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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Samy am 17. November 2022, 16:47:31

Titel: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 17. November 2022, 16:47:31
Liebe Gemeinde,

Ich bin neu hier und habe das erste mal in meinen Leben Probleme mit dem Amt. Ich beziehe seit 2020 leider wieder Hartz4. 🥺 Ich lebe momentan auch wieder bei meinen Eltern, da ich durch mein anstehendes Studium im Ausland, meine Wohnung 2020 gekündigt hatte. Durch Corona konnte ich nun noch nicht mein Studium beginnen, da die Grenzen zu waren. Mit der Weiterbewilligung meines Antrages hatte ich nie Probleme. Bin immer meinen Pflichten nach gegangen, wenn das Amt etwas wollte. Nun musste ich wieder einen Weiterbewilligungsantrag online einreichen, da mein Visum noch nicht da ist, und ich mein Studium auf nächstes Jahr verschieben musste.

Mit entsetzen hab ich dann heute festgestellt, als der Bescheid im Briefkasten war, dass man mir keine Miete und keine Heizung zahlen will, da Zitat: "Laut den vorliegenden Nachweisen haben Sie in der Zeit Juni bis September keine Mietzahlungen vorgenommen. Auch entsprechende Barabhebungen für eine Mietzahlung in Bar sind nicht vorhanden"

Ich war wirklich sprachlos als ich das gelesen hatte. Ich hatte einen Termin letze Woche beim Sachbearbeiter und dort wurde das auch noch mal angesprochen, im Beisein meiner Mutter wegen den Abhebungen. Das ich seit Jahren es so mache wie meine Eltern, indem ich eine größere Menge Geld abhebe und die dann Zuhause habe, und damit Miete, Kostgeld und andere Dinge kaufe, die ich nicht mit Karte zahle. Das ich eben nicht wegen jeden Mist zum Automaten renne, wie das Amt es gerne hätte. Das Thema war geklärt und die Weiterbewilligung konnte weiter gehen und dann bekommt man so einen Brief heute. 🙁

Ich bin wirklich sprachlos. 😕
Das Amt hat nie danach gefagt, wie ich meine Miete an meine Eltern zahle, auch bei Kontoauszügen wurde nie danach gefragt. Ich mache das ja nun schon seit Jahren so, wie meine Eltern, und nie wurde gefragt.

Auf meinen Kontoauszügen ist seit 2019 ersichtlich, auch in der Zeit wo ich noch gearbeitet habe, dass ich immer etwas mehr Geld abhebe für kommende Monate darauf. Nur halt eben in der Zeit, in der das Arbeitsamt die Auszüge verlangt hat, sind meine Barabhebungen nicht drauf, da ich das immer im November und Dezember mache.

Ich habe wirklich langsam das Gefühl, das die Bearbeiterin, die diese Anträge ausstellt, das mit Absicht macht und mich langsam wohl nicht mehr ab kann. Im September hatte ich meine Weiterbewilligung online gestellt, wie immer seit 2 Jahren, und ich musste bis heute auf die Bewilligung warten. Selbst die KK schrieb mich schon an, da sie vom Amt seit September kein Geld mehr bekommt. Im 3 Wochen tackt, seit September, kamen 2 Briefe von dieser Sachbearbeiterin, indem sie Dinge im Antrag bemängelte, die völlig Sinnfrei waren. Auch stand immer als Standart Antwort drinne, dass man mir kein Geld gewähren kamm, wenn ich nicht mit meinen Sachbearbeiter persönlich spreche. Den Termin hatte ich jetzt persönlich 2 Monate nach Beantragung der Weiterbewilligung meinerseits. Ich frage mich, seitwann kann das Amt sich so einen ganzen Blödsinn erlauben? Ich stehe per Email mit meinem Sachbearbeiter in Kontakt, und wenn es Fragen und Probleme gibt, haben wir das immer per Email geklärt ohne Einladungen und er fand das auch gut so. Mir sagte man dann letzte Woche, man muss alle 3 bis 5 Monate persönlich vorbei kommen, das war nie der Fall die letzten zwei Jahre. Warum auch er jetzt so komisch ist, keine Ahnung.

Ich bin völlig aufgelöst und kann es nicht verstehen, wie man so zu Menschen sein kann. Und gerade jetzt in der Heiz-Stromkrise wo meine Eltern mehr für Heizung zahlen müssen weigert sich das Amt, die Kosten zu übernehmen, die mir anfallen nur wegen meinen Kontoauszügen. 🙁

Was kann ich da machen? Einspruch erheben? Ich habe Kopien von meinen Geldabhebungen gemacht und ausgedruckt, auch meine vergangenen Bescheide rausgesucht. Ich werde morgen zum Amt gehen und hoffe, ich kann das klären. 😔
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 17. November 2022, 17:22:00
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist.
Umgehend schriftlich Widerspruch einlegen. Dazu eine schr. Bescheinigung des Vermieters, das keine Mietrückstände bestehen und die Miete pünktlich in Bar bezahlt wurde.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: a_good_heart am 17. November 2022, 17:24:57
Zitat von: Samy am 17. November 2022, 16:47:31Was kann ich da machen?

 :flag: Kein Grund zur Panik.

Gegen den Ablehnungs-Bescheid(?) legst du umgehend Widerspruch ein.

Du füllst für jeden Monat eine Quittung aus und lässt diese jeweils von deinen Eltern unterschreiben (Vater oder Mutter). Die Quittungen reichst du dann als Nachweis für deine geleisteten Zahlungen beim Jobcenter ein. 

Hier mal ein Beispiel:
(https://abload.de/img/quittungxzdx4.jpg)

Die am PC ausfüllbare PDF findest du im Anhang :zwinker:
Quittungen.pdf

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 17. November 2022, 17:53:32
Vielen lieben Dank euch für die Hilfe :) Ich bin noch nicht ganz runtergefahren, verständlich. Also ist es besser, wenn ich das ganz schriftlich mache, und den Brief dann persönlich einreiche und mir quittieren lasse, das er auch dort angenommen wurde?

Wie schreibe ich denn so einen Widerspruch für den Bewilligungsbescheid? Könntet Ihr mir da auch helfen? Reicht es nur, wenn ich schreibe, "Hiermit widerspreche ich dem Bewilligungsbescheid" oder muss ich da auch begründen? Ich bin nicht all zu gut in begründen. 😬 Dazu werde ich auch die Quittung hinzufügen, Danke für das Muster @ a_good_heart :)

Bin so froh, das Forum hier gefunden zu haben.  :empathy:
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: a_good_heart am 17. November 2022, 18:20:00
Zitat von: Samy am 17. November 2022, 17:53:32Wie schreibe ich denn so einen Widerspruch für den Bewilligungsbescheid?

Einfach mal in Ruhe darüber nachdenken und nichts übereilt unternehmen.
Ich habe mal einen ersten Entwurf für den Anfang/Rahmen erstellt. Um die Begründung gestalten zu können wäre es sinnvoll, wenn du den Ablehnungsbescheid hier anonymisiert einstellen würdest. Einfach so ins Blaue hinein kann ich schlecht denken :zwinker:
Bei mir braucht es oft mehrere Tage bis ein Schreiben steht, weil mir immer wieder was neues in den Sinn kommt...

So würde mein Rahmen aussehen(auf 'Erweitern' klicken!):
ZitatAblehnungsbescheid der KdU vom xx.11.2022
zugegangen am xx.11.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen vorgenannten Verwaltungsakt ergehen folgende Rechtsmittel:

-  form- und fristgerechter Widerspruch


Widerspruchs-Begründung:


Sie begründen die Ablehnung meiner Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) ....bla, bla, bla...



Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich unverzüglich beim hiesigen Sozialgericht Klage erhebe, sollte meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden.

Ich erwarte unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Widerspruches.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 17. November 2022, 18:25:10
Wann läuft denn die aktuelle Bewilligung ab?

Bsp:
Widerspruch gegen Ihren ALG II Bescheid vom xxx

Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren ALG II Bescheid vom xxx ein.

Gründe
Sie haben meine Kosten für Unterkunft und Heizung rechtswidrig abgelehnt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.
Ich fordere Sie auf, Ihren rechtswidrigen Bescheid unverzüglich aufzuheben und mir die nachgewiesenen und angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu bewilligen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.11.2022. Andernfalls werde ich dagegen auf dem Klageweg vorgehen.
Unabhängig davon und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übersende ich Ihnen eine schr. Bescheinigung des Vermieters, das keine Mietrückstände bestehen und die Miete pünktlich in Bar bezahlt wurde.
Außerdem Kopien der Quittungen der Mietzahlungen für den Zeitraum Juni bis September 2022.

MfG
...
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 17. November 2022, 23:03:40
Vielen lieben Dank Ottokar und a_good_heart  :empathy:

Ich werde das so abtippen und morgen ausdrucken. Bewilligung ist bis 31. 1. 2023. Mit den Bewilligungen seit den 2 Jahren (wegen der Pandemie) hatte die Frau sich auch immer komisch, mal wurde nur 2 Monate bewilligt, dann mal 3 Monate aber nie voll, wie man das so kennt. Ich hab in diesen 2 Jahren bestimmt 5 Weiterbewilligungen online stellen müssen. 😐Ich hoffe, da kommt nichts nach, und die bewilligt mir das Hartz4 so, wie sie das schon die 2 Jahre immer gemacht hat. Drückt mir die Daumen! 🙏🏻
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 18. November 2022, 10:05:34
Zitat von: Samy am 17. November 2022, 23:03:40Bewilligung ist bis 31. 1. 2023
Die aktuelle, oder die, wo die Miete nicht bewilligt wurde?
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 18. November 2022, 10:59:40
Hartz4 war ja bewilligt bis Ende September weil da ja eigentlich mein Studium los gehen sollte, aber dadurch das ich mein Visum noch nicht habe, musste das Studium verschoben werden auf Ende Januar. Habe dann einen Weiterbewilligungsantrag online, wie auch die gefühlten hundert mal davor, gestellt, Ende September. Gestern kam ja dann nach 3 Monaten Wartezeit auf den Bescheid und das Geld dann der Bewilligungsbescheid, wo drinne stand, dass sie mir die Miete und Heizkosten nicht mehr zahlen wollen, wegen eben der unsinnigen Kontoauszüge-Geschichte. Bewilligt wurde die Weiterbewilligung bis 31.1. 2023
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 18. November 2022, 18:01:15
31.01.2023 dürfte OK sein, da dann das Studium weitergeht.
Ich habe das Bsp um eine Fristsetzung erweitert.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 19. November 2022, 15:40:14
Vielen lieben Dank lieber Ottokar für die Hilfe. :empathy: Ich bin gespannt was rauskommt. Hoffentlich muss ich nicht klagen. 😩 Sowas ist wirklich richtig stressig für mich, wenn Mitarbeiter vom Amt sich ihre eigenen Gesetze machen. 😔
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 27. November 2022, 11:36:45
@Ottokar

