigt?
Der VM kann nicht am 31.08.22 sagen ab 01.09.2022 hat der Mieter den neuen Abschlag zu zahlen.
Das ist völlig an der Realität vorbei, hier besteht Zahlungspflicht max. ab Oktober 22.
Das Erhöhungsverlangen ab September 2022 ist zeitlich innerhalb der Fristen. Aber die Höhe war nicht akzeptabel. Eine Klärung konnte erst nach der Rückkehr des VM erfolgen. Unter Vorlage der Mietaufstellung wurde die Höhe der Hz KO VZ ab 1.9.2022 dem JC eingereicht.
Telefonisch ist keiner erreichbar.
Sonnenschein
Zitat von: Sonnenschein am 05. Dezember 2022, 17:07:29Die VM wurde sofort eingereicht.Nach 3 Erinnerungen wurde die Erhöhung des Abschlages ab Oktober 22 übernommen. Laut den Profi`s ist ein Widerspruch nicht möglich da der Änderungsbescheid an sich nicht falsch ist.
Wo kann man das nachlesen denn hier im Thread steht nichts davon
Kosten der Unterkunft sind auch ohne gesonderten Antrag vom JC zu übernehmen. und wenn 09 teurer geworden ist die VÄM vorliegt dann ist das zu übernehmen.
Ausnahme wäre wenn es sich um eine zu teure Whg. handelt und die Kosten von dir zu leisten wäre aber dann würdest du auch keine Bewilligung ab Oktober bekommen.
MfG FN