Hallo,
wann könnte man grundsätzlich einen Antrag erneut stellen, wenn er abgelehnt wurde? Z. B. wegen fehlender Unterlagen die nicht eingereicht wurden. Muss man dafür ein Jahr oder länger warten?
Vielen Dank im voraus!
Zitat von: AbAbA am 20. November 2022, 08:56:35Z. B. wegen fehlender Unterlagen die nicht eingereicht wurden
Unterlagen nachreichen!
Nur grundsätzlich. Man kann ihn ja beispielsweise erst später wieder neu stellen wollen?
Du kannst jederzeit wieder einen Antrag stellen.
Wenn die alte Ablehnung rechtskräftig wird, ohne dass du Widerspruch eingelegt hast, gilt der neue Antrag ab dem 1. Des Antragsmonats.
Ein neuer Antrag muss dann wieder genauso bewilligt werden, wie wenn ich die Unterlagen beim 1. Antrag alle eingereicht hätte?
Ich verstehe nicht, wo dein Problem ist:
Du hast einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, weil Unterlagen fehlen. Wenn du doch die fehelnden Unterlagen einreichst, wird der Antrag bearbeitet. weshalb also neuen Antrag stellen?
Man kann die Leistungen doch erst ab einem späteren Zeitpunkt wollen.
Warum hattest du dann überhaupt den jetzt versagten Antrag gestellt, wenn du eigentlich erst irgendwann später ALG2 möchtest?
Ich weiß es auch nicht. War eben unüberlegt. Der Antrag wurde aber schon vor längerem abgelehnt. Ich hatte nur einen neuen gestellt den ich wieder rückgängig machen möchte.
Is ja trollig
dann mach das doch einfach
Den Antrag wieder zurückziehen? Geht das überhaupt so einfach?
Zitat von: AbAbA am 22. November 2022, 18:37:40Den Antrag wieder zurückziehen? Geht das überhaupt so einfach?
Leg dich einfach schlafen :grins:
Muss ein neuer Antrag im Folgemonat der Ablehnung bewilligt werden, wenn ich dann alle Unterlagen einreiche,
wenn sich ansonsten nichts grundlegend geändert hat?
am 21.November hast du geschrieben:
Zitat von: AbAbA am 21. November 2022, 21:03:34Ich weiß es auch nicht. War eben unüberlegt. Der Antrag wurde aber schon vor längerem abgelehnt. Ich hatte nur einen neuen gestellt den ich wieder rückgängig machen möchte.
am 22. November schreibst du´von einem neuen Antrag:
Zitat von: AbAbA am 22. November 2022, 22:22:43Muss ein neuer Antrag im Folgemonat der Ablehnung bewilligt werden, wenn ich dann alle Unterlagen einreiche,
wenn sich ansonsten nichts grundlegend geändert hat?
ein neuer Antrag muss nicht bewilligt werden sondern er wird geprüft wie jeder Antrag auf Hartz IV. Danach wird dann entschieden. Du musst dich aber mal langsam entscheiden wie du vorgehen willst.
Deswegen frage ich hier im Forum. Eine Bewilligung für einen neuen Antrag sollte natürlich erst ab dem Monat gelten in dem ich den neuen Antrag auf ALGII einreiche. Bleiben die alten Monate unberücksichtigt, wenn der 1. Antrag abgelehnt wird?
JA
Wäre es vielleicht einfacher den Antrag zurückzuziehen um alles zu beschleunigen?
:wand: :troll:
AbAbA
Yavanna deins lässt sich leider nicht zitieren aber
meine Worte!
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. November 2022, 17:43:58Is ja trollig
Dachte mir schon schnell dass da der Name Programm ist..
A b A b A ..... genau wie die Wiederholungen
MfG FN
Es könnte doch sein, dass man einen Antrag nicht so einfach zurückziehen kann oder es nicht so schnell geht, wenn man die Unterlagen nicht einreicht. Was würdet Ihr also für das Beste halten?
AbAbA
Zitat von: AbAbA am 28. November 2022, 10:59:21oder es nicht so schnell geht, wenn man die Unterlagen nicht einreicht.
Dann reiche die geforderten Unterlagen rechtzeitig ein
Ich hatte ja geschrieben, dass man den Antrag beispielsweise erst später wieder neu stellen können möchte und den alten Antrag nicht mehr weiterverfolgt.
Dann zieh den Antrag einfach zurück. Dafür reicht ein Zweizeiler.
Warum muss man das auf zwei Seiten diskutieren?
Hin und wieder wird dann denke ich doch so getan, als wenn man den Antrag nicht zurückgezogen hätte, wenn man danach wieder einen stellt.
:wand:
Den Jobcenter meinte ich.
Oder meint Ihr das passiert dabei nicht?
Wenn man einen Antrag nachweislich (Einschreiben Rückschein) zurückgezogen hat, kann das JC nicht so tun, als wäre er nicht zurückgezogen worden. Voraussetzung ist, dass der Antrag sich noch nicht in Bearbeitung befindet, sonst wäre das eine Verzichtserklärung und diese ist u.a. dann unzulässig, wenn damit die Nichtanrechnung von Einkommen bewirkt werden soll.
Du diskutierst hier seit 9 Tagen, stellst immer die selben Fragen, oder sinnfreie Nachfragen.
Offenbar hast du es überhaupt nicht eilig, obwohl es bei der Rücknahme eines Antrages genau darauf ankommt, das diese schnellstmöglich erfolgt.
Deine Fragen wurden beantwortet, handle oder lass es.
:closed: