Laut Schreiben sollen die Kosten im Nachgang erstattet werden.
Gibt es die Möglichkeit die Kosten im Voraus erstattet zu bekommen z.B auch als Fahrkarte?
Das wären immerhin über 50€ im Monat.
Wenn dann noch Kosten für Gespräche dazu kommen wird es noch mehr.
Wenn Du es nicht bezahlen kannst oder nur sehr schwer darlegen und darauf bestehen.
Das geht immer Du musst nur nicht von der Forderung ab-rücken.
Grundsätzlich ist das immer möglich das dir das vorab bezahlt wird.
Vor allem bei so einem Blödsinn wie Bewerbungstraining.
Mir würde es ja schon reichen, wenn sie mir vorab die Fahrkarten geben würden.
Im RS sind dafür keine Kosten vorgesehen.
Dafür hat man kein Geld übrig.
Die Fahrkarte muss Bezahlt werden bei Kauf.
Also kein Geld, kein Kauf möglich, dass JC muss daher hier diese Kosten vorher Übernehmen.
verena
Zitat von: verena am 18. November 2022, 10:19:35Das wären immerhin über 50€ im Monat.
Wenn dann noch Kosten für Gespräche dazu kommen wird es noch mehr.
Wie schon geschrieben einfach die vorab Kostenübernahme beantragen dazu ein Muster im Anhang
und den zweiten Satz verstehe ich nicht was ist damit gemeint?
MfG FN
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