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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Felicitas am 21. November 2022, 12:28:11

Titel: Nebenkostenerstattung 2022 - anteilmäßig
Beitrag von: Felicitas am 21. November 2022, 12:28:11
Hallo zusammen!

Ich brauche mal wieder Eure Hilfe.

Da mein Sohn und ich rückwirkend zum April 2022 aus dem Leistungsbezug raus sind, da mein Sohn seit April Student ist und nach langer Zeit sein Bafög erhalten hat, und wir bereits alles zurückgezahlt haben an das Harzt 4 Amt, einschließlich der Energiepauschale von 200€, wollte ich nun von denen wissen, wie das mit der Nebenkostenerstattung für 2022 aussieht.
Januar, Februar und März waren wir ja noch im Leistungsbezug.

Eine kurze knappe Antwort kam vom Amt.
Da wir die Nebenkostenabrechnung ja erst im Februar 2023 erhalten und einreichen können, wären wir aus dem Fälligkeitsbereich/datum raus und man könnte die Kosten dadurch nicht übernehmen!

Stimmt das so?

Das Amt darf (fast alles) rückwirkend geltend machen, aber wenn es um
die anteilmäßige Nebenkostenerstattung geht, geht's nicht?!!!  :scratch:

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Danke im Voraus!!!
Titel: Aw: Nebenkostenerstattung 2022 - anteilmäßig
Beitrag von: Yavanna am 21. November 2022, 12:39:35
Stimmt. Wichtig ist die Fälligkeit, nicht der Abrechnungszeitraum. Gäbe es ein Guthaben, könntest du das auch behalten.

Du kannst aber prüfen lassen, ob im Monat der Fälligkeit die Hilfebedürftigkeit so hoch ist, dass für den Monat ein Leistungsanspruch besteht.