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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Taschenkobold am 22. November 2022, 10:18:11

Titel: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Taschenkobold am 22. November 2022, 10:18:11
Hallo zusammen,

ich hoffe auf etwas Klarheit, wobei sicherlich fast jeder hier etwas verwirrt ist, wie es ab dem 01.01.2023 weitergehen soll. Am meisten sorgen mich die Gedanken, dass es ab dem 01.01.2023 wieder losgehen könnte mit den Sanktionen. Ein weiteres halbes Jahr ''Ruhe'' vor Sanktionen macht schon viel aus.

Dass sich die CDU/CSU mal wieder völlig querstellt und weiterhin auf die Sozialschwachen draufhämmert, ist ja leider keine Neuigkeit. Nun zum eigentlichen Thema selbst:

aktuell heißt es ja noch, dass die Sanktionen (ich meine jetzt nicht die Sanktionen in Höhe von 10 Prozent, die man weiterhin ja auch erhalten kann wenn man z.B. einen Termin ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt) bis Sommer 2023 ausgesetzt werden. Nun scheint das wohl auf der Kippe zu stehen und wenn es laut CDU/CSU geht, dann soll ab 01.01.2023 sofort wieder bei Verstößen sanktioniert werden können. Verstehe ich das richtig oder gilt das nach wie vor, egal was noch passiert, bis Sommer 2023? Offiziell heißt es ja laut der Bundestagswebseite, dass ein Jahr lang nicht sanktioniert wird - also bis Sommer 2023. Ich bitte um Aufklärung, da ich nichts gutes ahne.


Liebe Grüße vom Taschenkobold.
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Oberfrank am 22. November 2022, 10:26:12

Das kann dir hier noch keiner sagen, das wird ja in den kommenden Tagen erst (neu) verhandelt.
Einfach mal die Medien verfolgen was da im Moment so abgeht!
Oder besser noch, hier im Forum lesen!
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Unwissender am 22. November 2022, 10:26:37
Würde mich auch interessieren! Auf der einen Seite wurde das ja schon beschlossen und verkündet, auf der anderen Seite wird im Vermittlungsausschuss darüber diskutiert, das es ab dem 1. Tag Sanktionen geben soll!
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Taschenkobold am 22. November 2022, 10:30:32
Genau das ist es ja, was mich verwirrt. Aktuell heißt es ja nach wie vor noch, dass ein Jahr lang ''nicht sanktioniert wird''- also bis Sommer 2023.

Hier https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-sanktionsmoratorium-hartz-iv-894686 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-sanktionsmoratorium-hartz-iv-894686) ist ja noch die Rede davon. Ich ging eigentlich davon aus, dass das nun auch ein Jahr lang gilt...


Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Marco1982 am 22. November 2022, 10:49:20
Das ab dem Tag 1 wieder Sanktionen geben soll, meinten die eher allgemein mit, wenn einer neu Bürgergeld beantragt, egal wann z. B. März 2024, das der keine 6-monatige Schonzeit mehr hat.

Der Vermittlungsausschuss diskutiert über das Bürgergeld, nicht über das Moratorium. Das war ja als Übergang gedacht, also mit 6 Monaten Hartz 4 und 6 Monaten Bürgergeld, also eine Sonderreglung, egal wie dann das Bürgergeld aussieht.

Aber man wird es wohl sehen, kann aber sein das es als Übergang bleibt, oder das sie da auch wieder ran gehen.
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Ratlos am 22. November 2022, 11:07:04
Zitat von: Taschenkobold am 22. November 2022, 10:18:11Ein weiteres halbes Jahr ''Ruhe'' vor Sanktionen macht schon viel aus.
Gerade steht in den Nachrichten, dass die FDP angeboten hat das zu streichen.
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Marco1982 am 22. November 2022, 11:31:50
Zitat von: Ratlos am 22. November 2022, 11:07:04
Zitat von: Taschenkobold am 22. November 2022, 10:18:11Ein weiteres halbes Jahr ''Ruhe'' vor Sanktionen macht schon viel aus.
Gerade steht in den Nachrichten, dass die FDP angeboten hat das zu streichen.


Damit meinte die FDP aber eher die Schonzeit allgemain im Bürgergeld.
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Ottokar am 22. November 2022, 11:48:42
Zunächst mal gelten die Nichtanwendung des § 31a SGB II, ebenso wie die veränderte Anwendung des § 32 SGB II, bis einschl. 01.07.2023 (§ 84 SGB II).
Das bedeutet jedoch nicht, dass bis dahin begangene Pflichtverletzungen nicht sanktioniert werden können.
§ 31b Abs. 1 S. 5 SGB II regelt, dass Minderungen innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig sind. D.h. das z.B. für eine am 03.01.2023 begangene Pflichtverletzung nach § 31 SGB II am 02.07.2023 nachträglich eine Minderungen festgestellt und diese so sanktioniert werden kann.
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: david_lang am 22. November 2022, 12:26:22
So habe ich das auch verstanden. Bis ende 2022 gilt das Sanktionsmoratorium und bis ende Juni 2023 gilt die Übergangsregelung dass nicht nachträglich für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sanktioniert werden kann.

Wenn man aber ab Juli 2023 oder besser noch vorher eine geeignete Arbeitsstelle findet, der hätte dann bis dahin weiter "Ruhe", da die Nachsanktionierung von Januar bis Juni dann egal wäre.
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Schnuffel01 am 22. November 2022, 15:38:35
ZitatAuf diese Punkte haben sich Ampel und Union laut Beschlussvorschlag geeinigt:

    -Die sechsmonatige Vertrauenszeit, in der nur eingeschränkte Sanktionen möglich sein sollten, entfällt.
   - Die erste Pflichtverletzung soll mit einer Kürzung der Leistungen für einen Monat um 10 Prozent sanktioniert werden. Auf die zweite Pflichtverletzung soll mit 20 Prozent Kürzungen für zwei Monate reagiert, und die dritte Pflichtverletzung soll mit 30 Prozent Leistungskürzungen für drei Monate sanktioniert werden.
    -Die Karenzzeit wird von 24 Monate auf zwölf Monate verkürzt. In dieser Zeit soll die Wohnungsgröße weiterhin nicht überprüft werden.
    -Die Grenze des Schonvermögens wird runtergesetzt: Sie soll bei maximal 40.000 Euro liegen und für jede weitere Person im Haushalt bei 15.000 Euro. Zuvor lag die geplante Grenze bei 60.000 Euro und 30.000 Euro.


https://www.lvz.de/politik/buergergeld-ampel-und-union-gelingt-einigung-YZ7LRZUCY5DPRGBATLYR77AJHQ.html
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Knauzika am 22. November 2022, 22:03:30
Das Sanktionsmoratorium bleibt trotz allem noch bis 1. Juli 2023?
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: ichbrauchgeld am 22. November 2022, 22:15:25
wartet halt ab, bis alles beschlossen und verkündet wird.. bis dahin ist alles spekulation
Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: Taschenkobold am 28. November 2022, 14:44:31
Laut den News vom Admin hat sich mein Verdacht wohl bestätigt. Nicht zu fassen...


Titel: Aw: Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?
Beitrag von: OLD-MAN am 28. November 2022, 14:56:52
Das Sanktionsmoratorium läuft am 31.12.2022 aus!