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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: la bruja am 23. November 2022, 09:34:43

Titel: Sanktionsumgehung durch Rentenantrag
Beitrag von: la bruja am 23. November 2022, 09:34:43
Moin, ich hätte da mal eine hypothetische Frage:
Ein/e ALG2 Bezieher/in bekommt eine größere Summe (Bsp. "Schonvermögen" x 3) auf das Konto, Monate später äußerst das Jobcenter einen Verdacht und verlangt Einsicht in die Kontoauszüge. So weit, so bekannt. Was passiert aber, wenn die/der ALG2 Bezieher/in sich per nächstem Monatswechsel vorzeitig in die Rente verabschiedet - im entsprechenden Alter ist der Antrag bei der Rentenversicherung ja schnell gemacht. Wird das Jobcenter weiter auf Kontoeinsicht beharren, das Druckmittel "Leistungsentzug" entfällt ja...? Kennt jemand so einen Fall - ich finde in den Foren kein Praxisbeispiel?

Danke für Erkenntnisse!
Titel: Aw: Sanktionsumgehung durch Rentenantrag
Beitrag von: Quinky am 23. November 2022, 11:44:21
Nicht nur Sanktionsumgehung, das ist meiner Meinung nach Sozialbetrug und wird zu Anzeige gebracht
Titel: Aw: Sanktionsumgehung durch Rentenantrag
Beitrag von: Sheherazade am 23. November 2022, 11:46:16
Offenbar vermutet das Jobcenter den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen, von daher wird man sich von einem Rentenbezug nicht abschrecken lassen, den Tatbestand zu ermitteln und ggf. zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzufordern.