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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hsac am 13. November 2022, 22:19:08

Titel: Mietobergrenze bitte Erklärung
Beitrag von: hsac am 13. November 2022, 22:19:08
Hi, bei manchen Wohninseraten werden Heizkosten nicht explizit angegeben. Sollte ich da beim Wohnungsanbieter nachfragen oder läßt sich das manchmal garnicht trennen?
Titel: Aw: Mietobergrenze bitte Erklärung
Beitrag von: OLD-MAN am 14. November 2022, 09:07:37
Mietobergrenze = (pauschal geantwortet) Bruttokalt!

Bruttokalt = Nettomiete + kalte Betriebskosten

Heizung = kommt immer "oben drauf"

Für das JC zählt nur die angemessene Bruttokaltmiete!
Titel: Aw: Mietobergrenze bitte Erklärung
Beitrag von: Ratlos am 14. November 2022, 09:45:38
Zitat von: hsac am 13. November 2022, 22:19:08Hi, bei manchen Wohninseraten werden Heizkosten nicht explizit angegeben.
Nachdem der Verbrauch nie gleichbleibend ist und Positionen teurer werden, können Kosten auch nicht explizit angegeben werden.
Manche VM setzen die Nebenkosten (Heizkosten) sehr niedrig an um die Wohnung günstig erscheinen zu lassen.
Das Beste ist den Vormieter zu fragen