Hallo,
eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern (Alter Neugeborenes bis 13 Jahre) wohnt in einer 2 Zi. Whg mit 47qm. Sie hat lange eine größere Whg. gesucht und nun im Nachhbarhaus beim gleichen Vermieter ein Angebot bekommen. Lt. Liste sind die Betriebskosten 60€ zuviel. Da Schule und Kita in der Nähe sind, wäre die Whg. ideal. Mietsicherheit könnte, weil gleicher Vermieter, umgetragen und die Differenz selber bezahlt werden. Umzugskosten würden wegfallen, da genug Helfer vorhanden, und es in das Nachbarhaus geht. Noch hat sie keinen Antrag auf Umzug gestellt, aber Montag soll es los gehen.
Falls das JC wegen höherer BK ablehnt, würde sie die Differenz selber zahlen. Bei der Miete sieht es anders aus, da sie ja mehr und angemessenen Raum für 4 Pers. hat, der natürlich teurer ist.
Wie sehr ihr die Sachlage, und wie könnte sie bei Ablehnung am Sinnvollsten begründen? Gibt es Vorschläge dafür?
TG
Vorsicht bei
Zitat von: TG am 11. November 2022, 16:17:26und die Differenz selber bezahlt werden. Umzugskosten würden wegfallen, da genug Helfer vorhanden, und es in das Nachbarhaus geht. Noch hat sie keinen Antrag auf Umzug gestellt, aber Montag soll es los gehen.
Falls das JC wegen höherer BK ablehnt, würde sie die Differenz selber zahlen.
der Konstellation werden dann keine zukünftigen BK/NK Nachzahlungen/Abrechnungen mehr übernommen.
Das ist heutzutage sehr teuer geworden.
Was mich wundert das wegen den BK abgelehnt wurde wenn sie Anspruch auf die Angemessenheit für
Zitat von: TG am 11. November 2022, 16:17:264 Pers. hat, der natürlich teurer ist.
Da müsste mMn auch die Tabelle gelten.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
Schaut mal nach und rechnet nach und macht da nicht voreilig den Umzug klar!
So viel Zeit sollte man sich schon nehmen.
Und am besten auch mal das Ablehnungsschreiben vom JC einstellen damit man genau weiß was da geschrieben wurde und evtl besser weiterhelfen kann! Oder war die Absage telefonisch?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. November 2022, 16:27:47auch mal das Ablehnungsschreiben vom JC einstellen
es gibt doch gar keins :scratch:
Zitat von: TG am 11. November 2022, 16:17:26aber Montag soll es los gehen.
Umzug oder Antrag beim JC?
Mit den BK Kosten ist das jetzt so eine Sache, da die Kriterien vom JC meistens total Veraltet sein dürften.
Jeder VM wird die bei einem Neuvertrag an die aktuelle Situation Angepasst haben.
Somit dürfte auch jede Wohnung über den "angemessenen" KdU liegen.
Da die KM ja sogar im Limit liegt sollte das JC nicht viel Spielraum haben.
Wenn die BK im jetzt aktuellen Kostenrahmen liegen.
Trotzdem wichtig Zustimmung vom JC besorgen, auch wenn Umzug ohne deren Hilfe gemacht wird.
Bei Mutti mit 3 Kindern ist eine 2 Raum Wohnung nicht zumutbar, dazu mit 47m²
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. November 2022, 16:57:52Jeder VM wird die bei einem Neuvertrag an die aktuelle Situation Angepasst haben.
Ja, ist hier so. Sowohl Kaltmiete , NK und HK sind alle gestiegen. Ich beobachte hier bei unserer Genossenschaft die neu eingestellten Angebote. Die sind selten und wenn, dann in 1-2 Tagen weg. :sad:
....JC-angemessen ist da nix mehr.....
Lt. örtlichem JC gilt folgendes:
angem. Wohnfläche = 85qm
netto KM = 656,55 €
BK = 133,45
Brutto KM = 790,00€
+ Hzg Fernwärme = 181,97 €
ergibt sich aus schlüssigem Konzept der Bürgerschaft vom 01.04.2022
Mietangebot:
76,11 qm
netto KM = 685,00€
BK = 189,00 €
Brutto KM = 874,00€
+ Hzg muß beim Energieversorger angefragt werden
Wie schätzt ihr die Chancen auf Bewilligung bzw.wie sinnvoll begründen? Die Mutter sucht seit Jahren. Mit 2 Kindern war die Whg schon zu klein. Sie können sich jetzt kaum in der Whg bewegen. Vor allem braucht die Älteste dringend einen Schreibtisch, an dem sie Schularbeiten machen kann. Es ist KEIN Platz! Der Kinderwagen muß auch noch in der Whg stehen. Im Schlafzi. ist kein Platz für Babybett. Baby muß mit Mutter im Bett schlafen.
Da ja anscheinend schon Nägel mit Köpfen gemacht wurden, muss sie mit den Konsequenzen leben.
Evtl hilft es bei einem Widerspruch sich auf §67 zu beziehen. Hier gab es Urteile pro Mieter und pro Jobcenter, ist also Risiko.
Einfach die Angemessenheit der geplanten Wohnung VORAB beim JC prüfen lassen und vorher nichts unterschreiben. Das sollte man immer tun. Dann ist man schlauer. Da hier offenbar die Notwendigkeit des Umzugs gar nicht geprüft wurde und innerhalb des Zuständigkeitsbereich umgezogen wird, kann es zu bösen Überraschungen kommen. Diese Aktion ist sehr leichtsinnig.
