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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fraggle17 am 16. November 2022, 12:46:10

Titel: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Fraggle17 am 16. November 2022, 12:46:10
Bin grade ein bisschen überfordert. Habe grade einen Vertrag unterschrieben, kurzfristige Beschäftigung von jetzt bis 31.12. Mit monatlichem Brutto von 938,88 und insgesammt 30 Arbeitstagen. Bekomme nur die 449 auf das P Konto wo Pfändungen drauf sind. Lohnzahlung ist Ende des Monats.
Wie verhält sich das mit dem Jobcenter mit der Anrechnung und den Zahlungsterminen ? Stehe ich dann im Dezember ohne alles da ? Die Zahlungen von Lohn und Hartz sind über der Freigrenze, da ist doch nichts zurück zu legen für Dezember wenn die diesen Monat schon Lohn zahlen. Wie wird das wohl gehandhabt ? Und welche Schritte muß ich jetzt schnell noch machen ?
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Fraggle17 am 24. November 2022, 11:59:22
Hat jemand hier Erfahrungen oder Tips ?
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Ratlos am 24. November 2022, 12:28:23
Warte bis Montag und melde den Arbeitsvertrag mittels VÄM.
Die Zahlung von 449 € kannst du eh nicht mehr stoppen. Der Zahlungslauf hat bereits begonnen.
Das zuviel erhaltene Geld musst du natürlich später zurück zahlen, evtl. in Raten
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Fraggle17 am 24. November 2022, 12:46:47
Wird alles über der Pfändungsfreigrenze sofort eingezogen ? Oder hab ich die Chance davon dem Jobcenter zurück zu erstatten ?
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Ratlos am 24. November 2022, 12:49:28
Der Freibetrag auf dem P.Konto beträgt derzeit 1.340 €.
Was darüber ist wird auf ein Unterkonto das so genannten "Auskehrkonto" gebucht und ist erstmal weg
Jetzt die gute Nachricht:
Am 01. des Folgemonats wird der Betrag vom Auskehrkonto wieder auf das normale P Konto eingebucht und steht zur Verfügung.
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Fraggle17 am 24. November 2022, 13:00:41
Dann habe ich im Dezember auch mahr als zuviel drauf. Zieht sich das dann bis Februar, damit ich zurück zahlen kann ? Wie verhält sich das mit der KdU ? Die ist zu hoch. Verrechnen die das dann mit dem Freibetrag des Zuverdienstes ? Und wenn der Vertrag verlängert werden sollte, wie ist die Grenze dann zum aufstocken ?
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Ratlos am 24. November 2022, 13:04:35
Darauf kann ich dir keine explizite Antwort bieten.
Aber hier sind genügend sehr kundige User im Sozialrecht. Da melden sich bestimmt noch welche zu Wort.
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Fraggle17 am 24. November 2022, 13:09:29
:danke:
Titel: Aw: Kurzfristige Beschäftigung, P-Konto, Hartz 4
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. November 2022, 15:07:46
Fraggle17

Zitat von: Ratlos am 24. November 2022, 13:04:35Aber hier sind genügend sehr kundige User im Sozialrecht. Da melden sich bestimmt noch welche zu Wort.
Also ich nicht aber ich versuch es mal.

Zitat von: Fraggle17 am 24. November 2022, 13:00:41Zieht sich das dann bis Februar, damit ich zurück zahlen kann ?
Wenn Rückforderungen kommen geht da ja erst über das JC mit Berechnung und dann kommt der Bescheid in dem steht das sich Reckling.... an dich wendet.
Da ist sicher schon Anfang Februar wenn nicht später. Und du kannst auf einmal zahlen der eine Ratenzahlung vereinbaren wenn es finanziell nicht anders machbar ist.
Momentan gelten bis 1000.- > 100.-Freibetrag + 20% vom Rest.
Ab nächstes Jahr gelten dann andere Freibeträge. Noch nicht Gesetz aber im Regierungspapier ist das angedacht.
https://www.buerger-geld.org/zuverdienst/

Zitat von: Fraggle17 am 24. November 2022, 13:00:41Wie verhält sich das mit der KdU ? Die ist zu hoch.
Das wäre ein extra Thema falls es dir nicht richtig erscheint.

Was die Berechnung angeht ist es ja so das zu dem Geld das du verdienst aufstockend ALG 2 bezahlt wird. Also die Differenz vom bereinigten Lohn zu dem was dir als Empfänger zusteht.
Sprich wenn es soviel Lohn ist das der RL komplett wegfällt und dann eben uU auch ein Teil der KdUH nicht übernommen wird.
Allerdings muss man das ausrechnen und genau das ist nicht mein Ding aber
Zitat von: Ratlos am 24. November 2022, 13:04:35hier sind genügend sehr kundige User im Sozialrecht. Da melden sich bestimmt noch welche zu Wort.

MfG FN