Hab wieder Post bekommen. Nachträgliches Mietgeld ist noch nicht drauf, auch nach der Deadline, die wir ihr gegeben haben, nicht.
Ich hab gestern, Samstag den 26. 11. 2022, 2 Briefe von Amt bekommen. Einen weissen und einen grauen. Der weisse machte mich stutzig. Er hat das Datum von 1o. 11. 2022 und darin ist die übliche 'Standarttextbaustein' Aufforderung: "Sie haben Leistungen zum Bla Bla.. Folgene Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hier zu noch benötigt: - Nachweise zu Ihren Mietzahlungen ab 01.01.2002 - Einkommenssteuerbescheid 2020" Der Brief hatte keine üblichen "Deutsche Post Frankit 0,85 EUR" drauf. Nur diese orangen Striche unten. Der zweite Brief ist grau und hat einen Stempel drauf vom 24. 11. 2022.

Wie gesagt, der weisse Brief vom 10. 11. 2022 kam gestern per Post (26. 11. 2022) und ich soll diese Nachweise bis 27. 11. 2022 nach reichen. 🤦🏻 sehr witzig!
Macht die das mit Absicht? Wo war dieser Brief 2 Wochen lang?! Mir kommt das ganze sehr komisch vor, Taktik von denen? 🤷🏻

Denn den Bescheid und das Geld, dass ich Hartz4 weiter bekomme, hatte ich ja schon am 17. 11. 2022, wo mir ja dann auffiel, das man mir die Miete nicht zahlen will, worauf ich ja dann hier den Thread eröffnet habe.
Ich find es schon merkwürdig nach Nachweisen zu Mietzahlungen seit Januar 2022 zu verlangen, was hat denn das bitte mit meinen jetzigen Bescheid zu tun? Ist doch längst 'zu den Akten gelegt' und sollte doch gar keine Rolle mehr spielen, da ich ja von Januar bis September 2022 alles normal bekommen habe an Hartz4 und Miete. Nur jetzt bei meiner xten Weiterbewilligung spinnt die rum. Ich meine, wenn diese Dame beim Amt, die anscheinend keine Ahnung hat was sie da tut, jetzt auch noch Quittungen vom Januar bis Juni haben möchte, bitte, fülle ich auch noch aus. Und was hat ein Einkommenssteuerbescheid von 2020 mit meinen Mietkosten Problem zu tun? Das ist 2 Jahre hehr!

Der zweite Brief ist grau und vom 24. 11. 2022. Der gestern ebenfalls ankam. Darin steht:

"Widerspruchsverfahren

Sehr geehrte Frau XYZ

Der Widerspruch vom 21. November 2022 ist am 21. November 2022 eingegangen. Er wird under dem angegebenen Zeichen bearbeitet.

Ich werde Ihr Anliegem so schnell wie möglich prüfen. Dies kann einige Zeit dauern. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht.

Hinweis:
Auch während does Widerspruchsverfahrens gestern alle Melde- und Mitwirkungspflichten.

Mit freundlichen Bla Bla
Im Auftrag"

Was meinst Du Ottokar, wie soll ich weiter vergehen?

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag :)
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 27. November 2022, 14:03:00
Das sind ganz eindeutig Machtspielchen. Rotzfrech und über alle Maßen arrogant.
Für die Forderung von Nachweise zu Mietzahlungen gibt es keine rechtliche Grundlage, diese und der Einkommenssteuerbescheid 2020 haben auch keine Relevanz für zukünftige ALG II Ansprüche.
Es bringt aber nichts, sich mit denen hier auf ein Kräftemessen einzulassen.
Weise die Mietzahlungen nach, ist ja kein Problem, und was den Einkommenssteuerbescheid betrifft:
- Gibt es einen?
- Hast du den schon mal beim JC eingereicht?
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 27. November 2022, 14:36:54
Hallo Ottokar,

Dann werde ich denen einfach die Quitttungen für Januar - Juni nachreichen? Kann ich den Brief auch einfach ignorieren, ich meine, wo war der 2 Wochen lang? Hatte die den vergessen und ich soll ihren Fehler jetzt ausbaden? Dann ist er hier eben auch einfach nicht angekommen, denn der andere Brief war ja mit aktuellen Datum.

Ich habe noch nie einen Einkommensteuerbescheid beim Amt eingereicht, auch gibt es keinen, da ich keinen machen muss, nur freiwillig.

Wie Du Recht hast, hatte ich diese Vermutung auch. Auch wird mir nicht ersichtlich, was diese geforderten Unterlagen mit meinen Miete zu tun haben?! Sie hat ja seit 2 Jahren und einigen Weiterbewilligungen nie da nach gefragt und immer bewilligt.
Machtspielchen und möglichst weit rauszögern, devinitiv, bevor die mir die Miete zahlt. Warscheinlich wartet die dann bis Ende Januar, und wenn ich immer noch nicht mein Visum habe, das sie und mein Sachbearbeiter mir dann noch mehr Schwierigkeiten machen, aus welchen Assozialen Gründen auch immer :sad: (Nur kann ich nichts dafür, wenn andere Länder so lange Wartezeiten haben :( ) Und jetzt hat die ja keine Frist mehr und zögert das lange genug raus und ich mache Schulden bei meinen Eltern, weil arrogante Frau XY beim Amt nichts besseres zu tun hat, als Menschen, wie mir, das Leben unbegründet schwer zu machen :(

Kann ich da nicht irgendwas machen? Ich möchte nicht deren Spielball sein, und auch ihr zeigen, das die nicht alles machen kann wie sie es gerne hätte.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 27. November 2022, 18:36:45
Zitat von: Samy am 27. November 2022, 14:36:54Dann werde ich denen einfach die Quitttungen für Januar - Juni nachreichen?
Genau.

Ich würde dem JC hier antworten:

ZitatIhre Mitwirkungsaufforderung und Datenerhebung vom ...,
bei mir nachweislich eingegangen am ...

Anbei übersende ich Ihnen Kopien der Mietzahlungsquittungen für die Monate Januar bis Juni 2022, mangels rechtlicher Grundlage für diese Datenerhebung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Einen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020 oder 2021 gibt es nicht, da ich steuerrechtlich nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet bin und deshalb auch keine abgegeben habe. Das Finanzamt wird Ihnen dies sicher im Rahmen eines Amtshilfeersuchens bestätigen.
Ihrer diesbezüglichen Forderung kann ich somit wegen offensichtlicher Unmöglichkeit der Mitwirkung nicht nachkommen.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 27. November 2022, 18:48:18
Danke lieber Ottokar :) werde das heute noch so ab tippen und bei denen Morgen in den Briefkasten schmeissen. Du bist mir wirklich eine große Hilfe! :empathy:

Liebe Grüße, einen schönen Sonntag und ersten Advent! 🕯 :)

Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 28. November 2022, 11:31:43
Stop!
In einem anderen Thema hast du geschrieben, dass du ALG I bekommen hast.
Solltest du im selben Jahr Lohn+ALG I oder ALG I und ALG II bezogen haben, und betrug das in dem Jahr bezogene ALG I insgesamt mehr als 410€, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
In dem Fall würde ich diese zügig nachholen und dem Finanzamt dabei mitteilen, dass du dich wegen der verspäteten Abgabe entschuldigst.
Das Schreiben am das JC solltest du dann wie folgt abändern:
ZitatEinen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020 gibt es nicht.
Ihrer diesbezüglichen Forderung kann ich somit wegen offensichtlicher Unmöglichkeit der Mitwirkung nicht nachkommen.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 28. November 2022, 18:00:55
Hallo @OttoKar

Ja, hatte ich. Ich musste mich erst einmal belesen und war mir wegen dieser Sache nicht sicher, ob ich nun eine machen musste oder nicht. Den Brief hatte ich noch nicht weggebracht. 

Der eine sagt so, der andere sagt so. Als Steuerklasse 1 brauche ich ja normalerweise keine machen, auch nicht mit Alg2, aber mit Alg1 sieht das ja wieder anders aus. Nun sagt aber der eine, wenn ausser im Zeitraum von Alg1 kein weiteres Einkommen vorhanden war, brauche ich auch da keine machen. Wenn ich weniger als 9k bekommen habe, auch nicht. Und das diese 410 Euro sich auf Einkommen ohne ALG 1, Alg2, und Minijobs bezieht, sagte  Quinky hier. Ich hatte ausser Alg1 ja kein weiteres Einkommen in dem Alg 1 Zeitraum, aber hier geht es ja wieder um das ganze Jahr, und nicht nur um den Alg1 Zeitraum. (Hatte Dir diesbezüglich eine PM geschickt, ich hoffe, das war Ok 😐) Ich blicke da gar nicht mehr durch. Kann mir da jetzt Strafe drohen, weil ich sie nicht gemacht habe? 😳 Ich hab das mit Alg1 nicht gewusst. 😫 Ich hätte ja normalerweise nur 1 Monat Alg1 bekommen, weil ich ja ins Ausland wollte, dann aber Covid ausbrach und die Grenzen weltweit zugemacht wurden. 😢
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 28. November 2022, 19:26:10
Zitat von: Samy am 28. November 2022, 18:00:55Und das diese 410 Euro sich auf Einkommen ohne ALG 1, Alg2, und Minijobs bezieht, sagte  Quinky hier.
Und das ist falsch, darauf habe ich bereits hingewiesen:
https://hartz.info/index.php?msg=1560175
Du musst mir das natürlich nicht glauben, du kannst einfach selbst in § 46 Abs 2 Nr. 1 EStG nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 18:00:55Kann mir da jetzt Strafe drohen, weil ich sie nicht gemacht habe?
Nur wenn du Steuern nachzahlen musst: 25 Cent für jeden Tag der Fristüberschreitung, mind. 25€.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 28. November 2022, 19:42:50
Alles gut Ottokar, dann hat sich Quinky geirrt. Ich hab da eh keine Ahnung. 😵
Ich glaube nicht, das ich irgendwelche Steuern nachzahlen müsste. Steuern wurden ja von meinem Lohn abgezogen als ich von Januar bis Anfang März gearbeitet habe und bei ALG 1 können die ja wohl nichts abziehen, da das doch steuerfrei ist?! Ich glaube ich würde sogar noch was wieder bekommen, wegen Fahrkosten.

