Hallo heute habe ich den Bescheid der Stadtwerke erhalten ich mus ab Januar dopellt soviel an Strom Zahlen also keine 60 sonder 120 Euro im MOnat.
Übernimmt das Jobcenter die Kosten und mus ich dan eine Nebenkostenabrechnung von diesem Jahr vorlegen?
Danke fürs lesen im voraus. :smile:
Zitat von: Andre am 15. November 2022, 15:25:08Übernimmt das Jobcenter die Kosten
NOPE.... Strom ist dein ganz "Privates" Vergnügen .....
Strom nur Haushaltsstrom oder heizt du mit Strom?
Haushaltstrom mit gas heize ich.
Sorry, dann hat @Bundspecht Recht.
"Privatvergnügen"
Du musst zahlen, kannst aber auch eventuelle Erstattungen behalten
Zitat von: Andre am 15. November 2022, 15:25:08mus ab Januar dopellt soviel an Strom Zahlen
Ist auch meine Befürchtung hier, glaube im Januar gibt es eine Art Rundumschlag bei den Strompreisen.
Jedenfalls bei denen die noch um die 24 Cent die kWh zahlen.
Für mich ist dann klar, sollte das Bürgergeld im Januar nicht kommen, wird Antrag auf Mehrbedarf gestellt.
Da der RS damit sowieso mindestens Verfassungswidrig ist.
Mit der Ablehnung kann man dann weitere Schritte einleiten.
Also Laufen wir Gefahr weil es irgendwelchen Politikern nicht passt die 50 euro mehr im Monat doch nicht zu bekommen? :weisnich:
Vermutlich wird es die 50€ geben.
Das Politikergesindel weiß doch ganz genau, dann wird gegen den RS geklagt.
Zumindest hoffe ich, dass es dann so kommen wird die Soz. Gerichte damit regelrecht Zugeschüttet werden.
Ok ich Verstehe nicht viel von Politik und erst recht nicht wieso die so dagegen sind sind das kevins? :smile:
Selbst wenn die 53 Euro ab 1.1.23 kommen, ist das nicht genug. Lebensmittelpreise sind nun bei 100% Mehrkosten angelangt zu 2021 bei Discounter Preisen. Macht schon mal 150 Euro mehr. Strom im Schnitt 30-50Eur mehr pro Monat.
Es kommt zwar eine Strompreisbremse, diese ist aber bei lächerlichen 40ct angesetzt.
Zum Glück zahle ich beim Strom bis 1.5.24 24ct/kwh.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/n-ergie-nuernberg-strom-und-gas-ab-januar-deutlich-teurer,TMbmvMn
geht jetzt richtig los, nergie für Nürnberg und Umgebung jetzt 80 % Teurer und ironischerweise trotzdem weiterhin der günstigste Anbieter.. 40 Cent + der neue Standardpreis. und zufällig genau in höhe der Strompreisbremse ungefähr. Sachen gibts..
Mein Strom wurde auch erhöht, von 36 Euro im Monat auf 67 Euro im Monat. Ein Preisvergleich bei Verivox und Check 24 brachte keine Alternative.
Ich bin am überlegen den / einen Politikern einfach die Mehrkosten in Rechnung zu stellen, letztlich sind diese für diesen Irrsinn voll verantwortlich, angefangen bei der Strombörse, wo wahllos herumgezockt wird, weiter geht es dann über die Außenpolitik, Energiepolitik, etc.
ich werd auf jedenfall nen Mehrbedarfsantrag stellen, 80 % Erhöhung und keine Alternativen, wo ich nix für kann. Und kommt nicht mit 50 Euro mehr ab Januar, dass sind ja keine 50 Euro Strommehrkostenpauschale
Preisbremsen sind doch eh nur dafür da um den Konzernen die Chance zu geben das maximalste kassieren zu dürfen.
Zitat von: Hansejunge am 16. November 2022, 21:31:48Mein Strom wurde auch erhöht, von 36 Euro im Monat auf 67 Euro im Monat.
Abschlagszahlung? ...das interessiert keinen, wichtig und maßgebend ist alleine der Arbeitspreis!
Ihr dürft nicht immer nur auf den Abschlag schauen! Arbeitspreis x Vorjahresverbrauch + Grundpreis : 12 ergibt deinen monatlichen Abschlag und nicht mehr!
Ich habe nämlich das Gefühl (was man so hört das sich der Abschlag verdrei,- oder vervierfacht) das die Versorger hier versuchen Kasse zu machen. Weil sich in vielen Fällen nämlich der Arbeitspreis nicht so dramatisch erhöht hat. Leider wird das von vieln gar nicht kontrolliert sondern nur auf die montliche Zahlung geschaut! Der Abschlag hat sich nach dem Vorjahresverbrauch zu richten und kann nur mit Zustimmung des Verbrauchers angepasst werden!
Zitat von: Unwissender am 17. November 2022, 09:53:57das die Versorger hier versuchen Kasse zu machen.
Falsch!
Die Versorger müssen 1 x im Jahr abrechnen und zwar genau (Arbeitspreis + Grundspreis). Also sind überhöhte Abschlagszahlungen maximal als zinslose Darlehen an den Versorger anzusehen!
Also mein Grundpreis ändert sich nicht, der bleibt bei 2,81 Euro pro Monat.
Erhöht hat sich der Arbeitspreis von 21,69 ct auf 52,01 ct.
Hinzu kommen noch 0,496 ct §19 StromNEV-Umlage
Bei mir hat sich also der Arbeitspreis mehr als verdoppelt.
Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?
Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 13:31:35Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?
