Hallo, ich finde leider nichts wo man einen Beitrag neu eröffnen kann. Weiß also nicht ob ich hier überhaupt richtig bin.
Meine frage wäre, dürfen 100 Euro Erwerbseinkommen, was ein Freibetrag ist. Auf einen Bescheid als Einkommen stehen und mit angerechnet werden?
Liebe Grüße
Als Freibetrag ja. Als Anrechnung nein.
ich frage mich das weil, ich schätze fast das mir das Jahre lang abgezogen wurde. Das kam nun raus weil der Aktuelle Bescheid überhaupt nicht stimmt!
Am besten Rechne ich es eben kurz vor.
Einkommensliste:
Erwerbsminderungsrente Einkommen: 583
Kindergeld 210
Unterhaltsvorschuss 314
laut bescheid erhalte ich 449 Regelsatz
Alleinerziehenden Bonus 53,88
Und 35,40 Die Schülermontskarte
Berücksichtiges Einkommen 100 Euro
Die Miete kostet ingesammt für uns 565 Euro
So und das Amt zahlt nun Monatlich 384,40 dazu
Ich sehe dort aber nicht die 449 und den Alleinerziehenden Bonus.
ist die Berechnung richtig?
Liebe Grüße
100 Euro Freibetrag nur auf ERWERBSeinkommen. Sonst nur 30 Euro Versicherungspauschale.
EU Rente ist kein Erwerbseinkommen. Da gibbet 30
Auf Kindergeld gibt's nix, außer das Kind ist über 18. Auch wenn dir was übertragen wird, sind deine 30 schon durch die Rente ausgereizt
wieso 30?
die ziehen mir aber doch die 100 ab, oder wieso sind es 380 zuschuss und dann nicht 480. Dachte den Grundsatz von 449 steht einem zu?
Wie alt ist das Kind?
314 UVG heißt über 12 und da gibt UVG nur, wenn der Bedarf komplett gedeckt wird. Oder EK bei alleinerziehende über 600.
Kannst du mal dem Berechnungsbogen einstellen, sonst ist alles nur Raten.
16J
ja kann ich aber die 50 und 70 stimmen nicht lol. Denn meine Tochter ist schülerin.. das wurde aber schon geklärt. Wenn die die 100 von der Arbeit nähmlich seit 2017 Berechnet haben. sollte ich das alles wieder bekommen
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Ich frage mich aus dem Bescheid wo kommen die 120€ Erwerb her? Unterhaltsvorschuss würde mir einfallen.
In diesem Fall aber kein "Erwerb" im Sinne stellt dieser Posten auch nicht dar.
Die Versicherungspauschale ist gedeckt durch die ERM.
Da wird kein Lohn angerechnet, du siehst doch selbst, dass 70 sowie 50 Euro Freibetrag gewährt werden und nur deine Rebte, UVG und Kindergeld als Einkommen verbleiben.
Natürlich bekommst du nicht den vollen Regelsatz, wenn du über 500 Euro Rente hast.
eben das ist Falsch die haben gedacht meine Tochter würde angeblich auch Arbeiten. Es geht mir darum das der Relgelsatz oben bei mir auf 449 euro steht.
aber die nur 357 zahlen. ich sehe in den Betrag auch nicht den Alleinziehenden Bonus und die Schülerbeförderung auch nicht. Die zwei sachen sind in de 357 mit drin.
Nochmal: es wird kein Lohn angerechnet. Und du kannst doch angesichts eines Bedarfs von 785 Euro und Einkommen aus Rente von 553 Euro nicht erwarten, dass du volle 785 Euro bekommst?
Solange du/ihr Einkommen habt, gibt es nie volles ALG2. Immer nur aufstockend!
Das ist mir bewusst,für mich steht dann fest das ich Kündigen muss. damit sie zumindest die Schulsachen von der Tochter Übernehmen. Weil man kann auch nicht erwarten das wenn die Rente komplett für die Miete drauf geht, das wir dann nun ab dem 1.12 von knapp 200 leben sollen. Denn nach Aktuellen bescheid rechnen die nun 270, aus den 380 werden nun 191. und wie ich sagte davon muss dann die Montaskarte fürs Kind gezahlt werden. Dabei steht oben mir stünde 449 zu plus den Alleinerziehenden Bonus. Der Verdienst von mir sind unter 100 euro im Monat und dann kommen se auf 270 nach dem se erst auf 120 kamen. Nach dem älteren Bescheid.
Denn guckt 191 ist die aktuelle zahlung und plus 270 euro wären 461 Euro. Die ich aber nie erhalten haben!! Sondern wie man auf dem alten Bescheid sieht nur die 357. Darauf hin kam ich drauf das, die auch die 100 Anrechnen. Denn das steht zwar nicht auf den bescheiden sondern aufn dem Konto und den ganzen Auszügen. Ich wäre ja sonst nie auf die Rechnung gekommen das da was nicht stimmen kann.
wenn ich 191 und 270 zusammen rechne komm ich auf 461
und wenn ich 357 und 100 rechne dann auf 457..
Ich denke da stimmt irgendwas gewaltig nicht. Aber gut ich muss da wohl warten etc. kenn mich nicht wirklich aus.
Warum willst du kündigen? Dadurch hast du weniger Geld. Schau doch in die Berechnung, ungefähr in der Mitte, da steht "Zwischensumme Erwerbseinkommen" mit "0,00 Euro! Es wird kein Lohn angerechnet!
Euer Bedarf ist 1443 Euro. Du hast 553 Euro Rente, dann 314 Euro UVG und 219 Euro Kindergeld. Zusammen sind das 1086 Euro.
Das ergibt dann nunmal 357 Euro ALG2 (1443 Euro - 1086 Euro).
Dir stehen keine vollen 449 Euro zu, wie kommst du darauf?!
Weil a die Rente die Miete ist. von der bleibt nichts!
b weil ich die Monatskarte zwar beantragen muss aber die nicht gezahlt wird? und den Alleinziehenden Bonus der ist ja auch net drin... denn 35 + 53 sind 438.
ich sage doch es ist Kompliziert weil das jetzt erst raus kam wegen diesen plötztlichen 270 euro. laut bescheid sieht das nun so aus.. 191 - 35 monatskarte sind 165 - 53 Allleinerziehenden Bonus ist ein Betrag für mich als Regelsatz 103 Euro. Während es diesen Monat noch 303 waren Ohne schülerbeförderung und alleinerziehenden... und das ist verrückt und nicht nachvollziehbar
Du bekommst doch 53,88 Alleinerziehenden Zuschlag in der Bedarfsberechnungberücksichtigt. Die Höhe staffelt sich nach Alter und Anzahl der Kinder.
Natürlich muss sich das Kind (in der Theorie) durch sein Einkommen von 533, was den Regelsatz übersteigt auch an der Miete beteiligen.
Zitat von: Hey am 22. November 2022, 19:09:25Das ist mir bewusst,für mich steht dann fest das ich Kündigen muss. damit sie zumindest die Schulsachen von der Tochter Übernehmen.
Hast Du denn einen Antrag auf Bildung und Teilhabe gestellt für das Geld, was den Schülern 2× im Jahr zusteht für Schulsachen?
In meinem vorhergehenden Wohnort wurde das ab 15. Lj. nur auf Antrag und Schulnachweis gezahlt.
Die Schülerbeförderung gar nicht, weil man das schon verbilligt bekam durch ALGII. Der "Rest" war im Regelsatz enthalten lt. Aussage JC.