Ich diskutiere gerade auch mit meiner Schwester und die versteht es einfach auch nicht, warum das Amt eine Lohnsteuererklärung von 2020 wegen meiner Heizkosten für 2022 haben will. (Mal davon abgesehen, das ich mich morgen gleich mal wegen dieser anderen Geschichte beim Finanzamt schlau machen werde, und ggf. wenn erwünscht, nachhole) zurück zu meinen eigentlichen Problem mit dem Amt. Kann man in dem Brief an die arrogante Tante, nicht so etwas reinschreiben und mal nachfragen, warum sie denn unbedingt die Steuererklärung von 2020, von vor 2 Jahren, haben möchte? Mich würde das ja auch brennend interessieren, was sie denn zu sagen hat. Oder sollte ich bei deinem abgeänderten Text einfach bleiben und nicht weiter drauf eingehen? Ich weiß manchmal möchte schon gerne mal der eine oder andere solche furchtbaren Sachbearbeiter Menschen mit ihren eigenen Waffen schlagen. 👊🏻
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 29. November 2022, 10:01:45
Zitat von: Samy am 28. November 2022, 19:42:50Ich diskutiere gerade auch mit meiner Schwester und die versteht es einfach auch nicht, warum das Amt eine Lohnsteuererklärung von 2020 wegen meiner Heizkosten für 2022 haben will.
Da besteht auch weder ein rechtlicher noch sachlicher Zusammenhang.
Das JC unterstellt diesen jedoch, um Druck auszuüben.

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 19:42:50Kann man in dem Brief an die arrogante Tante, nicht so etwas reinschreiben und mal nachfragen, warum sie denn unbedingt die Steuererklärung von 2020, von vor 2 Jahren, haben möchte?
Wozu?
Einerseits darf das JC durchaus im Rahmen der zumutbaren Selbtshilfemöglchkeit fordern, das eine Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. Ev. Steuererstattungen mindern ja nunmal den Bedarf.
Andererseits wird die SB den o.g. Zusammenhang wohl kaum zugeben.

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 19:42:50Ich weiß manchmal möchte schon gerne mal der eine oder andere solche furchtbaren Sachbearbeiter Menschen mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Dann beschwere dich nach Bewilligung der Unterkunftskosten beim Bundesdatenschutzbeauftragten über die unrechtmäßige Forderung von Mietzahlungsnachweisen.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 11:41:49
@Ottokar

Ich hab die Entscheidung zum Widerspruch erhalten, was der andere Brief (der weisse) nun sollte, weiss ich nicht. (Wobei ich natürlich der Pflicht zu einer Steuererklärung nach gehe, bin da schon mit dem Finanzamt in Kontakt)

Jetzt aber zu dem Widerspruchsbescheid. Sie haben den abgelehnt. Sollte ich wieder einen Widerspruch einlegen, steht in der letzten Seite 4 in der Rechtsbehelfsbelehrung die Adresse von dem nächsten Sozialgericht in meiner Nähe.

Ich weiss nicht mehr, was ich von solchen Unmenschen noch halten soll. 2 Jahre lang und auch die male davor, wenn ich wegen meiner Saisonarbeit kurz Zuhause war - ich wohne seit 4 Jahren wieder bei meinen Ellis - nie Probleme gehabt. Kontoauszüge waren immer in Ordnung, nie beanstandet, Weiterbewilligung/ Neuantrag wurde immer ohne Probleme von Miet- und Heizkosten gewährt. Und das war immer die gleiche Person. Ich verstehe nicht, warum die jetzt einen auf <Schimpfwort hier einfügen> macht. :sad: Was hab ich getan, das solche Menschen auf einmal so ekelhaft sind?!  :heul:

Ich hab die Begründung abfotografiert und Persönliches geschwärzt. Es sind die Seiten 2 und 3. Seite 4 ist nur die Rechtsbehelfsbelehrung. Seite 1 steht nur:

"Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Im Widerspruchsverfahren ggf, entstandene notwendige Aufwendungen können nicht erstattet werden"

Jetzt size ich hier und kann die Miete nicht zahlen und mache Schulden bei meinen Eltern. Mir stehen echt die Tränen im Gesicht. :heul:

Ottokar, kannst Du mir helfen bei dem Widerspruch zum Sozialgericht?

Wie ich schon erwähnt habe, hohle ich immer 2malig im Jahr eine größere Menge Geld von meinem Konto ab und zahle damit monatlich grundsätzlich nur die Mietkosten an meine Mutter sowie Kost. Alles andere wird mit Bankkarte gezahlt, was auf den Kontoauszügen auch ersichtlich ist. So mache ich das seit 4 Jahren, NIE wurde das beanstandet. - Meine Eltern machen das so seit Jahrzehnten - Hätte die arrogante Dame vom Amt die Kontoauszüge von mehr as 6 Monaten verlangt, hätte sie das gesehen.

Was mache ich jetzt? Ich kann ja nicht umsonst bei meinen Eltern wohnen?! :sad:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 30. November 2022, 12:01:13
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 11:41:49Ottokar, kannst Du mir helfen bei dem Widerspruch zum Sozialgericht?
Das wäre dann eine Klage und hierfür solltest du die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Der sollte dann zusätzlich noch eine einstweilige Anordnung beim Gericht beantragen, um das JC zur vorläufigen Anerkennung und Zahlung der Unterkunftskosten verurteilen zu lassen.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 12:50:58
Du kannst mir hier nicht helfen? Ich habe kein Geld für einen Anwalt und auch keinen Rechtsschutz. :( Kannst Du mir nicht helfen ein Schreiben zu verfassen als Widerspruch fürs Sozialgericht?
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 30. November 2022, 13:35:28
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 12:50:58Ich habe kein Geld für einen Anwalt und auch keinen Rechtsschutz.
Dafür gibt es Prozesskostenhilfe.

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 12:50:58Du kannst mir hier nicht helfen?
Das Führen eines Prozesses vor Gericht setzt rechtliche Kenntnisse und die Fähigkeit voraus, sich selbst im Verfahren vertreten zu können. Was nützt dir eine Klageschrift, wenn du im Termin nicht weist, was du dem Richter antworten sollst.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 13:58:51
Als ich damals, das ist fast 10 Jahre her, in einem anderen Bundesland gewohnt hatte, hatte ich schon einmal Probleme mit einer Sachbearbeiterin. Ich hatte mir in einem anderen Forum, das es leider nicht mehr gibt, Hilfe gesucht. Zusammen hatte man mir geholfen, ein Schreiben aufzusetzen, was dann zum Sozialgericht ging. Das alles ging schriftlich, ohne irgendwelche Einladungen persönlich zu einem Gericht. Ich hatte damals gewonnen.

Ich wohne in einer Kleinstadt und hier ist es schon sehr schwierig überhaupt einen Anwalt für Sozialrecht zu finden, und auf die schnelle so gut wie unmöglich. Daher möchte ich das ganze dann schon gerne ohne Anwalt machen. Dann muss ich mir wohl woanders Hilfe suchen. :heul: Danke trotzdem für die Hilfe für den Widerspruch.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 14:19:43
Zitat von: Ottokar am 30. November 2022, 13:35:28Was nützt dir eine Klageschrift, wenn du im Termin nicht weist, was du dem Richter antworten sollst.
Man könnte doch die Klageschrift so substantiiert verfassen und mit Belegen untermauern, dass für den Richter praktisch keine Fragen offen bleiben und damit das JC sofort in die Defensive treiben.
Wenn alle Stricke reißen, wäre es doch auch kein Problem mit einem in der Hinterhand behaltenen Beweisantrag das Gericht von einer abschließenden Entscheidung abzuschneiden weil dann die Sache ja nicht entscheidungsreif ist.

P.S. Die Begründung des Widerspruchsbescheides zerreitßt m.E. bereits ein Jurastudent im 4. Semester. Empfehle auf jeden Fall Klage
In Deutschland gelten ausschließlich Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel.
Aus Bericht der EZB: Das gesetzliche Zahlungsmittel ist das einzige, das in einer Volkswirtschaft für Zahlungen akzeptiert werden m u s s .
Eine ordnungsgemäße Bar-Quittung gilt grundsätzlich als Beweis einer geleisteten Zahllung. Da kommt das JC nicht drum herum.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 30. November 2022, 14:40:48
Soll heißen, du traust dir das zu?

Zitat von: Ottokar am 17. November 2022, 17:22:00Dazu eine schr. Bescheinigung des Vermieters, das keine Mietrückstände bestehen und die Miete pünktlich in Bar bezahlt wurde.
Hat deine Mutter eine solche erstellt und liegt diese dem JC vor?
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 14:46:17
Ja - problemlos wenn ich die Akte bzw. der bisherigen Schriftverlauf kenne.
Habe schon viele Prozesse für andere erfolgreich geführt.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 14:48:43
Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 14:19:43Empfehle auf jeden Fall Klage
In Deutschland gelten ausschließlich Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel.
Aus Bericht der EZB: Das gesetzliche Zahlungsmittel ist das einzige, das in einer Volkswirtschaft für Zahlungen akzeptiert werden m u s s .
Eine ordnungsgemäße Bar-Quittung gilt grundsätzlich als Beweis einer geleisteten Zahllung. Da kommt das JC nicht drum herum.

