Hallo
ich habe mall eine Frage. Ich war das ganze Jahr 2021 Abeitslosengeld 2 Empfänger. Anfang des Jahres habe ich nach langer Krankheit wieder begonnen sozialversicherungspflichtig zu arbeiten.
Nun habe ich von meinem Vermieter eine Heizkostenabrechnung für 2021 erhalten und muss 280€ nachzahlen. Ich habe diese Nachzahlung im September diesem Jahres beim Jobcenter eingereicht und eine Absage bekommen da ich mittlerweile kein Kunde des Jobcenters mehr bin.
Jedoch war ich doch Kunde in dem Jahr wo die Heizkosten angefallen sind. Habe ich ein Anrecht auf Erstattung vom Jobcenter?
Danke für eure Antworten
Yoshi
Zitat von: Yoshi am 12. November 2022, 19:22:01Jedoch war ich doch Kunde in dem Jahr wo die Heizkosten angefallen sind. Habe ich ein Anrecht auf Erstattung vom Jobcenter?
Wenn du nicht zwischenzeitlich umgezogen bist und die Kosten zur alten Whg. gehören dann steht dir keine Erstattung zu.
Grund ist das Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0)
MfG FN
Es kommt nicht auf den Abrechnungszeitraum an, sondern die Fälligkeit.
Wenn du in dem Monat, wo du die 280 Euro zahlen sollst, keinen Anspruch mehr auf ALG II hast, wird es nicht erstattet. Umgekehrt dürftest du ein Guthaben auch behalten.
Aber aufpassen, durch die Nachzahlung könntest du in einem Monat hilfebedürftig sein, wenn dein Einkommen nicht ausreicht.
Wurde vom Jobcenter pauschal abgelehnt oder gerechnet und dann wegen Einkommen?