Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: djfeedback am 14. November 2022, 14:59:21

Titel: 10 Monate Haft - Unterkunftskosten?
Beitrag von: djfeedback am 14. November 2022, 14:59:21

Hallo,

jemand wird 10 Monate Haft antreten müssen. Normalweise wird vom JC die Wohnung für eine Haftzeit für max. 6 Monate bezahlt.
Welche Umstände fördern die Durchsetzungswahrscheinlichkeit bei einer Haftlänge von 10 Monate? Kann man dies erreichen?

Danke.
Titel: Aw: 10 Monate Haft - Unterkunftskosten?
Beitrag von: TripleH am 14. November 2022, 15:22:57
Zitat von: djfeedback am 14. November 2022, 14:59:21Hallo,

jemand wird 10 Monate Haft antreten müssen. Normalweise wird vom JC die Wohnung für eine Haftzeit für max. 6 Monate bezahlt.


Nein. Ab Inhaftierung besteht kein Anspruch mehr auf ALG2.

Zitat von: djfeedback am 14. November 2022, 14:59:21Welche Umstände fördern die Durchsetzungswahrscheinlichkeit bei einer Haftlänge von 10 Monate? Kann man dies erreichen?


Wenn überhaupt, dann gibt es dafür Hilfe vom Sozialamt:

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/mietkostenuebernahme-waehrend-haft_238_549194.html
Titel: Aw: 10 Monate Haft - Unterkunftskosten?
Beitrag von: Ghostrider89 am 14. November 2022, 16:55:19
Ich kann dir jetzt schon sagen, dass das Sozialamt deinem Freund mit Sicherheit auch nicht 10 Monate Miete bezahlt für eine leere Wohnung.


Ich glaube es gab mal eine Grenze die lag bei 6 Monaten, aber auch nur in bestimmten Fällen.
Titel: Aw: 10 Monate Haft - Unterkunftskosten?
Beitrag von: jens123 am 14. November 2022, 19:27:44
"Bei längerem Freiheitsentzug (max. 6 – 12 Monate) müssen besondere Umstände vorliegen, um eine Übernahme der Mietkosten nach §§ 36, 67 ff. SGB XII zu rechtfertigen."
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/Inhaftierte_Miete_KV_Taschengeld_Stand_06-2019.pdf
(kann veraltet sein)

Man könnte das zuständige Sozialamt direkt drauf ansprechen. Diese Frage taucht ja immer wieder auf. Da es eine Einzelfallentscheidung sein wird, die von den konkreten persönlichen Bedingungen abhängt, sollte man eine geeignete Rechtsberatung aufsuchen, um das vorzubereiten. "Der Staat" könnte immer noch besser damit fahren, etwas länger die Miete zu übernehmen, als dann eine Erstausstattung usw. zu zahlen.
Titel: Aw: 10 Monate Haft - Unterkunftskosten?
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 17:54:34
Das mit der Wohnung wird dann schwierig, wenn Du Familie hast, bei der Du nach der Haft unterkommen kannst (um von dort eine Wohungs- und Arbeitsplatzssuche zu beginnen). Es gibt durchaus Personenkreise, die absolut keinerlei soziale Verbindung zur Außenwelt haben - kommt aber sehr selten vor. Einen Anspruch würde ich nicht erwarten und im Vorfeld entsprechende Vorbereitungen treffen: Was passiert mit den Möbeln/Eigentum ohne Wohung etc.

Den Staat interessiert das nicht. :sad: Weil es für alles immer irgendwelche Möglichkeiten gibt, außer in ganz besonderen Spezialfällen. Wohnheim, Caritas, Tafeln usw. Selbst Pflegefamilien für Kinder, wenn sie nicht zu jung sind.  :schock:

Einen Antrag würde ich trotzdem schnellstmöglich stellen. Hoffen oder erwarten würde ich da aber nichts, zumal es mehr als 6 Monate sind und nicht deutlich darunter bleibt.