Hey zusammen,
ich bräuchte ein paar Infos von euch zu einigen Fragen.
Bin seit ca. Mitte Oktober arbeitssuchend, für ALG1 reicht es nicht ganz, da fehlen mir ca. 4 Wochen.
Habe auch schon einen neuen Job in Aussicht, aber um die Zeit jetzt finanziell zu überbrücken, musste ich einen Neuantrag beim kommunalen Jobcenter stellen.
Abgesehen davon, dass die mal wieder alles Mögliche haben wollten (alles eingereicht), wird der Antrag nun bearbeitet.
Frage 1:
Im Monat Oktober hatte ich keinen Eingang von Lohn/Gehalt, dieses wurde mir von meinem letzten AG Anfang November ausgezahlt (für Okt.)
Da das JC für den Monat anrechnet, in welchem Monat der Geldeingang stattfand, stehen mir dann trotzdem Leistungen für den Monat Oktober zu?
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Zweites Anliegen:
Vor zwei Monaten hatte ich mich getrennt, wir haben zwei Kinder. Ein Kind wohnt & lebt jetzt bei mir, das andere Kind bei der Mutter. Sie arbeitet auf Teilzeit. Jedes Wochenende habe ich auch mein anderes Kind bei mir. Wir sind im Guten, nicht im Schlechten und arrangieren uns, was unsere Kinder anbelangt.
Sie bekommt aber auch Aufstockung vom JC, da ihr Gehalt nicht ganz ausreicht.
Heute hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, (wir haben dieselbe) dass Sie unseren Fall an die Unterhaltsabteilung weitergibt, da errechnet werden muss, wer wem wie viel Unterhalt zahlen soll.
Vor einigen Wochen war ich auch bei einem Anwalt und hab mich beraten lassen. Dieser meinte zu mir, dass sich der Unterhalt gegenseitig aufhebt, da wir beide ein Kind in Obhut haben und keiner von uns ein stattliches Gehalt verdient.
Ist das normal, dass die Jobcenter so vorgehen?
Es macht logisch betrachtet keinen Sinn, dass wir uns beide gegenseitig Unterhalt zahlen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung, Infos, Antworten, Hilfen.
Dafür bin ich dankbar.
Das sind Unterhaltsansprüche der Kinder, die heben sich nicht gegenseitig auf. Dann würde ein Kind den Unterhalt des anderen zahlen. Allerdings ist die Abgabe an die Unterhaltsabteilung reine Makulatur, da angesichts dessen, dass sowohl du als auch die Mutter noch ALG2 benötigt, keine Unterhaltsfähigkeit vorliegt. Das wird ein reiner Statistikfall.
Ach ja, Frage 1: Da geht es rein nach Zufluss.
Wenn der Antrag im Oktober gestellt wurde, wirkt er auf den 1.10. Zurück. Ist dort kein Geld geflossen, besteht ein Anspruch.
Wurde erst im November der Antrag gestellt, leider Pech gehabt.
Den Antrag habe ich noch im Oktober gestellt.
Danke euch beiden schon einmal für eure Antworten :)
Mishu
Zitat von: Mishu am 23. November 2022, 11:42:53Den Antrag habe ich noch im Oktober gestellt.
Falls du auch im Oktober einen Geld oder Lohneingang hattest wird dieser berechnet.
und wenn du
Zitat von: Mishu am 22. November 2022, 20:29:48letzten AG Anfang November ausgezahlt (für Okt.)
bekommen hast geht es wie schon erwähnt nach dem Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0)
Bei zwei Lohneingängen in einem Monat, was sich nicht so liest,
stehen dir aber auch zweimal die Freibeträge zu. Darauf solltest du achten.
Zitat von: Mishu am 22. November 2022, 20:29:48Habe auch schon einen neuen Job in Aussicht,
Viel Erfolg!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. November 2022, 16:07:03Bei zwei Lohneingängen in einem Monat, was sich nicht so liest,
stehen dir aber auch zweimal die Freibeträge zu. Darauf solltest du achten.
Danke für die Info. Ich habe tatsächlich zwei Lohneingänge von zwei versch. AG'S im Monat November erhalten, im Oktober aber nichts. Ja, dann weiß ich Bescheid.
Were aber hier den Thread aktuell halten und Bescheide ect. posten, da ich eh das Gefühl habe, dass da womöglich rumgefuchst wird.
2x Freibetrag, wenn der Lohn vom gleichen Arbeitgeber doppelt in einem Monat fließt. Nicht bei zwei Jobs.
So, Ende des Monats und kein Geld vom Amt auf dem Konto. Trotz der Datenflut, die das JC haben wollte und ich alles eingereicht hatte.
Was kann ich tun?
Mishu
Zitat von: Mishu am 30. November 2022, 11:22:15Was kann ich tun?
Eine Erinnerung an das JC mit Fristsetzung von 10-14 Tagen und da soll das Geld dann schon auf dem Konto sein und der Bescheid im Briefkasten.