Nun muss doch mal Schluss sein, mit den dauernden Nachfragen. Du hast doch wohl deutlich gelesen, das Haushaltsstrom aus der Regelleistung bezahlt werden muss, oder?
Zitat von: OLD-MAN am 17. November 2022, 13:51:10Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 13:31:35Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?
Nun muss doch mal Schluss sein, mit den dauernden Nachfragen. Du hast doch wohl deutlich gelesen, das Haushaltsstrom aus der Regelleistung bezahlt werden muss, oder?
Warum bist Du so?
Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 14:16:56Zitat von: OLD-MAN am 17. November 2022, 13:51:10Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 13:31:35Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?
Nun muss doch mal Schluss sein, mit den dauernden Nachfragen. Du hast doch wohl deutlich gelesen, das Haushaltsstrom aus der Regelleistung bezahlt werden muss, oder?
Warum bist Du so?
Gegenfrage.... Warum fragst Du so blöde Fragen ?
Strom ist DEIN ganz Privates Vergnügen !!! Da gibt es keine zu beantragenden Mehrkosten ....
Wie deutlich muss man das denn noch schreiben ???
Das kann man aber auch schreiben, ohne sich so narzisstisch aufzublasen.
Oh Mann, hier brauchen Leute dringend Urlaub.....
CIAO.
Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 14:35:30Das kann man aber auch schreiben, ohne sich so narzisstisch aufzublasen.
Wenn so "einige" nicht verstehen können was geschrieben wird , und dann noch blöde nachfragen, sollte man sich nicht wundern wenn solche Antworten kommen !
Würde man nicht eigentlich in einem klaren Fall vor Gericht eine Unterdeckung beim Strom beweisen können? Mein Stromverbrauch liegt bei ca. 800 KwH (Aufgerundet) also etwa die Hälfte vom statistisch durchschnittlichen Stromverbrauch, trotzdem liegen die Kosten hierfür bei einem höheren Betrag als im Regelsatz eingerechnet sind. Bei einem Verbrauch von weniger als der Hälfte des Durchschnitts, aber höheren Kosten sollte eine Unterdeckung doch eigentlich klar sein oder?
Zitat von: Hary am 17. November 2022, 15:14:17Würde man nicht eigentlich ....
NEIN - NEIN - und nochmals NEIN
Siehe Antworten # 18 + 20
Zitat von: Hary am 17. November 2022, 15:14:17sollte eine Unterdeckung doch eigentlich klar sein oder?
Das müsste eben erst geklärt werden, vor allem wenn das "Bürgergeld" ab Januar nicht kommt.
Im RS sind ca. 40€ ? für Strom drin, was ist wenn man aber allein dafür ca. 70€ Abdrücken muss?
Da ist die Frage nach Mehrbedarf doch schon mal erlaubt?
@Hansejunge einen Antrag kann man immer stellen, was daraus wird steht auf einem anderen Blatt.
Im Regelbedarf sind etwa 38 € für Wohnung(Instandhaltung) und Strom vorgesehen.
Quelle: (Durchführungshinweise zu § 20 SGB II in Rz 20.1)
https://www.gegen-hartz.de/news/das-sind-die-hartz-iv-regelsaetze-ab-2022#Was_ist_in_den_Hartz_IV_Regeleistung_enthalten
Da ich hab Januar einen monatlichen Abschlag i.H 62 € zahlen muß, und ich auch unterhalb des statistisch durchschnittlichen Stromverbrauch liege, habe ich auch schon mit dem Gedanken gespielt einen Antrag nach § 21 Abs. 6 SGB II zu stellen.
Quelle:
https://www.gegen-hartz.de/news/hohe-strom-abschlagszahlungen-und-nachforderungen-das-sollten-hartz-iv-bezieher-aa-beantragen
Da es aber keinen Präzedenzfall gibt (kenne zumindest keinen) wird das daraufhin hinauslaufen , das das JC den Antrag ablehnt.
Man wird sich also dann die Mühe machen müssen Widerspruch einzulegen, und danach ggf. Klage beim SG einreichen.
50€ mehr sind definitiv nicht ausreichend um die Preisexplosionen auszugleichen.
Nur machen kann man dagegen nicht viel, außer beim nächsten Mal seine Stimme einer anderen Partei geben.
Der aktuellen Regierung ist natürlich bekannt, dass es mindestens die 720€ vom paritätischen Wohlfahrtsverband geben muss um überhaupt eine Chance zu haben mit dem Geld auszukommen. Es ist dennoch Politisch nicht gewollt zu erhöhen.
Zitat von: OLD-MAN am 17. November 2022, 08:51:13Zitat von: Hansejunge am 16. November 2022, 21:31:48Mein Strom wurde auch erhöht, von 36 Euro im Monat auf 67 Euro im Monat.
Abschlagszahlung? ...das interessiert keinen, wichtig und maßgebend ist alleine der Arbeitspreis!
Tust du an deinen Versorger pro kwh überweisen?^^
Ist doch jedem klar was gemeint ist. Ich renn doch auch nicht zu meiner Mutti und sag, du, ich muss jetzt 64Ct pro kwH zahlen. Da fällt ihr doch glatt der Keks in den Tee. Und ich höre einen D-Zug durchs Wohnzimmer rasseln. Klarer ist doch die Ansage: Mutti, ich muss statt 55 nun 110€ zahlen. Junge, Junge, wie du hier in den ganzen Beiträgen mit den Leuten umgehst, da grault es einem ja, etwas zu schreiben. Vielleicht hast du noch ein anderes Hobby? ...und Großbuchstaben bedeuten "brüllen".