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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 15. November 2022, 08:15:32

Titel: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: TG am 15. November 2022, 08:15:32
Hallo,
ein ausländischer Arbeitnehmer wurde nach 7 Mon. von einer Zeitarbeitsfirma genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Das war am 2. Nov. Der Vertrag war rückdatiert auf den 28.10.22. Den Inhalt des Vertrages hat er nicht verstanden. Er war mit einer Zeugin beim AG. Auf der Abrechnung wurden Urlaubstage angerechnet. Diese hat er aber gar nicht genommen. Ebenfalls wurden Plusstunden nicht berücksichtigt.
Er hat 3 Anwälte kontaktiert, keiner wollte ihm helfen.
Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat er jetzt noch?
2. Löst diese Situation eine Sperre beim JC aus?
3. Wie ist er krankenversichert?
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: AlterGaul am 15. November 2022, 09:41:38
Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:321. Welche Möglichkeiten hat er jetzt noch?
2. Löst diese Situation eine Sperre beim JC aus?
3. Wie ist er krankenversichert?

1. Keine, es sei denn er hat Beweise, dass die Situation anders als dargestellt ist, jedoch wird er wahrscheinlich um das Arbeitsgericht nicht drum herum kommen. Er hat mit seiner Unterschrift eine Willenserklärung abgegeben. Vielleicht gäbe es eine Möglichkeit, dass er plausibel darlegen kann, dass er den Inhalt des Vertrages nicht verstanden hat. Meiner Meinung nach wird das nicht funktionieren.

2. Kann muss aber nicht. Hängt vom JC ab.

3. Wenn er beim JC gemeldet ist, sollte er krankenversichert sein.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Oberfrank am 15. November 2022, 09:49:48

Zu Punkt 1.
Das sehen ich keine Chance etwas "umzubiegen"
Er hat etwas unterschrieben was er nicht versteht, das ist in jedem Land der Erde ein persönliches Problem und eigenes Risiko.
Ein Aufhebungsvertrag ist frei formulierbar, auch was Urlaubstage und Überstunden betrifft - im Nachhinein da etwas zu ändern ist nicht möglich, man hat ja zugestimmt.
Solle er da nicht "körperlichen Zwang" oder grobe Sittenwidrigkeit nachweisen können, sehe ich da keine Möglichkeit.

Zu Punkt 2.
Ja, das ist durchaus möglich.

Zu Punkt 3.
Hier umgehend beim Amt melden - dann ist man in der Regel auf der sicheren Seite.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: TG am 15. November 2022, 12:21:53
Zitat von: AlterGaul am 15. November 2022, 09:41:38Wenn er beim JC gemeldet ist, sollte er krankenversichert sein.

Auch bei einer Sperre?

Muß er jetzt einn VÄM Antrag oder den HA stellen? Vor Arbeitsbeginn bekam er H4.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Sheherazade am 15. November 2022, 16:12:49
Zitat von: TG am 15. November 2022, 12:21:53Muß er jetzt einn VÄM Antrag oder den HA stellen? Vor Arbeitsbeginn bekam er H4.

Einfach mal beim Jobcenter nachfragen, 7 Monate nach dem letzten Leistungsbezug will das Jobcenter meistens einen neuen Antrag.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. November 2022, 18:03:13
Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32Er war mit einer Zeugin beim AG
Dann zur Sicherheit alles gut Aufschreiben, so als Merkhilfe.

Leihbuden können manchmal richtige Hinterfotzige Schweine sein.
Was du nicht schriftlich Nachweisen kannst, bekommst du nicht.
Hier möglich die nicht bezahlten Überstunden inkl. dem Urlaub.

Darum haben evtl. die Anwälte auch schon Abgewunken.
Versucht mal raus zu bekommen, ob es noch mehr solche Fälle bei dieser Zeitbude gibt.

Auch schon mal vorbeugend für das JC, um eine mögliche Sperre gleich zu Verhindern.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: jens123 am 15. November 2022, 18:52:01
Wenn der Aufhebungsvertrag nicht rechtswidrig war und der AN der Verhandlung angemessen folgen bzw. den Vertrag verstehen konnte (Ausländer, evtl. Sprachbarriere?), sitzt er in der Falle. Mit der Unterschrift wurde zugestimmt.