Ich möchte das auf jeden fall nicht so stehen lassen, und klagen! Es kann nicht sein, dass man mir die letzten zwei Jahre alles gewährt, nie etwas beanstandet hat, und jetzt so abdreht. :sad: Ich bin wirklich verzweifelt und hoffe mir kann man auch hier irgendwie helfen mit dem Verfassen des Widerspruchs ans das Sozialgericht. Ich bin komplett aufgeschmissen ohne Hilfe von Euch, und habe nur dieses Forum. :heul: 🙏🏻

Ich kann beweisen, dass ich seit 2019 immer eine größere Summe von meinem Konto abgehoben habe, womit ich meine Mietschulden an meiner Mutter persönlich gezahlt habe. Ich kann auch die Quittungen alle noch einmal neu ausfüllen lassen, mit dem kompletten Vornamen meiner Mutter - das wurde ja auch sinnfrei beanstandet. :/ Es ist mir jetzt definitiv eine Lehre, es so nicht mehr zu machen. :sad:

@Ratlos Wenn Du mir helfen kannst, bitte sage mir, was Du genau brauchst. Ich stelle das umgehend hier ein. 🙏🏻🙏🏻
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 14:54:02
Einen Widerspruch hast du ja schon eingelegt und der ablehnende Bescheid steht oben mit recht fadenscheiniger Begründung.
Jetzt ist eine substantiierte Klageschrift erforderlich.
Vorsicht es laufen Fristen zur Klageerhebung. Wann ? wurde dir der Bescheid zugestellt?
Notfalls muss Klage vorerst ohne Begründung zur Fristwahrung eingereicht und die Begründung nachgereicht werden.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 14:55:19
Zitat von: Ottokar am 17. November 2022, 17:22:00Dazu eine schr. Bescheinigung des Vermieters, das keine Mietrückstände bestehen und die Miete pünktlich in Bar bezahlt wurde.
Hat deine Mutter eine solche erstellt und liegt diese dem JC vor?
[/quote]

Wir hatten so eine Zusammenfassung der Mietkosten vom Vermieter erstellen lassen für das Arbeitsamt. Der Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, weiss ja das ich hier in meinem alten Kinderzimmer wieder wohne, und ich bin ja auch hier gemeldet. Meine Mutter zahlt die Miete immer pünktlich per Bankeinzug. Ich gebe ihr nur persönlich die Miete für dieses eine Zimmer, was vom Amt mit der Bescheinigung vom Vermieter berechnet wurde. Oder wie meinst Du das?

@Ratlos
Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 14:54:02Einen Widerspruch hast du ja schon eingelegt und der ablehnende Bescheid steht oben mit recht fadenscheiniger Begründung.
Jetzt ist eine substantiierte Klageschrift erforderlich.
Vorsicht es laufen Fristen zur Klageerhebung. Wann ? wurde dir der Bescheid zugestellt?
Notfalls muss Klage vorerst ohne Begründung zur Fristwahrung eingereicht und die Begründung nachgereicht werden.

Moment. Ich schreibe Dir die Daten mal auf. (Zur Not hänge ich die Seite 1 noch mal an)

Widerspruchsbescheid

Datum: 28. November 2022
Geschäftszeichen: (Nummern und Zahlen. Sind jetzt erstmal nicht relevant oder?)
Auf den Widerspruch: der Frau (Mein voller Name)
wohnaft: (Meine Adresse)
Widerspruch vom: 21. November 2022
eingegangen am: 21. November 2022
gegen den Bescheid vom: 10. November 2022
wegen: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebenunsunterhalte dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 21. 09ö 2022 bis 31. 01. 2023

trifft die Rechtsbehelfsstelle folgende

Entscheidung

Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Im Widerspruchsverfahren ggf, entstandene notwendige Aufwendungen können nicht erstattet werden.

Das steht auf Seite 1.

Der Brief kam heute an! den 30. November 2022
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 15:09:25
Dann braucht man nichts zu überstürzen. Ab Zugang (heute 30.11) beginnt die einmonatige Frist zur Klageerhebung zu laufen.
Ich hätte gern mal 1 Quittung deiner Mutter gesehen um diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen zu können.
Auch für eine Bar-Quittung gelten inhaltliche Regeln damit sie anerkannt werden muss
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 15:23:52
Ich hab die Quittung hier auf Seite 1 genommen. Ich bekomme ja eigentlich 161 Euro Miete/Heizkosten ich zahle meiner Mutter im Monat 200 Euro für Kost und Logie, da wir auch zusammen einkaufen gehen. Ich schwärze mal nur den Hinternahmen, wenn das ok ist, wir haben den gleichen Hinternamen. Quittung ist jetzt von September 2022.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 15:35:37
Ist ok! Allein an seiner Begründung - siehe Anhang - scheitert m.E. bereits das JC vor Gericht.
Das Gesetz widerlegt diese Argumentation eindeutig meine ich.
Barzahlungen sind ein Bestandteil des Persönlichkeitsrechts - siehe dazu Art. 2 Grundgesetz - auch § 271 BGB

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 15:48:35
Ja, das stimmt. Ich finde diese ganze Begründung ist einfach nur absurd, und noch bekloppter wird es doch, das denen das anscheinend alles 2 Jahre lang nicht interessiert hat, und jetzt wollen die auf einmal nen Fass aufmachen. :( Ich verberge doch kein Geld. :(
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 15:52:45
Lade mal bitte vorsichtshalber deine eigene Begründung hoch die du dem JC als Widerspruch geschrieben hast.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: a_good_heart am 30. November 2022, 15:58:56
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 15:23:52...im Monat 200 Euro für Kost und Logie

Und genau da liegt der Fehler.
Dein Essen musst du aus dem Regelsatz bezahlen...
Warum in Gottes Namen, hast du das auf die Quittung geschrieben? '161,00 € pauschal, warm' - dann hätte es den Ärger jetzt wohl nicht gegeben... :wand:
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 16:03:21
Das wusste ich nicht. Das war dann wohl dann ein Denkfehler von mir. :sad:
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 16:04:54
Beanstandet wird aber auf Seite 2 des WBS nur vom wem und an wen die 200 € bezahlt wurden.
Was beweisbar ist. Dass der Quittungsinhaber auch der Zahler ist wird sowieso indiziert.
Zudem wird die Echtheit des Empfängers bestritten was gar nicht möglich ist - nicht aber das Kostgeld.
"Kostgeld" kann vieles sein (z.B. die kostenlose Nutzung der Waschmaschine u.ä.) und weist nicht zwangsläufig auf Voll-Verpflegung für einen ganzen Monat hin.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 16:19:07
@Ratlos Ich hab das Schreiben so abgesetzt wie es mir Ottokar geschrieben hat als Beispiel. Ich hab nur das mit dem Vermieter rausgenommen, da ich dem Vermieter ja nicht persönlich die Miete überweise, da ich das ja an meine Mutter persönlich bezahle. Ich hoffe da liegt jetzt kein Fehler drinne. So hab ich das ja wie gesagt, seit 2 Jahren gemacht, und es wurde nie beanstandet oder etwas vom Vermieter gefordert ausser halt die Berechnung für das Zimmer.
 
Widerspruch gegen Ihren ALG II Bescheid vom 10. 11. 2022

Sehr geehrte Frau XY,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren ALG II Bescheid vom 10. 11. 2022 ein.

Gründe

Sie haben meine Kosten für Unterkunft und Heizung rechtswidrig abgelehnt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.

Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.
Ich fordere Sie auf, Ihren rechtswidrigen Bescheid unverzüglich aufzuheben und mir die nachgewiesenen und angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu bewilligen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.11.2022. Andernfalls werde ich dagegen auf dem Klageweg vorgehen.

Unabhängig davon und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übersende ich Ihnen Kopien der Quittungen der Mietzahlungen für den Zeitraum Juni bis September 2022.

Mit freundlichen Grüßen,
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 16:30:14
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 16:19:07Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist.
Das ist schon richtig. Das machen die ja auch nicht zur Voraussetzung für die Zahlung.
Das JC bestreitet unterschwellig dass überhaupt Mietzahlungen von dir geleistet wurden, indizieren so eine Arzt "Betrugsfall" indem zusätzlich die Echtheit des Empfängers in Frage gestellt wird. Und damit fallen sie ganz bestimmt sogar auf den A...
Vereinfacht ausgedrückt:
Wer weiß woher die 200 € kommen und wer sie kriegt bwz. ob die 200 €  überhaupt bezahlt werden und alles nur fingierte Quittungen sind.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 16:44:40
Und deshalb habe ich ja auch dann die Quittungen als Kopie in dem Widerspruch mir rein getan. Das miese ist, ich hatte vor dem Alg2 Bescheid einen Termin bei meinem Sachbearbeiter, der mich selbst noch darauf ansprach - weil er die Anweisung von dieser Dame und ihrer Abteilung bekommen hatte - warum denn keine Miete auf den Kontoauszügen zu sehen sei. Im Beisein meiner Mutter - ich hatte leider keinen anderen Beistand - hatte ich ihm erzählt, das ich das eben persönlich mache, und nicht 'jeden' Monat per Überweisung oder Abhebung. Darauf meinte er nur, das es ok sei und er das so weiterleite. :sad: 

Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 16:30:14Wer weiß woher die 200 € kommen und wer sie kriegt bwz. ob die 200 €  überhaupt bezahlt werden und alles nur fingierte Quittungen sind.

Es ist doch eine Unterschrift geleistet worden. Da wird dann ja noch gleich mit unterstellt, das meine Mutter eine Lügnerin ist und nie Geld bekommen hat? Und woher die 200 Euro kommen, kann ich ja Beweisen, da ich die Kontoauszüge habe, die vielen aber ja nicht in den Zeitraum rein, in dem Kontoauszüge gefordert wurden.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 16:50:03
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 16:44:40persönlich mache, und nicht 'jeden' Monat per Überweisung oder Abhebung.
Das ist schon mal falsch. Du hast geschrieben dass du monatlich einen größeren Betrag abhebst und davon auch die Miete bezahlst.