Ansonsten siehst du dich gezwungen das SG einzuschalten.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Hast du nachweislich kein Geld und kein Schonvermögen das zur Überbrückung reicht dann sofort eine Klage beim SG einreichen.
Dies gehört, genauso wie das gefährdete Kindeswohl, im Antrag mit erwähnt.
MfG FN
Vielen Dank @Fettnäpfchen :)
ich hatte mich vorhin belesen hier im Forum (Ratgeber ect.)
und erst mal ein Schreiben aufgesetzt und es vorhin auch abgeschickt.
Gruß :sehrgut:
So, die Sachbearbeiterin stellt sich quer meinen Antrag zu bearbeiten.
Wöchentlich wird irgendwas neues gefordert, Hauptsache die Bearbeitungszeit wird in die Länge gestreckt, dabei hat Sie alles was Sie gefordert hatte immer sehr zügig von mir erhalten.
Auch ist sie immer schlecht gelaunt, geht patzig ans Telefon (ein Wunder, dass Sie überhaupt rangeht),
Aber so kann es nicht weitergehen.
Ich bin alleinerziehend und habe ein 4-Jähriges Kind, habe einen Fuß in einer Firma drin, vorerst auf 530 € Minijob und in einigen Wochen werde ich dort auf Vollzeit angestellt.
Meine Bedürftigkeit ist somit nur von kurzer Dauer, jedoch scheinen sich die Mitarbeiter über Gesetze zu stellen.
Ich habe beschlossen, dass nicht auf mir sitzen zu lassen und möchte so hart es geht gegen sie vorgehen.
Hat einer Tipps, Hilfestellung für mich?
Dankesehr.
Mishu
Zitat von: Mishu am 08. Dezember 2022, 19:41:13Hat einer Tipps, Hilfestellung für mich?
Was hast du denen denn
Zitat von: Mishu am 30. November 2022, 13:19:50und erst mal ein Schreiben aufgesetzt und es vorhin auch abgeschickt.
geschrieben?
Zitat von: Mishu am 08. Dezember 2022, 19:41:13Wöchentlich wird irgendwas neues gefordert, Hauptsache die Bearbeitungszeit wird in die Länge gestreckt, dabei hat Sie alles was Sie gefordert hatte immer sehr zügig von mir erhalten.
Was haben die geschrieben?
Am besten um auch immer die Nachfragen zu vermeiden wäre es wenn du die Schreiben von dir und dem JC in anonymisierter Form, das Datum stehen lassen, hier einstellst.
MfG FN
Hi,
so, nachdem ich nun Erfolg hatte (über die Stadt und Vorgesetzte), kam letzte Woche eine Zahlung.
Die Youcard für mein Kind kam auch und einen vorläufigen Bescheid erhalte ich noch diese Woche.
Den Antrag hatte ich ja am 31.10.2022 gestellt.
Im Monat Oktober hatte ich keine Geldeingänge. Den Monat zuvor, also Ende September hatte ich eine Gehaltszahlung und im November hatte ich ebenfalls zwei Gehaltszahlungen.
Die Youcard wurde aber zum 01.11.2022 datiert (rückwirkend), warum nicht seit 01.Oktober ?
Auf die Zahlung, die ich erhalten habe, konnte ich mir keinen Reim machen. Werde ich ja im Bescheid sehen und diesen hier auch hochladen, da ich vermute, dass die für Oktober nichts gezahlt haben.
Aber wenn ich Ende Sept. Lohn hatte, Oktober nix, November zwei Gehälter und Dez kein Gehalt. Antrag ja 31.Oktober gestellt, sind die dann nicht verpflichtet mir für Oktober auch Geld zu zahlen?
Wie ich den Antworten hier entnommen habe, schon, oder?
Also fuschen die wieder rum, ja ?
Beim JC gilt ja, es wird in dem Monat angerechnet, in dem Lohn eingegangen ist, aber im Oktober hatte ich ja keine Geldeingänge...
Steht mir für Oktober auch ALG2 zu?
Mishu
Zitat von: Mishu am 18. Dezember 2022, 23:25:03Werde ich ja im Bescheid sehen und diesen hier auch hochladen, da ich vermute, dass die für Oktober nichts gezahlt haben.
Ich denke wenn es soweit ist kann man was dazu schreiben.
Bescheide für mehr als eine Person sind nicht mein Ding das überlasse ich denen Usern die das können und wissen wer was angerechnet bekommt und da gibt es ja unterschiedlichste Konstellationen.
Zitat von: Mishu am 18. Dezember 2022, 23:25:03Steht mir für Oktober auch ALG2 zu?
Zitat von: Mishu am 18. Dezember 2022, 23:25:03Im Monat Oktober hatte ich keine Geldeingänge. Den Monat zuvor, also Ende September hatte ich eine Gehaltszahlung und im November hatte ich ebenfalls zwei Gehaltszahlungen.
Also ja
MfG FN