Das Wichtigste ist nun H4 zu beantragen, um einen möglichst schmerzfreien Übergang hinzubekommen. Ein 3-monatige Sperre ist wahrscheinlich, weil die Person an seiner Arbeitslosigkeit (durch Unterschrift an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) mitgewirkt hat. In der Sperrzeit muss man sich m. W. auch selbst krankenversichern.

Alles was noch offen ist an Ansprüchen aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis kann dann nur von einem Anwalt arbeitsrechtlich geklärt werden. Vielleicht lohnt es sich auch, den Aufhebungsvertrag noch einmal prüfen zu lassen. Vmtl. werden sich die Halsabschneider aber gut abgesichert haben, es ist ja deren Geschäftsmodell.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: TG am 16. November 2022, 08:01:38
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. November 2022, 18:03:13Leihbuden können manchmal richtige Hinterfotzige Schweine sein.

Wohl wahr! Besonders diese Fa. scheint ziemlich krass zu sein. Ich haben den Mann gestern zur Gewerkschaft geschickt. Dort hatte man bereits einige Infos über deren Machenschaften, also kein Einzelfall. Zetzt kommt Bewegung rein.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 15:02:37
Zitat von: TG am 16. November 2022, 08:01:38bereits einige Infos über deren Machenschaften,
Damit sollte es auch keine Sperre vom JC geben.

Wenn doch, dürfte eine Klage recht Sinnvoll sein.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 16:00:25
Inwiefern kann das Jobcenter jemanden "sperren"? Das gibt es doch nur beim ALG I. Ansonsten hat er Anspruch auf ALG II (H4), da er ja nun hilfebedürftig ist.

Sanktion (30%) ist eine andere Sache, aber wie wirkt sich das aus im Sanktionsmoratorium?  :scratch: Oder verstehe ich da was falsch?
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 16:07:52
Zitat von: hansmeisner am 16. November 2022, 16:00:25Inwiefern kann das Jobcenter jemanden "sperren"?
Weil hier ein Aufhebungsvertrag Unterschrieben wurde.

Somit kann es das JC als vorsätzliche Herbeiführung, der Arbeitslosigkeit sehen.
Damit kann es eine Sperre verhängen, hat nichts mit dem Moratorium zu tun.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 16. November 2022, 16:19:22
Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32ein ausländischer Arbeitnehmer wurde nach 7 Mon. von einer Zeitarbeitsfirma genötigt,
Womit und wie wurde er denn genötigt?
Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32Den Inhalt des Vertrages hat er nicht verstanden.
Dann wäre der Vertrag u.U. anfechtbar. Stelle  doch den Vertragstext mal hier rein bitte.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 16:26:07
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 16:07:52[...]
Damit kann es eine Sperre verhängen, hat nichts mit dem Moratorium zu tun.
Trotz Hilfebedürftigkeit? Laut BVG dürfen Sanktionen auch nur max. 30% betragen. Wieso sollte dann eine Sperre trotz Hilfebedürftigkeit möglich sein, frage ich mich...?

"Sie erhalten kein Geld weil sie dumm sind. Schlafen Sie bitte unter einer Brücke."  :weisnich:
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 16:31:41
Zitat von: hansmeisner am 16. November 2022, 16:26:07Trotz Hilfebedürftigkeit?
Ja wenn durch eigenes Verschulden herbei geführt, ist das so.

Und zwar komplett inkl. KV.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Yavanna am 16. November 2022, 16:43:18
Früher gab es parallel zur Sperrzeit eine 30%Sanktion
Jetzt gibt es noch die Möglichkeit des Ersatzanspruchs §34, ist aber schwer nachzuweisen und durchzusetzen.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 17:01:59
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 16:31:41Ja wenn durch eigenes Verschulden herbei geführt, ist das so.

Und zwar komplett inkl. KV.
Steht hier aber etwas anders:
https://www.hartz4.org/hartz-4-sperre/
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Yavanna am 16. November 2022, 17:09:01
Zitat von: hansmeisner am 16. November 2022, 17:01:59
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 16:31:41Ja wenn durch eigenes Verschulden herbei geführt, ist das so.

Und zwar komplett inkl. KV.
Steht hier aber etwas anders:
https://www.hartz4.org/hartz-4-sperre/


Sanktionen sind ja auch was anderes als Ersatzanspruch.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 17:21:50
Zitat von: Yavanna am 16. November 2022, 17:09:01Sanktionen sind ja auch was anderes als Ersatzanspruch.
Ich beziehe mich auf den Passus unter "Hartz-4-Sperre nach einer Kündigung" auf der Seite. Mal davon ab, dass die Seite wegen des BVG-Urteils nicht aktualisiert wurde.