Jetzt lass den Fall mal gut sein. 100 Diskussionen bringen dich nicht weiter.
Mein Vorschlag: Schreibe nach deiner Ansicht eine Klage für das SG und ich korrigiere sie dann.
Vielleicht hilft auch Ottokar mit.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 17:15:35
Wo habe ich das denn geschrieben? Ich habe doch gar nicht erwähnt, das ich jeden Monat was abhebe. Wenn ich das tun würde, dann hätte ich ja den ganzen Stress nicht. Und diskutieren tue ich doch hier auch nicht. Du hast doch gefragt. :sad: :weisnich:

Ich weiss doch gar nicht wie ich damit anfangen soll. Ich bin doch da komplett Laie. Deshalb frage ich doch, und bin auch schon sehr dankbar dafür, dass Ottokar mir mit dem 'Muster' für das Arbeitsamt geholfen hat. Ich hätte so etwas mit Paragraphen nie schreiben können. Auch hätte ich nie gewusst, das es da rechtlich gesehen nicht mal eine Grundlage gibt wonach der Nachweis der Mietzahlung Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. Deshalb hatte ich ja gehofft, Du kannst mir da jetzt vielleicht weiterhelfen, falls es anders geschrieben werden muss.

Kann ich denn das gleiche Muster für den Widerspruch an das Arbeitsamt auch für das Sozialgericht nehmen?
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 17:32:43
Zitat von: Samy am 18. November 2022, 10:59:40dann der Bewilligungsbescheid, wo drinne stand, dass sie mir die Miete und Heizkosten nicht mehr zahlen wollen, wegen eben der unsinnigen Kontoauszüge-Geschichte.
Den Bescheid bzw. die Begründung zu kennen wäre wichtig.

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 14:48:43Ich kann beweisen, dass ich seit 2019 immer eine größere Summe von meinem Konto abgehoben habe, womit ich meine Mietschulden an meiner Mutter persönlich gezahlt habe
Hier steht das von deinen Barabhebungen. Wieviel Geld hast du jedesmal bar abgehoben? Ist auch wichtig

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 14:48:43Ich kann auch die Quittungen alle noch einmal neu ausfüllen lassen, mit dem kompletten Vornamen meiner Mutter - das wurde ja auch sinnfrei beanstandet.
Davon rate ich dir erstmal ab, denn dem JC liegend ja bereits Quittungen vor.
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 16:44:40da ich die Kontoauszüge habe, die vielen aber ja nicht in den Zeitraum rein, in dem Kontoauszüge gefordert wurden.
In dem Fall ist doch der 3-Monatszeitraum im Beweisverfahren nur eine Zahl wenn du das seit Jahren so machst.
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 16:44:40Da wird dann ja noch gleich mit unterstellt, das meine Mutter eine Lügnerin ist und nie Geld bekommen hat?
Die Identität der Zahlungsempfängerin wird angezweifelt - mehr nicht. Aber die muss sich ja nicht aus einer Quittung ergeben.
Ist also Blödsinn was das JC da schreibt.

Es ist zwar nicht Sinn der Sache in einem Forum eine offizielle Klagebegründung zu schreiben,
aber ich schreibe dir eine auf den Widerspruchsbescheid maßgeschneiderte Begründung,
wenn Ottokar nichts dagegen hat.
Weitere Schriftsätze und/oder Beweisanträge können dann bei Bedarf nachgereicht werden.

Aber wie Ottokar bereits geschrieben hat .... vor Gericht stehst du in der Verhandlung alleine, es sei denn es wird mittels PKH ein Korrespondenzanwalt beigeschaltet. Ich kann ja von meinem Wohnort nicht nach MacPom. fahren.
Wünsche dir ruhigen Abend. Besteht kein Grund zur Panik
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 18:35:51
Ich habe trotzdem mal ein wenig versucht etwas zusammen zu bekommen, damit ich auch etwas dazu beitrage.

Widerspruch gegen den Bewilliungsbescheid von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 21. 09. 2022 bis 31. 02. 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den  Bewilligungsbescheid Aktenzeichen (Aktenzeichen) vom 28. November 2022 Widerspruch ein.

Gegen den genannten Bescheid möchte ich folgende Einwände vorbringen:

Die Kosten für Unterkunft und Heizung wurden vom Arbeitsamt XYZ rechtswidrig abgelehnt.

Begründng:

Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlungen an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.

(Ich denke das alleine reicht noch nicht aus, hier bräuchte ich dann noch eine etwas fundierte Begründung, oder reicht das? Ich habe mal etwas gegoogelt und viele Beispiele gefunden, die meissten sind aber so umfangreich, das bekomme ich nicht hin :sad: Ich bin wirklich nicht so gut im Verfasser aber versuche auch zu helfen wo ich kann. )

Ich möchte Sie bitten, mir den Eingang dieses Widerspruchs schriftlich zu bestätigen und mich über die weiteren Schritte zu unterrichten.

Mfg

Ich glaube nicht, das es zu einer Verhandlung kommt. Ich hab ja erwähnt, dass ich so einen Stress schon einmal hatte vom Sozialgericht, und hatte auch gewonnen. Da wurde ich auch nicht eingeladen, ging alles nur per Post. Und wenn man wegen so etwas eine Verhandlung starten möchte, dann soll es so sein. Kann ich auch nicht ändern. Ich habe nichts zu verbergen. Bei meinen Kontobewegungen und der Miete bin ich jetzt schlauer! So etwas passiert mir nicht noch mal.

@Ottokar Wäre es möglich, dass Du meinen Anhang rausnehmen kannst - die Quittung die ich hochgeladen habe - ich hab vergessen meine Stadt zu schwärzen. :wand:
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 18:41:20
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 18:35:51(Ich denke das alleine reicht noch nicht aus, hier bräuchte ich dann noch eine etwas fundierte Begründung, oder reicht das?
Nein das reicht nicht. Habe ddir doch im Beitrag vorher geshrieben dass du eine Begründung maßgeschneidert bekommst.
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 18:35:51Ich hab ja erwähnt, dass ich so einen Stress schon einmal hatte vom Sozialgericht, und hatte auch gewonnen. Da wurde ich auch nicht eingeladen, ging alles nur per Post.
Das war eine Entscheidung ohne Anhörung. Vielleicht aber nur vielleicht hast du Glück und das SG setzt keine Hauptverhandlung an.
Das kommt auf die Klageewriderung des JC auf deinen Klageantrag an.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 30. November 2022, 18:44:53
Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 18:41:20Nein das reicht nicht. Habe ddir doch im Beitrag vorher geshrieben dass du eine Begründung maßgeschneidert bekommst.

Ok. :) Wollte nur etwas beitragen. Danke Dir für die Hilfe.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 30. November 2022, 18:48:56
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 18:44:53Danke Dir für die Hilfe.
Kein Problem denn um Hilfestellung zu geben sind wir alle hier drin.
Jetzt kletter von der Palme runter und mach dir einen schönen ruhigen Abend. Das ist doch alles nur Routine und kein Grund zur Aufregung.
Ich gehe dann off - man sieht/liest sich morgen wieder.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 01. Dezember 2022, 14:14:54
Ich habe jetzt mal den Thread komplett durchgelesen. Was mir aufgefallen ist:

Zitat von: Samy am 27. November 2022, 11:36:45wenn diese Dame beim Amt, die anscheinend keine Ahnung hat was sie da tut, jetzt auch noch Quittungen vom Januar bis Juni haben möchte, bitte, fülle ich auch noch aus
[/b]

"fülle ich auch noch aus"!!
Also quasi jetzt rückwirkend/rückdatiert?
Das klingt sehr danach dass deine Mutter keine regelmäßigen Quittungen Monat für Monat ausgestellt hat?? Wie verhält sich das??
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Dezember 2022, 15:14:34
Nur so (ganz) nebenbei:
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 18:35:51Widerspruch gegen den Bewilliungsbescheid von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 21. 09. 2022 bis 31. 02. 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den  Bewilligungsbescheid Aktenzeichen (Aktenzeichen) vom 28. November 2022 Widerspruch ein.
BeimSG macht man keinen Widerspruch sondern eine Klage!
Ansonsten kann es passieren das abgelehnt wird!

MfG FN
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 12. Dezember 2022, 14:07:41
Zitat von: Ratlos am 01. Dezember 2022, 14:14:54Ich habe jetzt mal den Thread komplett durchgelesen. Was mir aufgefallen ist:

Zitat von: Samy am 27. November 2022, 11:36:45wenn diese Dame beim Amt, die anscheinend keine Ahnung hat was sie da tut, jetzt auch noch Quittungen vom Januar bis Juni haben möchte, bitte, fülle ich auch noch aus
[/b]

"fülle ich auch noch aus"!!
Also quasi jetzt rückwirkend/rückdatiert?
Das klingt sehr danach dass deine Mutter keine regelmäßigen Quittungen Monat für Monat ausgestellt hat?? Wie verhält sich das??

PM ist raus.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 12. Dezember 2022, 15:35:33
Hier ein Beispiel, die Angaben sind entsprechend zu ergänzen. Schreibfehler dürfen gern beseitigt werden ;-)
Die Klage ist, mit Anlagen, in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Sozialgericht fristgemäß einzureichen.
Deine Mutter ist dein Vermieter. Deine Mutter erhält von dir deine Miete, d.h. deine Mutter muss dir schriftlich bescheinigen, dass Du keine Mietschulden bei ihr hast (Formular (https://www.goldschwarz.de/wp-content/uploads/2016/09/Vermieterbestaetigung.pdf)). Diese Bescheinigung sollte der Klage beigefügt werden.

ZitatAbsender


An Sozialgericht


Anfechtungs- und Leistungsklage

Hiermit erhebe ich
Name, Adresse
- Kläger -

Klage gegen

Jobcenter, Adresse
- Beklagter -

und beantrage

1. den Ablehnungsbescheid vom xx.xx.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom xx.xx.2022 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen,
beim Kläger die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung anzuerkennen.
2. den Beklagten zu verurteilen, die Auslagen des Klägers in dieser Angelegenheit zu erstatten.

Gründe
Mit Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2022 lehnte das beklagte Jobcenter meine Kosten für Unterkunft und Heizung ab (Anlage).
Das beklagte Jobcenter begründet die Ablehnung damit, dass ich nicht nachweisen oder glaubhaft machen könne, dass ich in der Vergangenheit Miete gezahlt hätte, weil meinen Mietzahlungen auf meinen Kontoauszügen weder konkrete Abhebungsbeträge noch Überweisungen zugeordnet werden könnten.
Diese Behauptung entbehrt jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage.

