Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schneeglöckchen am 22. November 2022, 19:29:56

Titel: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Schneeglöckchen am 22. November 2022, 19:29:56
Hallo Zusammen,

Sorry, sollte diese Frage bereits gestellt worden sein. Konnte aber gerade nichts finden.  :weisnich:

Als Hilfe/Erleichterung für den Bürger sollen ja deren Heizkosten (Gas) und Strom im Dezember übernommen werden.

Wie verhält es sich mit der monatlichen Zahlung vom JC. Die übernehmen ja die Heizkosten (Gas) und dieser Betrag ist ja in der Bewilligung enthalten.
Werden sie diesen Betrag vom TE wieder zurückfordern?
Weiß das jemand??

Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Yavanna am 23. November 2022, 05:39:22
Wenn ich das richtig verstanden habe, buchen Versorger im Dezember nicht ab. Mieter, die über Jahresabrechnung zahlen, bekommen den Betrag erst in der BEKO-Abrechnung gutgeschrieben.
Ob die JC jetzt pauschal keine Heizkosten im Dezember auszahlen, weiß ich nicht.
Du wirst die HKZahlung für Dezember, sollte sie erfolgen, auf keine  Fall behalten können.
Entweder normal an Vermieter weiterleiten oder zurücklegen.
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Harald53 am 23. November 2022, 08:10:33
Leistungsempfänger haben nichts von der "Preisbremse"

https://www.morgenpost.de/politik/article236822361/hartz-4-iv-gas-einmalzahlung-dezember-jobcenter.html
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Unwissender am 23. November 2022, 09:54:29
Nein, aber die JC! Aber von der Strompreisbremse (obwohl 40 ct/kwh auch schon hoch ist! (Soviel habe ich noch nie bezahlt)
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: OLD-MAN am 23. November 2022, 10:16:00
Zitat von: Harald53 am 23. November 2022, 08:10:33Leistungsempfänger haben nichts von der "Preisbremse"

• von der Strompreisbremse (Haushaltsstrom) schon
• von der Gaspreisbremse (Heizung) nichts

Zitat von: Unwissender am 23. November 2022, 09:54:29Nein, aber die JC!

In wie fern profitieren den die JC davon?

Als ALG II Leistungsempfänger ist man von der Gaspreisbremse (Heizung) nicht betroffen, da man diese ja von JC bezahlt bekommt!

Wie die Verrechnung aussieht, wird sich nächsten Monat zeigen, bzw. spätestens mit der nächsten Nebnkostenabrechnung!
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Birgit63 am 23. November 2022, 10:47:27
Ich verstehe das Gemeckere nicht. Die Hartz IV-Bezieher brauchen sich um die Heizkosten keine Sorgen machen. Die Otto-Normalverdiener schon. Von daher ist es doch gerechtfertigt, dass diejenigen, die die Heizkosten selbst bezahlen müssen, von der Gaspreisbremse profitieren und diejenigen, die ihre Heizkosten nicht selbst bezahlen müssen, eben nicht.
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 23. November 2022, 12:35:16
Zitat von: Birgit63 am 23. November 2022, 10:47:27Ich verstehe das Gemeckere nicht.

War doch nur Frage - Antwort. Ich erkenne hier überhaupt kein Gemecker.  :scratch:

Doch ich habe durchaus bissel Bauchschmerzen. Nicht dass die Zahlung, die wahrscheinlich gar nicht an die LE geht, sondern an die JC, dennoch von der jährl. NK-Abrechnung abgezogen wird und dann entsprechend weniger "übernommen" wird, obwohl die Mietzahlung weiterlief wie immer.
Ich hoffe, das war irgendwie verständlich jetzt, was ich meine?  :grins:
Meiner Meinung nach müsste dann JC mit "Staat" verrechnen, und die LE merken gar nix davon ...
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: ichbrauchgeld am 23. November 2022, 16:42:11
Zitat von: Birgit63 am 23. November 2022, 10:47:27Ich verstehe das Gemeckere nicht. Die Hartz IV-Bezieher brauchen sich um die Heizkosten keine Sorgen machen. Die Otto-Normalverdiener schon. Von daher ist es doch gerechtfertigt, dass diejenigen, die die Heizkosten selbst bezahlen müssen, von der Gaspreisbremse profitieren und diejenigen, die ihre Heizkosten nicht selbst bezahlen müssen, eben nicht.

ja und die, die sie selber bezahlen haben am ende nicht mehr geld als der hartz4 bezieher?! Hier haben wir mal wieder einen CDU Wähler, großartig.
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Harald53 am 01. Dezember 2022, 17:17:54
Ja wie wird das dann nun laufen bzgl. der Gaspreisgutschrift?
Der Vermieter erstattet den Monat Dezember in der Betriebskostenabrechnung.
Muss das Geld dann vom Erwerbslosen an das Jobcenter zurückgezahlt werden?
Müsste dann nicht der Leistungsbescheid für den Monat Dezember 2022 aufgehoben werden?
Fragen über Fragen
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Fred am 01. Dezember 2022, 17:38:09
Strom wird im Dezember auch übernommen? Ich dachte nur Gas...
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Harald53 am 01. Dezember 2022, 18:36:08
Zitat von: Fred am 01. Dezember 2022, 17:38:09Strom wird im Dezember auch übernommen? Ich dachte nur Gas...

Ja nur Gas, Strom nicht.
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: tsumo am 01. Dezember 2022, 21:34:27
Zitat von: Fred am 01. Dezember 2022, 17:38:09Strom wird im Dezember auch übernommen? Ich dachte nur Gas...

Quelle?
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Fred am 02. Dezember 2022, 08:07:59
Also wird dann Strom auch übernommen? Ich weiß es ja nicht.
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: orpheus am 02. Dezember 2022, 08:21:23
Nein, der Stromabschlag für Dezember wird nicht übernommen.
Titel: Aw: Entlastung im Dezember
Beitrag von: Unwissender am 02. Dezember 2022, 09:11:50
Zitat von: Harald53 am 01. Dezember 2022, 17:17:54Ja wie wird das dann nun laufen bzgl. der Gaspreisgutschrift?
Der Vermieter erstattet den Monat Dezember in der Betriebskostenabrechnung.
Muss das Geld dann vom Erwerbslosen an das Jobcenter zurückgezahlt werden?
Müsste dann nicht der Leistungsbescheid für den Monat Dezember 2022 aufgehoben werden?
Fragen über Fragen

Ganz einfach! Du zahlst wie bisher die Miete + Nebenkosten (wie bisher auch) und in der Schlussrechnung wird dann 1 Abschlag gutgeschrieben (und dieser steht natürlich demjenigen zu, der die Abschläge übernimmt, wohl das JC) Also wenn du bei der nächsten HK -Abrechnung was rauskriegst wird der Abschlag dann auch abgezogen!