Zitat von: Yavanna am 11. November 2022, 18:06:41Da ja anscheinend schon Nägel mit Köpfen gemacht wurden, muss sie mit den Konsequenzen leben
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nur das Wohnungsangebot, sonst nichts. Bitte richtig lesen!
Die Notwendigkeit ergibt sich schlüssig aus der Wohnungsgröße und der darin lebenden Personen.
Zitat von: TG am 11. November 2022, 16:17:26Noch hat sie keinen Antrag auf Umzug gestellt, aber Montag soll es los gehen.
Zitat von: TG am 11. November 2022, 18:36:57Zitat von: Yavanna am 11. November 2022, 18:06:41Da ja anscheinend schon Nägel mit Köpfen gemacht wurden, muss sie mit den Konsequenzen leben
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nur das Wohnungsangebot, sonst nichts. Bitte richtig lesen!
Und wie soll das bis Montag noch geregelt werden?
[/quote]
Und wie soll das bis Montag noch geregelt werden?
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Am Montag stellt sie einen Antrag auf Umzugsgenehmigung. Wäre Überbelegung der Whg. ein akzeptabler Grund. Macht es Sinn, das Jugendamt mit ins Boot zu holen?
TG
Zitat von: TG am 12. November 2022, 06:34:37Am Montag stellt sie einen Antrag auf Umzugsgenehmigung. Wäre Überbelegung der Whg. ein akzeptabler Grund.
Ja das wäre es.
Zitat von: TG am 11. November 2022, 17:51:45Wie schätzt ihr die Chancen auf Bewilligung bzw.wie sinnvoll begründen?
Bei den Mehrkosten über der Angemessenheit tendiere ich zu 0 Chancen,
mit viel Glück und einem wohlwollenden Richter vllt. vor dem SG falls man da versuchen würde eine Zusicherung zu bekommen. (Aber bis dahin dürfte die Whg. weg sein.)
natürlich erst nach Ablehnung.
Und als Grund dafür wiederum das es für 4 Personen nicht zumutbar ist und der andere dass das schlüssige Konzept nicht der momentanen Marktlage entspricht auch wenn es relativ aktuell ist.
MfG FN
Hallo TG,
schaut doch mal, ob ihr zu "Härtefällen und Sonderregelungen" Informationen findet - zB wie in/für Berlin:
"In besonders begründeten Einzelfällen können die Richtwerte für Bruttokaltmieten um maximal zehn Prozent überschritten werden. Das gilt insbesondere
- für Alleinerziehende,
...
- wenn sonst wesentliche soziale Bezüge gefährdet sind (zum Beispiel Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen mit eigenständigem Profil und besonderer inhaltlicher Ausrichtung des Unterrichts, Pflege insbesondere naher Angehöriger),
..."
Auch für Sozialwohnungen des Ersten Förderweges können die Richtwerte für Bruttokaltmieten um maximal zehn Prozent überschritten werden.
Sonderregelung für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus)
"Führt eine Sanierung von Wohnraum zu erheblichen Energieeinsparungen, werden diese Einsparungen bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt..."
https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/kosten-der-unterkunft/
TG
971,97 laut JC (und 874,00€ ohne HK laut Mietangebot)
wäre die Gesamtangemessenheit
und daher dürften die HK nicht höher sein als 97,97 dann wäre das im Rahmen. Allerdings befürchte ich dass das eingeklagt werden müsste wenn das JC nicht nach der Gesamtangemessenheit geht.
Also Versuch macht klug und bei dem Versuch der Zusicherung gleich auf unteres verweisen und natürlich auf sofortige Bearbeitung* bestehen!
Zitat von: TG am 11. November 2022, 16:17:26Lt. Liste sind die Betriebskosten 60€ zuviel.
ZitatEine isolierte Angemessenheitsprüfung einzelner Faktoren wie Wohnungsgröße, Höhe der Betriebskosten oder Heizkosten ist unzulässig (BSG v. 07.11.2006 – B 7b AS 18/06 R; LPK SGB II 6. Aufl., § 22 Rn 80).
vllt rechnet das JC ja korrekt und nimmt die max. zulässigen HK dazu.
Zitat[...] Es wird dadurch dem Betroffenen Dispositionsfreiheit gegeben, da die Jobcenter nur noch die Gesamtkosten und nicht die Zusammensetzung Unterkunftskosten zu prüfen haben.
ZitatDie angemessenen KdU sind zunächst als Bruttokaltmiete zu ermitteln (BSG v. 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R). Seit dem 01.08.2016 kann aber auch eine Gesamtangemessenheitsgrenze aus der Bruttokaltmiete und den Heizkosten gebildet werden (§ 22 Abs. 10 SGB II).
MfG FN
* Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.
Vielen Dank für die Ratschläge. Alles ist noch am laufen. Mal sehen, was dabei rauskommt.
TG
Zitat von: TG am 15. November 2022, 14:49:00Alles ist noch am laufen. Mal sehen, was dabei rauskommt.
ich dachte die wollte gestern beim JC eine Zusicherung zum Umzug einholen? das geht ja nur über die Angemessenheitsprüfung dann wüsste man Bescheid was das JC mit den zu hohen BK macht.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2022, 15:29:02TG
Zitat von: TG am 15. November 2022, 14:49:00Alles ist noch am laufen. Mal sehen, was dabei rauskommt.
ich dachte die wollte gestern beim JC eine Zusicherung zum Umzug einholen? das geht ja nur über die Angemessenheitsprüfung dann wüsste man Bescheid was das JC mit den zu hohen BK macht.
MfG FN
Hier kommt zZt niemand ohne Termin ins JC. Antrag ist schriftlich abgegeben.