Zunächst mal liegen dem beklagten Jobcenter Quittungen über jede Mietzahlung vor, da ich diese auf Wunsch des Vermieters monatlich in Bar vornehme - gegen Quittung.
Meinen Lebensunterhalt, inklusive der Mietzahlungen, bestreite ich durch Bargeldabhebungen, wobei ich immer so viel Bargeld abhebe, das ich z.B. für Miete und Nahrungsmittel reiche, bzw. meinen Bargeldbestand entsprechend aufstocke. Somit lässt sich natürlich keine Bargeldabhebung in der genauen Miethöhe finden, und da der Vermieter auf Barzahlung besteht, auch keine Überweisung.
Dies nimmt das beklagte Jobcenter nunmehr zum Anlass, in verleumderischer Weise zu behaupten, ich würde keine Miete zahlen und hätte deshalb keinen Anspruch mehr auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.
Selbst wenn dies zutreffen würde, was es nicht tut, hätte ich Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II, da dieser Anspruch nicht davon abhängig ist, dass die gezahlten Kosten für Unterkunft und Heizung tatsächlich an den Vermieter (weiter)gezahlt werden (so BSG u.a. in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009).
Mietschulden bestehen nicht. Sofern das beklagte Jobcenter trotzdem den Verdacht hat, dass die zweckentsprechende Verwendung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II nicht durch mich sichergestellt ist, muss es diese Leistung direkt an den Vermieter zahlen (§ 12 Abs. 7 SGB II). Raum für die Versagung der Kosten für Unterkunft und Heizung ist hierbei nicht gegeben, weder sieht der Gesetzgeber so etwas vor, noch hat das beklagte Jobcenter ein derartiges Ermessen.
Ich bin weder verpflichtet, dem beklagte Jobcenter die regelmäßige Mietzahlung nachzuweisen, noch die Mietzahlung so vorzunehmen, dass sie für das beklagte Jobcenter anhand eindeutig auf den Kontoauszügen zuzuordnender Beträge nachvollziehbar ist.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass das beklagte Jobcenter seit ... die lt. Mietvertrag vom ... geschuldeten Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt und gezahlt hat, und bislang auch die Barzahlung der Miete anerkannt hat. Warum dies nun plötzlich nicht mehr so sein soll, und warum Quittungen vom Vermieter als Nachweis der Mietzahlungen plötzlich nicht mehr ausreichen sollen, hat das beklagte Jobcenter nicht dargelegt.

Hochachtungsvoll,



Anhänge
- Kopie Ablehnungsbescheid vom xx.xx.xxxx
- Kopie Widerspruch vom xx.xx.xxxx
- Kopie Widerspruchsbescheid vom xx.xx.xxxx
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 12:59:30
@ Samy - Der Klageschriftsatz von Ottokar ist substantiiert und enthält sachlich alles was das SG zur Entscheidungsfindung braucht.
Allerdings würde ich das als eA (Eilrechtsschutz § 86b SGG) schreiben statt als Klage.
Dazu musst du deinen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund explizit dem SG darlegen.
Parallel natürlich Anfechtungs- u. Leistungsklage.
Bei Mietrückständen droht ja regelmäßig die Kündigung weshalb auf eine Klageentscheidung die meist erst nach Monaten ergeht nicht gewartet werden kann.

Meine Meinung zur Sache:
Allerdings wird es m.E. auch beim Antrag auf eA auf eine Anhörung hinaus laufen.
Muss nicht sein, ist aber durchaus wahrscheinlich denn das JC deutet im Widerspruchsbescheid die Möglichkeit eines Sozialbetruges an. Für mich deutlich erkennbar ohne dir dabei zu nahe zu treten.
Das ergibt sich aus den Quittungen die eigentlich zwingend den Namen des Zahlers (Samy) enthalten müsste.

Der Inhalte einer Quittung ist nämlich gesetzlich geregelt. Fehlen Angaben (hier: Zahler Samy) ist sie nicht rechtskräftig. Zusätzlich zum Namen des Schuldners und Empfängers sowie dem Betrag der Leistung sind auch noch weitere Faktoren beachtlich..
Darauf hat sich das JC bereits berufen und hat damit bereits dargelegt warum die Quittungen nicht anerkannt werden können - eben weil sie nicht rechtskonform/kräftig sind wegen fehlender Angaben.
Konkret sagt der Widerspruchsbescheid für mich aus: Wer weiß wer das was bezahlt und Geld erhält und es klingt damit der Verdacht an .... der kassiert Kosten für KdU wohnt aber mietfrei bei seiner Mutter.

Das zitierte BSG-Urteil B 4 AS 37/08 R - vom 03.03.2009 ist nach derzeitigen Kenntnisstand m.E. nur bedingt aber nicht vorbehaltlos anwendbar. Es sagt zwar aus:

"Tatsächliche Aufwendungen" für eine Wohnung liegen nicht nur dann vor, wenn der Hilfebedürftige die Miete bereits gezahlt hat und nunmehr deren Erstattung verlangt. Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist.,

betont aber gleichzeitig:
Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen für KdU ist jedoch, dass dem Kläger tatsächlich Aufwendungen für Unterkunft i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II entstanden sind ...

und betont ausddrücklich:
Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist in erster Linie der Mietvertrag mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist ( vgl. Berlit in LPK SGB II, 2. Aufl. 2007, § 22  RdNr. 19

Diesen (Unter)-Mietvertrag kennen wir hier nicht. Den solltest du aber dem SG zwingend mit vorlegen. Meine Meinung.

Und bitte daran denken:
Eine Klage (auch eA) muss nach § 90 SGG schriftlich erfolgen mit Angaben von  Ort und Datum mit Unterschrift nach § 92 SGG

Ich selbst äußere mich zur Sache erst wieder wenn ich die Klageerwiderung des JC kenne, die auf die Klageschrift (eA) zwangsläufig ergehen muss.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 14:12:24
selbst gelöscht
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 13. Dezember 2022, 17:11:22
Zitat von: Ratlos link=msg=1561640 date=1670932770tDer Klageschriftsatz von Ottokar ist substantiiert und enthält sachlich alles was das SG zur Entscheidungsfindung braucht.

Danke Dir @Ottokar und @Ratlos für die Hilfe. :empathy: Ich werde das so abtippen und abschicken.

Zitat von: Ratlos link=msg=1561640 date=1670932770tAllerdings würde ich das als eA (Eilrechtsschutz § 86b SGG) schreiben statt als Klage. Dazu musst du deinen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund explizit dem SG darlegen. Parallel natürlich Anfechtungs- u. Leistungsklage.

Und da stehe ich wieder auf dem Schlauch. Ich bin schon froh, das ich Hilfe mit dem Anschreiben an das SG habe. Ich hab doch absolut keine Ahnung von diesen Sachen. Wenn ich bis zum Ablauf meiner Bewilligung, was Ende Januar ist, mein Visum nicht bekomme, werde ich mein Studium auf Eis legen, mir einen Job und eine Wohnung suchen. Und sollte ich irgendwann wieder H4 bekommen, bin ich beim nächsten mal schlauer!

Zitat von: Ratlos link=msg=1561640 date=1670932770t... denn das JC deutet im Widerspruchsbescheid die Möglichkeit eines Sozialbetruges an. Für mich deutlich erkennbar ohne dir dabei zu nahe zu treten.

Natürlich tun sie das indirekt. Was eine absolute Bodenlose Frechheit ist!! Ich betreibe weder Sozialbetrug, noch habe ich Millionen auf dem Konto. Meine Kontoauszüge wurden immer eingereicht, nie wurde was beanstandet. Wenn sie Unterlagen wollten, habe ich mich immer darum gekümmert, das sie die auch pünktlich bekommen. Warum man mich jetzt in so eine Schublade stecken will, k.a. Persönlicher Groll denke ich wegen meinem Visum. What ever.

Die Quittungs Vorlage habe ich hier aus dem Forum! :(
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 17:19:50
Menno menno - schreib halt statt Klage "Antrag auf einstweilige Anordnung".
Über eine eA wird ziemlich schnell entschieden, auch wenn es eine Anhörung gibt - über eine Klage erst in Monaten so überlastet wie die SG sind.
Die Anfechtungs- und Leistungsklage läuft natürlich parallel.
Die eA regelt vorläufig einen Zustand, greift aber der Hauptsache-Entscheidung nicht vor.

Achtung:
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund als Voraussetzung für eine eA ist bei dir der drohende Wohnungsverlust wegen Mietrückständen (bisher 3 nicht bezahlte Mieten wenn ich es richtig im Kopf habe)
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 13. Dezember 2022, 17:29:14
Zitat von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 12:59:30Der Inhalte einer Quittung ist nämlich gesetzlich geregelt. Fehlen Angaben (hier: Zahler Samy) ist sie nicht rechtskräftig.
Falsch.
Eine Quittung ist immer rechtskräftig, ob sie vom Finanzamt anerkannt wird, ist eine ganz andere Frage, die hier nicht relevant ist.


Zitat von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 12:59:30Allerdings würde ich das als eA (Eilrechtsschutz § 86b SGG) schreiben statt als Klage.
"Statt" geht nicht, gegen einen Widerspruchsbescheid ist das Rechtsmittel einer EA nicht statthaft.
Die Hauptsacheklage muss in jedem Fall erfolgen! Sonst wird der Widerspruchsbescheid bestandskräftig und dann fehlt es auch an der rechtlichen Grundlage für eine EA.
Man sollte hier jedoch überlegen, ob man nicht zusätzlich eine EA beantragt, nicht das JC und SG auf die Idee kommen, dass die KdUH nicht wirklich benötigt werden, weil sie nicht wirklich geschuldet werden.
Das kann man vor, nach oder in einem "Abwasch" parallel zur Hauptsacheklage machen.
Wie schon oben: fehlende Angaben ergänzen und alles in 2facher Ausfertigung.