Ich finde auch sonst nirgends im Netz einen Hinweis darauf, dass man für H4 komplett gesperrt werden kann, sollte man selber kündigen (oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben). Sanktionen (30% Abzug) seien mal dahingestellt. Daher hake ich so nach.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Yavanna am 16. November 2022, 17:25:14
Dann lies doch mal den § 34 Abs. 1 SGB II

Zitat(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich ... ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 17:40:15
Zitat von: Yavanna am 16. November 2022, 17:25:14Dann lies doch mal den § 34 Abs. 1 SGB II
"Ersatz" bedeutet Rückzahlung. Indem man unter einer Brücke schläft zahlt man nichts zurück. Zumal im Gesetz von "erbrachten Geld- und Sachleistungen" steht. Die wurden bei einer Sperre noch gar nicht erbracht.  :scratch:
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Yavanna am 16. November 2022, 17:53:56
Nochmal zum Mitschreiben.
Es gibt keine Vollsanktion mehr. Auch keine 30% parallel zu Sperrzeit.
Das Jobcenter hat aber die Möglichkeit wegen sozialwidrigen Verhaltens die während der Sperrzeit ERBRACHTE Leistung zurück zu fordern.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 18:15:56
Zitat von: Yavanna am 16. November 2022, 17:53:56[...]
Das Jobcenter hat aber die Möglichkeit wegen sozialwidrigen Verhaltens die während der Sperrzeit ERBRACHTE Leistung zurück zu fordern.
Irgendwie gehe ich davon aus, dass wir aneinander vorbeischreiben. :zwinker:

Du schriebst weiter oben:
Zitat von: Yavanna am 16. November 2022, 16:43:18Früher gab es parallel zur Sperrzeit eine 30%Sanktion
Jetzt gibt es noch die Möglichkeit des Ersatzanspruchs §34, ist aber schwer nachzuweisen und durchzusetzen
Das impliziert einen "Ersatzanspruch" parallel zur Sperrzeit. Damit gäbe es aber immer noch eine Sperrzeit, oder Du hast Dich etwas unglücklich ausgedrückt. Denn ich habe ja schon geschrieben, dass es wegen dem BGV keine Einstellung von Leistungen mehr gibt.  :scratch:

Definition "Sperrzeit": Keinerlei ALG II, keine Geld- oder Sachleistungen, keine KV.
Dann haben wir es jetzt... also keine Sperrzeit mehr möglich.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Yavanna am 16. November 2022, 18:25:16
Sperrzeit war schon immer ein Begriff aus dem ALG I. Den kennt das SGB II nicht.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: hansmeisner am 16. November 2022, 18:42:08
Zitat von: Yavanna am 16. November 2022, 18:25:16Sperrzeit war schon immer ein Begriff aus dem ALG I. Den kennt das SGB II nicht.
Danke, dann hab wa es jetzt geklärt. :flag: :grins: :ok:
...und "Kopfbahnhof" bekommt noch eine Rüge von mir. :blum:
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: TG am 16. November 2022, 19:26:00
Zitat von: Ratlos am 16. November 2022, 16:19:22
Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32ein ausländischer Arbeitnehmer wurde nach 7 Mon. von einer Zeitarbeitsfirma genötigt,
Womit und wie wurde er denn genötigt?
Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32Den Inhalt des Vertrages hat er nicht verstanden.
Dann wäre der Vertrag u.U. anfechtbar. Stelle  doch den Vertragstext mal hier rein bitte.


Mit den Worten: du unterschreibst das jetzt oder wir holen die Polizei. Er hatte darum gebeten, das Papier mitzunehmen, damit jemand ihm den Inhalt erklärt. Der Text wurde auch mit einer Hand zugehalten, also Hand drauf und Zeigefinger auf das Unterschriftsfeld gelegt.

Jetzt fällt mir gerade ein, vor ein paar Jahren hat dieselbe FA sowas mit einer Landsfrau gemacht. Sie war schwanger und hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben.(Inhalt auch nicht verstanden) Damals bin ich  mit ihr sofort zum Anwalt gegangen, und alles wurde rückgängig gemacht.

