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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: basty33645 am 13. November 2022, 14:26:23

Titel: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: basty33645 am 13. November 2022, 14:26:23
Hallo Zusammen,
eine Frage für ein befreundetes Ehepaar.
Beide haben sich vor kurzem getrennt. Er arbeitet und wohnt in einer andere Stadt. Sie arbeitslos und beginnt bald mit dem Integrationskurs.
Ist ihr Mann Unterhaltspflichtig? Bekommt sie Geld vom Jobcenter? Muss er ihr die ganze Wohnung und den Unterhalt bezahlen?
Beide haben keine Kinder.
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: TripleH am 13. November 2022, 15:18:15
Grundsätzlich, wenn sie verheiratet sind: ja. Kommt aber bei Trennungsunterhalt auch auf die Dauer der Ehe an.

Natürlich kann sie ALG2 beantragen. Ob und wieviel Unterhalt er zahlen muss, wird das JC dann prüfen.
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: basty33645 am 13. November 2022, 15:39:06
Ca. 3-4 Jahre verheiratet.
Aber wenn er nicht angeben will was er verdient, geschweige denn wo er sich gerade befindet. Was macht das JC dann? Das JC wird doch nicht mit einem Haftbefehl nach ihm suchen.
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: TripleH am 13. November 2022, 18:48:45
ZitatAber wenn er nicht angeben will was er verdient, geschweige denn wo er sich gerade befindet.

Dann wird er im Rahmen einer Stufenklage verklagt und da kann durchaus auch Zwangsgeld verhängt werden.

Bei einem zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruchsverlangen nach § 60 Abs. 2 SGB II wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren folgen mit Bußgeld, was bei Nichtzahlung zu Erzwingungshaft führen kann.

ZitatDas JC wird doch nicht mit einem Haftbefehl nach ihm suchen.

Eine Strafanzeige wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht ist natürlich auch noch möglich.

Was bitte sind denn das für krude Ideen?
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: basty33645 am 14. November 2022, 14:04:51
??? Welche Ideen?
Naja, eine Trennung läuft nicht immer einvernehmlich ab.

Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: TripleH am 14. November 2022, 14:27:00
Zitat von: basty33645 am 14. November 2022, 14:04:51??? Welche Ideen?


Unterzutauchen und/oder keine Auskünfte zu geben natürlich.

Egal, ob nun eine Trennung einvernehmlich erfolgt oder nicht: es gibt immer noch Gesetze, an die man sich halten muss.
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. November 2022, 15:42:16
Zitat von: basty33645 am 13. November 2022, 15:39:06einem Haftbefehl
Zitat von: TripleH am 13. November 2022, 18:48:45Was bitte sind denn das für krude Ideen?
Ich denke mal das da aus Unwissenheit bloß das falsche Wort benutzt wurde.

MfG FN
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: TripleH am 14. November 2022, 17:54:49
Was meinst du mit "falschem Wort"? Wo soll das sein?
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. November 2022, 15:12:29
Zitat von: TripleH am 14. November 2022, 17:54:49Was meinst du mit "falschem Wort"? Wo soll das sein?
manchmal ... ach .... lesen...denken
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. November 2022, 15:42:16einem Haftbefehl
oder
Zitat von: basty33645 am 13. November 2022, 15:39:06Haftbefehl
nicht das ich noch erklären muss warum über dem ersten Zitat mein Nick steht
Titel: Aw: Unterhalt bei getrennt wohnend
Beitrag von: TripleH am 15. November 2022, 17:50:33
1. Hättest du auch mein "krude" meinen können. Ist ja jetzt nicht das bekannteste Adjektiv der deutschen Allgemeinsprache.

2. Weiß ich nicht, wieso du "Haftbefehl" als falsches Wort assoziierst. Wie schon angemerkt, ist im Bußgeldverfahren eine Erzwingungshaft möglich, im familienrechtlichen Verfahren dagegen Beugehaft. Und davon machen auch die Jobcenter durchaus Gebrauch.