Die großen Sozialverbände VdK und SoVD sind mit dem Versuch gescheitert, höhere Renten für 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner zu erstreiten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am Donnerstag, 10. November 2022, zwei von ihnen unterstützte Musterklagen ab (Az.: B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/keine-hoehere-rente-fuer-erwerbsminderungsrentner
das finde ich ist ebendso eine miese schäbige entscheidung..der betroffene hatt seine situation nicht absichtlich herbeigefürt..die ursachen sind in der regel immer arbeitverhältnisse bzw. arbeitsbedinungen,unfälle,oder sonstiege politisch gelegte grundlagen..
der eu rentner hätte durchaus eine höhere rente zugesprochen bekommen können..da sollte man abwägen..
verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, so das BSG...wiedermal solche unfähigkeit dieser richter..wenn neurentner besser gestellt werden als bestandsrenter..ists kein verstoss gegen den gleichbehandlungsgrundsatz..??es gild meines erachtens die devise..entweder alle oder keiner..nur dann währe ein verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen..und mit irgendwelchen einmalzahlungen ists nicht getahn wärend die neurentner dauerhafte verbesserungen bekommen..na möchte nicht wissen was da wieder geflossen ist unterm tisch für dieses urteil.. :teuflisch: