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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: JassyT85 am 18. November 2022, 11:00:38

Titel: Alg2 Renter
Beitrag von: JassyT85 am 18. November 2022, 11:00:38
Hallo meine Schwiegermutter ist 72, hat1200€ Rente ( mit Witwenrente), ist privat versichert mit 400€ monatlich, lebt im Eigentum, Gas 350€ monatlich , Strom 200€ monatlich und sonstige Versicherungen welche auch noch rund 100 mal kosten . Es bleibt also nichts zum Leben übrig . Meine Frage ist jetzt hat Sie Anspruch auf Alg2?

Danke für eure Hilfe .
Titel: Aw: Alg2 Renter
Beitrag von: am 18. November 2022, 11:21:49
Nein, deine Schwiegermutter ist gem.  https://dejure.org/gesetze/SGB_II/7.html nicht mehr Leistungsberechtigt.

Hier noch der §7a SGB II:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/7a.html
Titel: Aw: Alg2 Renter
Beitrag von: Quinky am 18. November 2022, 12:04:08
Zwar nach ALGII ist sie nicht berechtigt. Ob nach SGBXII (Sozialgeld) kann sein oder nicht sein. Allerdings ist es durchaus möglich, das sie Wohngeldberechtigt ist, da hier Gaskosten, private KV und auch weitere Nebenkosten berücksichtigt werden.
Welche Summe und ob ist allerdings von den Wohngeldbestimmungen (Höhe unterschiedlich) der jeweiligen Kommune festzustellen.
Sollte kein Wohngeld in Frage kommen, ist sie auf jeden Fall Sozialgeld-Aufstockung-berechtigt, DENN
1.200€ Einkommen
- 400€ private KV
= 800€ berücksichtigtes Einkommen

Bedarf =
449€ Regelsatz
350€ Gaskosten
100€ (von mir) geschätzte sonstige Nebenkosten für das Eigentum
= 900€ Gesamtbedarf
Daher nach dieser Rechnung 100€ Anrecht auf Aufstockung.

Allerdings sollten die sonstigen Nebenkosten in den korrekten Werten ermittelt werden, um dann Sozialgeld nach SGB XII beim Sozialamt der Kommune zu beantragen.
Der Antrag (egal was jetzt herauskommt) sollte sofort gestellt werden, damit auch schon rückwirkend ab 1.11. der Anspruch besteht. Die Unterlagen können nachgereicht werden und wenn es länger dauert, wird trotzdem ab 1.11. nachgezahlt!