Der Kollege jetzt kam aber gestern erst und fragte um Hilfe.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: terrier am 17. November 2022, 08:13:44
dann
begleitet ihn schleunigst zum Arbeitsgericht, ehe die Dreiwochenfrist um ist!!!
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 17. November 2022, 10:22:03
Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag auch dann wirksam wenn er unter Druck oder Drohungen unterschrieben wurde. Das hat das LAG Rheinland bestätigt.
Allerdings dürfen Druck und Drohungen nicht willkürlich und rechtswidrig wenn die Leihfirma solches nicht ernsthaft in Erwägung ziehen darf.
Die Drohung mit der Polizei ist rechtswidrig wenn dem nicht ein Grund zugrundeliegt der auch eine fristlose Kündigung begründen würde.

Hier empfehle ich auf jeden Fall Klage einzureichen. Bei Aufebungsverträgen beträgt die Anfechtungsfrist 1 Jahr und können damit rückwirkend aufgehoben werden.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: oldhoefi am 17. November 2022, 14:12:21
@TG,

mal kompetenten Lesestoff eingereicht.

Anfechtungsfristen

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/aufhebungsvertrag-beseitigung-15-anfechtungsfrist_idesk_PI42323_HI940962.html

ergänzende Infos

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_Anfechtung_Widerruf.html

Aufgrund Deiner Schilderungen würde ich auf jeden Fall einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, und das so schnell wie möglich.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 17. November 2022, 14:15:04
Gibt noch mehr Kommentare von Haufe und anderen  :grins:
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: TG am 17. November 2022, 21:46:50
Ok Leute, ich danke euch und werde den Hilfesuchenden weiterreichen.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 18. November 2022, 14:04:36
Zitat von: TG am 16. November 2022, 19:26:00Mit den Worten: du unterschreibst das jetzt oder wir holen die Polizei.
Beachte bitte: Der Aufhebungsvertrag ist nicht das Wichtigste.
Viel wichtiger ist das WARUM aus welchem Grund wollte die Firma die Polizei rufen?
Ist der Drohungsgrund gerechtfertigt bleibt es beim Aufhebungsvertrag und er bleibt gültig.
Ist der Grund aber nicht gerechtfertigt muss das Gericht den Vertrag für ungültig erklären.
Nenne uns doch bitte mal den Drohgrund und was die bei der Polizei anzeigen wollten.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: oldhoefi am 18. November 2022, 15:03:49
@TG,

Zitat von: TG am 17. November 2022, 21:46:50werde den Hilfesuchenden weiterreichen
Sehr gut, dass diese Angelegenheit mit einem Fachanwalt besprochen werden soll.

ZitatMeine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Des Weiteren schließe ich mich den Aussagen von @Ottokar an.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 18. November 2022, 16:29:16
Ottokar hat hier doch gar keinen Beitrag geschrieben.
Bitte richtig weiter googeln Frau Oldhöfi.
Zitat von: oldhoefi am 18. November 2022, 15:03:49Sehr gut, dass diese Angelegenheit mit einem Fachanwalt besprochen werden soll.
Wenn jeder Hilfesuchende nur den Rat bekommt zum RA zu rennen braucht man eigentlich als User gar nicht zu antworten.
Sinn der Sache dürfte es sein dem TE mit Rat die Grundlage zum Erfolg zu geben.
Aber dazu gehören Sachkenntnisse! Hast du die Frau Oldhöfi?
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: oldhoefi am 18. November 2022, 17:20:04
@Ratlos,

geht das nun schon wieder los.

Ich dachte, Du hast mich auf Deine Ignore-Liste gesetzt, scheint nicht (mehr) der Fall zu sein.

Im Übrigen habe ich zum Arbeitsrecht mehr Fachkenntnisse, als Dir lieb sein dürfte.

Und genau deshalb gebe ich @TG den dringlichen Rat, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Und jetzt lasse mir endgültig meine Ruhe, denn meine Beiträge sind direkt an @TG gerichtet und nicht an Dich - wie (eigentlich) unschwer zu erkennen ist.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 19. November 2022, 11:02:36
Zitat von: oldhoefi am 18. November 2022, 17:20:04Im Übrigen habe ich zum Arbeitsrecht mehr Fachkenntnisse, als Dir lieb sein dürfte.
:grins: Das glaube ich nicht ganz. Du darfst es aber gern mit einem Fachbeitrag für den TE beantworten. Bei Bedarf stelle ich dir die BGH Entscheidungen zur Verfügung.
Zitat von: oldhoefi am 18. November 2022, 17:20:04meine Beiträge sind direkt an @TG gerichtet und nicht an Dich
Wir sind hier ein öffentliches Forum um Hilfesuchenden Rat und Kenntnisse zu geben,
damit die Grundlage für gezieltes Vorgehen als Gesprächsgrundlage z.B. mit einem RA oder ohne Rechtsbeistand für das ArbG zu geben.
Hier geht es auch um die Kosten: Verfahren vor dem ArbG können sehr kostenintensiv sein.
Der Streitwert wird mit 1-3 Brutogehältern festgelegt und die RA Kosten trägt zunächst der TE selbst.
Daher ist es wichtig im Vorfeld zu prüfen ob die Drohung gerechtfertigt und damit der Aufhebungsvertrag durchaus Bestand hat oder eben nicht.
Und den Mund lasse ich mir von dir nicht verbieten.
Wünsche Ihnen schönes Wochenende verehrte Dame.