ZitatAbsender


An Sozialgericht


Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Hiermit erhebe ich
Name, Adresse
- Antragsteller -

Klage gegen

Jobcenter, Adresse
- Antragsgegner -

und beantrage

1. den Antragsgegner zur vorläufigen Zahlung meiner nachgewiesenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu verurteilen,

2. den Antragsgegner zur Zahlung meiner Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Gründe
Mit Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2022 lehnte das beklagte Jobcenter meine Kosten für Unterkunft und Heizung ab (Anlage).
Das beklagte Jobcenter begründet die Ablehnung damit, dass ich nicht nachweisen oder glaubhaft machen könne, dass ich in der Vergangenheit Miete gezahlt hätte, weil meinen Mietzahlungen auf meinen Kontoauszügen weder konkrete Abhebungsbeträge noch Überweisungen zugeordnet werden könnten.
Diese Behauptung entbehrt jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage.

Zunächst mal liegen dem beklagten Jobcenter Quittungen über jede Mietzahlung vor, da ich diese auf Wunsch des Vermieters monatlich in Bar vornehme - gegen Quittung.
Meinen Lebensunterhalt, inklusive der Mietzahlungen, bestreite ich durch Bargeldabhebungen, wobei ich immer so viel Bargeld abhebe, das ich z.B. für Miete und Nahrungsmittel reiche, bzw. meinen Bargeldbestand entsprechend aufstocke. Somit lässt sich natürlich keine Bargeldabhebung in der genauen Miethöhe finden, und da der Vermieter auf Barzahlung besteht, auch keine Überweisung.
Dies nimmt das beklagte Jobcenter nunmehr zum Anlass, in verleumderischer Weise zu behaupten, ich würde keine Miete zahlen und hätte deshalb keinen Anspruch mehr auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.
Selbst wenn dies zutreffen würde, was es nicht tut, hätte ich Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II, da dieser Anspruch nicht davon abhängig ist, dass die gezahlten Kosten für Unterkunft und Heizung tatsächlich an den Vermieter (weiter)gezahlt werden (so BSG u.a. in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009).
Mietschulden bestehen nicht. Sofern das beklagte Jobcenter trotzdem den Verdacht hat, dass die zweckentsprechende Verwendung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II nicht durch mich sichergestellt ist, muss es diese Leistung direkt an den Vermieter zahlen (§ 12 Abs. 7 SGB II). Raum für die Versagung der Kosten für Unterkunft und Heizung ist hierbei nicht gegeben, weder sieht der Gesetzgeber so etwas vor, noch hat das beklagte Jobcenter ein derartiges Ermessen.
Ich bin weder verpflichtet, dem beklagte Jobcenter die regelmäßige Mietzahlung nachzuweisen, noch die Mietzahlung so vorzunehmen, dass sie für das beklagte Jobcenter anhand eindeutig auf den Kontoauszügen zuzuordnender Beträge nachvollziehbar ist.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass das beklagte Jobcenter seit ... die lt. Mietvertrag vom ... geschuldeten Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt und gezahlt hat, und bislang auch die Barzahlung der Miete anerkannt hat. Warum dies nun plötzlich nicht mehr so sein soll, und warum Quittungen vom Vermieter als Nachweis der Mietzahlungen plötzlich nicht mehr ausreichen sollen, hat das beklagte Jobcenter nicht dargelegt.

In dieser Sache habe ich mit gleicher Post Hauptsacheklage erhoben, ich habe jedoch kein Vermögen, um damit die Zeit bis zur Hauptsacheentscheidung zu überbrücken.

Hochachtungsvoll,



Anhänge
- Kopie Ablehnungsbescheid vom xx.xx.xxxx
- Kopie Widerspruch vom xx.xx.xxxx
- Kopie Widerspruchsbescheid vom xx.xx.xxxx
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 17:36:18
Zitat von: Ottokar am 13. Dezember 2022, 17:29:14Eine Quittung ist immer rechtskräftig, ob sie vom Finanzamt anerkannt wird, ist eine ganz andere Frage, die hier nicht relevant ist.
Ich erlaube mir zu widersprechen.
Eine Quittung ist eine Urkunde und unterliegt daher Vorschriften und ist schon deshalb nicht automatisch rechtskräftig.
Das JC zweifelt sie ja gerade deswegen an und stellt auch deswegen die Zahlung ein.
Damit hat erstmal @ Samy den "schwarzen Peter".

Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 13. Dezember 2022, 17:44:42
Dann lies mal hier nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Quittung
insbesondere Folgendes:
ZitatMindestinhalt einer Quittung sind neben der Bestätigung der erhaltenen Leistung und der Datumsangabe auch die Unterschrift, denn die Quittung unterliegt dem Schriftformgebot (§ 368 Satz 1 u. § 126 Abs. 1 BGB).
Die drei erforderlichen Mindestangaben (Leistung=Geldbetrag, Datum, Empfängerunterschrift) sind vorhanden, damit sind die Quittungen rechtskräftige (Privat)Urkunden.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: a_good_heart am 13. Dezember 2022, 18:03:21
Ich habe meine Quittungen bisher genau so ausgefüllt und unterschreiben lassen. Und das wird auch so akzeptiert :yes:

(https://abload.de/img/quittungxzdx4.jpg)

Das Problem sehe ich eher darin, dass da urplötzlich ein ganz anderer Betrag und dann auch noch "inkl. Kostgeld" eingetragen wurde. Da wären mir als SB auch beide Eier aus der Hose gefallen...
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 18:06:20
@ Ottokar - Ja, das ist bekannt. Aber wo ich auch hinsehe die Namenangabe des Zahlenden (Samy) ist eine PFLICHTangabe. Und die fehlt auf seinen Quittungen was das JC u.a. bemängelt.
Im Anhang der Quittungsvordruck aus deinem Link, der ebenfalls den Namen fordert.

Einfach abwarten was das SG dazu sagt und ggf. was das JC erwidert.
Abgesehen davon wird das SG mit Sicherheit auf den MV abstellen und die Mutter ggf. als Zeugin laden.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 14. Dezember 2022, 12:35:25
Zitat von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 18:06:20Namenangabe des Zahlenden (Samy) ist eine PFLICHTangabe
Das war, ist und bleibt falsch!
Du verwechselst offensichtlich Quittung mit Rechnung und unterstellst die Pflicht zur Einhaltung steuerrechtlicher und buchhalterischer Vorschriften, die hier jedoch nicht besteht.
Lt. § 416 BGB müssen Privaturkunden (als Quittung) lediglich vom Aussteller=Leistungsempfänger unterschrieben werden und das ist hier der Vermieter.
Nur wenn eine Quittung auch als Rechnung dienen soll (was hier nicht zutrifft, da sich die Leistungspflicht aus dem Mietvertrag ergibt), muss diese lt. Steuerrecht u.a. zusätzlich Daten vom Leistenden beinhalten.
Selbst im Geschäftsbetrieb muss eine Quittung keine Daten des Leistenden beinhalten (§ 368 BGB), denn die Quittung ist lediglich eine Empfangsbestätigung. Über die Angabe im Feld "für" lässt sich die Quittung im Normalfall zweifelsfrei einer Rechnung oder einem Auftrag zuordnen, da dort dann Rechnungs- bzw. Auftragsnummer genannt werden und diese Nummern müssen nach den Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung eindeutig sein. Die Identität des Schuldners ergibt sich regelmäßig aus der auf der Quittung genannten Leistung und Identität des Gläubigers, denn nur der Schuldner hat Anspruch auf eine Quittung.

Wie ich schon weiter vorn schrieb, hätte sich das Ganze sehr leicht aufklären lassen, wenn das JC eine vom Vermieter ausgefüllte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert hätte. Das ist jedoch nicht passiert, auch nicht im Widerspruchsverfahren, weil das JC ganz offensichtlich kein Interesse an der Aufklärung hat.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 13. Januar 2023, 17:56:43
Zitat von: Ottokar am 14. Dezember 2022, 12:35:25Wie ich schon weiter vorn schrieb, hätte sich das Ganze sehr leicht aufklären lassen, wenn das JC eine vom Vermieter ausgefüllte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert hätte. Das ist jedoch nicht passiert, auch nicht im Widerspruchsverfahren, weil das JC ganz offensichtlich kein Interesse an der Aufklärung hat.

Das kann ich jetzt 100% Bestätigen. :( Kleines Update. Brief ging an das Sozialgericht, hab auch Bestätigung bekommen, dass mein Anliegen bearbeitet wird. Nun, ist am Mittwoch ein Brief von meinem Jobcenter bei mir eingetroffen - mehr als 1 Woche nachdem der von denen abgeschickt wurde - in dem man jetzt offiziell behauptet mir hätte ab 1. 1. 2022 bis 10. 11. 2022 kein Wohngeld zugestanden.
Die Verleumdungen nehmen dann jetzt offizielle Züge an sich. Es ist unfassbar. Es wird ebenfalls sogar vorgeworfen, man habe mich mehrfach aufgefordert Nachweise über die erfolgten Zahlungen der Miete an meine Eltern zu erbringen. Das ist schlicht und einfach GELOGEN!
Ich habe denen die Kontoauszüge, von dem Zeitraum der verlangt wurde, zukommen lassen. Ebenso wie die Quittungen!! Danach kam nichts mehr von denen!! Auch habe ich NIE irgendwelche Fehler bei den Weiterbewilligungsanträgen gemacht!! Den Fehler den die meinen ist ja dann wohl, wie ich es nur wagen konnte Wohngeld in meinen Weiterbewilligungsansträgen zu beantragen!...

Immer wenn etwas gefordert wurde, habe ich das eingereicht was das Jobcenter verlangte! NIE habe ich mir was zu schulden kommen lassen! Ich habe mich IMMER an meinen Pflichten und Rechte gehalten! Ich bin wirklich sprachlos und mir fällt zu diesem Vorgehen des Jobcenters nichts mehr zu ein!..... wirklich nichts mehr. Ich bin echt baff!

Ich soll mich jetzt zu diesen Sachverhalt per Antwortschreiben, bis nächste Woche, an das Jobcenter äußern. Dieser Brief kam nicht vom Sozialgericht!

Wie gehe ich das jetzt am besten an? Ich frage mich, ehrlich gesagt, ob die meinen Widerspruch nicht verstanden haben. Aber gerne kann ich die Kontoauszüge über die Barabhebungen als Kopie einreichen?! Vielleicht auch diese Mietschuldenbescheinigung einreichen? Noch mehr Quittungen? Können meinen Eltern da auch etwas tun, denn indirekt wird denen ja auch vorgeworfen, sie hätten kein Geld bekommen, das HABEN SIE ABER! und was auch ersichtlich auf den Quittungen war! Muss ich dieses Schreiben von Jobcenter und meine Antwort darauf auch dem Sozialgericht in Kopie schicken, oder bekommen die das vom Jobcenter gesondert?

Bitte helft mir! ;(

Ich tippe einmal den Brief so ab wie es da steht.

Anhörung zu Überzahlungen.

Sehr geehrte Frau,
diese Anhörung richtet sich an Sie als Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII). Sie haben Kosten für Unterkunft und Heizung geltend gemacht, obwohl Sie tatsächlich keiner ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt sind.
Vor der Entscheidung über die Rücknahme der nachfolgenden genannten Bescheide sowie der Erstattung der überzahlten Leistungen, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 21. 02. 2023 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (Paragraph 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X)
Es wird außerdem geprüft, ob der Erstattungsanspruch gegen den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet werden kann. Äußern Sie sich bitte auch zur vorgesehenen Aufrechnung. Sollten Sie von der Anhörung Gebrauch machen, erläutern Sie bitte ausführlich den Sachverhalt aus ihrer Sicht. Verwenden Sie für Ihre Stellungnahme den beigefügten Antwortvordruck. Sie sind nicht verpflichtet, sich zum Sachverhalt und zur beabsichtigten Aufrechnung zu äußern. Sollten Sie jedoch die Gelegenheit nicht wahrnehmen, können Umstände, die sich für Sie positiv auf die Entscheidung auswirken können, nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass nach Ablauf der Anhörungsfrist eine Entscheidung getroffen wird. Diese wird Ihnen dann mit Bescheid mitgeteilt.

1. Rücknahme

Es muss geprüft werden, ob die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) für Sie wie folgt zurücknehmen ist:

(Auflistung ist Kdu - Miete/Eigentum vom 1. 1. 2022 bis 10.11. 2022)

Sie wurden mehrfach aufgefordert, Nachweise über die tatsächliche erfolgte Zahlung der Miete an ihre Eltern zu erbringen. Da dies nicht erfolgte, ist davon auszugehen, dass keine Zahlungen erfolgten und auch nicht eingefordert wurden.
Die Entscheidung wäre wegen arglistiger Täuschung, Drohung beziehungsweise Bestechung zurückzunehmen (Paragraph 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II in Verbindung mit Paragraph 330 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit Paragraph 45 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 SGB X)

Die fehlerhafte Bewilligung dürften Sie durch arglistige Täuschung erwirkt haben.

Die Entscheidung dürfte außerdem wegen Angabe unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen zurückzunehmen sein (Paragraph 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II in Verbindung mit Paragraph 330 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit Paragraph 45 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 SGB X)

Die fehlerhafte Bewilligung dürfte erfolgt sein, weil Sie in ihren Anträgen vom 20. 12. 2021, 17. 01. 2022, 08. 04. 2022. 29.06. 2022 und 26. 09. 2022 zumindest grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben. 

Die Entscheidung dürfte außerdem wegen Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit zurückzunehmen sein (Paragraph 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II in Verbindung mit Paragraph 330 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit Paragraph 45 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 SGB X)

Die fehlerhafte Bewilligung dürfte Ihnen bekannt gewesen sein. Sie hätten erkennen können, dass Ihnen Leistungen in dieser Höhe nicht zugestanden haben.

2. Erstattung
Soweit die Entscheidung zurückgenommen wird, wären die überzahlten Leistungen von Ihnen zu erstatten. (Paragraph 50 Absatz 1 SGB X)

(Wieder die gleiche Auflistung der KdUn Miete)

Bitte nehmen Sie aufgrund dieser Anhörung noch keine Überweisung vor. Sollte das Anhörungsverfahren ergeben, dass eine Erstattung der Leistung erforderlich ist, erhalten Sie einen Bescheid, aus dem Sie die Zahlungsmodalitäten entnehmen können.

  3. Einziehung
Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierüber erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid
Erstattungsansprüche gegen Ansprüche auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können grundsätzlich aufgerechnet werden (§ 43 SGB II). Dies hat bei jeder betroffenen Person zur Folge, dass monatlich ein geringerer Betrag ausgezahlt wird, bis die Forderung getilgt ist. Es stünde dann nur ein entsprechend geringerer Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung
Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Hierzu gehört, bestehende Forderungen geltend zu machen und einzufordern.
Bei der Entscheidung über die Aufrechnung wird Ermessen ausgeübt. Nach Aktenlage ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, die gegen eine Aufrechnung sprechen würden,
Die Höhe der Aufrechnung würde 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs betragen, da es sich um Ansprüche auf Erstattung handelt, die sich aus einer vorwerfbaren Handlung ergeben (§ 43 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II).

Mit freundlichen Grüßen

Jobcenter

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 18:43:57
Alles abgetippt?
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 13. Januar 2023, 19:05:22
Ja.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 14. Januar 2023, 13:59:44
Zitat von: Samy am 13. Januar 2023, 17:56:43Die fehlerhafte Bewilligung dürften Sie durch arglistige Täuschung erwirkt haben.
Zitat von: Samy am 13. Januar 2023, 17:56:43Die Entscheidung wäre wegen arglistiger Täuschung zurückzunehmen
Starker Tobac!
Hat das JC dafür konkrete Anhaltspunkte (Indizien) wird es wohl ein größeres Verfahren werden.
Bedeutet jedenfalls, dass das JC bereit ist einen Prozess zu führen. Auf den Ausgang darf man gespannt sein.




Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 14. Januar 2023, 16:13:14
Die Vorhalte des JC haben strafrechtliche Relevanz.
Ich denke, es wird Zeit, hier einen Anwalt hinzuzuziehen.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ratlos am 14. Januar 2023, 18:05:19
Ich halte mich da raus, würde aber Kooperation mit dem JC deren Form noch genau hier festgelegt werden müsste vorziehen.. Nicht zuviel Kooperation aber auch nicht zu wenig dafür aber durchschlagend. Hierfür ist die Anhörung eine gute Grundlage.
Zitat von: Samy am 13. Januar 2023, 17:56:43Die fehlerhafte Bewilligung dürften Sie durch arglistige Täuschung erwirkt haben.
Hier behauptet das JC erstmals explizit einen (Sozial-)Betrug nach § 123 Abs. 1 BGB der bei tatsächlicher gerichtlicher Feststellung strafrechtlich nach § 263 StGB abgehandelt wird. Das ist kein Kavaliersdelikt!

Offen ist ob es sich dabei um eine Vermutung des JC oder um einen Anfangsverdacht handelt.
Allerdings sind Vermutung und Verdacht fast identisch miteinander.
Wird vom SB ein Anfangsverdacht auf Grund plausibler Indizien behauptet kann es aber auch schnell zu einem Ermittlungsverfahren nach § 152 Abs.2 StPO kommen und in Folge u.U. die Anwendung der weiteren einschlägigen §§.
Zumindest wäre im Zweifel mit Vorermittlungen zu rechnen.

Die Sache erscheint mir jetzt mit einem hohen Risikowert behaftet zu sein.
Nachdem das JC offenbar prozessbereit ist wäre mir eine Kooperation lieber als eine entlastende Beweisführung vor Gericht.
Das ist meine private Meinung und nur als allgemeiner Hinweis - nicht als Empfehlung zur Sache - gedacht.
Zur Sache selbst äußere ich mich nicht mehr.
Ottokar hat bereits RA-Empfehlung gegeben weil er im Sachverhalt strafrechtliche Konsequenzen für das JC sieht..


Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 14. Januar 2023, 18:51:47
Ehrliche Meinung. Es ist harter Tobak was die sich da leisten und wie weit sie sich aus dem Fenster lehnen um mir etwas anzuhängen, was ich NICHT getan habe! Ich bin NICHT Kriminell!! Es steht Miete bei mir an!! Und meine Eltern lassen mich NICHT für umsonst leben! Ich habe die Miete immer an meine Eltern gezahlt!! Ich werde jetzt ein Schreiben fertig machen und meine Kontoauszüge wo die Barabhebungen drauf sind sowie die Quittungen von 2022 und die Mitschuldenbescheinigung. Ich lasse mich NICHT als Kriminelle abstempeln! Interessant auch wie man gleich mit "Überweisen sie bitte noch nicht" kommt. Ich bezahle hier nichts, weil mir dir KDU zugestanden hat! Punkt. Für mich ist dieser Brief abgrundtiefe Schikane und testen wie weit ich gehen würde. Mehr nicht. Das lass ich nicht auf mich sitzen und werde schauen wo ich dann einen Anwalt finde.

@ Ratlos lass mich bitte in Ruhe. Du weißt warum. Danke.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: terrier am 14. Januar 2023, 21:57:25
Kontoauszüge mit Barabhebungen und Quittungen von Familienangehörigen sind schwierige bis untaugliche Beweismittel, deine eigenen Beteuerungen auch, im Moment hat das JC die besseren Karten.
Sei verenünftig, nimm dir einen Rechtsanwalt!
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Samy am 14. Januar 2023, 22:23:01
Entschuldigung, dass ich bei meinen Eltern untergekommen und mich nicht für die Brücke entschieden habe! Kontoauszüge mit Barabhebungen und Quittungen sind genau so Rechtens wie Überweisungen von Konto auf Konto, oder wo steht, das die Miete ausschließlich nur per Dauerauftrag genehmigt wird?! Ich möchte darum bitten, jeder kann hier seine Meinung oder Tipps kund tun, persönliche Angriffe und Unterstellungen mir gegenüber helfen mir hier wenig.
Titel: Aw: Miet- und Heizkosten Problem
Beitrag von: Ottokar am 15. Januar 2023, 10:33:48
Zitat von: terrier am 14. Januar 2023, 21:57:25Quittungen von Familienangehörigen sind schwierige bis untaugliche Beweismittel,
Das ist schlicht falsch.