P.S. Den TE bitte ich nochmals im eigenen Interesse den Grund der Drohung für den angekündigten Polizeieinsatz zu nennen.


Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: oldhoefi am 19. November 2022, 11:29:01
@Ratlos,

:sleep:

Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 19. November 2022, 14:33:43
 Du :zensiert: bist mir keine Antwort mehr wert.  :kotz:
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Yavanna am 19. November 2022, 15:43:45
Leutz:
Oldhoefi ist schon ewig dabei und eine Koryphäe hier im Forum.

Ratlos gibt durchaus vernünftige Ratschläge und ist meiner Meinung nach juristisch bewandert, auch wenn Rechtberatung hier nicht erlaubt ist.

Können nicht alle an einem Strang ziehen,  ohne sich zu zerfleischen, um Fragestellern die best mögliche Hilfe zu bieten
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Ratlos am 20. November 2022, 11:27:37
@ Yavanna
Zitat von: Yavanna am 19. November 2022, 15:43:45Ratlos gibt durchaus vernünftige Ratschläge und ist meiner Meinung nach juristisch bewandert,
Genau das ist mein Anliegen. Fragestellern die - wenn notwendig - rechtliche Grundlage zu geben um auf Fast-Augenhöhe mit einem RA mitreden zu können oder alleine zu agieren wenn die Sachlage nicht unbedingt einen RA erfordert.

Weiteres Anliegen ist ein Gerichtsverfahren nach Möglichkeit mit durchgreifenen Argumenten zu vermeiden denn im Zivilrecht kostet praktisch alles gutes Geld.
Im vorliegenden Fall würde der Streitwert mit 1-3 Bruttogehältern festgelegt werden, woraus sich bei Abrechnung nach RVG und Gerichtskosten eine recht gute Summe ergibt.
Aber in dem Fall würde auch ich vor das Arbeitsgericht ziehen wenn diese Drohung ungerechtfertigt war.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: oldhoefi am 20. November 2022, 14:35:08
@TG,

ich bleibe bei meiner Aussage, schnellstmöglich einen Fachanwalt zu kontaktieren bzw. einzuschalten.

Alleine schon wegen der Schilderungen im Eingangsbeitrag, denn augenscheinlich hat der Arbeitgeber die Sprachbarriere zu seinem alleinigen Vorteil ausgenutzt.

Und wenn ich ergänzend so etwas lese

ZitatMit den Worten: du unterschreibst das jetzt oder wir holen die Polizei. Er hatte darum gebeten, das Papier mitzunehmen, damit jemand ihm den Inhalt erklärt. Der Text wurde auch mit einer Hand zugehalten, also Hand drauf und Zeigefinger auf das Unterschriftsfeld gelegt.

wäre bei mir endgültig der Ofen aus.

Von der sog. Vertragsfreiheit scheint dieser Arbeitgeber keine Ahnung zu haben, ist vielmehr meilenweit davon entfernt.

Damit verabschiede ich mich aus diesem Thread, und wünsche dem Betroffenen erfolgreiches Gelingen.
Titel: Aw: Nötigung zum Aufhebungsvertrag
Beitrag von: TG am 21. November 2022, 16:40:00
@ alle, die geantwortet haben:
Ich habe alle Links recherchiert. Der Betroffene ausländische Mitarbeiter war bei 3 Fachanwälten. Die haben alle abgelehnt. Dann habe ich ihn zur Gewerkschaft geschickt. Dort sind die Machenschaften der Zeitarbeitsfirma bereits bekannt. Sie versuchen, dem AN zu helfen. Inzwischen ist dieser in eine Depression gerutscht...

Ich danke für eure guten Ratschläge und Hinweise.